Aufgrund akuten Drucksachenmangels fällt die dieswöchig angesetzte 6. Sitzung des Bundestages aus. Die Nummerierung der Sitzungen verschiebt sich demnach um 1 Woche, die Sitzung der nächsten Woche ist also dann die 6.
Leon Reinhardt
Bundestagspräsidium
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Beiträge von Leon Reinhardt
Wichtige Information
Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,
das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.
Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.
Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück
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Ich definiere mich als Allesfresser XD
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5. Wahlperiode
Tagesordnung
Stand: 06.11.2021
5. Sitzung des Deutschen Bundestages
am Sonntag, den 07.11.2021, 20:30 Uhr
So. 1. Wahl des Bundeskanzlers, Vereidigung desselben und der Minister Kandidat: folgt ohne Aussprache So. 2. Regierungserklärung So. 3. Antwort auf die Regierungserklärung 60 Minuten So. 4. Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (Union) (auf Vorschlag des Ältestenrates)
Kandidat: Jens Söder (Union)ohne Aussprache So. 5. Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit dem Titel "Änderung des Bundeswahlgesetzes" auf DS 5/010 Änderungsantrag der D21-Fraktion auf DS 5/015 60 Minuten DS 5/010 Änderung des Bundeswahlgesetz [SPD] Berlin, den 06.11.2021,
Präsident des Deutschen Bundestages
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(Ausschussvorsitzende/r -> kursiv geschrieben)
EU-Ausschuss Auswärtiger Ausschuss Verteidigungsausschuss Wahlprüfungsausschuss PKG Innenausschuss Gemeinwesensausschuss Umweltausschuss Hobert Rabeck Elias von Hohenloh Elias von Hohenloh Hektor von der Saale Jonathan Brandt Leon Reinhardt Josef Sputnik Josef Sputnik Elias von Hohenloh Hobert Rabeck Hektor von der Saale Leon Reinhardt - Hobert Rabeck Leon Reinhardt Jonathan Brandt Josef Sputnik Jonathan Brandt Jonathan Brandt Anne Firmenich - Hektor von der Saale Hektor von der Saale Anne Firmenich Jens Söder Bulcsu Velich Jens Söder Bulcsu Vehlich Jens Söder Jens Söder Bulcsu Vehlich Jens Söder Walter-Bodo von der Vogelweide Dante Matteo Ecca Estrellita Dante Matteo Ecca Estrellita Dante Matteo Ecca Estrellita Dean Scholz Dean Scholz Walter-Bodo von der Vogelweide Lucas Stein Hendrik Heinemeier Walter-Bodo von der Vogelweide Hendrik Heinemeier Walter-Bodo von der Vogelweide - Paul Weber Nicolas Arnold Lena von Berg Paul Weber Paul Weber Lucas Stein Nicolas Arnold - Hendrik Heinemeier Lucas Stein Paul Weber Dante Matteo Ecca Estrellita Dean Scholz Dean Scholz Dean Scholz - Dante Matteo Ecca Estrellita Lena von Berg Hendrik Heinemeier -
Da mangels Arbeitswillen des bayrischen Landtagspräsidenten keine Liste der MdBVs aus Bayern vorliegt, wird die 4. Bundesversammlung hiermit um eine Woche auf Sonntag, 31.10.2021, 20.30 Uhr verschoben.
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Bayerischer Landtag Drucksache 5/006 5. Wahlperiode 22.10.2021 Wahlvorschlag
der Abgeordneten Leon Reinhardt und Nicolas Arnold
Wahl der bayr. Mitglieder für die Bundesversammlung
2. Lukas Jäger
4. Korbinian Achner
6. Jonas Huber
7. Christian Hoegner
8. Jamie Rohner
10. Felix Weird
11. Fabian Stettner
12. Jonah Samuel
13. Herbert Aisinger
15. Manfred Bunnes
(Die Reihenfolge der Namen ist willkürlich.)
München, den 22.10.2021
Nicolas Arnold, Leon Reinhardt
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Hiermit reserviere ich Drucksachennummer 06
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Deutscher Bundestag Drucksache 5/012 5. Wahlperiode 21.10.2021 Wahlvorschlag
der Fraktion der D21
Wahl eines Mitgliedes des Richterwahlausschusses
Elias von Hohenloh
Berlin, den 21.10.2021
Hobert Rabeck und Fraktion
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Ich reserviere für unsere Fraktion die DS 5/012
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1. DS-Nummer wurde von der SPD reserviert.
2. DS ist nicht formgerecht und daher zurückgewiesen.
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Moinsen zusammen,
Wenn ihr gerne Flight Simulator (egal welcher Art: FSX, MSFS2020, X-PLANE,...) fliegt, und entweder noch gar nicht online mit Funk oder bei IVAO/VATSIM fliegt, und bereit wäre, dann auch auf IVAO zu fliegen, meldet euch schnellstmöglich auf Discord (Alan Jackson -> Finni zockt#1683) bei mir. Projekt ist eine eigene Airline .
Euer Finn-Luis
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Moin zusammen,
wie sicher allseits bemerkt durch die vergeigte Landtagswahl in NRW, die völlig zum erliegen gekommene Landespolitik in NRW und Bayern in der laufenden bzw letzten Legislaturperiode, ist unsere Landespolitik faktisch inexistent.
Um den damit zusammenhängenden Bundesrat wieder zum arbeiten zu bewegen, und damit die Arbeit im neuen Bundestag aufrechterhalten zu können, habe ich folgenden Vorschlag:
Die Landesebene wird völlig neu gestaltet. Und zwar wie folgt:
Die beiden übriggebliebenen Landtage NRW (Nord) und Bayern (Süd) werden aufgelöst. Jetzt wäre ein günstiger Zeitpunkt, da in NRW die Wahl eh wiederholt werden muss und Bayern demnächst wählt.
Was passiert mit dem Bundesrat? Ganz einfach:
Jeder unserer ursprünglichen 5 Landesteile (Bayern, BaWü, NRW, Sachsen und Niedersachsen) wählt zwei "Landesräte" in jeweils zwei Wahlen, also schon gleichzeitig, aber jeder mit eigener Abstimmungen. Kandidiert werden kann natürlich nur auf jeweils Sitz 1 oder Sitz 2, die aber gegenseitig völlig gleichgestellt sind. Kandidieren kann jeder, Parteien können natürlich ihre jeweiligen Kandidaten wählen, aber theoretisch können auch beispielsweise auf Sitz 2 in Bayern zwei SPD-Kandidaten antreten. Wer kandidiert sollte, kein Mitglied der Bundesregierung sein, auch Doppelmandate mit dem Bundestag sollten vermieden werden, wenn nicht anders sinnvoll möglich, geht jedoch auch das.
Die Amtszeit/-periode beträgt 3 Monate.
Präsident des Bundesrates ist der Präsident des Bundestages.
Wer diskutieren will: ich freu mich.
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Offizielle Liste der Sitzungstage
1. Plenarsitzung Sonntag, 10.10.2021 | 20:30 Uhr 2. Plenarsitzung Sonntag, 17.10.2021 | 20.30 Uhr 3. Plenarsitzung Sonntag, 24.10.2021 | 20.30 Uhr 4. Plenarsitzung Samstag, 30.10.2021 | 20.30 Uhr 5. Plenarsitzung Sonntag, 07.11.2021 | 20.30 Uhr 6. Plenarsitzung Samstag, 13.11.2021 | 20.30 Uhr 7. Plenarsitzung Sonntag, 21.11.2021 | 20.30 Uhr -
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.
Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.
Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.
Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.
Mit freundlichen Grüßen,
Präsident des Deutschen Bundestages
§ 101 Kleine Anfragen
(1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt
bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie
dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung
kann angefügt werden.
(2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen
schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern
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Die 4. Bundesversammlung findet am 23.10.2021 um 20.30 Uhr im Plenarsaal des Bundestages statt.
Tagesordnung:
1. Wahl eines Bundespräsidenten
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Ich reserviere (mangels anderer Threads hier) für die D21-Fraktion die DS 5/001 und 002.
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Hiermit teilt die D21-Bundestagsfraktion die Bildung dieser Fraktion im 5. Deutschen Bundestag mit. Die Mitglieder dieser Fraktion sind folgende:
- Hobert Rabeck
- Leon Reinhardt
- Hektor von der Saale
- Dr. h.c. Elias von Hohenloh
- Josef Sputnik
Fraktionsvorsitzender: Hobert Rabeck
Stv. Fraktionsvorsitzender: Dr. h.c. Elias von Hohenloh
Parlamentarischer Geschäftsführer: Hektor von der Saale
Leon Reinhardt
i. A. für den Fraktionsvorsitzenden der D21-Fraktion im 5. Deutschen Bundestag
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Deutscher Bundestag Drucksache 4/052 4. Wahlperiode 31.08.2021 Beschlussempfehlung
des Ausschusses für Gemeinwesen
zum dem Gesetzentwurf...
- Drucksachen 4/045
Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen
A. Beratungsverlauf
Aussprache durchD21- und SPD-Fraktion.
B. Lösung
keine
Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der D21, SPD und LINKE.
C. Alternativen
keine
D. Kosten
Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.
Beschlussempfehlung
Der Bundestag wolle beschließen,
den Gesetzentwurf anzunehmen.
Berlin, den 31.08.2021
Der Gemeinwesensausschuss
-
Ich reserviere DS 4/052 für den Gemeinwesensausschuss.
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Bundesrat Drucksache 061/08.2021 13.08.2021 Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes
A. Problem und Ziel
Wir diskutieren in Deutschland seit geraumer Zeit das Thema Nutztierhaltung und deren Folgen. Millionen Nutztiere werden in Deutschland gehalten. In Sachen Haltung gibt es gravierende Missstände, viele Prozeduren, unter denen das Tierwohl leidet. Manche Prozeduren können zu starken Schmerzen oder gar Infektionen führen. Diesen Umstand möchten wir beenden. Der folgende Gesetzentwurf soll diesen Missständen ein ende bereiten und ausgewogene Lösungen darbieten.
B. Lösung
Die Paragraphen §5 Absatz 3 und §16 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes werden geändert.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Durch den vorgelegten Gesetzentwurf entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Bund.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Keiner.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keiner.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Durch eventuellen Bedarf an mehr Personal kann es zu höheren Verwaltungskosten kommen.
F. Weitere Kosten
Keine.
Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom TT.MM.JJJJ
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
Art. 1
Änderung des Tierschutzgesetzes
Das Tierschutzgesetz wird wie folgt geändert:
1. §5 Absatz 3 Nummer 1, 2, 3, 4, 6 und 7 b), c), d), e) werden ersatzlos gestrichen.
2. §16 wird wie folgt geändert:
a) in Absatz 1 werden die Wörter "die nicht gewerbsmäßig betrieben werden," ersatzlos gestrichen.
b) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gestaltet:
"Einrichtungen und Betriebe nach Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 und § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 werden regelmäßig, unangekündigt und in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken besichtigt."
c) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gestaltet:
"In Einrichtungen und Betrieben nach Absatz 1 Satz 2 soll die Besichtigung mindestens alle eineinhalb Jahre stattfinden."
Art. 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt am 1. August 2021 in Kraft.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung
Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Ziel verfolgt, den Tierschutz in ganz Deutschland zu stärken. Dabei sollen in verschiedenen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden, um unter anderem schmerzhafte Eingriffe und langes Leiden zumindest auf deutschem Boden ein Ende zu setzen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes
Dieser Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht einige Veränderungen mancher Wortlaute und Streichungen bestimmter Paragraphen vor.
III. Alternativen
Keine.
IV. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.
V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen
Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.
VI. Gesetzesfolgen
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Der Entwurf entspricht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Keine.
5. Weitere Kosten
Keine.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine.
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet.
8. Zustimmungspflicht des Bundesrates
Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.
B. Besonderer Teil
Zu Artikel 1
Nummer 1
Durch diese Streichung wird das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt, das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern, das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie unter acht Tage alten Lämmern, das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe, das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages und das Kennzeichnen von Säugetieren außer Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohr- oder Schenkeltätowierung innerhalb der ersten zwei Lebenswochen, das Kennzeichnen von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, das Kennzeichnen von Schweinen durch Schlagstempel sowie das Kennzeichnen von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohrmarke oder Flügelmarke ohne Betäubung verboten.
Nummer 2
Mit der Änderung a) unterliegen alle Zirkusbetriebe, unabhängig davon, ob sie gewerbsmäßig betrieben werden oder nicht, der Aufsicht durch die zuständige Behörde.
Durch die Änderung b) werden Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen, Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden, Einrichtungen in denen Tierversuche durchgeführt werden, Wirbeltiere zu den in §6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 genannten Zwecken verwendet werden oder Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, Einrichtungen und Betriebe nach §11 Abs. 1 Satz 1, Einrichtungen und Betriebe, die gewerbsmäßig Tiere transportieren oder in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden, Zirkusbetriebe, Tierhaltungen, die auf Grund einer nach §13 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung einer Genehmigung bedürfen sowie Einrichtungen und Betriebe nach §11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 regelmäßig, unangekündigt und in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken besichtigt.
Mit der Änderung c) werden alle Einrichtungen und Betriebe nach Absatz 1 Satz 2 mindestens alle eineinhalb Jahre besichtigt.
Zu Artikel 2
Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten.
Rainer Ehrlichmann, Bundeskanzler
Leon Reinhard, Bundesminister für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung