Ungültig Erklärung der Wahl I DS 4/009

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Manfred Klausbrück

    • Offizieller Beitrag
    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 4/009
    4. Wahlperiode 29.09.2021



    Antrag

    der Landesregierung


    Ungültig Erklärung der Wahl



    Der Landtag wolle beschließen:


    1. Die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 20.09.2021 für ungültig zu erklären

    2. Abweichend von § 22 Abs. 2. Landeswahlgesetz der Landeswahlleiter angewiesen wird erneut das Einreichen von Listen zuzulassen.

    3. Abweichend von § 22 Abs. 3 Landeswahlgesetz den Wahltag auf den 07.11.2021 festzulegen




    Begründung:


    Durch diverse Problematiken in den Kommunen kam es zu keiner Wahl nach demokratischen Verständnis oder demokratischen Prinzipien. Beispielsweise war auf den Wahlzetteln obwohl es nur eine Partei zur Wahl gab keine "Nein" Option, allein dies wäre schon Grund genug die Wahl wiederholen zu lassen.





    Die Landesregierung

  • Felix Weird

    Hat das Label Angenommen hinzugefügt.