Mitteilungen des Bundesministeriums des Inneren, für Bau und Heimat (4. LP)

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag

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    Die Pegasus Spionagesoftware wird in Deutschland nicht verwendet



    Liebe Bürgerinnen und Bürger,


    in den letzten Tagen und Wochen kamen immer wieder Diskussionen um die Pegasus Spionagesoftware des israelischen Herstellers NSO Group auf. Diese Software wurde dazu entwickelt unbemerkt Mobiltelefone zu infizieren und dort persönliche Daten, Kontakte, Chatverläufe, gespeicherte Dateien und vieles mehr auszulesen und an einen entsprechend angegebenen Server zu übermitteln. Nachforschungen von verschiedenen Medieninstituten zufolge werde dieses Programm von verschiedenen Nationen (darunter auch Mitgliedsstaaten der EU) auch dazu eingesetzt, um Politiker, Menschenrechtsaktivisten oder Journalisten auszuspähen. Leider sind davon wohl auch Mitglieder bzw. ehemalige Mitglieder der französischen Regierung betroffen. Zumindest beim ehemaligen französischen Umweltminister François Rugy konnte nachgewiesen werden, dass die Pegasus Software tatsächlich auf seinem Mobiltelefon installiert war. Die Bundesregierung steht hierzu mit den französischen Behörden in engem Austausch.

    Auf mobilen Endgeräten von Mitgliedern der Bundesregierung konnten bisher keine Spuren der Pegasus Spionagesoftware festgestellt werden. Aufgrund der doch existenten Gefahr werden die Geräte der Bundesregierung allerdings regelmäßig vom BKA auf solche Software überprüft.


    Das Bundeskriminalamt hat im Jahr 2017 Gespräche mit der NSO Group, den Herstellern dieser Spionagesoftware, geführt. Der Einsatz dieser Spionagesoftware in Deutschland ist allerdings, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes des ersten Senats vom 27. Februar 2008 (1 BvR 370/07, Rn. 1-333), verfassungswidrig und wurde daher auch vom Bundeskriminalamt sowie von der Bundesregierung abgelehnt. Die Pegasus Spionagesoftware des israelischen Herstellers wird daher von deutschen Behörden nicht genutzt.


    Durch den Wandel der Zeit und die immer weiter fortschreitende Digitalisierung müssen aber auch wir der Kriminalität, die oft auch durch digitale Wege geplant und vorbereitet wird, etwas entgegensetzen können, aber hier auch und ganz eindeutig nur dann, wenn eine Bedrohung wie beispielsweise eine Terrorgefahr, unmittelbar bevorsteht und nicht nur ein Verdacht besteht. Die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger steht hier an aller erster Stelle. Dazu sind allerdings ganz eindeutige Regularien notwendig und eine Strategie, die einen Missbrauch solcher Technologien ausschließt. Auch muss zu jeder Zeit der von der Verfassung besonders geschützte Kernbereich privater Lebensgestaltung unberührt bleiben. Wie ich schon gesagt habe, die Sicherheit der Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland steht für uns an erster Stelle, das rechtfertigt aber keineswegs den leichtfertigen Umgang mit dem Schutz der privaten Lebensgestaltung oder dem Schutz persönlicher Daten. Solange es hierzu keine ganz eindeutigen Regularien gibt werden wir in Deutschland Spionagesoftware diesen Ausmaßes nicht verwenden.


    Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat

    Manfred Bunnes

    • Offizieller Beitrag

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter,


    nach einer Mitteilung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen wurde das Sondereinsatzkommando (SEK) der Landespolizei für die Sektorstreife verpflichtet und soll hier jetzt in bestimmt bezeichneten Großstädten regelmäßig für Streifenfahrten eingesetzt werden.


    Das ist aus mehreren Gründen problematisch:

    1. Die Abteilung des Sondereinsatzkommandos ist, wie der Name schon sagt, für Sondereinsätze konzipiert, trainiert und organisiert. Aus gutem Grund werden diese normalerweise nicht für Streifenfahrten eingesetzt.
    2. Sollte es zu der Situation eines Sondereinsatzes kommen bei dem das SEK die Notwendigkeit hat einzugreifen kann das Herstellen einer Einsatzbereitschaft und das Eintreffen am Einsatzort mehr Zeit in Anspruch nehmen, da die Einsatzkräfte auf verschiedene Streifen verteilt sind.
    3. Innerhalb der Gesellschaft könnte eine Beunruhigung entstehen und eine Angsthaltung, da nicht verdeutlicht wurde aus welchem Grund und mit welchem Anlass diese Maßnahme ergriffen wurde.

    Vor den oben genannten Gesichtspunkten halte ich diese Maßnahme für unangebracht und nicht den Umständen angemessen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen von akuten Bedrohungen für die Bundesrepublik Deutschland vor. Die Beweggründe der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für diese Maßnahme sind daher nicht ersichtlich.

    Als Regierungen sollten wir davon Abstand nehmen Deutschland oder dessen Bundesländer in einen wie auch immer gearteten Polizeistaat zu entwickeln oder eine Überwachung an jeder Straßenecke herzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sind besorgt und können diese Maßnahme nicht nachvollziehen. Das ist ein inakzeptabler Zustand und eine Zumutung für Bürgerinnen und Bürger.

    Möglicherweise wäre es sinnvoll über diese Maßnahme innerhalb der Landesregierung erneut zu beraten.


    gez. Manfred Bunnes

    Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat