LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 4/007 |
4. Wahlperiode | 30.08.2021 |
Gesetzentwurf
der Landesregierung
Entwurf einer Änderung der Landesverfassung
A. Problem und Ziel
Grobe Fehler im Satzbau müssen dringend geändert werden.
B. Lösung
Annahme des Gesetzentwurf.
C. Alternativen
Keine
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine
E. Erfüllungsaufwand
Keine
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keine
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Neufassung der Landesverfassung
F. Weitere Kosten
Keine
Entwurf einer Änderung der Landesverfassung vom 30.08.2021
Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 32 (2)
Die Entscheidung darüber, ob diese Voraussetzungen vorliegen, trifft auf Antrag der Landesregierung oder von mindestens fünf Abgeordneten des Landtags der Landesgerichtshof.
Artikel 34
Der Landtag wird auf vier Monate gewählt. Die Neuwahl findet im letzten Viertelmonat der Wahlperiode statt. Die Wahlperiode endet, auch im Fall einer Auflösung des Landtags, mit dem Zusammentritt des neuen Landtags.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Richtigstellung der Verfassung
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes
Änderung von Artikel 32 & 34 der Landesverfassung
III. Alternativen
Keine
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Keine
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine
4. Erfüllungsaufwand
Keine.
5. Weitere Kosten
Neudruck der Landesverfassungen.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet