Änderung vom 26.10.2021
§11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren/
(1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.
1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.
1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
Mitgliederentscheid
Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Parteivorstandes statt.
2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
Urwahl
(3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.
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§11 Mitgliederbeteiligung/Mitgliederbegehren/Urwahl
(1) Mindestens 10 Mitglieder der Partei aus 3 Bundesländern sind berechtigt, ein Mitgliederbegehren einzuleiten. Das Mitgliederbegehren muss einen konkreten Entscheidungsvorschlag enthalten und mit Gründen versehen sein.
1.1.Gegenstand eines Mitgliederbegehrens können nur solche Beschlüsse sein, die nicht durch Parteigesetz oder durch andere Gesetze ausschließlich einem Organ vorbehalten sind.
1.2. Ein Mitgliederbegehren kommt zustande, wenn es binnen einer Frist von 48 Stunden von mehr als 50 Prozent der Mitglieder unterstützt wird.
Mitgliederentscheid
Ein Mitgliederentscheid findet aufgrund eines rechtswirksamen aber nicht stattgegebenen Mitgliederbegehrens oder auf Beschluss des Parteivorstandes statt.
2.1 Ein Mitgliederentscheid kann auf allen Ebenen der Partei durchgeführt werden. Bei einem Mitgliederentscheid auf Bundesebene kann der Parteivorstand einen eigenen Vorschlag zur Abstimmung vorlegen.
Urwahl
(3) Der Kanzlerkandidat oder die Kanzlerkandidatin sowie ein Kandidat oder eine Kandidatin für die Bundestagsliste der SPD kann durch Urwahl bestimmt werden. Die Urwahl ist wirksam, wenn sich mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder beteiligt haben. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat.
3.1 Hat kein Kandidat oder keine Kandidatin diese Mehrheit erhalten, so findet zwischen den beiden Bestplatzierten eine Stichwahl statt. Gewählt ist dann, wer die meisten Stimmen auf sich vereinigt.