Einberufung der 2. Bundesversammlung
Hiermit berufe ich Kraft meines Amtes (vgl. Art. 54 Abs. 4 GG) die 2. Bundesversammlung ein.
Termin: Dienstag, den 22. Dezember 2020 um 20:30 im Plenarsaal des Deutschen Bundestages
"Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Volksvertretungen der Länder nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden." Art. 54 Abs. 3 GG.
Der Bundestag hat laut Bundeswahlgesetz im Moment 30 Mitglieder.
Laut §2 Abs. 1 BPräsWahlG hat die Bundesregierung festzustellen wie viele Mitglieder die Volksvertretungen der Länder für die Bundesversammlung zu wählen haben. Dazu fordere ich die Bundesregierung hiermit auf.
Wer sowohl als Mitglied des Bundestages als auch als gewählter Vertreter eines Landes an der Bundesversammlung teilnimmt hat bei der Wahl des Bundespräsidenten zwei Stimmen.
gez. Manfred Bunnes
Präsident des Deutschen Bundestages