Paul Weber Event Team
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Beiträge von Paul Weber

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Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Hiermit Verkündigt der Bundeskanzler: Paul Weber





    1. Aufkündigung der Koalition von SPD und CDU


    2. Neuaufstellung des Kabinetts wie folgt:

    Paul Weber: BK

    Elias von Hohenloh: VK, Justiz und Verbraucherschutzminister

    Jonathan Brandt: Bundesminister für Landwirtschaft und Ernährung

    Lena von Berg: Bundesministerin für Familien, Senioren, Bildung, Bau und Forschung

    Nicolas Arnold: Bundesminister für Gesundheit, Frauen und Jugend

    Pascal Herrmann: Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur

    Dante Matteo Ecca Estrellita: Außenminister

    Dr. h. c. Florian Schmidt: Bundesminister fürs Innere

    Nagisa Shiota: Bundesminister der Verteidigung

    Pascal Zielke: Bundesminister für Finanzen

    Dr. Walter-Bodo von der Vogelweide: Bundesminister für besondere Aufgaben und Zukunft

    Lucas Stein: Bundesminister für Umwelt, Naturschutz, Nukleare Sicherheit und Energie

    Laura Estrellita: Bundesministerin für Arbeit und Soziales

    Pascal Helmig: Bundesminister für Wirtschaft, wirtschaftliche Zusammenarbeit & Entwicklung

    Ambér Jones: Staatsminsterin im Kanzleramt für Migration und Gleichstellung


    3. Anordnung zur Neustrukturierung der Bundesbehörden:

    Bundeshauptstadt mit allen Behörden gebunden an einem Ort wird Berlin.

    Die Bundesregierung erhält in jeder der Landeshauptstädte eine Bundesvertretung als Außenstelle.

    Anordnung zur Begrünung jeglicher Bundesbehörden.

    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,


    mit meiner Wahl zum Bundeskanzler geht meine Arbeit in Bayern zuende. Es war mir eine Ehre Bayern in meiner Position als Landesminister dienen zu dürfen.


    Meine Oberste Priorität lag immer in der Verbesserung des schönen Bayernlandes. Jetzt wird jedoch meine Priorität in Berlin und der gesamten Bundesrepublik liegen.


    habe die Ehre.


    Ministerpräsident a. D. & Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland


    Prof. Paul Weber

    Deutscher Bundestag Drucksache 5/014
    5. Wahlperiode 03.11.2021




    Beschlussempfehlung

    des Ausschusses des Inneren


    zum dem Gesetzentwurf...

    - Drucksachen 5/014


    Änderung des Bundeswahlgesetz (BWahlG)


    A. Beratungsverlauf

    Aussprache zwischen den Fraktionen der SPD, D21 und CDU

    B. Lösung

    keine


    Annahme des Gesetzentwurfes mit den Stimmen der Fraktionen der SPD

    gegen die Stimmen der Fraktionen der D21

    mit Enthaltung der CDU


    C. Alternativen

    keine


    D. Kosten

    Siehe Anlage des Gesetzentwurfes.


    Beschlussempfehlung

    Der Bundestag wolle beschließen,

    den Gesetzentwurf anzunehmen.


    Berlin, den 03.11.2021


    Der Innenausschuss

    Prof. Paul Weber

    Bayerischer Landtag Drucksache 5/001
    5. Wahlperiode 01.11.2021




    Antrag

    des Abgeordneten Paul Weber und Fraktion der SPD


    Einsetzung einer Geschäftsordnung



    Der Landtag wolle beschließen:


    Nach Artikel 20 Absatz 3 gibt sich der Landtag eine Geschäftsordnung. Dafür soll die Geschäftsordnung der vergangenen Wahlperiode übernommen werden.





    Begründung:


    Der Landtag benötigt eine Geschäftsordnung, die unter Anlage 1 zu finden ist.





    Nicolas Arnold und SPD Fraktion




    Änderung vom 26.10.2021


    §11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren/



    (1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.


    1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.


    1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.



    Mitgliederentscheid

    Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Parteivorstandes statt.

    2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.



    Urwahl


    (3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.


    3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.



    -------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------


    geändert in :



    §11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren/Urwahl



    (1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.


    1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.


    1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.



    Mitgliederentscheid

    Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Parteivorstandes statt.

    2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.



    Urwahl


    (3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin sowie ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Bundestagsliste der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.


    3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

    Sehr geehrte Damen, Herren und Diverse,


    hiermit informieren wir Sie über die Gründung der Sozialdemokratischen Fraktion im Bayrischen Landtag.


    Die Fraktion besteht aus den über die Liste der SPD eingezogenen Kandidaten Pascal Zielke und Nicolas Arnold,
    sowie über den über das Direktmandat 3 (Hessen, Thüringen, Sachsen) gewählten Vertreter Prof. Paul Weber.


    Fraktionsvorsitzender wird Nicolas Arnold
    Stellvertreter wird Prof. Paul Weber

    und Parlamentarischer Geschäftsführer wird Pascal Zielke



    Mit freundlichen Grüßen

    Prof. Paul Weber

    Änderung vom 16.10.2021



    §11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren



    (1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.


    1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.


    1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.



    Mitgliederentscheid


    (2) Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens statt.

    2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.



    Urwahl


    (3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.


    3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.


    ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

    geändert in:




    §11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren



    (1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.


    1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.


    1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.



    Mitgliederentscheid

    Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Parteivorstandes statt.

    2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.



    Urwahl


    (3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.


    3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.



    Deutscher Bundestag Drucksache 5/011
    5. Wahlperiode 12.10.2021




    Antrag

    des Abgeordneten Paul Weber und Fraktion der SPD


    Einsetzung eines Richterwahlausschuss



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. einen Richterwahlausschuss einzusetzen und

    2. eine Wahl für zwei Mitglieder Kraft Wahl durchzuführen (vgl. § 2 RiWG ff.).





    Begründung:


    Für die Wahl der Richter am Bundesgerichtshof ist dieser Ausschuss notwendig, der in Zusammenarbeit mit dem Bundesjustizministerium die Richter am Bundesgerichtshof beruft, die dann vom Bundespräsidenten ernannt werden. Der Ausschuss besteht nach § 2 RiWG aus den Landesministern, unter deren Geschäftsbereich die Gerichte fallen und einer gleichen Anzahl an Mitgliedern, die gewählt werden.




    Dante Matteo Ecca Estrellita und SPD Fraktion

    Deutscher Bundestag Drucksache 5/010
    5. Wahlperiode 10.10.2021



    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Paul Weber und der SPD Fraktion


    Änderung des Bundeswahlgesetz (BWahlG)

    A. Problem und Ziel

    Derzeit ist es nicht gestattet, als Partei eine offene Liste zur Bundestagswahl anzuführen. Wir finden es sollten die Parteien selbst entschieden, wenn sie auf ihre Listen setzen. Ziel ist es das Bundeswahlgesetz entsprechend abzuändern.

    B. Lösung

    Neuformulierung des BWahlG §13 Abs 1: Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

    C. Alternativen

    Beibehaltung der alten Fassung.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Aus dieser Änderung ergeben sich keine Mehrkosten.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Keine.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keine.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Keine weiteren Kosten.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Änderung des BWahlG vom 10.10.2021


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung des § 13 Art. 1 BwahlG

    (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.


    Art. 2

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.


    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Ziel des Gesetzes ist es, dass zukünftig Parteien auch offene Listen zu Wahlen aufstellen können.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das Wahlgesetz wird so abgeändert, das Listen auch offen aufgestellt werden können.

    III. Alternativen

    Beibehaltung der alten Formulierung.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz liegt beim Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keine.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Zu Art 1:

    Dieser Artikel regelt die Neufassung des § 13 Art. 1


    Zu Art 2:

    Dieser Artikel regelt das Inkrafttreten






    Dante Matteo Ecca Estrellita und SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 5/009
    5. Wahlperiode 10.10.2021




    Antrag

    der/des Abgeordneten Paul Weber und Fraktion


    Einsetzung des Ausschüsse



    Der Bundestag wolle beschließen:


    Die Einsetzung folgender Ausschüsse


    1. Ausschuss „Europäische Union (8 Sitze) Art.45 Grundgesetz
    2. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (8 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
    3. Verteidigungsausschuss (8 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
    4. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (8 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
    5. Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
    6. Innenausschuss (8 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
    7. Ausschuss für Gemeinwesen (8 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
    8. Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (8 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung


    Die Sitzverteilung erfolgt nach §10 und §54 GOBT






    Begründung:


    Der Bundestag muss komplett arbeitsfähig werden, dafür bedarf es Ausschüsse um die entsprechenden Gesetzesentwürfe und Antrage zu behandeln. Die SPD Fraktion schlägt eine Sitzverteilung nach dem Verfahren Saint-Laguë/Schepers vor.




    Dante Matteo Ecca Estrellita und Fraktion

    Deutscher Bundestag Drucksache 5/008
    5. Wahlperiode 10.10.2021




    Antrag

    des Abgeordneten Paul Weber und Fraktion der SPD


    Einsetzen einer gemeinsamen Geschäftsordnung für den Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1.Die Geschäftsordnung des Vermittlungsausschusses der Letzten Legislatur auch für diese Legislatur einzusetzen.






    Begründung:


    Im Vermittlungsausschuss liegt ein wichtiger Gesetzesentwurf der Dringend bearbeitet werden soll.




    Dante Matteo Ecca Estrellita und Fraktion

    Deutscher Bundestag Drucksache 5/006
    5. Wahlperiode 09.10.2021



    Antrag

    des Abgeordneten Prof. Paul Weber und Fraktion der SPD


    Einsetzung einer Geschäftsordnung für die 5. Wahlperiode des Deutschen Bundestages



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. die Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages der 4. Wahlperiode für die 5. Wahlperiode zu beschließen.




    Begründung:


    Der Deutsche Bundestag braucht für die Arbeit eine Geschäftsordnung. Die bisherige Geschäftsordnung hat sich bewährt und daher soll diese übernommen werden





    Dante Matteo Ecca Estrellita und Fraktion der SPD

    Hiermit teilt die SPD Bundestagsfraktion die Bildung dieser Fraktion im 5. Deutschen Bundestag mit. Die Mitglieder dieser Fraktion sind folgende:


    Prof. Paul Weber
    Prof. Dr. Lena von Berg
    Lucas Stein
    Walter-Bodo von der Vogelweide (aufgenommen)
    Nicolas Arnold
    Dante Matteo Ecca Estrellita
    Pascal Zielke (nachbesetzt durch Parteitag)
    Hendrik Heinemeier (nachbesetzt durch Parteitag)
    Dean Scholz (nachbesetzt durch Parteitag)

    Felix Weird (nachbesetzt durch Mitgliederbegehren)


    Fraktionsvorsitzender: Dante Matteo Ecca Estrellita

    Stellvertretender Fraktionsvorsitzender: Nicolas Arnold
    Parlamentarischer Geschäftsführer: Prof Paul Weber



    Prof. Paul Weber