Drucksache 1/029 Einberufung des Bayerischen Landtages

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Manfred Klausbrück

  • Bayerischer Landtag Drucksache 1/029
    1. Wahlperiode 02.09.2020



    Antrag

    der Landesregierung


    Einberufung des Bayerischen Landtages



    1.Hiermit beantragt die Bayerische Staatsregierung gemäß §98 Abs. 2 der Geschäftsordnung die Einberufung einer Landtagssitzung.


    2. Die vorläufige Tagesordnung lautet:


    1. DS 1/008 Änderung des Teil VIII - Abschnitt 2 der BayLTGeschO [CSU]

    2. Drucksache 1/023 Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes des Freistaates Bayern (LWahlG BY)

    3. Drucksache 1/025 Wahlvorschlag der Mitglieder der 1. Bundesversammlung [SPD]

    4. Drucksache 1/028 Ganzjährige Schonzeit für das Rebhuhn [SPD]


    3. Das Präsidium wird hiermit aufgefordert am 08. September 2020 eine Sitzung einzuberufen.


    Begründung:


    Die oben genannte Tagesordnung beinhaltet Drucksachen, die so schnell wie möglich vom Landtag behandelt werden müssen.

    Unter anderen muss der Bayerische Landtag die Mitglieder zur 1. Bundesversammlung, welche bereits am 13. September 2020, 17 Uhr im Plenarsaal des Deutschen Bundestages stattfindet, gewählt werden.




    Der Ministerpräsident Maximilian Schiller

    i.A. der Landesregierung