Bayerischer Landtag | Drucksache 1/004 |
1. Wahlperiode | 12.07.2020 |
Antrag
des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion CSU
Bildung eines Ständigen Ausschusses nach §23 (1) BayLTGeschO
Der Landtag wolle beschließen:
- Die Bildung eines Ständigen Ausschusses mit einer Stärke von 180 Mandaten.
Begründung:
Der Ständige Ausschuss ist nach §23 (1) Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages zu bilden. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gegründet werden. Die Fraktion der CSU sieht diesen Bedarf aktuell nicht gegeben. Der Ständige Ausschuss hat seine Aufgaben sowieso in allen Ressorts und kann somit über alles beraten.
Des Weiteren kann dieser Ausschuss eigenständig Unterausschüsse gründen. Ein Ausschussvorsitzender und dessen Stellvertreter werden nach §27 (2) BayLTGeschO im jeweiligen Ausschuss selbstständig gewählt.
Da dieser Antrag nur einen Ausschuss für den gesamten Landtag vorsieht, muss die Mandatzahl auf 180 gesetzt werden, sodass jedes Mandat mindestens einem Ausschuss angehört.