DS 4/013: Änderungsantrag zum Antrag der D21-Fraktion auf DS 4/005 mit dem Titel "Änderung der Geschäftsordnung §7, Einführung §7a und §7b GOBT" [CDU/CSU]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 4/013
    4. Wahlperiode 11.06.2021



    Antrag

    des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der CDU/CSU


    Änderungsantrag zum Antrag der D21-Fraktion auf DS 4/005 mit dem Titel "Änderung der Geschäftsordnung §7, Einführung §7a und §7b GOBT"



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Den Antrag der D21-Fraktion auf DS 4/005 mit dem Titel "Änderung der Geschäftsordnung § 7, Einführung § 7a und § 7b GOBT" mit folgenden Änderungen anzunehmen:


    Art. 1

    § 7a soll zur Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mit folgendem Wortlaut hinzugefügt werden:

    Bestimmung der Schriftführer

    "(1) Schriftführer/innen sind die Bundestagsvizepräsidenten/innen von Amts wegen."





    Begründung:


    Die Aufgaben der Schriftführer sind überschaubar und daher ist es nicht notwendig diese durch weiteres Personal zu besetzen. Die Bundestagsvizepräsidenten oder -Vizepräsidentinnen können diese Aufgaben ohne Probleme übernehmen und daher sollen sie das meiner Meinung nach auch mit Absprache des amtierenden Präsidenten der der amtierenden Präsidentin tun.





    Manfred Bunnes und Fraktion der CDU/CSU


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  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.