Anordnung über die Auflösung des bayerischen Landtages vom 3. Dezember 2021

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Manfred Klausbrück

  • Anordnung der Auflösung des bayerischen Landtages vom 3. Dezember 2021


    Die Neuwahl eines/r Ministerpräsident:in bis spätestens vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung des bayerischen Landtages (bis zum 30. November 2021) ist nicht zustande gekommen. Daher ordne ich auf Grundlage von Art. 44 (5) der Verfassung des Freistaates Bayern an:


    Der bayerische Landtag in seiner sechsten Legislatur wird aufgelöst.


    Ich beauftrage den/die Landeswahlleiter:in mit der Durchführung einer Neuwahl des Landtages, die nach Art. 18 (4) BV spätestens am sechsten Sonntag (9. Januar 2022) nach der Veröffentlichung dieser Anordnung stattfinden wird.


    München, 3. Dezember 2021


    Der Präsident des bayerischen Landtages
    Jonathan Brandt