Änderung der Landtage

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Mitglieder,



    wir haben auf der letzten Communityrunde sehr ausführlich über das Problem mit den Landtagen gesprochen und es wurden viele Lösungsansätze vorgeschlagen. Dafür wollen wir uns ausdrücklich bedanken.

    Wir haben uns jetzt nach langer Diskussion und Analyse der aktuellen Verteilung der Bürger zu folgendem Szenario entschieden:

    • Es wird zwei Landtage geben
    • Landtag Nord bestehend aus: Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Hamburg, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt
    • Landtag Süd bestehend aus: Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Rheinland-Pfalz, Hessen, Thüringen, Sachsen
    • Der Landtag Nord trägt den Namen Landtag Nordrhein-Westfalen (Nord) und die dort geltende Gesetzeslage ist die von Nordrhein-Westfalen. Es können auch nur diese Gesetze geändert werden und gelten für das komplette Wahlgebiet
    • Der Landtag Süd trägt den Namen Bayerischer Landtag (Süd) und die dort geltende Gesetzeslage ist die von Bayern. Es können auch nur diese Gesetze geändert werden und gelten für das komplette Wahlgebiet
    • Jeder dieser beiden Landtage hat jeweils 11 Sitze

    Wir haben uns für die Hauptstadt München und Düsseldorf und die jeweils geltende Gesetzeslage deswegen entschieden, weil diese beiden Bundesländer in ihrem jeweiligen Wahlgebiet die meisten aktiven Mitglieder haben. Nach unseren Rechnungen gibt es aktuell im Wahlbezirk Nord 36 aktive Mitglieder und im Wahlbezirk Süd 27 aktive Mitglieder. Dabei sind auch mehr als 11 Mitglieder pro Landtag nicht sinnvoll, da auch nicht jedes aktive Mitglied in diesen Wahlbezirken im Landtag sitzen soll.


    Weitere wichtige Infos dazu sind die folgenden:

    • Die Wahl für den Landtag Nordrhein-Westfalen (Nord) wird am 07.02.2021 stattfinden um vom Vorstand ausgerichtet. Die neue Landesregierung bestimmt dann einen Landeswahlleiter, der diese Aufgaben ab diesem Zeitpunkt übernimmt.
    • Die Wahl für den Landtag Bayern (Süd) wird am 21.02.2021 stattfinden um vom Vorstand ausgerichtet. Die neue Landesregierung bestimmt dann einen Landeswahlleiter, der diese Aufgaben ab diesem Zeitpunkt übernimmt.
    • Die dazu notwendigen Änderungen der Wahlgesetze werden wir seitens des Vorstandes vornehmen, bzgl. der Anzahl der Sitze. Was anderes wird nicht geändert.
    • Beide Landtage haben laut Grundgesetz im Bundesrat jeweils drei Sitze. Hier gibt es dann selbstverständlich die Möglichkeit auf eine Patt-Situation im Bundesrat. Hier einem Landtag allerdings mehr Sitze zu geben wäre auch nicht richtig, da dieser sonst immer die Mehrheit hätte und eine ähnliche Stellung wie eine Bundesregierung.

    Wir hoffen damit die Attraktivität und Aktivität der Landtage wieder etwas aufzufrischen. Falls es dazu Fragen oder Klärungsbedarf gibt können diese gerne per Ticket hier im Forum gestellt werden.



    Viele Grüße,

    euer Vorstand