§1 Name und Nutzen
- Das Stipendiums Programm trägt den Namen Go School
- Die Fördermittel dürfen nur für die Unterstützung für Lehramtsstudenten eingesetzt werden.
§2 Gewährleistungsberechtigt
Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Stipendiums Programm zu erhalten:
- Vorraussetzung ist das Unterrichten an einer Schule in Nordrhein Westfalen in den ersten 15 Jahren.
- Student*innen die nicht die finanziellen Mittel haben, ein solches Studium zu finanzieren.
- Student*innen die sich verpflichten nach Ihren Studium mind. 10 Jahre an einer allgemeinen Schule zu unterrichten.
- Sowie Student*innen mit herausragenden Leistungen.
§3 Fördermittel
Die Fördermittel betragen für jede*n Student*in , der*die dieses Förderprogramm bezieht, 1200,00 € pro Monat.
§ 4 Beantragung
Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.
Antragszeitraum ist für das Sommersemester vom 1 November bis zum 30 März eines Jahres.
Für das Wintersemester vom 1 April bis zum 30 September eines Jahres.
Ein Antrag gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit.
Sollte ein*e Student*in das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, kann er einen erneuten Antrag stellen. Dieser muss für jedes zusätzliche Semester gestellt werden und kann für maximal 4 weitere Semester beantragt werden.
§ 5 Kontrolle
Für die Kontrollen gegen Missbrauch ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in welchen Zuständigkeitsbereich die Universität liegt.
§ 6 Verstöße
Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.