Drucksache 3/86 Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militäroperation der Europäischen Union zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen (Operation IRINI)

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 3/86
    4. Wahlperiode 12.05.2021


    Antrag

    der Bundesregierung


    Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militäroperation der Europäischen Union zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen (Operation IRINI)



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die Europäische Union geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI zu.

    Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen

    Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUNAVFOR MED IRINI erfolgt auf der Grundlage

    a) des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (VN) von 1982,

    b) des Übereinkommens der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000,

    c) des Zusatzprotokolls gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der VN gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität vom 15. November 2000,

    d) der Resolutionen des Sicherheitsrates der VN 1970 (2011), 1973 (2011), 2009 (2011), 2095 (2013), 2146 (2014), 2174 (2014), 2240 (2015), 2259 (2015), 2278 (2016), 2292 (2016), 2312 (2016), 2357 (2017), 2362 (2017), 2380 (2018), 2420 (2018), 2437 (2018), 2441 (2018), 2473 (2019), 2491 (2019), 2509 (2020), 2510 (2020) und 2526 (2020) in Verbindung mit

    e) dem Beschluss 2020/472/GASP des Rates der Europäischen Union (EU) vom 31. März 2020 sowie den diesen Beschluss inhaltlich im Wesentlichen fortschreibenden Folgebeschlüssen. Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    Auftrag

    Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben:

    a) Unterstützung bei der Umsetzung des Waffenembargos der VN gegen Libyen durch luft-, satelliten- und seegestützte Mittel durch Sammeln von Informationen über die illegale Ein- und Ausfuhr von Rüstungsgütern und dazugehörigem Material nach und aus Libyen durch Patrouillen luft- und seegestützter Mittel sowie Durchführung von dazu erforderlichen Maßnahmen im Einsatzgebiet;

    b) Anhalten, Kontrolle, Durchsuchung von Schiffen, bei denen der Verdacht besteht, dass sie unter Verstoß gegen das gegen Libyen verhängte Waffenembargo der VN Waffen oder zugehöriges Material nach oder aus Libyen befördern oder dabei unterstützen;

    c) Beobachtung und Überwachung illegaler Ausfuhren von Erdöl aus Libyen und Sammeln diesbezüglicher Informationen, einschließlich zu Ausfuhren von Rohöl und raffinierten Erdölerzeugnissen;

    d) Unterstützung beim Aufbau von Kapazitäten der libyschen Küstenwache und Marine und Ausbildung bei Strafverfolgungsaufgaben auf See, insbesondere zur Verhinderung von Schleuserkriminalität und Menschenhandel, im Einsatzgebiet und/oder auf Einladung in einem Mitgliedstaat der EU;

    e) Leisten eines Beitrags zum Auftrag der EU bei der Aufdeckung und Beobachtung von Schleuser- und Menschenhändlernetzwerken durch Sammeln von Informationen und durch Patrouillen von Luftfahrzeugen;


    Einzusetzende Fähigkeiten

    Für die deutsche Beteiligung werden folgende militärische Fähigkeiten bereitgestellt:

    – Führung;

    – Führungsunterstützung;

    – Militärisches Nachrichtenwesen;

    – Seeraumüberwachung und -aufklärung;

    – Lagebilderstellung und -bereitstellung, einschließlich des Lagebildaustausches

    – Anhalten, Durchsuchen, Beschlagnahme und Umleiten;

    – Sicherung und Schutz;

    – sanitätsdienstliche Versorgung;

    – Ausbildungsunterstützung der libyschen Küstenwache und Marine.


    Ermächtigung zum Einsatz und Dauer

    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, für die deutsche Beteiligung an EUNAVFOR MED IRINI die unter Nummer 4 genannten Fähigkeiten gegenüber der EU anzuzeigen und längstens bis zum 31. Mai 2022 einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn der Beschluss des Rates der EU oder die einschlägigen Sicherheitsratsresolutionen der VN nicht verlängert werden oder vorzeitig enden.


    Einsatzgebiet

    Das Einsatzgebiet von EUNAVFOR MED IRINI erstreckt sich auf die Hohe See außerhalb der Küstenmeere Libyens und Tunesiens, südlich Siziliens, innerhalb der Region des mittleren und südlichen Mittelmeers. Hinzu kommen der Luftraum über diesen Gebieten sowie angrenzende Seegebiete, die zur Umleitung und

    Übergabe von Schiffen in einen europäischen Hafen benutzt werden. Die Durchführung etwaiger Rettungsmaßnahmen bleibt davon unberührt


    Personaleinsatz

    Es können bis zu 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden.


    Voraussichtliche Zusatzausgaben und Finanzierung

    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der durch die EU geführten Operation EUNAVFOR MED IRINI werden für den Zeitraum 1. Mai 2021 bis 31. Mai 2022 voraussichtlich insgesamt rund 31,7 Millionen Euro betragen.


    Begründung:

    Obwohl sich die Teilnehmer der Libyen-Konferenz am 19. Januar 2020 in Berlin verpflichtet hatten, das in den Sicherheitsratsresolutionen 1970 (2011), 2292 (2016) und 2473 (2019) festgelegte Waffenembargo zu respektieren und umzusetzen, ging die Lieferung von Waffen durch die im Bürgerkrieg in Libyen indirekt beteiligten Staaten weiter.


    Die Operation Irini hat grundsätzlich die gleichen Aufgaben wie die vorherige Operation Sophia, jedoch mit unterschiedlichen Prioritäten. Die Kernaufgabe der Operation Irini ist die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 2292 (2016) zum Waffenembargo gegen Libyen.

    Zu den sekundären Aufgaben gehört die Unterbrechung des Menschenschmuggels infolge der Flüchtlingskrise, die Ausbildung der libyschen Küstenwache sowie der libyschen Marine und die Informationsgewinnung über illegale Exporte von Benzin aus Libyen.





    Die Bundesregierung; Jonas Huber, Bundeskanzler und Dr. h. c. Elias von Hohenloh, Bundesminister der Verteidigung

  • Dr. h.c. Elias von Hohenloh

    Hat den Titel des Themas von „Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militäroperation der Europäischen Union zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen (Operation IRINI)“ zu „Drucksache 3/86 Antrag zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militäroperation der Europäischen Union zur Durchsetzung des Waffenembargos gegen Libyen (Operation IRINI)“ geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.