Deutscher Bundestag | Drucksache 3/041 |
3. Wahlperiode | 28.03.2021 |
Antrag
der Bundesregierung
Einsetzung eines Richterwahlausschusses
Der Bundestag wolle beschließen:
1. einen Richterwahlausschuss einzusetzen und
2. eine Wahl für zwei Mitglieder Kraft Wahl durchzuführen (vgl. § 2 RiWG ff.).
Begründung:
Für die Wahl der Richter am Bundesgerichtshof ist dieser Ausschuss notwendig, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium die Richter am Bundesgerichtshof beruft, die dann vom Bundespräsidenten ernannt werden. Der Ausschuss besteht nach § 2 RiWG aus den Landesministern, unter deren Geschäftsbereich die Gerichte fallen und einer gleichen Anzahl an Mitgliedern, die gewählt werden.