Bundesrat | Drucksache 053/04.2021 |
21.04.2021 |
Wahlvorschlag
der Bundesregierung
Ernennung eines Generalbundesanwaltes
"Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt." (§ 149 GVG).
Um diese Zustimmung bitte ich den Bundesrat hiermit.
Der von mir unterbreitete Vorschlag zur Besetzung des Postens des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof ist Dr. Franz-Viktor Salomon.
Mein Ministerium hat ihn für geeignet befunden und die Überprüfung seines Hintergrundes hat keine Unstimmigkeiten aufgewiesen. Den Lebenslauf aus der Bewerbung lege ich bei.
Berlin, den 21.04.2021