Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
für die Anmeldung eines Vereins benötigen wir einige Angaben von Ihnen.
Nach Einreichung der Unterlagen bekommen Sie Post von uns. Enthalten ist die Benachrichtigung ob Ihr Verein erfolgreich angemeldet wurde, sowie im Falle einer erfolgreichen Anmeldung eine Steuernummer.
Die Nummer ist für Sie zukünftig von entscheidender Bedeutung. Es werden darüber die Steuern an das Finanzamt abgeführt und diese muss bei jeder Steuererklärung angegeben werden.
Einmal im Quartal ist eine Steuererklärung abzugeben. Darin enthalten sind:
- Einnahmen im vergangenen Quartal
- Ausgaben im vergangenen Quartal
- Schätzung der Steuerschuld an das Finanzamt
Sollte die Steuererklärung nicht rechtzeitig abgegeben werden, wird der Verein angemahnt. Es bekommt dann nochmal eine Aufforderung mit der Frist von zwei Wochen die Steuererklärung nachzureichen. Verstreicht auch diese Frist, so werden Verwaltungskosten in Höhe von 3% der Steuerschuld fällig und der Verein bekommt eine weitere Woche Zeit, die Erklärung abzugeben. Verstreicht auch diese Frist, werden Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über das Gericht eingeleitet. Die Kosten für einen solchen Prozess können nicht näher betitelt werden.
Nach erfolgreicher Zulassung wird Ihr Verein im Vereinsregister geführt.