DS 5/010 Änderung des Bundeswahlgesetz [SPD]

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Manfred Klausbrück

  • Deutscher Bundestag Drucksache 5/010
    5. Wahlperiode 10.10.2021



    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Paul Weber und der SPD Fraktion


    Änderung des Bundeswahlgesetz (BWahlG)

    A. Problem und Ziel

    Derzeit ist es nicht gestattet, als Partei eine offene Liste zur Bundestagswahl anzuführen. Wir finden es sollten die Parteien selbst entschieden, wenn sie auf ihre Listen setzen. Ziel ist es das Bundeswahlgesetz entsprechend abzuändern.

    B. Lösung

    Neuformulierung des BWahlG §13 Abs 1: Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

    C. Alternativen

    Beibehaltung der alten Fassung.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Aus dieser Änderung ergeben sich keine Mehrkosten.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine weiteren Kosten.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Änderung des BWahlG vom 10.10.2021


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung des § 13 Art. 1 BwahlG

    (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.


    Art. 2

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Ziel des Gesetzes ist es, dass zukünftig Parteien auch offene Listen zu Wahlen aufstellen können.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das Wahlgesetz wird so abgeändert, das Listen auch offen aufgestellt werden können.

    III. Alternativen

    Beibehaltung der alten Formulierung.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Art 1:

    Dieser Artikel regelt die Neufassung des § 13 Art. 1


    Zu Art 2:

    Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten






    Dante Matteo Ecca Estrellita und SPD

  • Leon Reinhardt

    Hat das Label von Gesetzentwurf auf Im Ausschuss geändert.
  • Leon Reinhardt

    Hat das Label Innenausschuss hinzugefügt.
  • Deutscher Bundestag Drucksache 5/014
    5. Wahlperiode 03.11.2021




    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses des Inneren


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 5/014


    Änderung des Bundeswahlgesetz (BWahlG)


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache zwischen den Fraktionen der SPD, D21 und CDU

    B. Lösung

    keine


    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der SPD

    gegen die Stimmen der Fraktionen der D21

    mit Enthaltung der CDU


    C. Alternativen

    keine


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 03.11.2021


    Der Innenausschuss

    Prof. Paul Weber

  • Felix Weird

    Hat das Label von Im Ausschuss auf Beschlussempfehlung geändert.
  • Felix Weird

    Hat das Label Innenausschuss entfernt.
  • Leon Reinhardt

    Hat das Label von Beschlussempfehlung auf Angenommen geändert.