DS 1/004: Bildung eines Ständigen Ausschusses [CSU]

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Manfred Klausbrück

  • Bayerischer Landtag Drucksache 1/004
    1. Wahlperiode 12.07.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Herbert Aisinger und Fraktion CSU


    Bildung eines Ständigen Ausschusses nach §23 (1) BayLTGeschO



    Der Landtag wolle beschließen:

    1. Die Bildung eines Ständigen Ausschusses mit einer Stärke von 180 Mandaten.


    Begründung:


    Der Ständige Ausschuss ist nach §23 (1) Geschäftsordnung des Bayerischen Landtages zu bilden. Weitere Ausschüsse können bei Bedarf gegründet werden. Die Fraktion der CSU sieht diesen Bedarf aktuell nicht gegeben. Der Ständige Ausschuss hat seine Aufgaben sowieso in allen Ressorts und kann somit über alles beraten.

    Des Weiteren kann dieser Ausschuss eigenständig Unterausschüsse gründen. Ein Ausschussvorsitzender und dessen Stellvertreter werden nach §27 (2) BayLTGeschO im jeweiligen Ausschuss selbstständig gewählt.

    Da dieser Antrag nur einen Ausschuss für den gesamten Landtag vorsieht, muss die Mandatzahl auf 180 gesetzt werden, sodass jedes Mandat mindestens einem Ausschuss angehört.


    Herbert Aisinger für die CSU Fraktion

  • Herbert Aisinger

    Hat den Titel des Themas von „DS 1/004: Bildung eines Ständigen Ausschusses“ zu „DS 1/004: Bildung eines Ständigen Ausschusses [CSU]“ geändert.
  • Sven Spaar

    Hat das Label von Antrag auf Angenommen geändert.