Jens Worthmann Registriert
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Beiträge von Jens Worthmann

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/57
    1. Wahlperiode 22.08.2020


    Gesetzentwurf

    der Fraktion der CDU/CSU


    Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG)

    A. Problem und Ziel

    Die aktuelle Form des Bundeswahlgesetzes ist an vielen Stellen lückenhaft und unscharf. Darüber hinaus haben sich durch die praktischen Erfahrungen der ersten Legislaturperiode einige Probleme ergeben. Mit der Änderung soll dies gelöst werden.

    B. Lösung

    Änderung des BWahlG.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es entstehen keine zusätzlichen Kosten. Es können sogar Ausgaben eingespart werden.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Änderung des Bundeswahlgesetzes (BWahlG)


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    § 1 Abs. 1 Satz 1 wird folgender Passus geändert:

    "(…) aus 30 Abgeordneten."

    in

    "(…) aus 25 Abgeordneten."


    § 1 Abs. 1 Satz 2 wird folgender Passus gestrichen:

    "(…) mit der Personenwahl verbundenen (…)"


    § 1 Abs. 2 wird geändert in:

    "Die Abgeordneten werden nach Bundeswahlvorschlägen (Bundeslisten) gewählt."


    § 2 Abs. 2 wird gestrichen


    § 3 wird geändert in:

    "Jeder Wähler hat eine Stimme für die Wahl einer Bundesliste."


    § 4 wird gestrichen


    § 5 wird geändert in:

    "(1) Für die Verteilung der Sitze werden die für die jede Bundesliste abgegebenen Stimmen zusammengezählt.

    (2) Bei der Verteilung der Sitze auf die Listen werden nur Parteien berücksichtigt, die mindestens fünf Prozent der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten haben."


    § 6 wird geändert in:

    "Wahlorgane sind der Bundeswahlleiter und der Bundeswahlausschuss."


    § 6a wird neu hinzugefügt und erhält den Titel „Bildung der Wahlorgane“:

    "(1) Der Bundeswahlleiter wird vom Bundesministerium des Inneren ernannt.

    (2) Der Bundeswahlausschuss besteht aus dem Bundeswahlleiter als Vorsitzenden und weiteren vier vom Bundeswahlleiter berufenen Beisitzern. Hinzu kommt der Präsident des Bundesverfassungsgerichts oder ein von ihm Beauftragter Volljurist."


    § 6b wird neu hinzugefügt und erhält den Titel „Tätigkeit des Bundeswahlausschusses“:

    "(1) Der Bundeswahlausschuss verhandelt, berät und entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung. Bei Abstimmungen entscheidet die Stimmenmehrheit; bei Stimmgleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag.

    (2) Der Bundeswahlausschuss ist vom Vorsitzenden mit einer Frist von 24 Stunden einzuberufen und in jedem Fall beschlussfähig.

    (3) Die Mitglieder des Bundeswahlausschusses sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheiten verpflichtet."


    § 7 wird geändert in:

    "Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltage

    1. das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben,

    2. seit mindestens sieben Tagen in der Bundesrepublik Deutschland gemeldet sind,

    3. nicht nach § 8 vom Wahlrecht ausgeschlossen sind."


    § 8 Absatz 2 wird gestrichen.


    § 9 Absatz 2 wird gestrichen.


    § 10 Absatz 1 Satz 1 wird um folgenden Nachsatz ergänzt:

    "(…) und das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat."


    § 10a wird neu hinzugefügt und erhält den Titel „Wahltag“:

    "Der Bundeswahlausschuss bestimmt den Tag der Hauptwahl (Wahltag). Wahltag muss ein Sonntag oder gesetzlicher Feiertag sein."


    § 11 Satz 1 wird gestrichen.


    § 15 Absatz 2 wird nach Satz 2 folgender Satz eingefügt:

    "Über die Beschwerde entscheidet der Bundeswahlausschuss."


    §17 Absatz 2 wird geändert in:

    "Der Wähler gibt seine Stimme in einer Weise ab, dass er durch ein auf den Stimmzettel gesetztes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht, welcher Bundesliste sie gelten soll."


    § 18 wird ergänzt um einen Absatz:

    "Der Bundeswahlleiter entscheidet über die Gültigkeit der abgegebenen Stimmen und über alle bei der Wahlhandlung und bei der Ermittlung des Wahlergebnisses sich ergebenden Anstände."


    §19 wird gestrichen.


    § 20 wird gestrichen.


    § 21 Absatz 1 wird wie folgt angepasst:

    Streichung „im Land“


    §21 Absatz 2 wird nach Satz 1 um folgenden Satz ergänzt:

    "Für die Sitzverteilung wird das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers angewandt."


    § 22 Absatz 3 Satz 1 wird wie folgt angepasst:

    "(…) spätestens zehn Tage (…)"

    in

    "(…) spätestens vierzehn Tage (…)"


    § 22 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt angepasst:

    Streichung von

    "(…), im Falle einer Wiederholungswahl für das ganze Wahlgebiet der Bundespräsident (…)"


    § 24 Absatz 2 wird gestrichen.


    § 24a wird neu hinzugefügt und erhält den Titel „Entscheidung über den Verlust der Mitgliedschaft“:

    "(1) Über den Verlust der Mitgliedschaft nach § 24 Abs. 1 wird entschieden

    1. Im Falle der Nummer 1 im Wahlprüfungsverfahren,

    2. Im Falle der Nummern 2 und 5 durch Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages,

    3. im Falle der Nummer 3, wenn der Verlust der Wählbarkeit durch rechtskräftigen Richterspruch eingetreten ist, durch Beschluss des Ältestenrates des Deutschen Bundestages, im Übrigen im Wahlprüfungsverfahren,

    4. im Falle der Nummer 4 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages in der Form der Erteilung einer Bestätigung der Verzichtserklärung.

    5. Im Falle der Nummer 6 durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages unter Nachweis der Sitzungen. Ein Verlust nach Nummer 6 ist nur möglich, wenn der betreffende Abgeordnete und sein Fraktionsvorsitzender nach zweimaliger, unentschuldigter und aufeinanderfolgender Abwesenheit schriftlich über die Konsequenzen informiert wurden. Gehört der betreffende Abgeordnete keiner Fraktion an, entfällt die Information an den Fraktionsvorsitzenden."





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Erfahrungen der ersten Legislaturperiode soll in das Bundeswahlgesetz einfließen. Dafür wurde eine interfraktionelle Arbeitsgruppe gebildet. Das Ergebnis dieser Arbeitsgruppe wird hier stellvertretend durch unsere Fraktion eingestellt.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Im Antrag gibt es diverse Veränderungen. Die Anzahl der Mandate soll auf 25 reduziert werden, Direktmandate sollen abgeschafft werden. Darüber hinaus soll ein Bundeswahlausschuss als Wahlorgan etabliert werden. Es soll festgelegt werden, wer den Wahltermin festsetzt. Dazu gibt es in der bisherigen Fassung keine Regelung. Es wird ein Sitzverteilungsverfahren festgelegt, auch dies fehlt im bisherigen Gesetz. Außerdem wird geregelt wie Mandatsverluste festzustellen sind. Derzeit gibt es keine Regelung dazu. Die getroffenen Regelungen entsprechen denen, die bereits in der Vergangenheit angewandt wurden.

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Deutscher Bundestag

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung (oder wenn anders, dann erläutern)


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    keine


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    keine


    4. Erfüllungsaufwand

    keiner


    5. Weitere Kosten

    keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    keine


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    Jens Worthmann

    für die

    CDU/CSU Fraktion

    Liebe Community,


    was hier auf dieser Plattform seit Jahresbeginn wachsen konnte ist in dieser Form einzigartig und ich möchte diesen Text daher mit einem großen Lob an alle beginnen, die Teil dieses Prozesses waren. Das ist natürlich der Vorstand und das Team, aber es sind im Besonderen auch die vielen Ideen und Anregungen aus der Community, die so wertvoll für das Projekt sind.


    Es sollte unser gemeinsames Ziel sein dieses Projekt zu fördern und die Idee am Leben zu halten. Derzeit gibt es Entwicklungen, die ich als äußerst kritisch wahrnehme und deswegen in dieser Form ansprechen möchte. Anspruch und Realität passen leider in einigen Punkten derzeit nicht zusammen. Zwei von fünf Bundestagssitzungen waren nicht beschlussfähig. Dazu kommen diverse beschlussunfähige Landtagssitzungen. Parteien haben Probleme ihre Mandate zu besetzen und Doppelmandate sind eher die Regel, als die Ausnahme, wenn man Vakanzen vermeiden möchte. Ich habe kein Patentrezept für das Problem und ich möchte in diesem Text auch keine Lösung präsentieren, sondern Freiraum für die Gedanken geben, damit jeder reflektieren kann und sich selber eine Meinung bildet, wie dieses und auch die anderen Probleme gelöst werden könnten.


    Der IC-Umgang ist fast ausnahmslos extrem hart, was absolut unüblich ist und daher kaum konstruktive Debatten zulässt. So gut wie jede Diskussion ist mit gegenseitigen Schuldzuweisungen und Anfeindungen verbunden. Natürlich gibt es so etwas auch in der Realität, in dem Ausmaß aber bei Weitem nicht. Die Fronten scheinen durch diese Debattenkultur so verhärtet, dass in den kommenden Wochen kaum noch Koalitionen möglich zu sein scheinen, da es untereinander zu viele Vorbehalte geben könnte. Hinzu kommen unparlamentarische Verhaltensweisen, die in der Realität vermutlich viele Wählerstimmen kosten würden, hier jedoch ungestraft bleiben, da der Anteil der Wechselwähler sehr gering ist. Das ist keine Beobachtung der letzten Tage, sondern ein Prozess, der sich über viele Wochen eingeschlichen hat und regelmäßig neue Hochpunkte zu erreichen scheint.


    Ich habe einen Traum.


    Ich träume von einer Politiksimulation, in der es eine offene Debattenkultur gibt. Ich träume von flexiblen Regelungen, die es möglich machen auch mit relativ wenig Personen ein Parlament und den politischen Alltag zu simulieren. Ich träume von respektvollem Umgang unter Demokraten. Ich träume davon, dass man sich Fehler verzeihen kann und es nicht das oberste Ziel ist anderen das Leben so schwer wie möglich zu machen. Ich träume von mehr Realismus. Ich träume von einem System, in dem politische Harakiri Aktionen durch Wähler abgestraft werden. Ich träume von einer starken Community, die zusammenhält.


    Ich weiß es wird schwer und ich fürchte, dass wir derzeit dabei sind auf einen falschen Weg abzubiegen. Ich bin mir sicher, dass wir es trotzdem schaffen können!


    Wir haben bisher großartiges aufgebaut. Lasst uns einen Moment innehalten und reflektieren. Jeder für sich. Und dann lasst uns gemeinsam diese Simulation zu einer noch viel besseren machen!


    Euer

    Sönke aka Jens

    Ich finde das System allgemein nicht so toll. z.B haben Fraktionslose zu wenig Macht. Und wir müssen darauf achten, dass solche Systeme möglichst schnell durch das "echte" System ersetzt werden

    Welche Macht haben fraktionslose Abgeordnete denn im echten Leben? Ich denke das Mandatesystem bildet die Mehrheitsverhältnisse am besten ab und lässt Fraktionswechsel zu, ohne dass es zu massiven Verschiebungen der Mehrheiten im Parlament kommt.

    Hallo Karl,

    danke für deine Mühe bei der Ausarbeitung! Auch ich frage mich, wieso wir es mit dem Mandatesystem nicht einfach mal probieren. Aus meiner Sicht funktioniert es in Niedersachsen gut! Man kann verhindern, dass Mandate mit semiaktiven Spielern aufgefüllt werden müssen. Lieber eine aktive Fraktion aus 4 Personen, als eine Fraktion, die nominell 8 Personen hat, von denen nur 4 Anwesend sind.

    Deutscher Bundestag Drucksache 1/29
    1. Wahlperiode 26.07.2020



    Antrag

    der Fraktion der CDU/CSU


    Antrag der Fraktion der CDU/CSU über die Zusammensetzung des Untersuchungsausschusses von DS 1/25



    Der Bundestag wolle beschließen:


    Die Anzahl der Mitglieder des von der SPD und den Linken beantragten Untersuchungsausschuss auf eine Höhe von neun Abgeordneten festzulegen.



    Begründung:


    Nach Artikel 44 Absatz 1 GG wurden von der Fraktionen der SPD und der Linken, die mit 13 Mandaten über dem verlangten Viertel der Sitze (8) sind, ein Untersuchungsausschuss einberufen. .

    Damit der Untersuchungsausschuss seine Arbeit aufnehmen darf, muss vom Bundestag die Größe des Untersuchungsausschusses beschlossen werde.


    Hierzu wird eine Größe von neun Abgeordneten vorgeschlagen.


    Nach § 4 PUAG wird die Sitzverteilung der Fraktionen nach dem Verfahren der mathematischen Proportion (St. Lague/Schepers) berechnet.


    Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT


    Jens Worthmann für die Fraktion der CDU/CSU

    Mein Gedanke damals war, dass die Presse dadurch gestärkt wird, wenn Pressemitteilungen tatsächlich nur an die Presse gehen. Ich weiß selber nicht mehr, wie ich den Gedanken finde.

    CDUNds_Pressemitteilung_Symbol.jpg

    12.07.2020

    Pressemitteilung der CDU in Niedersachsen


    Sondierungsgespräche über eine mögliche Große Koalition in Niedersachsen


    Nach wochenlangem Stillstand hat die SPD Niedersachsen gestern Kontakt zu uns aufgenommen und unser Gesprächsangebot über Sondierungen angenommen. Seit der Wahl ist die CDU bereit Verantwortung zu übernehmen und hat dies in den letzten Wochen bereits getan. Inhaltliche Debatten im Landtag gingen ausschließlich auf Anträge der CDU zurück. Wir sind gerne unserer Verpflichtung nachgekommen den Landtagspräsidenten zu stellen und haben als einzige Fraktion eine 100%ige Anwesenheitsquote in Landtagssitzungen. Wir hoffen die Regierungskrise schnell lösen zu können, bereiten uns jedoch auf schwere Gespräche vor. Die antidemokratische Methoden der SPD in den vergangenen Wochen haben uns stark irritiert und müssen aufgearbeitet werden, bevor wir uns inhaltlichen Fragen zuwenden können. Für uns steht fest, dass antidemokratische Personen nicht Teil einer möglichen zukünftigen Landesregierung werden können.