BESCHLUSS
1 VG 66/21
vom
04.05.2021
in dem Rechtsstreit
gegen
Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof, Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz, Manfred Bunnes
wegen unzulässiger Ernennung eines "Mitarbeiters der Staatsanwaltschaft" beim Bundesgerichtshof.
Der 1. Verwaltungssenat hat am 04.05.2021 ohne mündliche Hauptverhandlung durch den Richter am Bundesgerichtshof Dr. h.c. Christian Weber beschlossen:
- Es wird einstweiliger Rechtsschutz gewährt.
- Dem Franz-Viktor Salomon wird wenigstens bis zum Abschluss des Verfahrens die Ausübung von Amtsgeschäften untersagt.
- Das Verwaltungsverfahren wird vor dem gesamten 1. Verwaltungssenat des Bundesgerichtshof eröffnet.
Gründe:
- Tatsächlich verkündete der Franz-Viktor Salomon am 03. Mai 2021 einen Einstellungsbescheid eines Ermittlungsverfahrens.
- Die Rechtmäßigkeit des Amtes des Franz-Viktor Salomon wird zumindest als strittig angesehen.
- Die sofortige Vollziehung wird als im besonderen öffentlichen Interesse liegend angesehen.
- Der einstweilige Rechtsschutz wird daher gemäß §80 II S. 1 Nr. 4 angeordnet.
Dr. h.c. Weber