Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 4/025
    4. Wahlperiode 04.07.2021



    Antrag

    der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Verteidigung


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 04.07.2021 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte, an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen


    Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUTM Mali erfolgt auf der Grundlage

    a) des Ersuchens der Regierung von Mali an die Europäische Union (EU) und mit deren Zustimmung sowie, wenn dieses EU-seitig geschaffen wurde, dem Einverständnis der jeweiligen weiteren G5-Sahel-Staaten,

    b) der Beschlüsse des Rates der EU 2013/34/GASP vom 17. Januar 2013, vom 23. März 2020 in Verbindung mit

    c) den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

    Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    3. Auftrag


    Dieser Auslandseinsatz ist eine reine Ausbildungsmission. Der Schwerpunkt des deutschen Missionsbeitrags liegt in der Logistik- und Infanterieausbildung. Den Maliern werden jedoch nicht nur militärische Kenntnisse vermittelt. Zum Ausbildungspaket gehören auch die Grundsätze moderner Menschenführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte. Bisher wurden rund 15.000 malische Soldatinnen und Soldaten in unterschiedlichen Lehrgängen ausgebildet. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten greifen nicht aktiv in Kampfhandlungen ein, haben aber das Recht auf Selbstverteidigung.


    Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt ausgeschlossen.


    4. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die deutsche Beteiligung an EUTM gegenüber der EU anzuzeigen und längstens bis zum 31. Juli 2022 einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn die Zustimmung der Regierung Malis nicht mehr gegeben ist oder der Beschluss des Rates der EU nicht verlängert wird oder vorzeitig endet. Die Ermächtigung zum Einsatz auf dem Gebiet eines G5-Sahel-Staats erlischt, wenn das Einverständnis des jeweiligen G5-Sahel-Staats nicht mehr gegeben ist.


    5. Einsatzgebiet


    Das mandatierte Gebiet umfasst ganz Mali sowie nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Staatsgebiete der weiteren G5-Sahel-Staaten Burkina Faso, Niger, Mauretanien und Tschad.

    6. Personaleinsatz


    Es können bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

    7. Voraussichtliche Zusatzausgaben und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali werden für den Zeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 insgesamt rund 117,5 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 66,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 50,7 Millionen Euro.

    Begründung


    Die Europäische Union beschloss am 18. Februar 2013 die Aufstellung einer Ausbildungsmission. Dies geschah auf Bitten der malischen Regierung sowie auf der Grundlage von Resolutionen der Vereinten Nationen. Das jüngste Mandat des Deutschen Bundestages definiert das Einsatzgebiet mit ganz Mali.


    Die Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens in Mali ist nicht nur für die Stabilität des Landes und die Sahelregion entscheidend, sondern auch für ganz Nordafrika und letztlich Europa. Gut ausgebildete Sicherheitskräfte bilden die Grundlage einer eigenständigen Sicherheitsvorsorge malischer staatlicher Behörden. Der EU-Einsatz in Mali soll die malischen Streitkräfte befähigen, die territoriale Integrität des Landes zu gewährleisten und ein sicheres Umfeld zu garantieren. Die malischen Soldatinnen und Soldaten sollen durch die European Union Training Mission in die Lage versetzt werden, selbst Verantwortung für die Sicherheit ihres Landes zu übernehmen. Stabilität und Frieden im Land sind Voraussetzung für den Wiederaufbau Malis.


    Reiner Ehrlichmann, Bundeskanzler; Dr. h. c. Elias von Hohenloh, Bundesminister der Verteidigung

  • Felix Weird

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.