DS 053/04.2021: Vorschlag zur Besetzung des Postens des Generalbundesanwaltes beim Bundesgerichtshof [BReg]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Bundesrat Drucksache 053/04.2021
    21.04.2021



    Wahlvorschlag

    der Bundesregierung


    Ernennung eines Generalbundesanwaltes


    "Der Generalbundesanwalt und die Bundesanwälte werden auf Vorschlag des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz, der der Zustimmung des Bundesrates bedarf, vom Bundespräsidenten ernannt." (§ 149 GVG).

    Um diese Zustimmung bitte ich den Bundesrat hiermit.


    Der von mir unterbreitete Vorschlag zur Besetzung des Postens des Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof ist Dr. Franz-Viktor Salomon.


    Mein Ministerium hat ihn für geeignet befunden und die Überprüfung seines Hintergrundes hat keine Unstimmigkeiten aufgewiesen. Den Lebenslauf aus der Bewerbung lege ich bei.



    Berlin, den 21.04.2021

    Jonas Huber, Bundeskanzler

    Manfred Bunnes, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz

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    • Offizieller Beitrag

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    Ich bitte den Bundesrat über diesen Vorschlag erneut zu beraten, vor allem auch vor dem Hintergrund der Arbeit, die Herr Dr. Franz-Viktor Salomon bereits bei der Staatsanwaltschaft am Bundesgerichtshof als Mitarbeiter geleistet hat und vor dem Hintergrund, dass die Strafverfolgung in der Bundesrepublik Deutschland ohne Generalbundesanwalt zum Erliegen kommt und somit nicht möglich ist.


    In einem Rechtsstaat braucht man funktionierende juristische Organe und das wird ohne die Besetzung eines Generalbundesanwaltes am Bundesgerichtshof sehr schwierig. Sollten Sie dennoch weiterhin die Ablehnung dieses Kandidaten bevorzugen, dann bitte ich Sie mir die genauen Gründe für die Ablehnung mitzuteilen, damit ich einen entsprechenden anderen passenden Kandidaten vorschlagen kann, damit die freie Stelle besetzt werden kann.


    gez. Manfred Bunnes, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz