§20 Abänderung der Satzung
(1) Die Satzung der Partei kann nur von einem Bundesparteitag mit der Hälfte der anwesenden Mitglieder und einer einfachen Mehrheit geändert werden.
(2) Anträge auf Abänderung des Statuts können nur beraten werden, wenn sie 48 Stunden vor Beginn desParteitages veröffentlicht worden sind. Bei Abweichung muss eine Aufnahme auf die Tagesordnung mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden.