Entwurf einer Änderung der Landesverfassung I DS 04/007

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 4/007
    4. Wahlperiode 30.08.2021



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf einer Änderung der Landesverfassung

    A. Problem und Ziel

    Grobe Fehler im Satzbau müssen dringend geändert werden.

    B. Lösung

    Annahme des Gesetzentwurf.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine

    E. Erfüllungsaufwand

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Neufassung der Landesverfassung

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf einer Änderung der Landesverfassung vom 30.08.2021


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 32 (2)
    Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft auf Antrag der Landesregierung oder von mindestens fünf Abgeordneten des Landtags der Landesgerichtshof.
    Artikel 34
    Der Landtag wird auf vier Monate gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Viertelmonat der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtags, mit dem Zusammentritt des neuen Landtags.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Richtigstellung der Verfassung

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Änderung von Artikel 32 & 34 der Landesverfassung

    III. Alternativen

    Keine

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Neudruck der Landesverfassungen.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine

    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet





    Dante Matteo Ecca Estrellita für die Landesregierung

  • Felix Weird

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Erledigt geändert.