Stipendien Programm „Go School“ für angehende Lehrer*innen

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • §1 Name und Nutzen


    • Das Stipendiums Programm trägt den Namen Go School
    • Die Fördermittel dürfen nur für die Unterstützung für Lehramtsstudenten eingesetzt werden.


    §2 Gewährleistungsberechtigt


    Folgende Gruppen sind berechtigt Fördermittel des Stipendiums Programm zu erhalten:


    • Vorraussetzung ist das Unterrichten an einer Schule in Nordrhein Westfalen in den ersten 15 Jahren.
    • Student*innen die nicht die finanziellen Mittel haben, ein solches Studium zu finanzieren.
    • Student*innen die sich verpflichten nach Ihren Studium mind. 10 Jahre an einer allgemeinen Schule zu unterrichten.
    • Sowie Student*innen mit herausragenden Leistungen.


    §3 Fördermittel


    Die Fördermittel betragen für jede*n Student*in , der*die dieses Förderprogramm bezieht, 1200,00 € pro Monat.


    § 4 Beantragung


    Der Antrag auf Förderung muss bei der Bezirksregierung Düsseldorf gestellt werden.


    Antragszeitraum ist für das Sommersemester vom 1 November bis zum 30 März eines Jahres.


    Für das Wintersemester vom 1 April bis zum 30 September eines Jahres.


    Ein Antrag gilt bis zum Ende der Regelstudienzeit.


    Sollte ein*e Student*in das Studium nicht innerhalb der Regelstudienzeit schaffen, kann er einen erneuten Antrag stellen. Dieser muss für jedes zusätzliche Semester gestellt werden und kann für maximal 4 weitere Semester beantragt werden.


    § 5 Kontrolle


    Für die Kontrollen gegen Missbrauch ist die jeweilige Bezirksregierung zuständig in welchen Zuständigkeitsbereich die Universität liegt.


    § 6 Verstöße


    Verstöße werden gemäß des Strafgesetzbuch geahndet.