Bayerischer Landtag | Drucksache 1/037 |
1. Wahlperiode | 03.09.2020 |
Antrag
der Abgeordneten Maximilian Schiller, Sepp Unterbauer und Fraktion der SPD
Schaffung eines Tierschutzbeauftragten der Staatsregierung
Der Landtag wolle beschließen:
Die Staatsregierung wird aufgefordert den Posten eines Landestierschutzbeauftragten zu schaffen, um den Schutz der Tiere zu gewährleisten und einen direkten Ansprechpartner für die Bürger zu schaffen.
Dabei sollte es sich im besten Fall um einen Experten in diesem Gebiet handeln.
Begründung:
Die Tierschutzgesetzgebung dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres.
Das Grundgesetz besagt, dass der Tierschutz ein Staatsziel ist und beinhaltet, dass einem Tier nicht ungerechtfertigt Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden dürfen.
In der Vergangenheit wurden wiederholt Tierschutzverstöße durch die Medien aufgedeckt, wie etwa bei Tiertransporten in Drittstaaten oder bei nicht gesetzeskonformen Milchviehbetrieben. Diese Vorfälle haben die Menschen in Bayern sehr bewegt. Aber auch die teils dramatische finanzielle Situation in unseren Tierheimen, die über Jahrzehnte durch die Regierungen ignoriert wurde, verdeutlicht, wie sehr die Stelle eines Landestierschutzbeauftragten gebraucht wird, um auch den Tieren eine Stimme zu geben.