Dr. h.c. Phoenix Schmid FDP
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Beiträge von Dr. h.c. Phoenix Schmid

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Gesundheit


    Komplette Wahlfreiheit zwischen privat und gesetzlich

    Weil wir Freie Demokraten die Entscheidungsfreiheit in Deutschland fördern möchten, wollen wir, dass alle Bürger entscheiden dürfen, ob sie Privat oder gesetzlich versichert werden wollen. So stärken wir Individualismus und die wünsche jedes Einzelnen. Eine staatlich organisierte Zuteilungsmedizin ist insofern schlecht, dass die Versorgung der Bürger langfristig schlecht wird. Trotz dessen sollen die Versicherungen im fairen Wettbewerb stehen.


    Mehr Wettbewerb zwischen den Krankenkassen

    Wir wollen, dass die Krankenkassen in einem fairen Wettbewerb stehen, durch faire Kartell- und Wettbewerbsrechte und durch mehr Freiheiten in Verträgen zwischen Leistungserbringern und Versicherungen, sodass innovative Versorgungsreformen gestärkt werden und das Gesundheitssystem in Deutschland noch besser und individueller wird.


    Cannabis legalisieren

    Laut Statistiken konsumieren über vier Millionen Menschen in Deutschland Cannabis, damit werden unnötig Menschen kriminalisiert und die Strafverfolgungsbehörden bei wichtigerer Arbeit entlastet werden. Nur mit einem lizensierten Vertrieb und geregelter Qualität kann die Weitergabe von verunreinigten Substanzen verhindert wer-den. Stattdessen sollte mehr in Prävention und Suchtberatung investiert werden.


    Blutspende für LGBTQ+ erlauben

    LGBTQ+ Blut hat ein größeres Risiko Aids oder andere Infektionskrankheiten zu haben. Seit Jahren ist diese veraltete Vorstellung von LGBTQ+ Blut im Umlauf. Die heutigen Tests für Infektionskrankheiten sind besser und zuverlässiger. Deswegen gibt es keinen medizinischen Grund mehr LGBTQ+ Blut abzulehnen.


    Hebammen stärken

    Wir denken, dass Gebärende sich selbst entscheiden dürfen, ob sie in einer Geburtshilfeklinik oder in einem Geburtshaus entbinden möchten, falls keine medizinischen Gründe dagegensprechen. Das System darf nicht den Idealismus der Menschen weiter ausnutzen, wie dies bei Hebammen und anderen medizinischen Berufen der Fall ist. Beleg- und freie Hebammen sind eine tragende Säule der Gesundheitsversorgung der gebärenden Mutter, diese muss adäquat unterstützt werden.


    Pflege unterstützen und den Job "Pfleger/in" attraktiv machen

    Wir Freien Demokraten wollen, dass der Patient und nicht die Bürokratie im Mittelpunkt steht, deswegen wollen wir die Pflege digital machen. So wird Personalmangel abgebaut, da weniger Zeit mit Bürokratie verschwendet wird, sondern mehr für den Patienten.

    Verkehr und Infrastruktur


    Keine Bevorzugung einzelner Mobilitätszweige und Unternehmen

    Mobilität ist ein Grundpfeiler unserer modernen Gesellschaft. Leider zeigt sich dies oft nicht in der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland. Marode Straßen, schlechter ÖPNV und vieles mehr sind allgegenwertig. Uns Freien Demokraten ist daher wichtig, die Ausgaben in die Verkehrsinfrastruktur zu erhöhen und eine solide Basis aufzubauen. Dabei ist es uns besonders wichtig, dass keine Bevorzugung einzelner Mobilitätszweige entsteht, denn der mündige Bürger kann selbst entscheiden, welches Mobilitätskonzept ihn überzeugt. Um die Schiene als attraktive Alternative zum Straßen-verkehr fit zu machen, setzen wir Freie Demokraten uns für einen Ausbau der Schieneninfrastruktur ein. Der Aus- und Neubau von Eisenbahnstrecken sowie die Reaktivierung von stillgelegten Trassen müssen zügig erfolgen. Das Ziel der Freien Demokraten ist es darüber hinaus Betrieb und Infrastruktur im Schienenverkehr zu trennen. Instandhaltung und Bau der Schiene wollen wir in staatliche Hände geben, der Betrieb soll durch Konkurrenzkampf verschiedener Unternehmen und dem damit verbundenen Aufbrechen der Monopolstellung der Deutschen Bahn für die Kunden preislich und qualitative Verbesserungen bringen.


    Öffentlichen Nahverkehr stärken - Mobilität für jeden ermöglichen

    Der ÖPNV ist eine klimafreundliche Alternative zum Auto, deshalb setzen wir Freie Demokraten uns für eine Stärkung des Nahverkehrs, insbesondere im ländlichen Raum ein. Unser Anspruch ist es, dass jeder Bürger die Möglichkeit hat einem preislichen und angebotstechnischen attraktiven ÖPNV zu nutzen.


    16 Jährigen ermöglichen begleitet zu fahren

    Um die Mobilität von Jugendlichen zu sichern und die Sicherheit auf deutschen Straßen zu erhöhen, setzen wir Freie Demokraten uns für das begleitende Fahren ab 16 Jahren ein. Bereits heute können Jugendliche mit 16 ½ mit der Führerscheinausbildung beginnen und ab 17 Jahren schließlich mit Begleitpersonen ein Fahrzeug führen. Dieses Konzept hat sich bewährt und wir Freie Demokraten sehen ein großes Potential dies auch schon ab 16 Jahren zu ermöglichen.


    Tempolimit - verkehrsabhängig und dynamisch anstatt generell

    Wir Freie Demokraten lehnen ein generelles Tempolimit ab, es ist nicht zielgenau und auch umweltpolitisch nicht von nennenswerter Relevanz. Wir setzen uns für verkehrsabhängige, dynamische Tempolimits ein und möchten digitale Verkehrsleitsysteme ermöglichen. Diese wirken zielgenau und situationsabhängig, wenn ein Tempo-limit aus Sicherheitsgründen notwendig ist, aber verhindern unnötige Tempolimits auf leeren Autobahnen.


    Internet an jeder Milchkanne - Mobilfunknetz und Breitbandausbau vorantreiben

    Die digitale Infrastruktur wird zukünftig eine immer größere Rolle in Wirtschaft und Gesellschaft einnehmen. Leider wird sie diesem Anspruch nicht gerecht, Deutschland ist meist nur Mittelmaß. Wir Freie Demokraten setzen uns daher für den flächendeckenden Ausbau des 5G-Netzes ein und möchten Internet an jeder Milchkanne ermöglichen. Neben dem Ausbau des Mobilfunknetzes setzen wir Freie Demokraten uns auch für einen flächendeckenden Breitbandausbau aus.

    Umwelt, Landwirtschaft und Energie


    Den Klimawandel europäisch begegnen

    Das Problem des Klimawandels ist von unglaublicher aktueller Wichtigkeit für unsere Bundesrepublik und den ganzen Planeten. Eine nachhaltige und zielführende Lösung können wir dahingehend nur in Zusammenarbeit und Kooperation mit unseren internationalen Partnern und Freunden erzielen. "Gemeinsam" ist der Schlüssel zu einem zielführenden Ergebnis, wozu jeder seinen Teil beiträgt. Dabei ist es uns wichtig, den EU-Zertifikatenhandel auszuweiten und eine europäische Energiewende auf den Weg zu bringen. Wir bewegen uns auf europäischer Ebene definitiv in die richtige Richtung, allerdings kann und muss noch einiges dahingehend getan werden. Es geht um unser freies Europa, um unseren Planeten. Dafür müssen wir kämpfen.


    Umweltfreundliche Landwirtschaft fördern

    Die Landwirtschaft ist für uns der wichtigste Faktor unseres täglichen Lebens, denn dort wird das produziert, was wir auf den Tisch bekommen. Moderne und vor allem umweltfreundliche Betriebe sollten für ihre Mühen und Innovationen unterstützt und gefördert werden. Wo hier an unsere Umwelt gedacht wird, da ist die Unterstützung definitiv am richtigen Ort und dafür werden wir uns einsetzen. Jeder Betrieb und jeder Einzelne kann etwas zur Energiewende beitragen, wir werden die entsprechende Unterstützung für dieses fortschrittliche Denken vorantreiben. Das gleiche gilt auch für die Forstwirtschaft. Umweltfreundliche und nachhaltige Konzepte in der Fortwirtschaft müssen wie die Landwirtschaft gefördert werden. Ebenso ist es wichtig, dass wir gerade auch regionale Erzeuger unterstützen und denen zum Beispiel ein Kennzeichnungsrecht für regional erzeugte Produkte einräumen.


    Energiewende vorantreiben

    Im Bereich der freien Energieversorgung wollen wir uns kurzfristig von der Kohlekraft und fossilen Brennstoffen verabschieden und mittelfristig weiter auf die Atomkraft setzen, wobei wir natürlich langfristig mit der europäischen Energiewende auf ein internationales Konzept mit erneuerbaren Energien umsteigen wollen. Das Stichwort der erneuerbaren Energien ist das Thema der Zukunft. Wir müssen Konzepte ausarbeiten, bei denen es nicht um Energien geht, die verbraucht werden, sondern um Energie, die immer da ist und eben auch erneuerbar ist. Das ist die freie Zukunft unserer Energie und dafür setzen wir uns ein.


    Tiere ein artgerechtetes Leben ermöglichen - Gegen Massentierhaltung vorgehen

    Dass Tiere meistens nicht artgerecht gehalten werden, ist weithin bekannt. Wir Freien Demokraten wollen gegen Massentierhaltung vorgehen! Nehmen wir doch nur mal die Haltung von Mastschweinen. Jedes ausgewachsenes Mastschwein steht nach Gesetz ein Quadratmeter Bodenfläche zu. Das ist deutlich zu wenig Platz, um sich zu bewegen. Das ist zum einen unter der Würde jedes Tieres, zum anderen auch gesundheitsschädlich für die Tiere. Da über 90% der Schweine in Ställen mit sogenannten Spaltenböden leben, durch diese die Fäkalien fallen und schneller beseitigt werden, haben die Schweine nichts zu tun, liegen auf dem Boden und können außer Fressen gar nichts tun. Das birgt Gelenkerkrankungen oder Schleimbeutelentzündungen. Da der Spaltboden scharfe Kanten hat, kann dies auch zu Verletzungen führen! Ein weiteres Problem bereitet das Ammoniak, das vom Kot unterhalb der Spaltböden aufsteigt, welches die Lunge und die Atemwege der Schweine schädigen kann. Als wäre das nicht genug, werden den Schweinen auch noch die Zähne abgeschliffen und die Schwänze gekürzt. Ansonsten würden sie such vor Langeweile nämlich gegenseitig verletzen! Dies ist nur ein Problem der Massentierhaltung, aber leider auch ein totgeschwiegenes! Dieses und alle anderen Probleme der Massentierhaltung wollen wir als Freie Demokraten ändern!

    Wirtschaft und Finanzen


    Den Euro als Währung weiter stärken

    Wir Freie Demokraten sprechen uns klar für den Euro, dessen Erhalt und die nachhaltige Förderung unserer Währung ein. Jeglichen Forderungen nach einer nationalen Währung werden wir uns entschieden entgegenstellen, denn wir sind davon überzeugt, dass uns eine europäische Lösung mehr Vor- als Nachteile bringt.


    Abschaffung der Kirchensteuer

    Im Grundgesetz wird explizit von einer strikten Trennung zwischen Staat und Kirche gesprochen. Dennoch zieht der Staat bis heute noch die Steuern der Kirche ein und unterstützt damit die Finanzierung der Kirche direkt. Für die Verwaltung dieser Steuerabgaben zahlt der Steuerzahler jedes Jahr viel Geld. Geld was er eigentlich nach dem Grundgesetz nicht zahlen müssen dürfte, würde der Staat seine eigenen Regeln endlich konsequent umsetzten. Daher wollen wir Freie Demokraten die längst überfällige Abschaffung der Kirchensteuer endlich durchsetzen.


    Die schwarze Null halten

    Deutschland hat zum ersten Mal seit Ewigkeiten einen ausgeglichenen Haushalt. Wir machen keine neuen Schulden, im Gegenteil wir bauen Schulden ab. Diesen Prozess möchten wir fortsetzen, sowohl die „schwarze Null“, als auch ein langfristiger weiterer Schuldenabbau sind eines unserer Kernziele.


    Unternehmensbeteiligung auf den Prüfstand stellen

    Der Staat hält bis heute noch teils entscheidende Unternehmensbeteiligungen bei großen deutschen Unternehmen. Wir werden uns dafür einsetzten, dass sämtliche Beteiligungen genauestens geprüft werden. Darüber hinaus werden wir im Anschluss den Verkauf von einigen Unternehmensbeteiligungen in Betracht ziehen.


    Die eigene Wettbewerbsfähigkeit sichern

    Deutschland ist, betrachtet man wirtschaftliche Stärke, eine Weltmacht auf dem internationalen Parkett. Diese wirtschaftliche Stellung ist der Grund dafür, dass es uns als Bevölkerung besonders gut geht. Daher müssen wir alles dafür tun, dass der Status Quo erhalten bleibt oder sich gar noch weiter verbessert. Dies erreichen wir aber nur, wenn wir unsere komplette wirtschaftliche Denkweise am internationalen Geschehen orientieren.


    Digitaler EU-Binnenmarkt

    Die fortschrittlichsten Volkswirtschaften in den USA, aber auch in Japan oder Südkorea haben die EU und ihren Mitgliedsstaaten deutlich abgehängt. In Konstrukt Europa ging es immer darum, möglichst eine große Einheit zu bilden und damit an wirtschaft-licher Stärke zu gewinnen. Dennoch sind es bis heute im Grunde 28 Einzelmärkte, die zwar einen Wirtschaftsraum bilden, aber nicht im direkten Zusammenhang miteinander stehen. Daher müssen wir sehr kurzfristig dafür sorgen, dass durch entsprechende Regelungen und vor allem die Aufhebung dieser ein großer digitaler EU-Binnenmarkt entsteht. Das schafft Arbeitsplätze und stärkt außerdem die Wirtschafts-kraft der EU.


    Solidaritätszuschlag endgültig abschaffen

    Der Solidaritätszuschlag, kurz „Soli“, wurde damals als gezielte Abgabe der westlichen Bevölkerung an die Bürger der „Ost-Staaten“ gedacht, hauptsächlich um regionale Unterschiede in der Finanzkraft anzugleichen und die „neuen Bundesländer“ an die restliche BRD heranzuführen. Damals war diese Abgabe für eine kurze Zeit eingeplant, maximal zwei Jahre. Tatsächlich besteht er bis heute noch. Wir brauchen daher die endgültige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, keine versteckte Vermögenssteuer für große Einkommen, was der Soli nach der letzten Änderung im Prinzip nur noch ist. Die ehemaligen Regierungen haben ihr Wort nicht gehalten, wir werden es.

    Arbeit und Soziales


    Gleichberechtigung der Geschlechter ohne Quote

    Freie Arbeit und ein funktionierender, freier Sozialstaat sind Grundpfeiler unserer Bundesrepublik Deutschland und Themen, mit denen es jeder Bürger und jede Bürgerin jeden Tag zu tun haben. Leider gibt es teilweise immer noch eine Unterscheidung zwischen Mann und Frau bei der Vergabe von Stellen oder beim Festlegen von Gehältern. Eine Frau muss bei gleicher Arbeit, gleicher Qualifikation und gleicher Arbeitszeit auch das gleiche verdienen wie ein Mann. Eine Unterscheidung in diesem Bereich ist die Diskriminierung eines Geschlechts und das können wir als Liberale nicht akzeptieren. Daher halten wir auch Geschlechterquoten für falsch: Das Geschlecht sollte bei der Vergabe von Stellen keine Rolle spielen, sondern einzig und allein die Qualifikation und die Eignung einer Person für einen Posten, völlig unabhängig welchen Geschlechts.


    Gründerszene und Selbstständige fördern

    Die freie Entfaltung eines jeden Menschen spiegelt sich oft in der Arbeit wieder. Viele entscheiden sich dazu den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen, damit sie ihr Können und ihren Traum einer freien Zukunft und der freien Entfaltung leben und für sich verwirklichen können. Das ist leider immer noch mit viel Bürokratie verbunden und man stößt teilweise auf große finanzielle Herausforderungen. Wir wollen Existenzgründungen einfach machen: Das Einreichen von Unterlagen soll digitalisiert werden und neu gegründete Unternehmen sollen in der Anfangszeit bestimmte Steuervorteile genießen dürfen. Daher hat jeder Selbstständige in der Anfangszeit mehr Zeit für das Wesentliche: Der freie Aufbau seines Unternehmens und die freie Entfaltung seines Könnens. Auch wollen wir uns für die komplett freie und flexible Festlegung von Öffnungszeiten einsetzen. Jedes Unternehmen ist selbst für das Geschäft verantwortlich und daher sollte jedes Unternehmen auch selbst die Öffnungszeiten bestimmen können. Das sind für uns freiheitlich wirtschaftliche Grundlagen für die wir uns einsetzen.


    Unbefristete freie Arbeit für jede arbeitende Person

    Ein freies und vor allem sorgenfreies Leben wird vielen heutzutage durch die wiederholte Befristung von Arbeitsverträgen leider verwehrt. Viele Arbeitsverträge werden ohne einen triftigen Grund dennoch immer wieder befristet abgeschlossen: Das ist für uns Liberale kein haltbarer Zustand und wir werden uns für den Verbot einer sachgrundlosen Befristung von Arbeitsverträgen einsetzen. Ein Mitarbeiter, der schon länger Teil des Unternehmens ist, muss einen unbefristeten Arbeitsplatz bekommen, damit er sich keine Sorgen um seine Existenz und seine Zukunft machen muss. Es geht darum sich um das Wesentliche zu kümmern: Die persönliche Freiheit, freie Entfaltung und ein freies Leben für jeden Bürger und jede Bürgerin.


    Sicherung der Altersvorsorge - Reform der Rente

    Der demografische Wandel ist ein aktuelles Thema, das kaum wichtiger sein könnte. Viele Rentnerinnen und Rentner müssen weiterhin einen Job ausüben, um über die Runden zu kommen. Die Rente reicht vorne und hinten nicht aus und das wird auch nicht besser werden. Eine Reform der Altersvorsorge in Deutschland ist dringend notwendig und steht für uns ganz oben auf der Agenda. Der Generationenvertrag ist längst nicht mehr zeitgemäß und veraltet. Wir brauchen moderne, zeitgemäße Lösungen für die Altersvorsorge. Dabei setzen wir vermehrt auch auf die betriebliche Altersvorsorge und setzen uns innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung auf ein modernes, fondsgebundenes Konzept ein, bei dem langfristig jeder selbst für seine Rente zuständig ist und in Verbindung mit einer sinnvollen privaten Altersvorsorge das freie Leben nach der Berufstätigkeit genießen kann und auf jeden Fall nicht mehr arbeiten gehen muss.


    Arbeitslosengeld neu konzipieren

    Ebenso benötigt das Konzept des Arbeitslosengeldes eine Umstrukturierung, da das aktuelle Konzept mit unseren freien demokratischen Grundwerten nicht vereinbar ist. Ein funktionierender und gerechter Sozialstaat ist für unsere Zeit unumgänglich. Der Steuerzahler und Mitmensch unter uns hat ganz selbstverständlich das Recht darauf, dass auch der Staat für ihn da ist, wenn es mal nicht so gut läuft. Dieses finanzielle Sicherheitsnetz muss erhalten, aber von Grund auf überarbeitet und an unsere moderne Zeit und unsere freie Gesellschaft angepasst werden.


    Gleichgeschlechtliche Ehe mit gegengeschlechtliche Ehe gleichsetzen

    Wir Freie Demokraten wollen uns für die Gleichstellung der gleichgeschlechtliche Ehe in allen Belangen einsetzen. Denn „gleiche Pflichten - gleiche Rechte“, das gilt genauso für gleichgeschlechtliche Ehen und die daraus folgenden Adoptionen, denn auch gleichgeschlechtliche Paare dürfen Kinder adoptieren, egal ob es nun Männer oder Frauen sind. Es ist vollkommen egal, wen wir lieben! Denn Mensch ist Mensch! Auch wollen wir uns für eine Stärkung der Familien und Ehen einsetzen. Das Großziehen von Kindern und eine freie Entfaltung innerhalb der Familie ist für unser soziales Zusammenleben wichtig. Elternzeit ist etwas ganz selbstverständliches und soll beiden Elternteilen zugesprochen werden.


    Berufliche Weiterbildung fördern

    Die freie Entwicklung eines Menschen ist auch für das Berufsleben besonders wichtig. Gerade hier ist es vonnöten mit der Zeit zu gehen, aktuell zu bleiben und am freien Markt konkurrenzfähig zu bleiben. Daher muss man auch als Mitarbeiter ständig weiter Wissen ansammeln. Das wollen wir unterstützen und daher Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützen und fördern. Die freie Weiterentwicklung als Chance im Berufsleben muss gestärkt werden.


    Streik- und Gewerkschaftsrecht ausweiten

    Freie Entfaltung geschieht auch bei der freien Meinungsäußerung und bei Arbeiter-rechten. Die Rechte eines jeden Arbeitnehmers und Arbeiters müssen geschützt und beachtet werden. Wir wollen das Streikrecht auch auf Nicht-Gewerkschaftsmitglieder ausweiten. Das Streiken bei unfairer Behandlung am Arbeitsplatz darf nicht nur einer ausgewählten Gruppe vorbehalten werden, sondern muss für alle gleich und einheitlich gelten. Die Rechte der Gewerkschaften zu stärken ist natürlich auch ein Ziel von uns, damit die faire Behandlung für Arbeitnehmer und Arbeiter sichergestellt werden kann.

    Verteidigung


    Die Bundeswehr modernisieren

    Wir stehen für die Freiheit, das bedeutet auch die Freiheit der Bundesrepublik Deutschland. Gemeinsam mit unseren internationalen Partnern und europäischen Freunden wollen wir für die Sicherung des Friedens zusammenarbeiten. Wir sehen in den großen Friedensbündnissen NATO und der Kooperationen auf EU Ebene die Zukunft der Friedenssicherung hier bei uns in Deutschland. Dazu müssen wir natürlich unseren Teil beitragen und daher wollen wir uns für die Modernisierung der Bundeswehr einsetzen. Die Bewaffnung und technische Ausrüstung muss dringend auf den neuesten Stand gebracht werden, damit unsere Bundeswehr weiterhin gut operieren kann und im Einsatz gut ausgestattet ist.


    Eine NATO ohne 2%-Ziel

    Das 2%-Ziel der NATO ist grundsätzlich ein Schritt in die richtige Richtung, allerdings sollte es keine dahingehenden Auflagen geben. Jede Nation ist für ihren eigenen Haushalt verantwortlich und diese Freiheit betrifft auch die Bundesrepublik Deutsch-land. Ausgaben in Rüstung und Modernisierung der Bundeswehr sind durchaus notwendig, aber diese an einem bestimmten Prozentsatz festzumachen halten wir für falsch. Selbstverständlich wollen wir aber die Zusammenarbeit mit der NATO und der EU hinsichtlich einer gemeinsamen internationalen Friedenssicherung ausweiten. In welchem Umfang das geschehen soll, das muss die Bundesrepublik selber festlegen können.


    Friedensaufträge der Bundeswehr fortführen

    Innerhalb dieser Kooperationen und dieser Zusammenarbeit mit unseren internationalen Partnern ist es für die internationale Friedenssicherung wichtig, dass wir die Bundeswehr für den Auftrag der Friedenssicherung auch in Auslandeinsätze und teil-weise Krisengebiete entsenden. Wir wollen daran auch weiter festhalten. Wir sehen eine freiheitliche Zukunft im Frieden für jede Region auf diesem Planeten und daher werden wir uns für diese Freiheit auch, wo es uns möglich ist, einsetzen. Daher wer-den wir Auslandseinsätze der Bundeswehr zur Friedenssicherung und Förderung von freien Möglichkeiten für einzelne Nationen weiter unterstützen.


    Friedenssicherung fördern - Waffenexporte einschränken

    Anders sieht das aus bei Waffenexporten. Eine freie Entwicklung von Krisengebieten ist mit Waffengewalt, die verschiedene Streitparteien gegenüber einander ausüben, nicht sinnvoll. Wir akzeptieren keine Waffen- oder Rüstungsexporte in Krisenregionen: Die Friedenssicherung und freie Entwicklung muss ohne Waffengewalt stattfinden und wir werden auf keinen Fall Terroristen in irgendeiner Art und Weise unterstützen.

    Innenpolitik


    Öffentliche Überwachung einschränken

    Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzten, dass die Überwachung im öffentlichen Raum möglichst kaum bis gar nicht stattfindet, sei es an öffentlichen Plätzen, Bahnhöfen oder in der U-Bahn. Kein rechtschaffender Mensch sollte sich damit abfinden müssen, permanenter Überwachung ausgesetzt zu sein. Vereinzelte Straftaten stellen keinen Grund für einen Generalverdacht der Bürger dar.


    Mietpreisbremse abschaffen

    Die in einigen Bundesländern von Linke, SPD und Grünen eingeführte Mietpreisbremse ist ein echter Investitionskiller für Investoren, die neue Wohnungen bauen und somit neuen, dringend benötigten Wohnraum schaffen. Daher werden wir uns dafür einsetzten, Mietpreisbremsen einzudämmen.


    Einfache und schnelle Freigabe von Bauland

    Viele Behörden arbeiten langsam und träge, da sie durch endlose Vorgaben und Bestimmungen nicht effizient arbeiten können. Dadurch gibt es oft nicht genügend Bauland, das zur Verfügung steht. Dies ist ein weiterer Grund, warum der Wohnungsbau nicht in angemessener Geschwindigkeit vollzogen werden kann. Daher müssen wir die Prozesse, auch unter dem Hintergrund der Digitalisierung, vereinfachen.


    Punktesystem um Einwanderung kontrolliert zu managen

    Wir setzten uns für ein neues System der Einwanderung durch. Das aktuelle System ist fehlerhaft und wird zudem nicht richtig umgesetzt. Daher werden wir ein neues System schaffen, orientiert an dem kanadischen System. Durch dieses System wird es in Zukunft einfach sein zu entscheiden, ob ein Einwanderer bei uns bleiben darf oder ob er wieder in sein Heimatland zurückgeschickt wird.


    Integration fördern

    Wir Freie Demokraten werden uns dafür einsetzten, dass Einwanderer und Flüchtlinge endlich die Möglichkeit bekommen, sich ordentlich zu integrieren. Dafür müssen entsprechende Maßnahmen geschaffen werden, die den Menschen helfen sich in Deutschland einzuleben. Sprachkurse, Hilfen bei der Jobsuche und weitere Maßnahmen sind das Ziel. Allerdings gehört zur Förderung der Integration auch, dass Menschen überhaupt arbeiten dürfen, wenn Sie zu uns kommen.


    Asylrecht konsequent durchsetzen

    Das Asylrecht hat durchaus seine Schwächen und sollte grundsätzlich überarbeitet werden. Trotzdem muss der erste Schritt eine konsequente Umsetzung der aktuellen Gesetzeslage sein, auf deren Grundlage Menschen mit abgelehnten Asylanträgen unser Land wieder verlassen müssen. Bislang wurde hier bewusst geduldet, dass jene Gesetze nicht ordnungsgemäß beachtet werden.


    Bürokratie abbauen

    Deutschland ist nach wie vor Bürokratieweltmeister! Was erst mal fantastisch klingt ist im Grunde nichts anderes als eine Armutserklärung der bisherigen Bundesregierung. Prüfverfahren werden behindert, Behörden in ihrer Arbeit blockiert und auch sonst gibt es überall Vorgaben, die eine einfache und unkomplizierte Lösung unmöglich machen. Wir werden dafür sorgen, dass sich in diesem Thema endlich etwas bewegt.


    Wahlrecht ab 16

    Jugendliche haben, wie man aus aktuellen Beispielen sieht, ebenfalls meist schon eine politische Meinung und sollten daher auch genauso in den demokratischen Prozess von Wahlen eingebunden werden, wie Menschen, die bereits volljährig sind. Da-bei muss man selbstverständlich den entsprechenden Reifegraf eines Jugendlichen berücksichtigen. Wir als FDP sehen hier eine neue Altersgrenze von 16 Jahren als sinnvoll an. Natürlich geht mit entsprechenden Rechten auch einher, dass man gewisse Pflichten hat. Diese Pflichten sollten im direkten Zusammenhang mit dem gegebenen Recht stehen. So sollen Jugendliche ab 16 Jahren zukünftig ebenfalls als Wahlhelfer eingezogen werden dürfen.

    Außen- und Europapolitik


    Trotz Trump Deutsch-Amerikanische Beziehungen stärken

    Die Politik des US-Präsidenten Donald Trump sehen wir Freie Demokraten als schwierig an. Trotzdem sind die Vereinigten Staaten ein wichtiger Handelspartner und Verbündeter, deswegen wollen wir die Beziehung Deutschlands zu den USA stärken und nicht schwächen.


    Harter Kurs gegen Russland aufrechterhalten

    Russland unter Vladimir Putin setzt seine Interventionspolitik fort und bedroht somit das friedliche Zusammenleben der Nationen. Zudem besetzt Russland immer noch völkerrechtswidrig die Halbinsel Krim, welche zur Ukraine gehört. Wir Freie Demokraten fordern deshalb die russische Regierung auf, die Besetzung unverzüglich zu beenden. Solange Präsident Putin seine Interventionspolitik fortsetzt, müssen daher die Sanktionen gegen Russland aufrechterhalten werden. Gerade in schwierigen Zeiten ist es unerlässlich, miteinander im Gespräch zu bleiben. Ob auf politischer Ebene, wie in der OSZE oder im NATO-Russland-Rat, oder durch zivilgesellschaftliche Kontakte: Dialog schafft Vertrauen, Vertrauen schafft Sicherheit. Mittelfristig muss es unser Ziel sein, über Dialog und vertrauensbildende Maßnahmen wieder zu einer verlässlichen Partnerschaft mit Russland zu kommen.


    Projekt Europa stärken

    Das europäische Projekt ist ein großartiges Projekt, welches uns Frieden, Freiheit und Wohlstand bringt. Doch verbinden viele Bürger und Bürgerinnen die Europäische Union mit Krisen, Bürokratie, Fremdbestimmung, Ständige Krisengipfel, Hin- und Herschieben von Verantwortung und unsinnige Verbote. Neue Ressentiments von rechts und links, Abschottung und nationale Alleingänge sind die Folge. Wir Freie Demokraten wollen Europa wieder zu einem Kontinent der Chancen machen. Dort wo es sinnvoll ist, treten wir für mehr Europa und europäische Lösungen ein. Daher wollen wir einen gemeinsamen Datenschutz, einen Energiebinnenmarkt, eine konsequente Haushaltsdisziplin und einen stabilen Euro, eine gemeinsame Flüchtlings- und Ein-wanderungspolitik sowie eine abgestimmte Terrorismusbekämpfung. Zudem fordern wir weniger Bürokratie und mehr Bürgersouveränität. Denn nur so kann Europa künftig ein Freiheitsprojekt sein.


    Europäische Verteidigungspolitik aufbauen

    Die EU muss, insbesondere angesichts eines Präsidenten Trump, der das Verhalten der USA zunehmend unvorhersehbar macht, in Zukunft die Sicherheit für ihre Bürge-rinnen und Bürger garantieren können. Deswegen wollen wir den Aufbau einer Europäischen Armee unter gemeinsamen Oberbefehl und Kontrolle des Europäischen Parlaments. Wir streben dazu schrittweise eine engere Verzahnung und den Ausbau der gemeinsamen Fähigkeiten der Streitkräfte der integrationswilligen Mitgliedsländer an und damit die Schaffung einer Europäischen Verteidigungsunion. Der erste Schritt hierzu wäre die Nutzung des im EU-Vertrag bereits vorhandenen Instruments der Ständigen Strukturierten Zusammenarbeit in Verteidigungsfragen. Die Aufstel-lung europäischer, multinationaler Verbände gehört dazu ebenso wie eine schritt-weise integrierte gemeinsame militärische Ausrüstung. So können Kosten optimiert und technische und taktische Kompatibilität erhöht werden. Es gilt, Strategien, Ausbildung und Einsatzverfahren anzugleichen und auf EU-Ebene zu integrieren. Ein gemeinsames Hauptquartier könnte aus den Stabselementen der fünf bereits bestehen-den supranationalen Korps hervorgehen. Bei all diesen Schritten muss parallel die Interoperabilität mit Kräften und Instrumenten der NATO weiter verstärkt werden.


    Demokratische Reform der EU

    Mit zukünftig 27 Mitgliedstaaten bleibt die europäische Integration angesichts der Vielfalt und Unterschiedlichkeiten der Mitgliedstaaten ein schwieriger Prozess. Deswegen und weil die Europäische Union noch sehr auf die nationalen Regierungen der Mitgliedsstaaten und nicht auf die Bürger und Bürgerinnen der Europäischen Union baut, sehen wir einen Superstaat "Vereinigte Staaten von Europa" im Moment als nicht realistisch an. Die Europäische Union muss erst so reformiert werden, dass das Europäische Parlament mehr Macht als Heute bekommt.


    Demokratie in China fördern

    Die Volksrepublik China ist und bleibt ein wichtiger Handelspartner, trotzdem basiert die Entwicklung der Volksrepublik nicht auf Demokratie, Rechtsstaat und freier und sozialer Marktwirtschaft. Vielmehr entwirft China mit seinem staatskapitalistischen und autoritären Einparteiensystem ein Gegenmodell zu den offenen Gesellschaften westlicher Demokratien. Daher unterstützen wir Freie Demokraten die demokratische Opposition in Hong Kong und die Republik China auf Taiwan. Zudem fordern wir die chinesische Regierung auf unverzüglich die Menschenrechtsbrüche an den Uiguren und die Verletzung des Abkommens der Volksrepublik China mit dem Vereinigten Königreich einzustellen.


    EU-Beitritt der Türkei ablehnen

    Eine von Präsident Erdogan zunehmend autoritär regierte Türkei kann für uns Freie Demokraten kein Kandidat für eine Vollmitgliedschaft in der EU sein, denn Grundlage für die Mitgliedschaft in der EU sind und bleiben die Kopenhagener Kriterien. Insbesondere die darin geforderten Bedingungen für einen funktionierenden Rechtsstaat erfüllt die Türkei zurzeit eindeutig nicht. Deshalb wollen wir Freie Demokraten die Beitrittsverhandlungen der EU mit der Türkei in der bisherigen Form beenden und die Beziehungen mit der Türkei auf eine neue Grundlage enger sicherheitspolitischer und wirtschaftlicher Zusammenarbeit stellen. Die Türkei ist und bleibt aber als NATO-Mitglied, und als eng mit der EU vernetzter Nachbar, ein unverzichtbarer Partner, so wie umgekehrt auch die Türkei auf die Kooperation mit der EU angewiesen bleibt. Wie sich in mittlerer und ferner Zukunft die gegenseitigen Beziehungen der EU und der Türkei entwickeln können, bleibt offen.


    Deutsche Nahostpolitik fortführen

    Wir Freie Demokraten setzen uns für eine unverminderte Fortsetzung des deutschen Engagements beim Friedensprozess im Nahen Osten ein. Dabei bleibt die Grundlage unserer Politik und Staatsräson das Bekenntnis zum Existenzrecht Israels. Wir treten dabei für ein ausverhandeltes Zwei-Staaten-Modell mit festen Grenzen ein, bei dem Israel und ein unabhängiger palästinensischer Staat nebeneinander in Sicherheit und Frieden leben können. Dabei wollen wir ausdrücklich die guten Erfahrungen beim europäischen Friedens- und Einigungsprozess mit einbringen.


    Kooperation mit den östlichen EU-Nachbarn stärken

    Die Ukraine, Moldau und Georgien haben im Rahmen der EU-Nachbarschaftspolitik Assoziierungsabkommen angenommen. Dieser Weg der vertieften Zusammenarbeit mit den östlichen Nachbarn muss weiter ausgebaut werden. Daher sollte die EU ihre Politik strategisch anpassen und verstärkt mit den Partnern sicherheitspolitisch arbeiten, die sich für die europäische Ausrichtung entschieden haben. Wir wollen die Demokratie und die wirtschaftliche Transformation in diesen Ländern fordern und fördern. Deswegen fordern wir Freie Demokraten eine verstärkte Kooperation mit den östlichen Nachbarn der EU.

    Vorwort des Bundesvorsitzenden


    Die Bundestagswahl 2020 steht ganz im Zeichen des Liberalismus. Verschiedene Bundesländer, beispielsweise Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg, haben den Freien Demokraten ihr Vertrauen ausgesprochen und dort dürfen wir die freie Demokratie leben. Ganz besonders bin ich stolz darauf, dass wir in Nordrhein-Westfalen mit Marc Slober und in Baden-Württemberg mit Rainer Ehrlichmann die Regierungschefs stellen und uns dort für die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger in der Bundesrepublik einsetzen können.


    Freiheit bedeutet auch Gleichheit und Gleichbehandlung. Ein Mensch darf nicht aufgrund von seinem Geschlecht, seiner Herkunft, Hautfarbe, Religion oder sexuellen Orientierung etc. benachteiligt oder diskriminiert werden. Wir stehen für Akzeptanz und Toleranz, denn das fördert die Freiheit eines jeden Menschen. Wir werden uns mit allen Mitteln, die uns zur Verfügung stehen, gegen Fremdenfeindlichkeit oder Ausgrenzung von Minderheiten wenden. Diese freiheitlich demokratischen Werte sind für uns ganz selbstverständlich und wir leben diese jeden Tag. Daher gibt es auch nach wie vor den Unvereinbarkeitsbeschluss mit der Partei „Alternative für Deutschland“, da wir dort diese Werte nicht immer so klar, wie sie bei uns formuliert sind, wiederfinden können. Daher wird es eine Zusammenarbeit oder gar eine Koalition mit der AfD für uns nicht geben, das ist ausgeschlossen.


    Der Begriff der Freiheit und Unabhängigkeit ist für uns essentiell wichtig und wir sind davon überzeugt, dass diese individuelle Freiheit des Menschen und vor allem die Freiheit der Bundesrepublik Deutschland als Ganzes am besten durch die internationalen Kooperationen mit unseren europäischen Freunden und dem Friedensbündnis der NATO sichergestellt werden kann. Nicht nur im Bereich der Friedenspolitik tun wir gut daran die Kooperationen innerhalb dieser internationalen Bündnisse auszuweiten, sondern auch im Bereich der Forschung, der Bildung und der freien Markt-wirtschaft. Zusammen sind wir mehr, zusammen sind wir stärker und gemeinsam ist es uns möglich komplett neue Zielsetzungen in Angriff zu nehmen und international etwas im Bereich Friedenssicherung aber auch im Bereich des Klimaschutzes zu bewegen.


    Wir, die Freie Demokratische Partei in der Bundesrepublik Deutschland treten zu dieser Bundestagswahl 2020 an, weil wir etwas bewegen wollen. Wir wollen eine freie Zukunft, wir wollen uns für eine Rente einsetzen, mit der jeder nach seinem Arbeitsleben und seinem Einsatz für unser Land gut leben kann und wir setzen uns ein für Fortschritt und Toleranz: Mit uns wird etwas bewegt, mit uns schauen wir nach vorne mit dem klaren Fokus auf der international Zusammenarbeit und Kooperation. Deutschland kann mehr, Deutschland braucht Freiheit und Innovation. Deswegen: Am 28.06.2020 die Freie Demokratie wählen.


    Manfred Bunnes

    Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei

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    An den Bundeswahlleiter


    Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter,

    hiermit übergibt die Freie Demokratische Partei (FDP) Ihnen die Wahlliste und das Wahlprogramm für die Wahl zum ersten Deutschen Bundestag.


    Wahlliste der Freien Demokratischen Partei:

    Listenplatz 1: Rainer Ehrlichmann

    Listenplatz 2: Manfred Bunnes

    Listenplatz 3: Dr. Kevin Schmid

    Listenplatz 4: Hanna von Schwanberg

    Listenplatz 5: Alexander Weidmann

    Listenplatz 6: Heinrich von Randerath

    Listenplatz 7: Frank Michels


    Liste der FDP-Direktkandidaten:


    Direktkandidat Nordrhein-Westfalen: Frank Michels

    Direktkandidat Baden-Württemberg: Manfred Bunnes

    Direktkandidat Bayern: Felix von Albrecht

    Direktkandidat Sachsen: Heinrich von Randerath

    Direktkandidat Niedersachsen: Alexander Weidmann


    Wahlprogramm der Freien Demokratischen Partei:


    Wahlprogramm zur 1BTW.pdf


    Die Wahlliste wurde auf dem 3. ordentlichen Bundesparteitag der FDP gewählt, dieser wurde am 11.06.2020 vom Bundesvorsitzenden Manfred Bunnes einberufen und 10 Mitglieder waren anwesend.

    Die Direktkandidaten wurden auf den jeweiligen Landesparteitagen gewählt.

    Das Wahlprogramm wurde auf dem 4. außerordentlichen Bundesparteitag der FDP bestätigt, dieser wurde am 24.06.2020 vom Bundesvorsitzenden Manfred Bunnes einberufen und 06 Mitglieder waren anwesend.


    Hiermit versichern wir an Eides Statt, dass geltende Gesetze und die Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei eingehalten wurden und alle Wahlgänge ordentlich durchgeführt wurden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. Kevin Schmid

    Parteitagsleitung 3. ordentlicher Bundesparteitag,

    Stellvertretender Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei


    Manfred Bunnes

    Parteitagsleitung 4. außerordentlicher Bundesparteitag,

    Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei,

    Parteivorsitzender Freien Demokratischen Partei Baden-Württemberg


    Marc Slober

    Parteivorsitzender der Freien Demokratischen Partei Nordrhein-Westfalen


    Alexander Weidmann

    Parteivorsitzender der Freien Demokratischen Partei Niedersachsen


    Felix von Albrecht

    Parteivorsitzender der Freien Demokratischen Partei Bayern


    Heinrich von Randerath

    Parteivorsitzender der Freien Demokratischen Partei Berlin

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/12
    1. Wahlperiode 05.06.2020



    Änderungsantrag

    der/des Abgeordneten Dr. Kevin Schmid und Fraktion der FDP


    Änderungsantrag zu Drucksache 1/11



    Der Landtag wolle beschließen:



    Artikel 44(1)

    Der Landtag ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl anwesend ist oder ein Vertreter bei Fraktionen, deren Stärke fünfundsiebzig vom hundert der gesetzlichen Zahl beträgt.


    Dr. Kevin Schmid und Fraktion

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/10
    1. Wahlperiode 05.06.2020



    Gesetzentwurf

    der Abgeordneten Dr. Kevin Schmid, Marc Slober und der Fraktion der FDP


    Entwurf eines Gesetzes zur 2. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

    A. Problem und Ziel

    Viele Abgeordnete fehlen unentschuldigt bei Fraktionssitzungen, Sitzungen des Ältestenrates und bei Plenarsitzungen. Das widerspricht unserer Pflicht als Vertreter aller Bürger und Bürgerinnen unseres Landes. Es ist unsere Pflicht als gewählte Abgeordnete, dass wir im Landtag unsere Arbeit wahrnehmen und die Bürger und Bürgerinnen vertreten, deshalb haben Sie uns auch gewählt. Um das Problem des unentschuldigten Fehlens zu lösen, schlagen wir vor diesen Gesetzentwurf vor.

    B. Lösung

    Das Landeswahlgesetz wird so geändert, dass nach dreimaligen, aufeinanderfolgendem, unentschuldigten Fehlen bei einer Sitzung des Landtages Nordrhein-Westfalen, ein Abgeordneter sein Mandat verlieren kann.

    C. Alternativen

    Geltendes Recht bleibt bestehen.

    D. Kosten

    Es fallen keine Extrakosten an.



    Entwurf eines Gesetzes zur 2. Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW)

    vom ...


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Verlust der Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen

    Nach §24 Absatz 1 Punkt 5 Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen wird Punkt 6 eingefügt:

    "6. Dreimaliger, unentschuldigter, aufeinanderfolgender Abwesenheit von Sitzungen des Landtages. Sondersitzungen bleiben hierbei unberücksichtigt."


    Art. 2

    Intrafttreten

    Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.





    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Mitglieder des Landtages Nordrhein-Westfalen sollen nach dreimaligen, unentschuldigtem, aufeinanderfolgendem Fehlen bei einer Sitzung des Landtages ihr Mandat verlieren können, dadurch wird sichergestellt, dass der Landtag seine Beschlüsse mit der Mehrheit beschließen kann.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Dem Landeswahlgesetz wird §24 Absatz 1 Punkt 6 hinzugefügt,

    III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.



    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1

    Dieser Artikel regelt, dass Abgeordnete des Landtages nach dreimal aufeinanderfolgendem, unentschuldigtem Fehlens ihr Mandat verlieren können.


    Zu Artikel 2

    Dieser Artikel regelt, wann das Gesetz in Kraft tritt.


    Dr. Kevin Schmid, Marc Slober und Fraktion

    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Durch dieses Gesetz soll das Wahlalter auf 16 Jahre gesenkt werden. Außerdem werden Bundeswahlleiter und Bundeswahlausschuss durch den Landeswahlleiter und einem Landeswahlausschuss ersetzt.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Durch das Gesetz wird faktisch ein Landeswahlleiter und der Landeswahlausschuss durch das Gesetz geschaffen werden. Außerdem wird in der Landesverfassung das Wahlalter auf die Vollendung des 16.Lebensjahres herabgesenkt.

    III. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.



    B. Besonderer Teil

    Zu Artikel 1


    Zu Nummer 1

    Hier wird geregelt, dass der Landeswahlleiter ein Wahlorgan des Landes Nordrhein-Westfalen ist.


    Zu Nummer 2

    In diesem Absatz wird geregelt, dass der Landeswahlleiter neben der Wahl zum Landtag Nordrhein-Westfalen auch die Wahl zu den Kreistagen leitet.



    Zu Artikel 2

    In dem Artikel wird geregelt, dass die Wahlvorschläge beim Landeswahlleiter einzureichen sind.



    Zu Artikel 3

    In dem Artikel wird geregelt, dass der Landeswahlleiter einer Versicherung an Eides Statt zuständig ist.



    Zu Artikel 4

    In dem Artikel wird geregelt, dass der Landeswahlleiter für die Annahme und Ablehnung der Wahllisten zuständig ist.



    Zu Artikel 5

    In dem Artikel wird geregelt, dass der Landeswahlleiter für die Feststellung der Ergebnisse der Direktkandidaten ist.



    Zu Artikel 6

    In dem Artikel wird geregelt, dass der Landeswahlleiter für die Feststellung der Ergebnisse der Wahllisten ist.



    Zu Artikel 7

    In dem Artikel wird geregelt, dass der Landeswahlleiter für die Feststellung der Listennachfolger zuständig ist.



    Zu Artikel 8

    In diesem Artikel wird geregelt, dass derjenige wahlberechtigt ist, der das 16. Lebensjahr abgeschlossen hat.



    Zu Artikel 9

    In dem Artikel wird geregelt, wann das Gesetz in Kraft tritt.

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/05
    1. Wahlperiode 01.06.2020


    Gesetzentwurf

    der Landesregierung


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW) sowie der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW)

    A. Problem und Ziel

    Unter dem aktuell geltenden Landeswahlgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen muss für jede Wahl der Bundeswahlleiter hinzugezogen werden, dadurch verliert das Land die Autonomie seine Wahlen zum Landtag und zu den Kreistagen selber durchzuführen, dies wollen wir ändern. Mit diesem Gesetzentwurf wollen wir rechtlich die Stelle eines Landeswahlleiters fest in das Landeswahlgesetz integrieren, zudem wollen wir auch das Wahlalter in der Landesverfassung von 18 Jahren auf 16 Jahre herabsenken, da wir finden, dass die Jugend das Recht und die Pflicht hat, als kommende Generation sich in unsere Demokratie einzubringen.

    B. Lösung

    Dieses Gesetz beabsichtigt den Bundeswahlleiter für Wahlen zum Landtag Nordrhein-Westfalen und für Wahlen zu den Kreistagen durch einen Landeswahlleiter, welcher dem Ministerium des Innern zugeordnet ist, zu ersetzen. Zudem soll die Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen so geändert werden, dass derjenige wahlberechtigt ist, der das 16. Lebensjahr vollendet hat.

    C. Alternativen

    Es ist keine Alternative vorgesehen.

    D. Kosten.

    Die Kosten sind nicht genau bezifferbar.



    An den
    Präsidenten des
    Landtages Nordrhein-Westfalen
    Herrn Ian Rosier MdL
    Landtag Nordrhein-Westfalen
    Platz des Landtags 1
    40221 Düsseldorf


    Düsseldorf, den 02.06.2020


    Sehr geehrter Herr Präsident,


    hiermit übersenden ich und die Landesregierung Ihnen den


    ENTWURF EINES GESETZES ZUR ÄNDERUNG DES

    LANDESWAHLGESETZES DES LANDES

    NORDRHEIN-WESTFALEN (LWAHLG NRW) SOWIE

    DER VERFASSUNG FÜR DAS LAND NORDRHEIN-

    WESTFALEN (LV NRW)


    Ich bitte, die Beschlussfassung des Landtages Nordrhein-Westfalen herbeizuführen.


    Federführend ist das Ministerium des Innern, für Bundes- und Europaangelegenheiten, sowie Internationales, Heimat, Kultur, Kommunales und Bau des Landes Nordrhein-Westfalen

    unter dem Minister Dr. Kevin Schmid.


    Gezeichnet

    Herr Marc Slober MdL

    Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen



    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (LWahlG NRW) sowie der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen (LV NRW)

    vom ...


    Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Artikel 1

    Wahlorgane

    (1) §6 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „(1) Wahlorgane sind der Landeswahlleiter und die von ihm beauftragten Wahlhelfer.“


    (2) §6 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird Absatz 2 hinzugefügt:

    „(2) Der Landeswahlleiter leitet auch die Wahlen zu den Kreistagen.“



    Artikel 2

    Wahlvorschläge


    §12 Absatz 2 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „(2) Wahlvorschläge sind dem Landeswahlleiter spätestens am dritten Tage vor der Wahl bis 18 Uhr schriftlich einzureichen. Der Landeswahleiter kann eine abweichende Regelung festlegen.“



    Artikel 3

    Aufstellung von Parteibewerbern


    §13 Absatz 4 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „Eine Ausfertigung der Niederschrift über die Wahl des Bewerbers mit Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, Form der Einladung, Zahl der erschienenen Mitglieder und Ergebnis der Abstimmung ist mit dem Kreiswahlvorschlag einzureichen. Hierbei haben der Leiter der Versammlung und zwei von dieser bestimmte Teilnehmer gegenüber dem Landeswahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Anforderungen gemäß Absatz 3 Satz 1 bis 3 beachtet worden sind. Der Landeswahlleiter ist zur Abnahme einer solchen Versicherung an Eides Statt zuständig.“



    Artikel 4

    Zulassung der Listen


    §15 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „(1) Der Landeswahleiter entscheidet spätestens 48 Stunden vor der Wahl über die Zulassung der Listen. Er hat Listen zurückzuweisen, wenn sie

    1. verspätet eingereicht sind oder

    2. den Anforderungen nicht entsprechen, die durch dieses Gesetz aufgestellt sind.

    Sind die Anforderungen nur hinsichtlich einzelner Bewerber nicht erfüllt, so werden ihre Namen aus der Liste gestrichen. Die Entscheidung ist der betreffenden Partei schnellstmöglich bekanntzugeben.


    (2) Weist der Landeswahlleiter eine Liste ganz oder teilweise zurück, so kann binnen 24 Stunden nach Bekanntgabe der Entscheidung Beschwerde an den Landeswahlleiter eingelegt werden. Beschwerdeberechtigt sind die Personen des Landesvorstandes der Partei. In der Beschwerdeverhandlung sind die erschienenen Beteiligten zu hören. Die Entscheidung über die Beschwerde muss spätestens zwölf Stunden vor der Wahl getroffen werden.“


    (3) Der Landeswahlleiter macht die zugelassenen Listen spätestens zwölf Stunden vor der Wahl öffentlich bekannt.“



    Artikel 5

    Feststellung des Ergebnisses der Direktkandidaten


    §20 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „Der Landeswahlleiter stellt fest, wieviel Stimmen im Wahlbezirk für die einzelnen Bewerber abgegeben worden sind und welcher Bewerber als Wahlkreisabgeordneter gewählt ist. Der Landeswahlleiter benachrichtigt den gewählten Bewerber und weist ihn darauf hin, dass er nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Landeswahlausschuss die Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen oder in einem der Kreistage im Land Nordrhein-Westfalen mit Eröffnung der ersten Sitzung des Landtages oder des Kreistages nach der Wahl erlangt und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.“



    Artikel 6

    Feststellung des Ergebnisses der Wahllisten


    §21 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „(1) Der Landeswahlleiter stellt fest, wieviel Stimmen im Land für die einzelnen Listen abgegeben worden sind.


    (2) Der Landeswahlleiter stellt fest, wieviel Sitze auf die einzelnen Parteien entfallen und welche Bewerber gewählt sind. Der Landeswahlleiter benachrichtigt die gewählten Bewerber und weist sie darauf hin, dass sie nach der abschließenden Feststellung des Ergebnisses für das Wahlgebiet durch den Landeswahlausschuss die Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen oder einem der Kreistage im Land Nordrhein-Westfalen mit Eröffnung der ersten Sitzung des Landtages oder des Kreistages nach der Wahl erlangen und eine Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft gegenüber dem Landeswahlleiter erfolgen muss.“



    Artikel 7

    Berufung von Listennachfolgern


    §25 des Landeswahlgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „Wenn ein gewählter Bewerber stirbt oder dem Landeswahlleiter schriftlich die Ablehnung des Erwerbs der Mitgliedschaft erklärt oder wenn ein Abgeordneter stirbt oder sonst nachträglich aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen oder einem Kreistag ausscheidet, so wird der Sitz aus der Liste derjenigen Partei besetzt, für die der gewählte Bewerber oder ausgeschiedene Abgeordnete bei der Wahl aufgetreten ist. Bei der Nachfolge bleiben diejenigen Listenbewerber unberücksichtigt, die seit dem Zeitpunkt der Aufstellung der Landesliste aus dieser Partei ausgeschieden oder Mitglied einer anderen Partei geworden sind. Unberücksichtigt bleiben ebenso Listenbewerber, die als gewählte Bewerber im Wahlkreis ihren Mitgliedschaftserwerb abgelehnt oder als Abgeordnete auf ihre Mitgliedschaft im Landtag Nordrhein-Westfalen verzichtet haben. Ist die Liste erschöpft, so kann die Partei unter Berücksichtigung des § 13 Abs 1 bis 4 einen Nachfolger bestimmen. Die Feststellung, wer als Listennachfolger eintritt, trifft der Landeswahlleiter. Er benachrichtigt den Listennachfolger und fordert ihn auf, binnen einer Woche schriftlich zu erklären, ob er die Nachfolge annimmt.“



    Artikel 8

    Änderung des Wahlalters


    §31 Absatz 2 Satz 1 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen wird wie folgt neu gefasst:

    „Wahlberechtigt ist, wer das 16. Lebensjahr vollendet hat.“



    Artikel 9

    Inkrafttreten


    Das Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

    Am 28.05.2020 tätigen Christian Trittin (SPD), Steffi Haßelmann (Bündnis 90/Die Grünen) und Karl Machno (Die Linke) in den Geschäftsstellen von Bündnis 90/Die Grünen, SPD und FDP Aussagen welche als kritisch gesehen werden. So tätigte Trittin in der Geschäftsstelle von Bündnis 90/die Grünen Aussagen wie "Karl, der gehört ins Aufforstungslager, SCHNELL" und in der Geschäftsstelle der FDP Aussagen wie "Haha xD LANG LEBE DIE PLANWIRTSCHAFT!!!" und "Zeit für die Ökofaschistische Einheitsfront". Haßelmann und Machno tätigten ähnliche Aussagen in den Geschäftsstellen von den Grünen, der FDP und der SPD. Trittin warf jegliche Kritik entgegen, dass er diese Aussagen als "Ironie" gesagt hätte.


    Jens Worthmann (CDU) reagierte auf die Aussagen von Christian Trittin auf Twitter, dass ein "SPD Landesvorsitzender der die DDR verharmlost und zur 'ökofaschistische Einheitsfront' aufruft" untragbar sei.


    simpolitik.de/index.php?attachment/513/


    NRW-Innenminister und Stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP Dr. Kevin Schmid schrieb auf Twitter, dass die Aussagen von Trittin ihn erschüttert hätten und dass diese Aussagen auch Ex-Bundeskanzler Viron Lykopoulos getroffen hat.


    simpolitik.de/index.php?attachment/514/


    Schmid forderte die Bundes-SPD und den Landesverband Bayern der SPD auf Twitter auf, die "Causa Trittin" aufzuklären, da die Aussagen von Christian Trittin "die eines radikalen Sozialisten und nicht die eines Sozialdemokraten" seien.


    simpolitik.de/index.php?attachment/515/


    SPD Bayern-Vorsitzender Christian Trittin erklärte auf Twitter, dass die Aussagen von Dr. Kevin Schmid, Jens Worthmann und NRW-Finanzminister Elmo Heuss (FDP) populistisch seien und dass Er, Karl Machno, sowie weitere ironisch über die DDR geredet hätten.


    simpolitik.de/index.php?attachment/516/


    Trittin erklärte ebenso, dass die DDR ein Unrechtsregime war und dass Dr. Kevin Schmid, Jens Worthmann und Elmo Heuss die Situation größer gemacht hätten, als sie sei.


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    Screenshot_156.png


    FDP-Generalsekretär Elmo Heuss schrieb auf Twitter, dass es nicht so weit gekommen wäre, wenn man dies früher zu gegeben hätte und sich dafür entschuldigt hätte, dann wäre dies nicht so weit gekommen.


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    FDP-Bundesvorsitzender und Bundestagspräsident Manfred Bunnes schrieb in dem Sozialen Netzwerk, dass das öffentliche Tätigen von unüberlegten und verfassungswidrigen Aussagen als Mitglied einer Regierungspartei fragwürdig und respektlos gegen Bürger und Bürgerinnen sei.


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    Jens Worthmann (CDU) und Elmo Heuss (FDP) forderten indirekt den Rücktritt von Trittin als Chef des Gesamtdeutschen Rundfunks.

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN Drucksache 1/04
    1. Wahlperiode 27.05.2020


    Antrag

    Der Landesregierung


    Keine Abschaffung des Bildungsföderalismus

    Der Landtag wolle beschließen:

    1. Die Abschaffung des Bildungsföderalismus wie von der Bundesregierung verlangt lehnt der Landtag ab.

    2. Der Minister für Bildung und Schule wird beauftragt mit der Bundesministerin für Bildung und Forschung über eine Kooperation in bestimmten Punkten zu verhandeln.

    3.Über das Ergebnis der Verhandlungen muss der Landtag final abstimmen.

    Begründung:


    Die Bundesregierung, hat schon des Öfteren erklärt den Bildungsföderalismus abzuschaffen, dies steht auch im aktuellen Koalitionsvertrag. Die Landesregierung lehnt dies ab! Wir sind der Überzeugung, dass Bildung der Schüler/innen vor Ort entschieden werden sollte. Denn wir haben die Möglichkeit vor Ort besser sehen, wo es Verbesserungsbedarf gibt.Anderseits brauchen wir stärken Finanzierungsspielraum, um die Schulen endlich in die heutige Zeit zu bringen. Dieses Geld besitzt das Land nicht. Deswegen möchte die Landesregierung mit den Bund über Finanzmitteln für Schulen sprechen, dies ist mit dem Digitalpaket von 2018 und der Aufhebung des Kooperationsverbotes möglich. Auch in einigen wenigen Bereichen, sieht die Landesregierung einen Verhandlungsspielraum mit der Bundesregierung. Nämlich die Frage nach Zentralen Abschlüssen. Dies soll ermöglichen, dass jeder Abschluss in den anderen Bundesländern anerkannt werden und ein Abitur aus Bayern z.B. nicht mehr wert ist als eins aus NRW. Wir sehen viel Spielraum für die Verbesserung der Schüler/innen die wir gemeinsam mit den Bund angehen müssen. Trotzdem soll das Parlament nicht umgangen werden, deswegen soll auch über das Ergebnis dieser Verhandlungen auch das Parlament das letzte Wort haben. Denn dieses Parlament soll seine Kontrollfunktion komplett ausüben, dass möchte die Landesregierung in Ihren Antrag auch garantieren. Genauso soll dieser Antrag den Spielraum der Verhandlungen klar wiederspiegeln.




    Die Landesregierung

    LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN
    Drucksache 1/03
    1. Wahlperiode 16.05.2020


    Gesetzentwurf

    der Fraktion DIE LINKE


    Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

    A. Problem und Ziel

    Unser Landeswahlgesetz lässt nicht zu, dass eine Partei Mitglieder aus anderen Parteien zur Wahl nominiert oder auf ihrer Liste aufstellt. Insbesondere bedeutet dies auch, dass es Parteien unmöglich ist, gemeinsame Listen aufzustellen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund problematisch, dass mehrere in der Bundespolitik bedeutende Parteien, die auch in Nordrhein-Westfalen bedeutende Mitgliederzahlen haben, nicht zur Landtagswahl angetreten sind. Gleichzeitig können die im Landtag vertretenen Parteien die ihnen zustehenden Sitze nicht komplett besetzen.

    Ein zweites Problem ist, dass das Landeswahlgesetz nicht regelt, wie Sitze vergeben werden, sollte ein Direktmandat nicht vergeben werden. Dadurch bleibt im gegenwärtigen Landtag ein Mandat unbesetzt, welches die Bevölkerung des Landes Nordrhein-Westfalen repräsentieren sollte. Es sollte festgeschrieben werden, dass nicht vergebene Direktmandate den Listenmandaten hinzugefügt werden und, unter Voraussetzung vorhandener Kandidaten auf den Parteilisten, dann besetzt wird.

    B. Lösung

    Das Landeswahlgesetz wird derart abgeändert, dass die genannten Ziele erreicht werden.

    C. Alternativen

    Auf den zweiten Teil (Besetzung nicht vergebener Direktmandate) kann verzichtet werden.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Nicht vorhanden.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Nicht vorhanden.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Nicht vorhanden.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Landeswahlgesetzes vom 09.05.2020


    Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Aufstellung von Parteibewerbern

    Art. 1

    Im Landeswahlgesetz wird §13 (1) von

    (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer nicht Mitglied einer anderen Partei ist und in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

    geändert zu:

    (1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.

    Besetzung nicht vergebener Direktmandate

    Art. 2

    Zu §4 Landeswahlgesetz wird ein Absatz 3 hinzugefügt:

    (3) Konnte in einem Wahlkreis kein Mandat vergeben werden, so wird dieses Mandat den Listenmandaten hinzugefügt und entsprechend vergeben.

    Art. 3

    §1 (2) Landeswahlgesetz wird von

    (2) Von den Abgeordneten werden 4 nach Wahlvorschlägen in den Wahlbezirken und die übrigen nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt.

    geändert zu:

    (2) Von den Abgeordneten werden, vorbehaltlich der Regelungen nach §4, vier nach Wahlvorschlägen in den Wahlbezirken und die übrigen nach Wahlvorschlägen (Listen) gewählt.



    Begründung

    Durch diese Änderungen wird die Repräsentation der Bevölkerung durch das Parlament sichergestellt.

    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Es sollen zwei Dinge ermöglicht werden.

    Den Parteien soll es möglich sein, Mitglieder anderer Parteien als Wahlvorschläge bzw. für die Parteiliste zu nominieren. Außerdem werden nicht vergebene Direktmandate durch das Gesetz besetzt.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Das Landeswahlgesetzes wird verändert, um die genannten Ziele zu erreichen.

    III. Alternativen

    Auf den zweiten Teil (Besetzung nicht vergebener Direktmandate) kann verzichtet werden.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Ist gegeben.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Nicht vorhanden.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.