Manfred Bunnes Bürger
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Beiträge von Manfred Bunnes

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Liebe Bürgerinnen und Bürger,

    liebe Pressevertreterinnen und Pressevertreter,


    nach einer Mitteilung des Innenministeriums von Nordrhein-Westfalen wurde das Sondereinsatzkommando (SEK) der Landespolizei für die Sektorstreife verpflichtet und soll hier jetzt in bestimmt bezeichneten Großstädten regelmäßig für Streifenfahrten eingesetzt werden.


    Das ist aus mehreren Gründen problematisch:

    1. Die Abteilung des Sondereinsatzkommandos ist, wie der Name schon sagt, für Sondereinsätze konzipiert, trainiert und organisiert. Aus gutem Grund werden diese normalerweise nicht für Streifenfahrten eingesetzt.
    2. Sollte es zu der Situation eines Sondereinsatzes kommen bei dem das SEK die Notwendigkeit hat einzugreifen kann das Herstellen einer Einsatzbereitschaft und das Eintreffen am Einsatzort mehr Zeit in Anspruch nehmen, da die Einsatzkräfte auf verschiedene Streifen verteilt sind.
    3. Innerhalb der Gesellschaft könnte eine Beunruhigung entstehen und eine Angsthaltung, da nicht verdeutlicht wurde aus welchem Grund und mit welchem Anlass diese Maßnahme ergriffen wurde.

    Vor den oben genannten Gesichtspunkten halte ich diese Maßnahme für unangebracht und nicht den Umständen angemessen. Der Bundesregierung liegen keine Informationen von akuten Bedrohungen für die Bundesrepublik Deutschland vor. Die Beweggründe der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen für diese Maßnahme sind daher nicht ersichtlich.

    Als Regierungen sollten wir davon Abstand nehmen Deutschland oder dessen Bundesländer in einen wie auch immer gearteten Polizeistaat zu entwickeln oder eine Überwachung an jeder Straßenecke herzustellen. Die Bürgerinnen und Bürger sind besorgt und können diese Maßnahme nicht nachvollziehen. Das ist ein inakzeptabler Zustand und eine Zumutung für Bürgerinnen und Bürger.

    Möglicherweise wäre es sinnvoll über diese Maßnahme innerhalb der Landesregierung erneut zu beraten.


    gez. Manfred Bunnes

    Der Bundesminister des Inneren, für Bau und Heimat

    Meine Idee zum Wahlysstem:

    Aber jz hier mein Versprochener Mandatsbeitrag: Das Argument, welches ihr aufführt verstehe ich. Ich würde es jedoch anders machen: Bei den Medien habt ihr ja ein Bewertungsschema, wieso machen wir bei den parteimitgliedern das nicht auch mit aktivität. Das heißt wir und/oder ein algorhytmus schauen, wie aktiv ist zum Beispiel ein Manfred Bunnes in der CDU. Die Bewertung soll hier aber nur für die parteien hilfreich sein zur listen Erstellung. Denn 10 Tage vor der Wahl bekommt jede Partei eine Liste, wie wir und der Algorithmus die Liste der Parteien aufgrund von Aktivität stellen würden. Diese Liste ist natürlich nur ein Hilfsmittel für die Parteien. Denn dadurch können auch neue Mitglieder ihre Aktivität beweisen. Durch zum Beispiel eine Twitter Diskussion oder Ic Diskussion oder auch wie viel schreibt die Persoson auf den Partei server. Bringt Sie gute Vorschläge? All das würde ich in dem Mandatsbewertungssystem reinbringen. Aber hier ist mir besonders wichtig, dass ganze soll für Parteien eine Hilfe sein und kein Mittel das verpflichtend ist.

    Hallo Hektor, die Verbesserungsvorschläge dazu bitte hier rein: Simpolitik 2.0

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/042
    4. Wahlperiode 15.08.2021



    Beschlussempfehlung

    des Innenausschusses


    zum dem Gesetzentwurf "Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB; Schwerpunkt § 183 (1)"

    - Drucksachen 4/027 (Gesetzentwurf) & 4/042 (Beschlussempfehlung)


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB; Schwerpunkt § 183 (1)


    A. Beratungsverlauf

    Die Ausschussmitglieder betonten die Wichtigkeit der Gleichberechtigung aller vor dem Gesetz, unabhängig vom Geschlecht.

    B. Lösung

    Annahme des Gesetzentwurfes.


    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU, SPD, D21, DIE LINKE ohne Gegenstimmen und ohne Enthaltungen.


    C. Alternativen

    Keine.


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 15.08.2021


    Der Innenausschuss

    Ausschussvorsitzender Manfred Bunnes


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    Deutscher Bundestag Drucksache 4/039
    4. Wahlperiode 27.07.2021



    Antrag

    des Abgeordneten Manfred Bunnes und Fraktion der CDU/CSU


    Antrag auf Entzug eines Bundestagsmandates des Abgeordneten Kilian Hagen (CDU/CSU)



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. der Bundestagsabgeordnete Kilian Hagen hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.





    Begründung:


    Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 hat der Abgeordnete Kilian Hagen (CDU/CSU) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Da wir das Mandat gerne nachbesetzen würden beantragen wir hiermit also festzustellen, dass der Abgeordnete Kilian Hagen sein Mandat verloren hat.




    Manfred Bunnes, Fraktionsvorsitzender der CDU/CSU Bundestagsfraktion und Fraktion


    signature-klein.png

    Elektroimpulsgeräteeinsatz für das Jahr ....

    – Bundespolizei –


    1. Anzahl der Einsätze


    2. Einsatzanlässe [...ursächlich für den Elektroimpulsgeräteinsatz]


    a) Bedrohung/Geiselnahme


    b) Suizidlage


    c) Festnahmelage


    d) Sonstige



    3. Einsatzerfolg


    a) ja


    b) nein, davon

    Fehlfunktion Elektroimpulsgerät

    Fehlschuss

    Kleidung

    Sonstiges



    4. Angaben zum Täter


    a) Alter

    unter 20

    20–30

    30–40

    über 40

    Alter unbekannt


    b) Geschlecht

    männlich

    weiblich

    divers



    5. Bewaffnung/Gewaltbereitschaft


    a) Schusswaffe


    b) Messer


    c) Sonstige Waffe/Gefährliche Gegenstände


    d) Gewaltbereitschaft (ohne Bewaffnung)



    6. Alkohol- / Drogeneinfluss


    a) ja


    b) nein



    7. Verletzungen [...ursächlich durch den Elektroimpulsgeräteinsatz]


    a) oberflächliche Hautverletzungen durch Pfeile/Elektroden


    b) durch Sturz


    c) durch Strom


    d) Sonstiges


    e) keine



    8. Medizinische Versorgung


    a) keine


    b) Ambulant


    c) Stationär


    d) Einweisung [... einschl. Meldung sozialer Krise]

    VI. Dokumentation


    1. Jeder Einsatz (auch die Androhung) des DEIG Modells Taser X2 ist in dem Fragebogen gemäß Punkt 4.4 des Erprobungskonzepts, Stand: 6. April 2020, Aktenzeichen 65 – 19 15 03 – 5570 und 21 – 19 00 00 – 0008/ 0020, Version: 1.5 zu dokumentieren (Sachverhalt, Erfolgseintritt, besondere Vorkommnisse).
    2. Eine Gesamterfassung der Einsätze mit dem DEIG Modell Taser X2 ist dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat nach Jahresabschluss bis zum 31. Januar des Folgejahres vorzulegen (gem. Anlage). Darüber hinaus hat nach jeder Anwendung des DEIG Modell Taser X2 eine WE-Meldung zu erfolgen.

    V. Grundsätzliche Hinweise zum Einsatz


    1. Außer in Fällen der Notwehr und Nothilfe darf das Gerät nicht gegenüber Kindern eingesetzt werden.
    2. Das DEIG Modell Taser X2 ist nicht bei
      1. dem äußeren Eindruck nach Schwangeren,
      2. dem äußeren Eindruck nach Herzkranken,
      3. Personen, die mit brennbaren Flüssigkeiten in Kontakt stehen,
      4. Personen, bei denen Absturzgefahr besteht,
      5. Personen, die sich im Wasser befinden
      6. sowie in Situationen, bei denen nach Würdigung des Einzelfalles der Einsatz eines DEIG eine unverhältnismäßig hohe Gefährdung bei Personen verursachen würde (z. B. Bedienung einer Maschine, Kind auf dem Arm, Sturz in den fließenden Straßenverkehr) anzuwenden.
    3. Es ist Vorsorge zu treffen, dass
      1. eine Entladedauer von 5 Sekunden gemäß PTP-Prüfbericht vom 30.10.2019 beim Einsatz des DEIG Modell Taser X2 nicht überschritten wird,
      2. der Laserstrahl nicht in die Augen von Personen gerichtet wird und keine Geräte der Laserschutzklasse 3 oder höher verwendet werden,
      3. das Gerät in dem dafür vorgesehenen Sicherheitsholster geführt wird,
      4. das Gerät vor Stößen und übermäßiger Nässe geschützt wird,
      5. das Gerät vor dem Zugriff Unbefugter geschützt aufbewahrt wird,
      6. zur Vermeidung von Verwechslungen ausschließlich DEIG Modell Taser X2 in gelber oder vergleichbarer Signalfarbe verwendet werden und
      7. die Funktionsfähigkeit des DEIG Modell Taser X2 durch eine geeignete Funktionsprüfung vor der Nutzung überprüft wird.
    4. Der Einsatz des DEIG Modell Taser X2 ist anzudrohen.
    5. Bei dem Einsatz des DEIG Modells Taser X2 ist möglichst gegen den Rücken der Zielperson zu zielen, soweit dies die Einsatzsituation zulässt oder auf den unteren Oberkörper der Zielperson.
    6. Bei dem Einsatz des DEIG Modells Taser X2 ist nicht auf Hals-, Kopf-, Nacken- und Genitalbereich der Zielperson zu zielen.
    7. Die Anwendung des Kontaktmodus ist untersagt; eine Anwendung in Fällen von Notwehr oder Nothilfe bleiben hiervon unberührt.
    8. Der gleichzeitige Einsatz zweier DEIG Modelle Taser X2 auf eine Zielperson hat grundsätzlich zu unterbleiben.
    9. Es ist zu beachten, dass die erwartete Wirkung nicht in allen Fällen eintreten muss.
    10. Sekundäre Verletzungen, die durch die plötzliche Bewegungsunfähigkeit hervorgerufen werden können, wie zum Beispiel Sturzverletzungen, Verletzungen durch Abstürze aus der Höhe oder ins Wasser, sind beim Einsatz des Gerätes entsprechend zu berücksichtigen und entgegenzuwirken.
    11. Nach dem Einsatz ist unverzüglich Erste Hilfe zu leisten und medizinisches Fachpersonal hinzuzuziehen.
    12. Es sind Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) auf den Streifenfahrzeugen sowie bei der Dienststelle vorzuhalten, sodass der Zugriff auf ein AED schnell und zeitgerecht erfolgen kann.
    13. Die zuständige Landespolizei ist nach dem DEIG Modell Taser X2 Einsatz, insbesondere mit Blick auf eine ggf. erforderliche Spurensicherung zu informieren.
    14. § 27a Absatz 1 BPolG findet entsprechende Anwendung.
    15. Die Ausstattung der vorgesehenen Dienststellen erfolgt als Poolausstattung. Die Aufbewahrung der Geräte erfolgt in der Dienststelle analog dienstlicher Waffen der Bundespolizei. Insofern ist das Führen des DEIG Modell Taser X2 außerhalb des Dienstes nicht vorgesehen.

    IV. Aus- und Fortbildung


    1. Das Modell Taser X2 darf nur von gemäß II. eingewiesenen Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten geführt und eingesetzt werden.
    2. Die Fortbildung hat eine eingehende Einweisung in die Bedienung, die Wirkungsweise, die rechtlichen Rahmenbedingungen und Anforderungen, Dokumentation sowie die gesundheitlichen Risiken des Einsatzes einschließlich der Bedienung eines automatisierten externen Defibrillators (AED) zu beinhalten und ist aktenkundig zu machen.
    3. Mindestens einmal jährlich hat eine erneute Einweisung zu erfolgen.

    II. Zulassung


    1. Das DEIG Modell Taser X2 wird hiermit für den polizeilichen Gebrauch für den Kontroll- und Streifendienst unter Beachtung der Auflagen in der Handlungsanweisung, Stand: 5. Februar 2020, Aktenzeichen: 21 – 19 00 00 – 0008/ 0020, Version: 1.0 und der Einweisungsschulung, Stand: 5. Februar 2020, Aktenzeichen: 21 – 19 00 00 – 0008/ 0020, Version: 1.0 zugelassen.
    2. Die Zulassung ist dienstlich auf das Modell Taser X2 beschränkt, weil es die elektrischen Grenzwerte zum Nachweis der gesundheitlichen Unbedenklichkeit nach Anlage V gemäß § 15 Abs. 5 Beschussverordnung nicht überschreitet.

    I. Allgemeines


    Das Dinstanzelektroimpulsgerät (DEIG) Modell Taser X2 soll im Kontroll- und Streifendienst bei polizeilichen Lagen eingesetzt werden, in denen andere Hilfsmittel der körperlichen Gewalt im Hinblick auf eine sichere Lagebewältigung nicht geeignet oder unverhältnismäßig sind, um zum einen die Gefährdung von Polizeivollzugsbeamtinnen oder -beamten zu minimieren und zum anderen den Einsatz von in den Folgen schwerwiegenderen Einsatzmitteln möglichst verhindern.