DS 4/055: Entwurf zur Abschaffung der Wehrpficht [SPD]

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    Deutscher Bundestag Drucksache 4/055
    4. Wahlperiode 05.0902021



    Gesetzentwurf

    der SPD Fraktion


    Entwurf zur Abschaffung der Wehrpficht

    A. Problem und Ziel

    Die Wehrpflicht ist eine altmodische Methode Menschen im Zweifelsfall dazu zwingen ihren Staat zu verteidigen oder für ihn zu arbeiten, dies widerspricht der Definition einer freien Gesellschaft.

    B. Lösung

    Abschaffung des Gesetzes wie vorgegeben

    C. Alternativen

    Weiterhin Menschen potentiell zum Staatsdienst zu zwingen

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es entstehen keine Kosten

    E. Erfüllungsaufwand

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Neudruck des Grundgesetz



    Entwurf zur Abschaffung der Wehrpflicht vom 05.09.2021


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Artikel 12a

    [Entfällt]




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Das Menschen nicht mehr zur Arbeit für den Staat in einer außer Situation außerhalb des Strafvollzugs gezwungen werden können.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Artikel 12a des GG wird abgeschafft

    III. Alternativen

    Keine


    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Nicht vorhanden


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine


    5. Weitere Kosten

    Druck der Neuauflage des GG


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Alle Gesetze die mit der Wehrpflicht in Verbindung stehen sind hinfällig.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet oder das Datum der Frist aufschreiben.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.






    Prof. Paul Weber und SPD Fraktion

  • Felix Weird

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Erledigt geändert.