Beantragung der Erlaubnis nach dem Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen) § 2 Herstellung und Inverkehrbringen

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • An die Bundesregierung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    hiermit beantragt die Habert Sicherheitstechnik Aktiengesellschaft entsprechend dem Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen)

    § 8 Erteilung und Widerruf der Allgemeinen Genehmigung, eine allgemeine Genehmigung und entsprechend die benötigten Genehmigungen nach §§2 bis 4 nach dem Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Abs. 2 des Grundgesetzes (Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen).

    Mit freundlichen Grüßen Niklas Habert