Originale Fassung: http://www.nds-voris.de/jporta…z=true#jlr-SchulGNDrahmen
Beschlossene Änderungen durch den niedersächsischen Landtag vom 04.11.2020:
§28 Abs. 2 wird geändert zu:
"Beginn und Ende der Schulferien an öffentlichen Schulen regelt das Kultusministerium. Das Ende muss zwingend ein Freitag sein, Feiertage werden dabei nicht berücksichtigt."