Leon Reinhardt Bundestagspräsidium
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Beiträge von Leon Reinhardt

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    2064-deutscher-bundestag-png

    5. Wahlperiode



    Tagesordnung

    Stand: 06.11.2021



    5. Sitzung des Deutschen Bundestages

    am Sonntag, den 07.11.2021, 20:30 Uhr



    So.1. Wahl des Bundeskanzlers, Vereidigung desselben und der Minister







    Kandidat: folgt







    ohne Aussprache







    So.2. Regierungserklärung



    So.3. Antwort auf die Regierungserklärung
    60 Minuten
    So.4. Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages (Union)(auf Vorschlag des Ältestenrates)



    Kandidat: Jens Söder (Union)
    ohne Aussprache
    So.5. Gesetzentwurf der SPD-Fraktion mit dem Titel "Änderung des Bundeswahlgesetzes" auf DS 5/010Änderungsantrag der D21-Fraktion auf DS 5/015
    60 MinutenDS 5/010 Änderung des Bundeswahlgesetz [SPD]





    Berlin, den 06.11.2021,



    Leon Reinhardt

    Präsident des Deutschen Bundestages

    (Ausschussvorsitzende/r -> kursiv geschrieben)


    EU-AusschussAuswärtiger AusschussVerteidigungsausschussWahlprüfungsausschussPKGInnenausschussGemeinwesensausschussUmweltausschuss
    Hobert RabeckElias von HohenlohElias von HohenlohHektor von der SaaleJonathan BrandtLeon ReinhardtJosef SputnikJosef Sputnik
    Elias von HohenlohHobert RabeckHektor von der SaaleLeon Reinhardt-Hobert RabeckLeon ReinhardtJonathan Brandt
    Josef SputnikJonathan BrandtJonathan BrandtAnne Firmenich-Hektor von der SaaleHektor von der Saale Anne Firmenich
    Jens SöderBulcsu VelichJens SöderBulcsu VehlichJens SöderJens SöderBulcsu VehlichJens Söder
    Walter-Bodo von der VogelweideDante Matteo Ecca EstrellitaDante Matteo Ecca EstrellitaDante Matteo Ecca EstrellitaDean ScholzDean ScholzWalter-Bodo von der VogelweideLucas Stein
    Hendrik HeinemeierWalter-Bodo von der VogelweideHendrik HeinemeierWalter-Bodo von der Vogelweide-Paul WeberNicolas ArnoldLena von Berg
    Paul WeberPaul WeberLucas SteinNicolas Arnold-Hendrik HeinemeierLucas SteinPaul Weber
    Dante Matteo Ecca EstrellitaDean ScholzDean ScholzDean Scholz-Dante Matteo Ecca EstrellitaLena von BergHendrik Heinemeier

    Da mangels Arbeitswillen des bayrischen Landtagspräsidenten keine Liste der MdBVs aus Bayern vorliegt, wird die 4. Bundesversammlung hiermit um eine Woche auf Sonntag, 31.10.2021, 20.30 Uhr verschoben.

    Bayerischer Landtag Drucksache 5/006
    5. Wahlperiode 22.10.2021



    Wahlvorschlag

    der Abgeordneten Leon Reinhardt und Nicolas Arnold


    Wahl der bayr. Mitglieder für die Bundesversammlung


    1. Julius Heppner

    2. Lukas Jäger

    3. Christian Müller

    4. Korbinian Achner

    5. Rainer Ehrlichmann

    6. Jonas Huber

    7. Christian Hoegner

    8. Jamie Rohner

    9. Yannick Bürgermann

    10. Felix Weird

    11. Fabian Stettner

    12. Jonah Samuel

    13. Herbert Aisinger

    14. Maximilian Schiller

    15. Manfred Bunnes


    (Die Reihenfolge der Namen ist willkürlich.)




    München, den 22.10.2021

    Nicolas Arnold, Leon Reinhardt

    Moinsen zusammen,


    Wenn ihr gerne Flight Simulator (egal welcher Art: FSX, MSFS2020, X-PLANE,...) fliegt, und entweder noch gar nicht online mit Funk oder bei IVAO/VATSIM fliegt, und bereit wäre, dann auch auf IVAO zu fliegen, meldet euch schnellstmöglich auf Discord (Alan Jackson -> Finni zockt#1683) bei mir. Projekt ist eine eigene Airline :saint:.


    Euer Finn-Luis

    Moin zusammen,


    wie sicher allseits bemerkt durch die vergeigte Landtagswahl in NRW, die völlig zum erliegen gekommene Landespolitik in NRW und Bayern in der laufenden bzw letzten Legislaturperiode, ist unsere Landespolitik faktisch inexistent.

    Um den damit zusammenhängenden Bundesrat wieder zum arbeiten zu bewegen, und damit die Arbeit im neuen Bundestag aufrechterhalten zu können, habe ich folgenden Vorschlag:


    Die Landesebene wird völlig neu gestaltet. Und zwar wie folgt:


    Die beiden übriggebliebenen Landtage NRW (Nord) und Bayern (Süd) werden aufgelöst. Jetzt wäre ein günstiger Zeitpunkt, da in NRW die Wahl eh wiederholt werden muss und Bayern demnächst wählt.

    Was passiert mit dem Bundesrat? Ganz einfach:


    Jeder unserer ursprünglichen 5 Landesteile (Bayern, BaWü, NRW, Sachsen und Niedersachsen) wählt zwei "Landesräte" in jeweils zwei Wahlen, also schon gleichzeitig, aber jeder mit eigener Abstimmungen. Kandidiert werden kann natürlich nur auf jeweils Sitz 1 oder Sitz 2, die aber gegenseitig völlig gleichgestellt sind. Kandidieren kann jeder, Parteien können natürlich ihre jeweiligen Kandidaten wählen, aber theoretisch können auch beispielsweise auf Sitz 2 in Bayern zwei SPD-Kandidaten antreten. Wer kandidiert sollte, kein Mitglied der Bundesregierung sein, auch Doppelmandate mit dem Bundestag sollten vermieden werden, wenn nicht anders sinnvoll möglich, geht jedoch auch das.


    Die Amtszeit/-periode beträgt 3 Monate.

    Präsident des Bundesrates ist der Präsident des Bundestages.

    Wer diskutieren will: ich freu mich.

    772-deutscher-bundestag-png



    Liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich möchte gerne auf §101 unserer Geschäftsordnung hinweisen und zwar mit der Bitte, das dies auch so durchgeführt wird.

    Dort heißt es: Kleine Anfragen "sind dem Präsidenten einzureichen". Sprich für kleine Anfragen (auch deren Antworten) sollen keine Drucksachennummern reserviert werden, sondern die kleinen Anfragen sollen an den Präsidenten geschickt werden und nicht im Parlamentssekretariat eingereicht werden, dieser leitet sie dann an die Bundesregierung weiter.

    Die kleinen Anfragen mit Antwort der Bundesregierung werden dann hier in den Mitteilungen veröffentlicht.

    Das gilt ab sofort für alle zukünftigen Kleinen Anfragen.



    Mit freundlichen Grüßen,

    Leon Reinhardt

    Präsident des Deutschen Bundestages



    § 101 Kleine Anfragen

    (1) In Kleinen Anfragen (§ 72 Abs. 3) kann von der Bundesregierung Auskunft über bestimmt

    bezeichnete Bereiche verlangt werden. Die Fragen sind dem Präsidenten einzureichen; sie

    dürfen keine unsachlichen Feststellungen oder Wertungen enthalten. Eine kurze Begründung

    kann angefügt werden.

    (2) Der Präsident fordert die Bundesregierung auf, die Fragen innerhalb von vierzehn Tagen

    schriftlich zu beantworten; er kann diese Frist im Benehmen mit dem Fragesteller verlängern

    Hiermit teilt die D21-Bundestagsfraktion die Bildung dieser Fraktion im 5. Deutschen Bundestag mit. Die Mitglieder dieser Fraktion sind folgende:


    1. Hobert Rabeck
    2. Leon Reinhardt
    3. Hektor von der Saale
    4. Dr. h.c. Elias von Hohenloh
    5. Josef Sputnik


    Fraktionsvorsitzender: Hobert Rabeck

    Stv. Fraktionsvorsitzender: Dr. h.c. Elias von Hohenloh

    Parlamentarischer Geschäftsführer: Hektor von der Saale



    Leon Reinhardt

    i. A. für den Fraktionsvorsitzenden der D21-Fraktion im 5. Deutschen Bundestag

    Deutscher BundestagDrucksache 4/052
    4. Wahlperiode31.08.2021


    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses für Gemeinwesen


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 4/045


    Entwurf eines Gesetzes zum Ausbau von Kitaplätzen

    A. Beratungsverlauf

    Aussprache durchD21- und SPD-Fraktion.

    B. Lösung

    keine


    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der D21, SPD und LINKE.

    C. Alternativen

    keine


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 31.08.2021


    Der Gemeinwesensausschuss

    Leon Reinhardt

    BundesratDrucksache 061/08.2021
    13.08.2021


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes

    A. Problem und Ziel

    Wir diskutieren in Deutschland seit geraumer Zeit das Thema Nutztierhaltung und deren Folgen. Millionen Nutztiere werden in Deutschland gehalten. In Sachen Haltung gibt es gravierende Missstände, viele Prozeduren, unter denen das Tierwohl leidet. Manche Prozeduren können zu starken Schmerzen oder gar Infektionen führen. Diesen Umstand möchten wir beenden. Der folgende Gesetzentwurf soll diesen Missständen ein ende bereiten und ausgewogene Lösungen darbieten.

    B. Lösung

    Die Paragraphen §5 Absatz 3 und §16 Absatz 1 des Tierschutzgesetzes werden geändert.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Durch den vorgelegten Gesetzentwurf entsteht kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand für den Bund.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keiner.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keiner.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Durch eventuellen Bedarf an mehr Personal kann es zu höheren Verwaltungskosten kommen.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom TT.MM.JJJJ


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung des Tierschutzgesetzes

    Das Tierschutzgesetz wird wie folgt geändert:



    1. §5 Absatz 3 Nummer 1, 2, 3, 4, 6 und 7 b), c), d), e) werden ersatzlos gestrichen.


    2. §16 wird wie folgt geändert:

    a) in Absatz 1 werden die Wörter "die nicht gewerbsmäßig betrieben werden," ersatzlos gestrichen.

    b) Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt gestaltet:

    "Einrichtungen und Betriebe nach Satz 1 Nummer 1, 2, 3, 4, 5, 6 und 7 und § 11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 werden regelmäßig, unangekündigt und in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken besichtigt."

    c) Absatz 1 Satz 3 wird wie folgt gestaltet:

    "In Einrichtungen und Betrieben nach Absatz 1 Satz 2 soll die Besichtigung mindestens alle eineinhalb Jahre stattfinden."

    Art. 2



    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt am 1. August 2021 in Kraft.










    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Im vorliegenden Gesetzesentwurf wird das Ziel verfolgt, den Tierschutz in ganz Deutschland zu stärken. Dabei sollen in verschiedenen Bereichen Maßnahmen ergriffen werden, um unter anderem schmerzhafte Eingriffe und langes Leiden zumindest auf deutschem Boden ein Ende zu setzen.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Dieser Gesetzesentwurf zur Änderung des Tierschutzgesetzes sieht einige Veränderungen mancher Wortlaute und Streichungen bestimmter Paragraphen vor.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Der Entwurf entspricht der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie der Bundesregierung.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Nummer 1

    Durch diese Streichung wird das Kastrieren von unter vier Wochen alten männlichen Rindern, Schafen und Ziegen, sofern kein von der normalen anatomischen Beschaffenheit abweichender Befund vorliegt, das Enthornen oder das Verhindern des Hornwachstums bei unter sechs Wochen alten Rindern, das Kürzen des Schwanzes von unter vier Tage alten Ferkeln sowie unter acht Tage alten Lämmern, das Kürzen des Schwanzes von unter acht Tage alten Lämmern mittels elastischer Ringe, das Absetzen des krallentragenden letzten Zehengliedes bei Masthahnküken, die als Zuchthähne Verwendung finden sollen, während des ersten Lebenstages und das Kennzeichnen von Säugetieren außer Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohr- oder Schenkeltätowierung innerhalb der ersten zwei Lebenswochen, das Kennzeichnen von Schweinen, Schafen, Ziegen und Kaninchen durch Ohrtätowierung, das Kennzeichnen von Schweinen durch Schlagstempel sowie das Kennzeichnen von landwirtschaftlichen Nutztieren durch Ohrmarke oder Flügelmarke ohne Betäubung verboten.


    Nummer 2

    Mit der Änderung a) unterliegen alle Zirkusbetriebe, unabhängig davon, ob sie gewerbsmäßig betrieben werden oder nicht, der Aufsicht durch die zuständige Behörde.

    Durch die Änderung b) werden Nutztierhaltungen einschließlich Pferdehaltungen, Einrichtungen, in denen Tiere geschlachtet werden, Einrichtungen in denen Tierversuche durchgeführt werden, Wirbeltiere zu den in §6 Abs. 1 Satz 2 Nr. 4 genannten Zwecken verwendet werden oder Wirbeltiere zu wissenschaftlichen Zwecken getötet werden, Einrichtungen und Betriebe nach §11 Abs. 1 Satz 1, Einrichtungen und Betriebe, die gewerbsmäßig Tiere transportieren oder in denen Tiere während des Transports ernährt, gepflegt oder untergebracht werden, Zirkusbetriebe, Tierhaltungen, die auf Grund einer nach §13 Abs. 3 erlassenen Rechtsverordnung einer Genehmigung bedürfen sowie Einrichtungen und Betriebe nach §11 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 2 und 4 regelmäßig, unangekündigt und in angemessenem Umfang unter besonderer Berücksichtigung möglicher Risiken besichtigt.

    Mit der Änderung c) werden alle Einrichtungen und Betriebe nach Absatz 1 Satz 2 mindestens alle eineinhalb Jahre besichtigt.


    Zu Artikel 2

    Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten.






    Rainer Ehrlichmann, Bundeskanzler


    Leon Reinhard, Bundesminister für Umwelt, Landwirtschaft und Ernährung