Sehr geehrte Bürger:innen, sehr geehrte Parteivertreter:innen,
die Wahl zum 5. Deutschen Bundestag. Diese wird am 30.09.2021 von 08.00 Uhr - 18.00 uhr stattfinden.
Die Frist zur Einreichung der Wahlunterlagen endet entsprechend § 12 des Bundeswahlgesetzes (BWahlG) am
29. September 2021 um 18 Uhr.
Alle zu spät eingereichte Wahlunterlagen werden abgewiesen, Unterlagen die Fehler enthalten, die bis zur gesetzlichen Frist geheilt werden können, können auch nach Ende der Frist beim Bundeswahlleiter eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch das die fehlerbehafteten Unterlagen vor der Einreichfrist eingereicht wurden und der Fehler nicht auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Einreichung von Wahlvorschlägen für die Bundestagswahl (Parteien)
Bitte reichen Sie hier die Wahllisten und Direktkandidaten ein.
- Gültig bis: