Deutscher Bundestag | Drucksache 4/005 |
4. Wahlperiode | 08.06.2021 |
Antrag
der Abgeordneten Dr. h. c. Elias von Hohenloh, Dr. h. c. Hektor von der Saale, Dr. h. c. Phoenix Schmid, Hobert Rabeck, Josef Sputnik und Fraktion der D21
Änderung der Geschäftsordnung §7, Einführung §7a und §7b GOBT
Der Bundestag wolle beschließen:
1. §7 Absatz 1 GOBT soll folgendermaßen geändert werden:
"(1) In den Sitzungen des Bundestages bildet der amtierende Präsident sowie ein/e weitere/r Schriftführer/in den Sitzungsvorstand."
2. Ein neuer §7a soll eingefügt werden.
"Wahl der Schriftführer
Der Bundestag beschließt die Zahl der Schriftführer. Sie können gemeinsam auf Grund eines Vorschlages der Fraktionen gewählt werden. Bei der Festlegung der Zahl der Schriftführer und ihrer Verteilung auf die Fraktionen ist §10 zu beachten."
3. Ein neuer §7b soll eingefügt werden.
"Aufgaben der Schriftführer
Die Schriftführer unterstützen den amtierenden Präsidenten. Sie haben die Rednerlisten zu führen, die Stimmen bei namentlichen Abstimmungen zu zählen und sind für das Erstellen der Stimmzettel bei geheimen Wahlen zuständig."
Begründung:
Die Schriftführer unterstützten seit 1949 den amtierenden Präsidenten. Mit der Einführung einer neuen Geschäftsordnung zur 1. Legislaturperiode wurde dieser Posten gestrichen. Damit ein reibungsloser Ablauf der Sitzungen ohne großes Stocken ermöglicht werden kann (gerade bei Abstimmungen, die geheim ablaufen), wollen wir diesen Job wieder einführen.