Sehr geehrte Bürger:innen, sehr geehrte Parteivertreter:innen,
Die 5. Landtagswahl des Landes Nordrhein-Westfalen steht an. Diese wird am 07.11.2021 von 08.00 Uhr - 18.00 Uhr stattfinden.
Die Frist zur Einreichung der Wahlunterlagen endet am:
4. November 2021 um 18 Uhr.
Alle zu spät eingereichte Wahlunterlagen werden abgewiesen, Unterlagen die Fehler enthalten, die bis zur gesetzlichen Frist geheilt werden können, können auch nach Ende der Frist beim Landeswahlleiter eingereicht werden. Voraussetzung hierfür ist jedoch das die fehlerbehafteten Unterlagen vor der Einreichfrist eingereicht wurden und der Fehler nicht auf vorsätzliches Handeln zurückzuführen ist.
Für Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung
Einreichung von Wahllisten für die 5. Landtagswahl in Nordrhein-Westfalen (Nord)
- Gültig bis:
Herzliche Grüße
Ernst Richard Fürst von Thurn und Taxis
Landeswahlleiter des Landes Nordrhein-Westfalen