DS 4/012: Wahlprüfungsbeschwerde Nicolas Arnold (SPD) [CDU/CSU]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 4/012
    4. Wahlperiode 08.06.2021



    Antrag

    des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der CDU/CSU


    Wahlprüfungsbeschwerde gegen die Wahl von Nicolas Arnold (SPD) in den 4. Deutschen Bundestag



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Nicolas Arnold (SPD) verliert sein Mandat für den 4. Deutschen Bundestag aufgrund von Art. 41 Abs. 1 des Grundgesetzes.





    Begründung:


    Herr Nicolas Arnold (SPD) ist nach der Liste der SPD am 30.05.2021 in den 4. Deutschen Bundestag gewählt worden. Am 31.03.2021 wurde Nicolas Arnold von Ministerpräsident Prof. Paul Weber (SPD) als Vertreter für das Land Bayern in den Bundesrat entsandt. Am 05.04.2021 wurde Nicolas Arnold zum Bundesratspräsidenten vorgeschlagen und wohl auch gewählt, die Tagesordnung sowie ein Protokoll der 14. Sitzung des Deutschen Bundesrates liegt allerdings nicht vor. Am 02.06.2021 wurde Nicolas Arnold im Bundestag als Bundestagsvizepräsident vorgeschlagen und in der konstituierenden Sitzung des 4. Deutschen Bundestages am 06.06.2021 auch gewählt. Auch ist Nicolas Arnold im Moment amtierender Landtagspräsident in Bayern, als dieser wurde er in der konstituierenden Sitzung des 3. Bayerischen Landtages am 02.03.2021 gewählt.

    Eine solche Ämterhäufung ist unserer Meinung nach mit der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland nicht vereinbar. Vor allem die gleichzeitige Mitgliedschaft in Bundestag und Bundesrat ist hier problematisch, da das Land Bayern 50% der Stimmen im Bundesrat durch den Vertreter Nicolas Arnold auf sich vereinigt. Aus gutem Grund gibt es in Deutschland eine mögliche konkurrierende Gesetzgebung und teilweise auch durch den Bundesrat zustimmungsbedürftige Gesetzentwürfe, eine gleichzeitige Mitgliedschaft in diesen beiden Verfassungsorganen könnte hierauf einen Einfluss nehmen. § 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundesrates schließt eine gleichzeitige Mitgliedschaft in beiden Verfassungsorganen tatsächlich auch explizit aus und Herr Nicolas Arnold hat bis heute keines der beiden Ämter niedergelegt.



    Manfred Bunnes und CDU/CSU-Fraktion


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  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Zurückgezogen geändert.