Beschlossene Änderungen durch den Bayerischen Landtag vom 12.08.2020:
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetz-FTG
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1
Änderung des Feiertagsgesetz-FTG
Das Feiertagsgesetz (FTG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 1131-3-I) veröffentlichten bereinigten Fassung,
das zuletzt durch § 1 Abs. 10 der Verordnung vom 26. März 2019 (GVBl. S. 98) geändert worden ist,
wird wie folgt geändert:
1. Artikel 1 Absatz 1 wird um folgenden Wortlaut ergänzt "der 8.Mai als Tag der Befreiung,"