§ 20 Verfahren
Abstimmungen sind offen, sofern nicht zehn Stimmberechtigte widersprechen und geheime Abstimmung beantragen. Bei Geschäftsordnungsanträgen ist geheime Abstimmung nicht zulässig.
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Manfred Klausbrück
Abstimmungen sind offen, sofern nicht zehn Stimmberechtigte widersprechen und geheime Abstimmung beantragen. Bei Geschäftsordnungsanträgen ist geheime Abstimmung nicht zulässig.
(1)Alle Kandidaten sind zu Beginn eines Wahlganges oder während der Antragsfrist, vor Beginn des Bundeskongresses, namentlich vorzuschlagen. Ein Selbstvorschlag ist zulässig.
(2)Die Kandidaten, die von anderen vorgeschlagen wurden, sind vom Tagungspräsidium zu befragen, ob sie kandidieren wollen.
(3) Jedem Kandidaten ist Gelegenheit zu geben, sich dem Bundeskongress vorzustellen. Eine Debatte über die Kandidaten ist unzulässig.
(1)Der Bundeskongress hat am 23.05.2021 diese Geschäftsordnung des Bundeskongresses der Demokraten 21 angenommen und verabschiedet.
(1)Grundlage für diese Geschäftsordnung ist §10a Absatz 1 des Statutes der Demokraten 21.
(2)Diese Geschäftsordnung gilt sofort nach der Verabschiedung.