LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN | Drucksache 4/009 |
4. Wahlperiode | 29.09.2021 |
Antrag
der Landesregierung
Ungültig Erklärung der Wahl
Der Landtag wolle beschließen:
1. Die Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen am 20.09.2021 für ungültig zu erklären
2. Abweichend von § 22 Abs. 2. Landeswahlgesetz der Landeswahlleiter angewiesen wird erneut das Einreichen von Listen zuzulassen.
3. Abweichend von § 22 Abs. 3 Landeswahlgesetz den Wahltag auf den 07.11.2021 festzulegen
Begründung:
Durch diverse Problematiken in den Kommunen kam es zu keiner Wahl nach demokratischen Verständnis oder demokratischen Prinzipien. Beispielsweise war auf den Wahlzetteln obwohl es nur eine Partei zur Wahl gab keine "Nein" Option, allein dies wäre schon Grund genug die Wahl wiederholen zu lassen.