Luca Welle Bürger
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Beiträge von Luca Welle

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    "Es ist Zeit zu gehn', wir danken Euch für all' die Jahre", lautet es in einem der bekanntesten deutschen Songs des letzten Jahrzehnts. Dank und Wehmut sind zwei der wichtigsten Tugenden eines Menschen. Ich blicke mit großem Dank auf die letzten 411 Tage zurück, die ich diesem Projekt angehört habe. Auch ein wenig Wehmut an die guten, alten Zeiten ist dabei. Ich kam damals als Neuling in den Orbit der Politiksimulationen, mehr durch einen Zufall als beabsichtigt. Aber sofort hat mich das Fieber gepackt und ich war mittendrin, statt nur dabei. Bundesvorsitzender, Vizekanzler, Bundestagsvizepräsident. Eine tolle Zeit, die mich und meine Position zur Politik verändert hat.

    Loslassen heißt auch, vom Loslassen loszulassen. So beschrieb Exler einen wichtigen Prozess, der sicherlich jeder von uns einmal durchgemacht hat. Uns alle hat mit Sicherheit mal der Gedanke geplagt, ob man eine Entscheidung treffen soll, oder lieber nicht. Mich plagt schon länger die Frage, wie meine Zukunft bei diesem Projekt aussieht. Ein langer Prozess, der mir auch in Anbetracht der vielen Menschen hier, von Gedanke zu Gedanke schwerer fiel. Nach den Ereignissen der letzten Tagen war für mich aber dann die Entscheidung klar, dass ich diesem Projekt den Rücken kehren werde, sogar muss. Es ist die beste Entscheidung für mich selbst, da ich mich immer wieder dabei ertappt habe, wie ich mich über Dinge aufrege, auf die ich - eigentlich niemand, außer ein paar Einzelpersonen - keinen Einfluss nehmen kann. Nach dem Zenit, den ich glücklicherweise miterleben durfte, wurden in meinen Augen einige Fehler gemacht, die sich nachhaltig auf das Projekt ausgewirkt haben. Da ich damals noch Teil des Teams war und einige Entscheidungen selbst mitgetragen habe, entschuldige ich mich bei Euch allen dafür, dass ich diese Entscheidungen so gebilligt habe. Menschen, die ihre Stimme erheben, sind für mich Helden. Sei es in autoritären Staaten, im persönlichen Umfeld oder im kleinen. Es benötigt diese Menschen in einer Gesellschaft, damit auch die Stimmen derer gehört werden, die sich nicht trauen, ihre Stimme in der Sache zu erheben.

    "Ein Abschied verleitet immer dazu, etwas zu sagen, was man sonst nicht gesagt hätte", sagte einst Montaigne. Wer mich kennt weiß, dass ich ein Mann der klaren Worte bin. Wenn mir etwas nicht passt, spreche ich das klar aus, jedoch immer auf eine konstruktive Art und Weise. Mein Ziel war immer, eine für die Sim zuträgliche Meinung zu vertreten, damit sie sich so positiv wie möglich, entwickeln kann. Es schmerzt daher, von offizieller Seite als Troll abgestempelt zu werden, der nur aktiv wird, um Stank zu machen oder aufgrund eines Kommentars getimeoutet zu werden, bei dem eine böse Absicht unterstellt wird, ohne es zu begründen. Als ich über meinen Zweitaccount die Möglichkeit nutzen wollte, mich bei Hendrik für seine Arbeit zu bedanken, wurde dieser ebenfalls getimeoutet. Schade, denn Hendrik ist mir mit der Zeit sehr ans Herzen gewachsen und ich hielt es für notwendig, einem guten Freund für seinen Dienst an der Community zu danken. Ich habe für mich selbst eine Entscheidung getroffen, dass ich sämtliche Server im Laufe des morgigen Tages verlassen werde, wenn ich mich von allen verabschieden konnte und von allen Ämtern sauber zurücktreten konnte.

    Ich bin glücklich, dass ich so viele tolle Menschen kennenlernen durfte, die ich möglicherweise sonst nie kennenlernen könnte. Ich hoffe, dass ich mit Vielen auch so weiterhin in Kontakt bleiben kann, selbst wenn ich nicht mehr aktiv teilnehme.
    Macht es gut, wir hören voneinander.

    Luca

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 11.05.2021


    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes nach den Angriffen auf Israel


    In der vergangenen Nacht gab es einen heftigen Raketenbeschuss aus dem Gazastreifen auf Israel. Insgesamt verzeichneten die israelischen Luftstreitkräfte seit 18 Uhr Ortszeit mehr als 200 Raketen, die teilweise abgefangen werden konnten. Jedoch gab es leider auch etliche Raketen, die nicht von den Schutzvorrichtungen aufgehalten werden konnten. Nach ersten Berichten wurde unter Anderem eine Schule getroffen, wo es nach aktuellen Erkenntnissen keine Opfer gibt. Es wurden ebenfalls etliche zivile Wohnhäuser getroffen, bei denen viele Opfer vermutet werden.


    Außenminister Welle sagte zu den Angriffen auf Israel folgendes:

    Ich verurteile die Angriffe der Terroristen auf das Schärfste. Wir stehen unseren engen Verbündeten Israel in dieser Stunde bei und werden sie bei kommenden Aktionen unterstützen, falls unsere Hilfe benötigt wird. Ich begrüße das entschiedene Vorgehen, das noch in der Nacht getroffen wurde. Die Raketen, welche von den Terroristen abgefeuert wurden, haben das Potential Menschen zu töten, weil diese extrem ungenau sind. Sollten diese Angriffe auf Israel nicht umgehend eingestellt werden, sehen wir uns gezwungen, zusammen mit Israel und unseren Partnern Gegenmaßnahmen zu ergreifen. Ich wünsche unseren israelischen Freunden alles erdenklich Gute für diese schwere Zeit!

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 02.05.2021


    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes zur der Geiselnahme der Landesinnenminister


    Das Auswärtige Amt hat die Geiselnahme der beiden Landesminister Weber und Hagen mit Erschütterung zu Kenntnis genommen und verurteilt diese auf das Schärfste. Hinter der Aktion stehen offenbar die rechtsextremen Grauen Wölfe, welche von dem ehemaligen Innenminister Aisinger verboten wurden. Nach aktuellem Kenntnisstand steht der türkische Staatspräsident Erdogan in Kontakt mit den Köpfen der Grauen Wölfe. Der Bundeskanzler informierte das Auswärtige Amt am heutigen Nachmittag über die neusten Erkenntnisse.


    Außenminister Welle sagte nach dem Gespräch mit Bundeskanzler Huber folgendes:

    "Ich bin immer noch schockiert über die Geiselnahme der Kollegen. Nun gilt es überlegt vorzugehen, um niemanden zu gefährden. Die aktuellen Berichte über das Treffen von Präsident Erdogan und den Köpfen der Grauen Wölfe sind absolut inakzeptabel und werden von uns auf das Schärfste verurteilt. Wir fordern Herrn Erdogan unverzüglich auf, mit den Köpfen hinter der Entführung in Kontakt zu treten und die sofortige Freilassung anzuweisen. Sollte eine Verbindung zwischen Erdogan und der Geiselnahme festgestellt werden, sehen wir uns gezwungen auf diplomatischer Ebene alle Register zu ziehen."

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/052
    3. Wahlperiode 28.04.2021



    Antrag

    der Bundesregierung


    Antrag zum sofortigen Ende der Entwicklungshilfezahlungen an die Volksrepublik China



    Der Bundestag wolle beschließen:


    I. Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Die bilaterale Entwicklungszusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China wird grundlegend überprüft.


    2. Die Bundesregierung setzt sich auf europäischer Ebene dafür ein, dass die europäischen Partner ebenso ihre bilaterale Entwicklungszusammenarbeit mit der Volksrepublik China grundlegend überprüfen.


    3. Die Bundesregierung soll sich bei der Welthandelsorganisation dafür einsetzen, das Verfahren zur Einstufung von Ländern zu ändern und sich dafür einzusetzen, dass die Volksrepublik China künftig nicht mehr als Entwicklungsland eingestuft wird.




    Begründung:


    Die Volksrepublik China hat in den vergangenen 40 Jahren eine beeindruckende wirtschaftliche Erfolgsgeschichte geschrieben. Seit der wirtschaftlichen Öffnung des Landes ab Ende der 1970er Jahre hat sich das Land zu einem der international wichtigsten Akteure in nahezu allen Politikbereichen entwickelt. Nach Angaben der Weltbank hat sich die Volksrepublik China mit ihren mehr als 1,4 Milliarden Einwohnern seitdem zur weltweit zweitgrößten Volkswirtschaft mit einer durchschnittlichen jährlichen Wachstumsrate von fast 10 % des Bruttoinlandsproduktes entwickelt. Gegenüber 1978 leben heute 850 Millionen Chinesen weniger in Armut, die Millenniumsziele der Vereinten Nationen konnten 2015 erreicht werden und nach Planungen der chinesischen Staatsführung soll bis 2020 kein Chinese mehr in absoluter Armut leben (http://www.worldbank.org/en/country/china/overview). China ist heute die zweitgrößte Volkswirtschaft der Welt, als Exportweltmeister die weltweit größte Handelsnation, hat die weltweit größte verarbeitende Industrie und hält weltweit die meisten ausländischen Devisenreserven. Eine deutlich gestiegene Lebenserwartung sowie die Ausweitung des Zugangs zu Primär-, Sekundär- und Tertiär-bildung belegen, dass dieser wirtschaftliche Aufschwung eng mit einem sozioökonomischen Aufschwung verbunden ist (http://hdr.undp.org/sites/all/themes/hdr_theme/ country-notes/CHN.pdf). Schon 2004 hat die Volksrepublik China die Bundesrepublik Deutschland bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung überholt und wird absehbar die USA von ihrer bisherigen Spitzenposition in diesem Bereich verdrängen. Mit der 2015 initiierten Strategie „Made in China 2025“ strebt das Land bis zur Mitte der nächsten Dekade die Technologie- und Innovationsführerschaft im Bereich der produzierenden Industrie über alle Industriezweige hinweg an. Damit soll das Land nicht nur unabhängig vom technologischen Fortschritt aus dem Ausland werden, sondern selbst zum globalen Innovationstreiber ganzer Sektoren werden und die schon heute marktbeherrschende Stellung chinesischer Unternehmen und Produkte ausgebaut und gesichert werden (https://fas.org/sgp/crs/row/RL33534.pdf). Bereits heute zählt China neben den USA als einziges Land mit globalen Tech-Giganten wie Baidu, Alibaba, Tencent und Xiaomi. Damit unterstreicht die herrschende Kommunistische Volkspartei ihren Anspruch China zur weltweit größten Wirtschaftsmacht auszubauen. China ist auf den globalen Güter- und Finanzmärkten nicht nur zu einem der wichtigsten Akteure geworden, sondern steht auch in direkter Konkurrenz zu den Industriestaaten, darunter insbesondere Deutschland, und ist weit davon entfernt, noch ein Entwicklungsland zu sein. Die bis heute geltende Einstufung als Entwicklungsland und damit verbundener Handelspräferenzen im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) resultiert aus der Tatsache, dass sich die Mitgliedstaaten der WTO entsprechend ihres Entwicklungsstandes selbst einstufen. Die Anerkennung Chinas als Entwicklungsland war eine Grundbedingung für das Land, um der WTO 2001 beizutreten. Nach der 2001 begonnenen Doha-Runde, die 2016 nach 15 Jahren scheiterte, weil sich Industrie- und Entwicklungsstaaten nicht auf gemeinsame Reformen einigen konnten, ist auch die Reform des Systems der Selbsteinstufung der Mitgliedstaaten der WTO in die Ferne gerückt. Der Handelskonflikt zwischen den USA und China sowie die Blockade der USA bei der Nachbenennung von Richtern für das Appellationsorgan der WTO machen Reformen auf dieser Ebene derzeit wenig wahrscheinlich. Trotz der „offiziellen“ Einstufung der Volksrepublik China als Entwicklungsland hat sich diese in den vergangenen Jahren selbst zu einem der weltweit größten Geber von Entwicklungshilfe entwickelt. Zwischen 2000 und 2016 hat China mehr als 125 Milliarden US-Dollar an Entwicklungshilfe allein für afrikanische Staaten geleistet. Dieses Engagement dürfte in den kommenden Jahren, angesichts der von der chinesischen Staatsführung 2018 angekündigten weiteren 60 Milliarden US-Dollar in den kommenden drei Jahren für die Staaten Afrikas sowie des weitreichenden Engagement in asiatischen Nachbarstaaten und Ländern entlang der ehemaligen Seidenstraße im Zuge Chinas geopolitischer „Belt and Road Initiative“, weiter kräftig zunehmen (http://www.spiegel.de/wirtscha…rikasteckt-a-1227044.html). Hierbei macht China seine „Entwicklungshilfe“ unverholen von eigenen wirtschaftspolitischen und geostrategischen Interessen abhängig. Die Achtung von Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit durch die Empfängerländer spielen hierbei für China ebenso wenig eine Rolle, wie Forderungen nach demokratischen Reformen im Gegenzug für die Entwicklungshilfe von China. Ein Großteil der chinesischen „Entwicklungshilfe“ sind Kredite, die Entwicklungsländern zum Bau von Infrastrukturprojekten wie Flughäfen, Häfen oder Bahnlinien eingeräumt werden und in Teilen die Staatsverschuldung dieser Länder in kritische Bereiche treibt. Damit werden Entwicklungsländer, die sich für den Bau solcher Projekte hoch verschuldet haben, fundamental abhängig von ihren chinesischen Gläubigern. Trotz der wirtschaftlichen Erfolgsgeschichte, der starken Stellung Chinas auf den globalen Märkten, der zunehmenden Konkurrenz durch chinesische Produkte und der immer stärker werdenden Rolle Chinas als Geberland, leistet die Bundesrepublik Deutschland noch immer Entwicklungshilfe für die Volksrepublik China. Allein im Jahr 2017 wurden nach Angaben der Bundesregierungen ODA-fähige Zahlungen von mehr als 628 Millionen Euro für die Volksrepublik China geleistet. Hierunter fallen mehr als 208 Millionen Euro an Studienplatzkosten für Studierende aus China, die von den Ländern getragen werden, mehr als 11 Millionen Euro im Bereich der bilateralen technischen Entwicklungszusammenarbeit, 361 Millionen Euro im Bereich der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit (inklusive eingesetzter Eigenmittel der Staatsbanken KfW und DEG) jeweils in der Zuständigkeit des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung sowie weitere mehr als 47 Millionen Euro aus anderen Ressorts der Bundesregierung. Gerade die Maßnahmen der bilateralen finanziellen Entwicklungszusammenarbeit und gewährte Kredite an China aus Eigenmitteln der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) offenbaren das Ausmaß der damit verbundenen tatsächlichen Wirtschaftshilfe. So wurden seit 2013 mehr als 630 Millionen Euro für die Förderung der beruflichen Bildung in China im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit aus Eigenmitteln der KfW und der DEG durch zinsvergünstigte, ODA-anrechenbare Kredite finanziert. Hierbei wurde insbesondere die berufliche Ausbildung in der Automobilindustrie, dem Maschinenbau, der Elektroindustrie und der Chemieindustrie in China finanziert und gefördert, also in jenen High-Tech-Branchen, auf deren Exportfähigkeit ein Großteil des Wohlstands der Bundesrepublik Deutschland ruht und in denen China sich längst zu einem wirtschaftlichen Konkurrenten für deutsche Unternehmen entwickelt hat. Damit wird die Förderung der Ausbildung in diesen Bereichen in China direkt zu einem Schaden für die deutsche Industrie, die bereits jetzt selbst unter einem Mangel an Fachkräften in diesen Bereichen leidet und mittelfristig auch für die gesamte Volkswirtschaft Deutschlands. Anstatt China Entwicklungshilfe in Bereichen zu gewähren, die dem Wirtschaftsstandort Deutschland fundamental schaden können und einen der stärksten Wettbewerber Deutschlands in den Kernbereichen der deutschen Wirtschaft begünstigen.




    Berlin, den 28.04.2021

    Der Bundesminister des Auswärtigen

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 25.04.2021


    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes nach dem Ukraine-Gipfel


    Am heutigen Abend traf Außenminister Welle auf den amerikanischen Außenminister Blinken, den britischen Außenminister Raab, den französischen Außenminister Le Drian sowie den ukrainischen Außenminister Kuleba. Themenschwerpunkt war der schwelende Konflikt an der russisch-ukrainischen Grenze und das daraus resultierende Sicherheitsrisiko für die EU und NATO.


    Der Minister sagte nach dem Treffen folgendes:

    "Ich bedauere es, dass es der Kollege Lawrow nicht zu unserer Sitzung geschafft hat, da sicherlich auch die russische Perspektive für mich persönlich interessant war. Nichtsdestotrotz bedanke ich mich herzlich bei meinen Amtskollegen Blinken, Raab, Le Drain und Kuleba für das produktive Gespräch und freue mich bereits auf die nächsten Treffen. Unsere Devise ist klar, einen Krieg in Europa gilt es zu vermeiden und wir akzeptieren die russischen Provokationen nicht."

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 25.04.2021


    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes zu dem Ukraine-Gipfel


    Am heutigen Abend empfängt der Außenminister Dr. Welle seine Amtskollegen aus den USA, Großbritannien, Frankreich sowie den russischen und den ukrainischen Außenminister zu einem Austausch über die aktuelle Lage im der Ukraine.

    Hauptthemen sind die Provokationen in der Konfliktregion und die Suche nach einem Weg aus der drohenden Auseinandersetzung.


    Der Außenminister sagt zu dem geplanten Treffen folgendes:

    „Ich freue mich sehr auf das Treffen am Abend. Nach dem NATO-Gipfel am gestrigen Abend, müssen wir nun auch auf diplomatischer Ebene nach Lösungen suchen, um einen drohenden Konflikt zu verhindern. Eine kriegerische Auseinandersetzung auf unserem Kontinent müssen wir vermeiden.“

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 14.04.2021


    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes nach dem Treffen des Außenministers mit dem chinesischen Botschafter


    Am heutigen Abend traf sich der Bundesaußenminister Dr. Luca Welle mit dem chinesischen Botschafter Wu Ken in Berlin. Themen des Gespräches waren vor allem die Menschenrechtslage in China, die wirtschaftliche Zusammenarbeit unserer Länder und die Anerkennung Taiwans.
    Der Bundesminister sagte im Anschluss an das Treffen folgendes:

    "Auch wenn wir uns in vielen Punkten nicht einig waren, haben wir ein sehr aufschlussreiches und fruchtbares Gespräch geführt. Auf dieser Grundlage bin ich zuversichtlich, dass die kommenden Gespräche ebenfalls so gut verlaufen, um die aktuell guten Beziehungen noch weiter zu vertiefen. Über die wirtschaftliche Zusammenarbeit haben wir ebenfalls einen guten Austausch gehabt und deshalb bin ich guter Dinge, dass wir die aktuell sehr engen wirtschaftlichen Verbindungen in den nächsten Jahren festigen und sogar ausweiten können."

    Bayerischer Landtag Drucksache 3/020
    3. Wahlperiode 11.04.2021



    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Förderung von Start-ups (StartUpFöG)

    A. Problem und Ziel

    Aktuell werden Start-ups noch zu wenig gefördert. Zwar kann man beim Land Hilfen beantragen, jedoch dauert es ewig, bis diese bewilligt sind. Junge Unternehmen brauchen definitiv eine schnelle Hilfe vom Land, um auch ohne große Investoren überleben zu können und ihre fortschrittliche Idee umsetzen können. Diese Förderung kann auch positive Effekte für unsere Wirtschaft haben, denn alle großen Unternehmen haben mal klein angefangen und eventuell können wir so das nächste Apple oder Amazon fördern.

    B. Lösung

    Wir wollen durch gezielte Investitionen neuen Unternehmen helfen. Anhand von definierten Kriterien werden potentielle Partner ausgewählt. So können ganz schnell dann Hilfen bewilligt werden. Zu den Zahlungen gibt es mehrere Modelle, die die Empfänger auswählen:


    Modell 1: Einmalige Zahlung über 100.000€, Rückzahlung mit 1% Zinsen über 15 Jahre möglich; 0,5% Zinsen, falls innerhalb von 3 Jahren zurückgezahlt wird

    Modell 2: 3 Raten á 33.333€ über ein Jahr, Rückzahlung mit 0,75% Zinsen über 12 Jahre möglich; 0,3% Zinsen, falls innerhalb von 3 Jahren zurückgezahlt wird

    Modell 3: 6 Raten á 16.666€ über ein Jahr, Rückzahlung mit 0,75 % Zinsen über 12 Jahre möglich; 0,3% Zinsen, falls innerhalb von 3 Jahren zurückgezahlt wird


    Auf Aspekte wie Umweltschutz, soziale Bereicherung oder Fortschrittlichkeit können nochmals zusätzliche Mittel bereitgestellt werden, die nicht zurückgezahlt werden müssen.

    Zu den Präsentationen werden auch, falls gewünscht, Vertreter der freien Wirtschaft eingeladen, die dann ebenfalls investieren können. Die Regelungen zur Rückzahlung der Investitionen werden dann zwischen den Unternehmen gemacht.

    C. Alternativen

    Keine.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Wir erwarten in den ersten Jahren Ausgaben im dreistelligen Millionenbereich, welche jedoch nach einigen Jahren zurückgezahlt werden.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Es wird nur einen geringen Mehraufwand für die Behörden geben.

    F. Weitere Kosten

    Die Ausgaben werden aus dem Landeshaushalt gedeckt.




    Entwurf eines Start-Up Fördergesetzes vom 11.04.2021


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1:

    Gesetz zur Förderung von Start-ups (StartUpFöG)


    §1: Voraussetzungen:

    Voraussetzungen für eine Förderung sind, dass der Antragsteller für das entsprechende Unternehmen noch keinen Antrag zuvor eingereicht hat, unabhängig davon, ob dieser bewilligt oder abgelehnt wurde. Zudem muss der Firmensitz sich im Geschäftsbereich des Landtages befinden sowie eine klare und nachvollziehbare Firmenstruktur besitzen.


    §2: Antrag:

    Das Unternehmen muss einen Antrag, adressiert an das Ministerium für Wirtschaft, Finanzen und Justiz, stellen und darin Angaben zur Firma machen. Wenn dieser Antrag eine positive Rückmeldung bekommt, wird der Antragsteller zu einem Präsentationsgespräch im Ministerium eingeladen. Dort muss er einer Fachjury, bestehend aus Mitarbeitern des Ministeriums und Unternehmern aus der freien Wirtschaft, seine Ideen präsentieren. Diese Jury entscheidet dann, ob das Unternehmen die Finanzhilfe bewilligt bekommt. Wenn ja, dann kann sich das Unternehmen zwischen drei verschiedenen Modellen entscheiden.


    §3: Zahlungsmodelle:

    Modell 1: Eine Rate á 100.000€

    Modell 2: Drei Raten á 33.333€

    Modell 3: Sechs Raten á 16.666€


    §4: Rückzahlung:

    Je nach Modell gibt es unterschiedliche Konditionen zur Rückzahlung der Förderung:

    Modell 1: Rückzahlung innerhalb von 5 Jahren mit 0,5% Zinsen oder Rückzahlung innerhalb von 15 Jahren mit 1% Zinsen

    Modell 2: Rückzahlung innerhalb von 3 Jahren mit 0,3% Zinsen oder Rückzahlung innerhalb von 12 Jahren mit 0,75% Zinsen

    Modell 3: Rückzahlung innerhalb von 3 Jahren mit 0,3% Zinsen oder Rückzahlung innerhalb von 12 Jahren mit 0,75 % Zinsen


    Sollte das Unternehmen durch Insolvenz oder Auflösung die Schulden nicht zurückzahlen können, so muss der Antragsteller für die Schulden aufkommen. Über die Modalitäten der Rückzahlung wird dann in Zusammenarbeit mit dem Schuldner beraten.


    §5: Beteiligung des Landes:

    Das Land hat bis zur vollständigen Rückzahlung eine Beteiligung von 49% am Unternehmen.


    §6: Weitere Hilfen und Kredite:

    Zusätzliche Hilfen können vergeben werden, sollte das Unternehmen auf bestimmte Kriterien besonderen Wert legen, die vorher bestimmt und gesetzt wurden. Einen Kredit kann das Land an das Unternehmen nur in besonderen Situationen vergeben, beispielsweise bei einer drohenden Insolvenz. Diese Anfrage muss aber dann wieder von der entsprechenden Abteilung im MWFJ bearbeitet werden und kann im Zweifelsfall auch abgelehnt werden.


    §7: Inkrafttreten:

    Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Junge, innovative Unternehmen werden so nach Bayern gelockt. Durch diese Anreize werden wir in Bayern auf Dauer Technologie- und Innovationsstandort Nummer 1.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Einführung eines neuen Gesetzes

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Der Landtag besitzt in diesem Bereich die Gesetzgebungskompetenz.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient zur schnelleren Bearbeitung von Anträgen an die Verwaltung und deren Entlastung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Die Ausgaben belaufen sich in den ersten Jahren auf ca. 20 Millionen Euro pro Jahr, danach werden diese Zahlungen aber durch die Rückzahlungen wieder ausgeglichen.


    4. Erfüllungsaufwand

    Für die Einrichtung der neuen Abteilung entstehen Fixkosten von ca. 100.000 Euro, dazu jährliche Personalkosten für die gesamte Abteilung von ca. 420.000€ pro Jahr für die gesamte Abteilung.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.



    gez. Der Staatsminister für Wirtschaft, Finanzen, Innovation und Digitalisierung

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 06.04.2021


    Statement des Auswärtigen Amtes zur Situation in der Ukraine


    Der Bundesminister des Auswärtigen Dr. Luca Welle äußerste sich zu der aktuellen Lage in der Ukraine wie folgt:

    "Wir sind extrem besorgt über die steigende Zahl der Waffenstillstandsverletzungen in der Region. Wir beobachten seit einigen Tagen die Entwicklungen, vor allem aber auch die russischen Provokationen und Truppenbewegungen.

    An dieser Stelle unterstreichen wir erneut unsere Unterstützung für die Souveränität und territoriale Integrität der Ukraine in ihren international anerkannten Grenzen. Wir setzen uns hier als Vermittler für die Umsetzung des Minsker Abkommens ein.

    Ich appelliere an alle Beteiligten, den Kurs der Provokation zu unterlassen und den Rückzug der Truppen im Konfliktgebiet zu befehlen. Ein Konflikt in der Mitte Europas ist ein fatales Zeichen an die Welt. In der aktuellen Situation gilt es einen kühlen Kopf zu behalten und Schritte der Deeskalation zu unternehmen. Für Gespräche steht die Bundesregierung jederzeit bereit."

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 02.04.2021


    Ostergrüße des Auswärtigen Amtes


    Die Osterzeit ist für uns alle eine Zeit im Kreis der Familie und der Entspannung. Im stressigen Politikalltag sind solche Tage gern gesehen und eine schöne Abwechslung.

    An dieser Stelle wünscht das Auswärtige Amt allen ein gesegnetes und ruhiges Osterfest, egal ob alleine, im Kreise der Familie oder mit Freunden.


    Jedoch gibt es auch Menschen, die das Osterfest nicht mit Ihrer Familie feiern können, weil Sie beispielsweise im diplomatischen Dienst rund um die Welt für Deutsche Staatsbürger da sind. Ob in Botschaften, Konsulaten oder bei der Bundeswehr, alle Menschen haben unseren höchsten Respekt verdient. Allen Mitarbeitern, egal ob im Aus- oder Inland, wünsche ich im Namen des gesamten Ministeriums eine schöne Zeit und ich danke für Ihren Einsatz!


    Allen Menschen, die das Osterfest nicht begehen, wüsche ich dennoch schöne Feiertage und eine angenehme Erholung!


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Dr. Luca Welle

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    Pressemitteilung des Auswärtigen Amtes von 28.03.2021


    Außenminister Dr. Welle zur Lage in Myanmar


    "Die Bilder und Nachrichten, die uns aus Myanmar erreichen, sind zutiefst schockierend. Aufgabe von Sicherheitskräften ist es, die Bevölkerung zu beschützen. Stattdessen hat das Militär in Myanmar friedliche Demonstranten und sogar Kinder getötet. Meine Gedanken und mein Mitgefühl sind bei den Angehörigen der Opfer. Wir haben als EU deutlich gemacht, dass wir das brutale Vorgehen gegen die Bevölkerung in Myanmar nicht hinnehmen und Sanktionen gegen die Militärjunta verhängt. Und wir werden weiter mit unseren internationalen Partnern entschieden dafür eintreten, dass diese sinnlose Gewalt, die mit jedem Tag nur weiter ausufert, endet und Myanmar auf den Weg der Demokratie zurückkehren kann. Ich rufe die Beteiligten in Myanmar dazu auf, die Verhaftungen und Tötungen Unschuldiger unverzüglich zu unterlassen, ansonsten sehen wir uns gezwungen, auch selbst Konsequenzen zu erlassen. Die Demokratie und Freiheit ist für uns das Allerwichtigste!"

    So,


    ich bin Luca aka der ewige Vizekanzler, zarte 18 Jahre alt und bereite mich derzeit auf meine letzte Woche der Schulzeit vor. Außerhalb von simpolitik bin ich parteilos, sehe mich aber durch und durch als Liberaler und stehe deshalb auch der FDP ziemlich nahe. Hier auf unserer Politiksimulation war ich vom MdL in BaWü, über Oppositionsführer bis zum Vizekanzler und Außenminister schon alles, Highlight war meine 36-stündige Amtszeit als geschäftsführender Bundeskanzler. Aktuell bin ich hauptsächlich Bundestagsabgeordneter und CDU-Zerstörer 😜.

    Seit Dienstag bin ich neben Paul einer der Community-Manager, davor war ich knapp sechs Monate Teil des Supportteams.


    Gott behüte Euch,

    Luca

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/037
    2. Wahlperiode 21.12.2020


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf einer Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetzes (SolzG)

    A. Problem und Ziel

    Der Solidaritätszuschlag wurde 1995 im Zuge der Wiedervereinigung der Bundesrepublik Deutschland mit der Deutschen-Demokratischen Republik eingeführt. Ziel war es die stukturellen Unterschiede auszuschleichen und durch einen finanziellen Ausgleich eine möglich schnelle Entwicklung der neuen Bundesländer an das Niveau der Bundesrepublik Deutschland zu ermöglichen. Allerdings wurde diese Abgabe zeitlich beschränkt und nicht als dauerhafte Abgabe beschlossen, sodass das Bundesverfassungsgericht in einem Papier bereits 2016 feststellte, dass dieser Solidaritätszuschlag spätestens ab dem Jahr 2019 verfassungswidrig ist. Begründet wurde das ganze durch den Ablauf des Solidarpakt II.


    Die Änderung des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 sieht nur eine teilweise Abschaffung der verfassungswidrigen Steuer vor, sodass dringend eine Nachbesserung erforderlich wird.

    B. Lösung

    Das Solidaritätszuschlagsgesetz wird gestrichen und es wird ab dem 01.01.2021 kein Solidaritätsbeitrag mehr fällig.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Die Abschaffung des Gesetzes verursacht Mindereinnahmen in Höhe von 9,1 Milliarden Euro.

    Kosten entstehen keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keiner


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keiner


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keiner

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf einer Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetz vom 20.11.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:



    Aufhebung des Solidaritätszuschlagsgesetz


    Artikel 1:


    Das Solidaritätszuschlaggesetz 1995 in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Oktober 2002 (BGBl. I S. 4130), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2115) geändert worden ist, wird aufgehoben.


    Artikel 2:


    Das Gesetz tritt zum 01.01.2021 in Kraft





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Der Solidaritätszuschlag wird endgültig und für alle abgeschafft.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das Solidaritätszuschlagsgesetz wird aufgehoben

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetent liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient unter anderem einer Verwaltungsvereinfachung, da zukünftig keine zusätzliche Berechnung des Solidaritätszuschlags erfolgen muss. Die Abrechnung der Steuern wird dadurch vereinfacht.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine, es handelt sich um formelles Recht.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Die voraussichtlichen Mindereinnahmen belaufen sich auf 9,1 Milliarden Euro.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keiner


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates. Grundlage dafür bildet § 106 Absatz 1 Nr. 6 in Kombination mit § 105 Absatz 2 und 3 Grundgesetz.


    B. Besonderer Teil

    Entfällt


    Stellungnahme des Bundesrates


    Zu DS 025/11.2020 "Gesetzentwurf zur Änderung des Solidaritätszuschlagsgesetz" hat der Bundesrat beschlossen, folgenden Einwand zu erheben:

    "Der Bundesrat erkennt den Sinn dieses Antrags, da der Solidaritätszuschlag entsprechend Ihrer Argumentation tatsächlich verfassungswidrig ist. Dennoch darf er keinesfalls ersatzlos wegfallen, denn der Wideraufbau des Ostens, zu dem der Solidaritätszuschlag dient, ist, betrachtet man das beträchtliche Ost-West-Gefälle, auch 30 Jahre nach der Wiedervereinigung noch nicht abgeschlossen. Insofern appelliert der Bundesrat an die Bundesregierung, einen Solidarpakt III zu schaffen, um die Auflösung des jetzigen Solidarpaktes zu kompensieren."



    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Luca Welle

    VIZEKANZLER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    Rainer Ehrlichmann

    BUNDESMINISTER DER WIRTSCHAFT UND DER FINANZEN

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/029
    2. Wahlperiode 17.11.2020


    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Entwurf einer Änderung des Versicherungssteuergesetz (VersStG)


    A. Problem und Ziel

    Derzeit werden unterschiedliche Steuersätze in den Bereichen der Feuerversicherungssteuer und der allgemeinen Versicherungssteuer erhoben. Dieser Zustand ist im Sinne der Steuergerechtigkeit nicht sinnvoll. Mit der Änderung der betroffenen Gesetze soll ein einheitlicher Steuersatz festgelegt werden.

    B. Lösung

    Die Steuersätze, für die Feuerversicherungssteuer in Höhe von 13,20%, in der verbunden Gebäudeversicherung mit Feuer in Höhe von 16,34%, in der verbundenen Hausratversicherung mit Feuer in Höhe von 16,15%, sowie in der Unfallversicherung mit beitragsrückgewähr in Höhe von 3,80%, werden einheitlich auf 19,00% angepasst, sodass alle Versicherungssteuersätze fortan bei 19,00% liegen.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es entstehen keine Kosten, vielmehr entstehen hierdurch Mehreinnahmen in Höhe von circa 1,4 Milliarden Euro.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger


    Die Bürgerinnen und Bürger müssen zukünftig leicht höhere Steuern für oben beschriebene Versicherungsverträge entrichten. Der Gesamtaufwand beläuft sich auf etwa 750 Millionen Euro pro Jahr.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft


    Versicherungsunternehmen müssen zukünftig höhere Steuerzahlungen leisten. Es entstehen dadurch allerdings keine Aufwendungen oder Kosten für die Unternehmen, da die Steuern direkt an die Endverbraucher weitergegeben werden. Die Verwaltung und Abführung wird erleichtert.

    Andere Unternehmen, insbesondere solche, die große Fabriken und Grundstücke besitzen werden zukünftig mit in etwa 650 Millionen Euro mehr belastet.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung


    Keine, die Verwaltungskosten richten sich nicht nach der Höhe der eingehenden Steuersummen. Die Änderung dieses Gesetztes vereinfacht aber die Abrechnung.

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf eines (Titel des Gesetzentwurfes) vom TT.MM.JJJJ


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Das Versicherungsteuergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 10. Januar 1996 (BGBl. I S. 22),

    das zuletzt durch Artikel 25 des Gesetzes vom 20. November 2015 (BGBl. I S. 2029) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:



    Artikel 1: § 5 Absatz 1 Punkt 3 wird ersatzlos gestrichen.


    Artikel 2: § 6 Absatz 2 Punkt 1,2,3 und 6 werden ersatzlos gestrichen


    Artikel 3: Das Gesetz tritt am 01.01.2021 in Kraft



    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Der Steuersatz von Versicherungsverträgen soll im Sinne der Steuergerechtigkeit einheitlich auf 19,00% angepasst werden.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Geändert wird das Versicherungsteuergesetz durch Streichung der bisher vorliegenden Ausnahmen in den Paragraphen 5 und 6.

    III. Alternativen

    Keine

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient unter anderem einer Verwaltungsvereinfachung, da zukünftig keine verschiedenen Steuersätze für ähnliche Produkte notwendig sind. Die Abrechnung der Steuern wird dadurch vereinfacht.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine, es handelt sich um formelles Recht.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine Kosten. Es entstehen Mehreinnahmen in Höhe von circa 1,4 Miliarden Euro.


    4. Erfüllungsaufwand

    Bürgerinnen und Bürger, sowie Unternehmen zahlen zukünftig leicht höhere Steuern für Versicherungsverträge.


    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Mietnebenkosten können durch die Umlagefähigkeit von Versicherungsbeiträgen geringfügig steigen.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Entfällt



    Stellungnahme des Deutschen Bundesrates:


    DS 24/11.2020 Entwurf einer Änderung des Versicherungssteuergesetzes


    Der Bundesrat hat sich in seiner 9.Sitzung am Dienstag, den 01.12.2020 dazu entschlossen folgende Stellungnahme abzugeben.


    Der Bundesrat begrüßt diesen Gesetzentwurf. Allerdings bittet der Bundesrat darum, die Höhe des gemeinsamen Steuersatzes noch einmal zu überprüfen. Da hier der höchste Steuersatz zu Grunde gelegt wird und sämtliche weitere auf diesen angehoben werden. Auch kann man hierbei davon ausgehen, dass Wohnen und Unfall davon, vorallem für die Ärmsten, wesentlich teurer werden.

    Der Gesetzentwurf widerspricht sich allerdings auch in der Höhe der Mehreinnahmen. Es wird einmal von 1,4 Mrd. €, einmal von 640 Mio. € gesprochen. Deswegen bittet der Bundesrat darum, die Höhe der Mehreinnahmen transparent darzulegen und wie stark die Bürger belastet werden.


    gez. Nicolas Arnold

    1.Bundesratsvizepräsident


    Stellungnahme der Bundesregierung


    Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum kritisiert, dass unterschiedliche Einschätzungen des Steuervolumens in dem Entwurf enthalten waren. Dieser Punkt wurde durch mein Ministerium angepasst. Der Fehler ist auf eine zumächst niedrigere Einschätzung zurückzuführen, die zu einem späteren Zeitpunkt nochmals korrigiert wurde.


    Zum anderen kritisiert der Bundesrat die Höhe des Steuersatzes von 19,0%. Er spricht davon, dass die Unfall- und Wohngebäudeversicherungen gerade für ärmere deutlich teurer werden. Dies entspricht nicht der Realität. Wir sprechen gerade im Bereich der normalen Bürgerinnen und Bürger von wenigen Euro im Jahr. Den größten Anteil tragen vorallem große Unternehmen mit großen Fabriken oder Bürokomplexen. Auch die Frage warum gerade der höchste gemeinsame Steuersatz gewählt werden soll ist recht simpel. Der Steuersatz der Mehrwertsteuer liegt ebenfalls bei 19,0%. Daher macht der gewählte Steuersatz absolut Sinn und ist in jeder Hinsicht fair und umsetzbar.


    gez. Rainer Ehrlichmann

    Bundesminister für Wirtschaft und der Finanzen



    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Luca Welle

    VIZEKANZLER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    Rainer Ehrlichmann

    BUNDESMINISTER DER WIRTSCHAFT UND DER FINANZEN

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/070
    2. Wahlperiode 18.12.2020



    Gesetzentwurf

    der Bundesregierung


    Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes (TierSchGÄndG6)

    A. Problem und Ziel

    Da männliche Küken keine Eier legen und ihr Fleisch, im Gegensatz zu dem Fleisch spezialisierter Mastrassen zu mager ist, wird die große Mehrheit der männlichen Küken derzeit kurz

    nach dem Schlüpfen in den Brütereien getötet. Die Tötung erfolgt in der Regel durch Exposition gegenüber hohen Kohlenstoffdioxidkonzentrationen oder durch Zerkleinerung.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteilen vom 13.06.2019 – BVerwG 3 C 28.16,

    BVerwG 3 C 29.16 festgestellt, dass im Lichte des in das Grundgesetz aufgenommenen

    Staatsziels des Tierschutzes das wirtschaftliche Interesse an speziell auf eine hohe Legeleistung

    gezüchteten Hennen keinen vernünftigen Grund im Sinne von § 1 Satz 2 Tierschutzgesetz

    für die Tötung männlicher Küken aus diesen Zuchtlinien darstellt.

    Auch vor diesem Hintergrund soll die Tötung von Küken nun verboten werden.


    Auch bei Hühnerembryonen entwickelt sich ab dem siebten Bebrütungstag das Schmerzempfinden. Daher sollen aus Gründen des Tierschutzes auch Eingriffe die ab dem siebten Bebrütungstag und nach einem Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei vorgenommen werden und den

    Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben verboten werden.

    B. Lösung

    Mit dem Gesetzentwurf wird das Töten von männlichen Hühnerküken verboten. Weiterhin wird ein Verbot von Eingriffen an Hühnereiern ab dem siebten Bebrütungstag geregelt, die
    nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben.

    C. Alternativen

    Keine

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    -

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    -


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Produzenten wären gezwungen ihre Betriebe umzustellen und ggf. männliche Küken und ihre Aufzucht ebenfalls einzugliedern und/oder Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei auszubauen. Dies kann zu einer Erhöhung der Kosten für die Betreiber und auch zu einer Anhebung der Eier-Preise auf das ungefähre Niveau Höherer Haltungsklassen führen. Wie sich dies auf das Gesamtbild der Wirtschaft auswirkt, kann noch nicht genau spezifiziert werden.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Geringer Aufwand für die Verwaltung

    F. Weitere Kosten

    Kredite, Zinsen, Entschädigungen etc.




    Sechstes Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes vom 18.12.2020


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung des Tierschutzgesetzes

    Das Tierschutzgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Mai 2006 (BGBl.I S. 1206, 1313), das zuletzt durch Artikel 280 der Verordnung vom 19. Juni 2020

    (BGBl. IS. 1328) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
    1. Nach § 4b wird folgender § 4c eingefügt:
    㤠4c
    Es ist verboten,
    1. männliche Küken der Gattung Haushuhn, die aus Zuchtlinien stammen, die auf die Legeleistung ausgerichtet sind, zu töten,
    2. ab dem siebten Bebrütungstag Eingriffe an einem Hühnerei vorzunehmen, die bei oder nach der Anwendung von Verfahren zur Geschlechtsbestimmung im Ei durchgeführt werden und den Tod des Hühnerembryos herbeiführen oder zur Folge haben.
    Satz 1 Nummer 1 gilt nicht, wenn eine Tötung der Küken nach tierseuchenrechtlichen Bestimmungen vorgeschrieben oder angeordnet worden ist oder im Einzelfall aus Gründen des Tierschutzes erforderlich ist.

    2. Nach § 18 Absatz 1 Nummer 6 werden folgende Nummern 6a und 6b eingefügt:
    „6a. entgegen § 4c Satz 1 Nummer 1 ein Küken tötet,
    6b. entgegen § 4c Satz 1 Nummer 2 einen Eingriff vornimmt.“
    3. § 21 wird folgender Absatz 7 angefügt:
    „(7) § 4c Satz 1 Nummer 1 ist ab dem 1. Februar 2021 anzuwenden. § 4c Satz 1
    Nummer 2 ist ab dem 1. November 2021 anzuwenden.“


    Art. 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.



    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Das Töten von männlichen Küken soll untersagt werden. Zudem wird ein künstlicher Eingriff nach dem siebten Bebrütungstag verboten.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das TierSchG wird in seiner aktuellen Fassung geändert.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Umweltnachhaltigkeit.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Produzenten wären gezwungen ihre Betriebe umzustellen und ggf. männliche Küken und ihre Aufzucht ebenfalls einzugliedern und/oder Methoden zur Geschlechtsbestimmung im Ei auszubauen. Dies kann zu einer Erhöhung der Kosten für die Betreiber und auch zu einer Anhebung der Eier-Preise auf das ungefähre Niveau Höherer Haltungsklassen führen. Wie sich dies auf das Gesamtbild der Wirtschaft auswirkt, kann noch nicht genau spezifiziert werden.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Nein.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates..


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Luca Welle

    VIZEKANZLER DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND


    Joseph Wirt

    BUNDESMINISTER FÜR UMWELT UND LANDWIRTSCHAFT



    Stellungnahme des Deutschen Bundesrates


    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 14.12.2020 entschieden, gegen den vorliegenden Gesetzentwurf KEINE Einwände zu erheben.


    gez.

    Karl Machno

    VIZEPRÄSIDENT DES DEUTSCHEN BUNDESRATES