Dr. h.c. Phoenix Schmid FDP
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Beiträge von Dr. h.c. Phoenix Schmid

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Gesundheit


    Gesundheit und Pflege im demografischen Wandel
    Liberale Gesundheitspolitik orientiert sich am Patienten. Jeder Bürger ist für seine
    Gesundheit zunächst selbst verantwortlich. Die Versichertengemeinschaft übt
    Solidarität für die großen Gesundheitsrisiken, die der einzelne nicht tragen kann. In
    einer älter werdenden Gesellschaft wird die Prävention im Gesundheitswesen immer
    dringlicher. Erfolgreiche Prävention kann die Gesundheit aber auch die
    Lebensqualität der Menschen verbessern. Sie ist also eine Investition in die Zukunft.
    Dabei sind Bewegung und Sport, der das körperliche und seelische
    Leistungsvermögen steigert, aber auch Engagement und Teilhabe an der an der
    eigenen Lebenswelt wichtige Faktoren des persönlichen Wohlergehens. Eine
    alternde Gesellschaft muss dafür in der Stadtplanung, im ländlichen Raum und im
    Bauwesen neue Wege gehen, Begegnungen ohne Barrieren zu ermöglichen.

    Freiheitliches Gesundheitssystem
    Zu unseren liberalen Vorstellungen eines Gesundheitssystems gehören nach wie vor
    die freie Wahl des Arztes, des Krankenhauses, der Krankenversicherung und der
    Therapie. Wir werden für die gesundheitliche und pflegerische Versorgung
    vorsorgen müssen. Denn auch der medizinische Fortschritt hat seinen Preis. Das
    werden wir nur bezahlen können, wenn wir unser Gesundheitssystem im
    Wettbewerb zwischen den Anbietern effizient gestalten und den Menschen mehr
    Entscheidungsfreiheit über ihren Versicherungsschutz und mehr Wahlmöglichkeiten
    im Gesundheitswesen geben. Wir bekennen uns zu einem transparenten
    Gesundheitswesen. Es muss gesellschaftlich entschieden werden, welche
    Leistungen eine solidarische Krankenversicherung finanziert und für welche
    Leistungen jeder Bürger selbst verantwortlich ist.

    Reformation der Umlagefinanzierung in der Sozialversicherung
    Die heutige Umlagefinanzierung in der Sozialversicherung, speziell im Bereich de
    Pflege. Wir brauchen mehr Kapitaldeckung. Damit auch in Zukunft eine
    Pflegeversorgung für jeden möglich ist, die die Würde und Lebensqualität der
    Menschen nicht verletzt. Die Menschen wollen bis ins Hohe Alter in ihrem häuslichen
    und familiären Umfeld bleiben. Die ambulante häusliche Pflege und pflegende
    Familienmitglieder sind daher weiter und besser zu unterstützen.

    Verkehr und Infrastruktur


    Wachstum braucht Infrastrukturen
    Investitionen in Infrastrukturen sind notwendige Voraussetzungen für wirtschaftliches
    Wachstum. Sowohl moderne Forschungseinrichtungen, wie auch leistungsfähige
    Verkehrswege und effiziente Anlagen für regenerative und konventionelle Energie
    sind grundlegend wichtig für unser freies Wachstum. Genau so auch ein
    flächendeckendes schnelles Internet und moderne Stromnetze sind grundlegend für
    die freie Entfaltung und das wirtschaftliche Wachstum. Denn nur damit kann unser
    Land die Chancen der Zeit nutzen. Wir Liberalen stehen einerseits für den Ausbau
    und den Erhalt notwendiger staatlicher Infrastrukturen einerseits und zu privat
    finanzierten Vorhaben andererseits. Wir wollen Deutschland als Industrie- und
    Forschungsstandort ausbauen.


    Schneller und flächendeckender Internetzugang
    Im globalen Vergleich schneidet unser Land vergleichsweise schlecht bis sehr
    schlecht ab, was die flächendeckende Internetversorgung angeht. Viel zu viele
    Regionen in Deutschland sind teilweise nur mit einem langsamen oder gar keinem
    Internetzugang versorgt. Ein 5G Netz ist kaum zu finden. Wir setzen uns für den
    flächendeckenden Ausbau eines schnellen Internetanschlusses ein und
    gleichermaßen auch für den Ausbau des mobilen 5G Netzes in Deutschland.
    Wachstum braucht Infrastrukturen und Wachstum braucht Fortschritt. Das Internet
    bietet einen ganz neuen Raum grenzenloser Möglichkeiten, es ist unsere Pflicht und
    für Deutschland dafür einzusetzen, diesen Raum der Entfaltung und Möglichkeiten
    jedem Einzelnen zugänglich zu machen.


    Förderung des ÖPNV
    Wir befinden uns in einer Zeit des Energiewandels und das Bewusstsein für die
    Notwendigkeit des Klimaschutzes wird überall in Deutschland stärker und präsenter.
    Auch wir Liberale setzen uns für den Klimaschutz ein und wollen die Schienennetze
    in Deutschland weiter ausbauen, um damit die Attraktivität der Reise mit der Bahn
    weiter zu stärken. Auch müssen wir die Fahrt mit dem ÖPNV preislich attraktiver
    gestalten, damit diese Angebote besser genutzt werden können. Gemeinsam stehen
    wir für den Klimaschutz und sehen die Unterstützung des ÖPNV als unbedingt
    notwendig an.

    Umwelt, Landwirtschaft & Energie


    Dem Klimawandel entschlossen, aber sinnvoll begegnen

    Wir leben in einer Zeit, in der die freie Gemeinschaft einer aktuelleren globalen
    Verantwortung gegenübersteht. Durch Klimawandel, Schmelzen der Polkappen und
    sich ausbreitende Wüsten haben wir alle die Verantwortung diesen Planeten zu
    einem Ort zu machen, an dem 2050 ca. 10 Milliarden Menschen in Freiheit, Frieden
    und gegenseitiger Verantwortung leben können, das sind knapp 3 Milliarden mehr
    Menschen als heute. Deswegen setzen wir uns für eine bessere Förderung und
    Subventionierung der erneuerbaren Energien ein. Diese Forschungen und die
    alltagstaugliche Verwendung dieser Energien ist die Zukunft für unsere freie
    Gemeinschaft. Die verantwortung für uns, unseren Planeten und unsere Umwelt ist
    präsenter als je zuvor, daher müssen wir sinnvoll und besonnen dieser
    Herausforderung begegnen. Dazu gehört nach unserem Verständnis auch, dass wir
    das Auto als unser Fortbewegungsmittel Nummer 1 aktuell nicht verteufeln und als
    Sündenbock für diesen Klimawandel darstellen. Wir sind weiterhin dafür, dass Autos
    ohne Einschränkungen gefahren werden dürfen, allerdings sollte die Investition in
    einen alternativen und umweltfreundlichen Antrieb subventioniert und unterstützt
    werden.

    Gemeinsam handeln und gegenseitig unterstützen
    Das aktuelle Thema der Klimaerwärmung ist eine globale Verantwortung und kann
    nur durch die Zusammenarbeit aller Länder in den Griff bekommen werden. Die
    Regenwaldabholzung und die unumkehrbare Energieversorgung durch fossile
    Brennstoffe sind durchaus wichtige Aspekte, die an diesem Klimawandel beteiligt
    sind. Auch der große Co2 Ausstoß durch die Fliegerei und die Schifffahrt ist dabei
    nicht zu übersehen. Fakt ist: Eine Lösung für dieses Problem kann man nur
    gemeinsam erreichen, in Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und der
    Europäischen Union. Gemeinsame Klimaziele und -konzepte sind im Interesse
    Deutschlands. Alleine können wir dem Klimawandel nicht begegnen, aber wir
    können beispielhaft handeln und und Entwicklungsländer mit wenig Erfahrung auf
    diesem Gebiet tatkräftig unterstützen und voranbringen. Auf der anderen Seite ist zu
    beachten, dass Klimapolitik, die nur auf Wachstumsveränderung basiert, ist global
    gesehen grundsätzlich zum Scheitern verurteilt.


    Freie Landwirtschaft basierend auf natürlichem Anbau

    Die Landwirtschaft ist eins wenn nicht das wichtigste Gewerbe unserer Zeit, da es
    uns alle ernährt, den Boden bestellt und auch mit beteiligt an der wunderbaren
    Artenvielfalt in Deutschland ist. Eigenverantwortlichkeit ist hier ein liberaler
    Kernpunkt für die freie Entfaltung und die Wettbewerbsfähigkeit der einzelnen
    Betriebe und Unternehmen. Dünge- und Pflegemittel sind hier durchaus auch ein
    Thema. Sie sind notwendig und unvermeidlich in der Landwirtschaft. Wir wollen uns
    für die Nutzung von ökologischen Düngemitteln einsetzen und den Gebrauch von
    chemischen oder synthetischen Mitteln immer weiter eingrenzen. Diese sind nicht
    nur teilweise schädlich für unsere Umwelt sondern beeinträchtigen auch die Qualität
    und die Genießbarkeit des Produktes. Daher sollen Betriebe, die ökologische Mittel
    verwenden besser gekennzeichnet und subventioniert werden, da sie beispielhaft für
    die freie Bevölkerung und die Gemeinschaft handeln.

    Wachstum mit neuer Energie
    Die Energiewende ist eine Chance und unbedingt notwendig für unser Land. Die
    aktuelle Situation des Klimawandels stellt uns vor eine riesige Herausforderung.
    Innerhalb eines Jahrzehnts werden wir nicht nur aus der Kernenergie aussteigen,
    sondern müssen vor allem den Einstieg in das Zeitalter der regenerativen Energien
    erfolgreich gemeistert haben. Bis 2050 wollen wir bei der Stromversorgung nahezu
    ganz auf regenerative Energien setzen und weitgehend unabhängig von fossilen
    Quellen sein. Um dies zu erreichen brauchen wir national die Unterstützung der
    entsprechenden Forschungsstationen, aber auch einen funktionierenden und
    offenen Binnenmarkt innerhalb der EU, in Europa und den Mittelmeerländern. Beim
    Ausbau der erneuerbaren Energien beachten wir technischen Fortschritt,
    wirtschaftliche Effizienz und den Schutz von Natur- und Landschaftsräumen.

    Wirtschaft & Finanzen


    Kontrollierte Staatsverschuldung senken
    Aus der Schuldenkrise haben wir einige Schlüsse gezogen. In einer freien
    Gesellschaft und einer freien sozialen Marktwirtschaft muss derjenige die Haftung für
    Fehler übernehmen, der letztendlich auch aus seinem Projekt den Nutzen ziehen
    würde und die Bevölkerung darf hier nicht das Sicherungsnetz für die großen Fische
    am Finanzmarkt sein. Damit einhergehend setzen wir uns dafür ein, dass die
    Staatsverschuldung von aktuell über 80% bis 2030 auf 50% reduziert wird. Dafür
    brauchen wir Wachstum und Ausgabendisziplin, aber gleichzeitig auch ein Ende der
    Gefälligkeitspolitik, die unbezahlbare Ansprüche an den Staat fördert.

    Hoffnungsvoll die Chance der sozialen Marktwirtschaft nutzen
    Die Beteiligung am Markt und das Schaffen eigener Perspektiven durch
    unternehmerische Gestaltung ist ein liberaler Grundgedanke. Leider haben neue
    Unternehmen heutzutage mehr bürokratische Verpflichtungen und hohe Ausgaben
    in Verbindung mit einer Existenzgründung, dem wollen wir entgegenwirken. Es soll
    für Start-Up Unternehmen und Kleinunternehmen einfacher sein in die
    Marktwirtschaft einzusteigen und auch lukrativ und bezahlbar. Daher setzen wir uns
    dafür ein diese neuen und kleinen Unternehmen besser zu unterstützen und
    finanziell etwas zu entlasten, um ihnen die Chance am freien Markt teilzunehmen
    nicht von vornherein bürokratisch zu versperren.

    Freier Wohnungsbau muss bezahlbar bleiben
    Jeder Bürger sollte sich frei selbst verwirklichen können, auch durch den Erwerb
    oder der Bau seiner eigenen Immobilie. Immer mehr Wohnraum wird teurer,
    teilweise für Geringverdiener unbezahlbar, auch beim Thema Grunderwerb fallen
    teilweise hohe Gebühren und viel Bürokratie an. Um den freien Wohnungsbau und
    -erwerb zu fördern wollen wir uns für einen Freibetrag auf die Grunderwerbssteuer
    oder den Erlass dieser für den Bau oder den Erwerb der ersten eigenen selbst
    genutzten Immobilie einsetzen. Denn der Wohnungsbau soll weiterhin bezahlbar
    bleiben und die Motivation für jeden Einzelnen sich frei zu entfalten soll gegeben
    sein.

    Arbeit und Soziales


    Freie und gerechte Besetzung von Stellen
    Die Frauenquote ist in unserer Sicht der falsche Ansatz für den liberalen
    Grundgedanken bei der Besetzung von Stellen oder Aufstellung von Gremien.
    Frauen und Männer müssen ganz selbstverständlich für die gleiche Arbeit den
    gleichen Lohn und gleiche Bedingungen erhalten. Es ist weder sinnvoll Männer
    bevorzugt vor Frauen zu behandeln noch ist es zielführend Frauen zu bevorzugen.
    Diese aktuelle Regelung ist ungerecht und muss durch die tatsächliche
    Gleichstellung von Mann und Frau in der Arbeitswelt ersetzt werden. Bei der
    Besetzung einer offenen Stelle gerade in Führungspositionen sollte diese nach
    geschlechtsneutraler Analyse der Bewerber besetzt werden, egal ob Mann oder
    Frau, wichtig ist dabei allerdings die gleiche Bezahlung und die gleichen
    Rahmenbedingungen, egal ob Mann oder Frau.


    Sachgrundlose Befristung als Bremse für freie Entfaltung
    Die Befristung von Arbeitsverträgen ohne sichtlichen Grund ist unfair und schränkt
    den freien Bürger in seiner freien Entfaltung ein. Eine Befristung soll durchaus
    weiterhin möglich sein, aber nur im Zusammenhang mit einer guten Begründung
    diesbezüglich. Die Sachgrundlose Befristung sollte als solches abgeschafft werden,
    freie Bürger haben das Recht sich auch ohne Sorgen um ihren Arbeitsplatz entfalten
    zu können. Die Angst um die weitere Existenz sollte nicht Teil des Lebens für unsere
    freie Bevölkerung sein.


    Die Altersvorsorge zeitgemäß gestalten
    Das aktuelle Modell der Rentenversicherung und Altersvorsorge, das auf dem
    Generationenvertrag beruht, ist nicht zeitgemäß und wird in absehbarer Zeit zu
    Altersarmut führen. Wir wollen diesem Umstand mit aktuellen und freien
    Grundsätzen begegnen, indem die Altersvorsorge grundsätzlich reformiert wird.
    Nicht die gesetzliche Rentenversicherung durch den Generationenvertrag sondern
    die grundlegend private Altersvorsorge ist das Mittel der freien Zukunft. Jeder muss
    für sich selber entscheiden können, wie viel er im Alter zur Verfügung haben möchte
    und sich darum durch eine umfassende private Altersvorsorge kümmern. Diese
    sollte auch vom Staat besser subventioniert werden. Auch die betriebliche
    Altersvorsorge muss für Unternehmer und desse Mitarbeiter wirtschaftlich bessere

    Vorteile erzielen. Niemand soll mehr um seine Einkünfte im Alter bangen müssen,
    denn jeder bereitet sich selber privat mit der Unterstützung des Staates darauf vor.
    Klar ist natürlich auch, dass es keine kurzfristige radikale Änderung geben kann,
    daher ist sukzessive eine Umschwenken in Richtung privater Altersvorsorge
    erforderlich.

    Verteidigung


    Kooperation als Chance zur Sicherung des Friedens
    Die Zusammenarbeit mit der Europäischen Union im Bereich Außen- und
    Verteidigungspolitik ist eine der wichtigsten Grundlagen für uns. Nur durch diese
    enge Kooperation kann eine gute Verteidigung gewährleistet werden. Verbunden mit
    einer gemeinsamen EU Friedens- und Sicherheitsstrategie wollen wir die EU in die
    Lage versetzen zu jeder Zeit und auf allen Ebenen politisch gemeinsam und operativ
    vernetzt zu handeln. Diese sicherheitspolitische Stärke der EU muss ausgebaut und
    erweitert werden. Die Grundlage dafür sind gemeinsame politische Ziele in der
    Außen- und Sicherheitspolitik, die als solche auch von der Bevölkerung akzeptiert
    werden. Dafür werden wir uns einsetzen.


    Die NATO als wichtigstes Friedensbündnis
    Die NATO ist für uns immer noch die Garantin der inneren Sicherheit und des
    Friedens für unser Land. Dieses Bündnis zwischen Nordamerika und Europa ist das
    erfolgreichste Sicherheitsbündnis der Geschichte. Sie verkörpert eine gemeinsame
    Werte- und Verantwortungsgemeinschaft und ist daher unser wichtigster Anker beim
    Thema Außen- und Sicherheitspolitik. Die NATO wollen wir daher ausbauen und das
    europäische Gewicht innerhalb der NATO weiter vergrößern. Da liberale Außen- und
    Sicherheitspolitik Friedenspolitik bedeutet, setzen wir liberalen uns für weltweite
    Abrüstung und Rüstungskontrolle ein.

    Innenpolitik


    Zivile Prävention als Schlüssel für liberale Sicherheitspolitik
    Den Nutzen und den Fortschritt in moderner Sicherheitspolitik und
    Verbrechensbekämpfung sehen wir im Dialog und in der Prävention. Wir wollen nicht
    die Symptome von Kriminalität sondern die Ursachen bekämpfen und dabei setzen
    wir auf eine zivil ausgerichtete Präventionspolitik. Chancenlosigkeit und Hilflosigkeit
    bietet die beste Ausgangssituation für religiösen und politischen Extremismus und
    dieser wirkt den individuellen Wohlstands- und Wachstumsperspektiven entgegen.
    Wir setzen auf Diplomatie, gute Zusammenarbeit zwischen Polizei und Rechtsstaat
    sowie gute wirtschaftliche Partnerschaften, die gute Grundlagen für eine präventive
    und diplomatisch geprägte Entwicklungszusammenarbeit zur Verbrechensprävention
    bieten.


    Den Polizeiapparat stärken und effizienter gestalten
    Die Polizei in Deutschland muss besser besetzt werden, hier gilt es Stellen zu
    schaffen und die offenen Stellen schnellstmöglich zu besetzen. Das wollen wir durch
    die Gestaltung und Förderung dieser Polizeibeamten erreichen, auch wirtschaftlich
    sollen die durchaus besser unterstützt werden als im Moment. Auch muss unserer
    Meinung nach die Bürokratie und der Papierkrieg deutlich verbessert werden, eine
    engere und besser vernetzte Zusammenarbeit zwischen Polizeibehörden und
    Rechtsstaat ist unbedingt notwendig. Wir setzen uns daher für eine vollständige
    Digitalisierung dieser Prozesse ein, um Kommunikation zwischen dem Rechtswesen
    und der Polizei deutlich zu beschleunigen.


    Das Recht auf Asyl darf nicht beschnitten werden
    Liberale haben sich stets für ein menschenwürdiges Asylrecht eingesetzt und das
    werden wir auch weiterhin so fortsetzen. Deutschland und die Europäische Union
    müssen sich dafür einsetzen, dass diese Nationengemeinschaft ein sicherer
    Zufluchtsort für politisch Verfolgte ist. Wir fordern einen umfassenden
    Flüchtlingsschutz und faire Durchführung von Asylverfahren. Wir sprechen uns
    deutlich gegen das Abriegeln von Grenzen und die Abschottung von unseren
    Partnerstaaten aus. Im Thema Flüchtlings- und Asylpolitik ist eine Zusammenarbeit
    mit der Europäischen Union unvermeidlich und kann nur durch eine gute
    Kooperation dieses Staatenbundes erfolgreich durchgeführt werden.


    Für Integration - Gegen Ausgrenzung
    Der liberale Grundgedanke war schon immer jedem ganz selbstverständlich die
    gleichen Perspektiven und Chancen zu eröffnen. Daher sehen wir es auch als
    unsere selbstverständliche Aufgabe an Asylanten und Flüchtlingen die Integration
    und das Teilhaben an unserer Gesellschaft so einfach wie möglich zu gestalten. Auf
    der anderen Seite ist es aber auch wichtig, dass die Integration stattfindet und die
    bei uns Hilfesuchenden nicht unsere Solidarität und Unterstützung ausnutzen. Daher
    wollen wir jedem dieser neuen Mitbürger die Möglichkeit auf kostenlose
    Deutschkurse eröffnen, die dann aber tatsächlich auch in gewisser Anzahl besucht
    werden müssen, damit die Integration sinnvoll und nachhaltig weiter durchgeführt
    werden kann. Wir sprechen uns grundsätzlich gegen eine Beschränkung der
    Leistungen für Asylanten auf Sachleistungen aus.

    Außenpolitik und Europa


    Globalisierung als Chance

    Die Globalisierung sehen wir als Chance gerade für Akzeptanz und Offenheit

    international gesehen. Dadurch werden auch national geprägte Gesellschaften zu
    weltoffenen Gesellschaften, denn wir sehen die Weltgemeinschaft als Zukunft für
    langfristigen Erfolg und gutes Zusammenleben.
    Wir wollen Akzeptanz weiter stärken und diese Chance somit zu nutzen und
    freiheitlich zu gestalten auch durch entsprechende Bildungsangebote an Schulen
    und Hochschulen. Vor allem aber bietet Globalisierung die Aussicht auf Erfolg im
    weltweiten Kampf gegen die Armut. Dafür braucht die Welt vorrangig mehr Freiheit
    und offene Märkte für Güter, Dienstleistungen und Kapital. Damit können weitere
    Wachstumsmärkte erschlossen werden.


    Für ein freies Europa
    Wir stehen für ein freies Europa und wollen somit dieses Bündnis weiter ausbauen,
    denn schon jetzt ist es ein Teil unserer kulturellen Identität und ist notwendig, zum
    einen als Rückversicherung unserer Freiheit und um im globalen Wettbewerb
    bestehen zu können. Die 60 Jahre Frieden in dieser Zone sind beispielhaft für ein
    freies Zusammenleben, den Wohlstand, den wir genießen dürfen und eine Zone von
    kultureller Bereicherung. Wir stehen für eine weiterhin offene Europäische Union.
    Wir sehen es als Chance an die EU weiter zu erweitern und, sofern die jeweiligen
    Staaten beitragsfähig sind, diese auch gerne in der EU zu begrüßen. Wir setzen uns
    für ein menschenwürdiges Asylrecht ein. Auch ohne eigene Außengrenze wollen wir,
    zusammen mit den anderen Mitgliedstaaten, solidarisch um eine sichere Zuflucht
    Zone für Flüchtlinge bemühen.


    Gegen Protektionismus - für Weltoffenheit
    Wir als Freie Demokraten stellen uns gegen jede Form von Einigelung und
    unterstützen daher auch die aktuelle Politik der USA unter Führung von Trump nicht.
    Nur in Zusammenarbeit mit anderen Staaten und offene Märkte können wir
    international besser zusammenwachsen und uns weiterentwickeln. Gute
    Kommunikation und gute Handelsbeziehung auf internationaler Ebene sind
    zielführend und unbedingt notwendig für den Wohlstand und die Freiheit in unserem
    Land.

    V. Parteischiedsgerichtsbarkeit

    § 20 - Parteischiedsgerichte

    (1) Nach näherer Maßgabe der Schiedsgerichtsordnung werden Parteischiedsgerichte

    eingerichtet.

    (2) Die Mitglieder der Schiedsgerichte sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden.

    Sie müssen Mitglieder der Partei sein.

    (3) Mitglieder der Schiedsgerichte dürfen nicht Mitglied eines Vorstandes der Partei sein.

    (4) Das Schiedsgericht setzt sich zusammen aus den Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und

    drei weiteren Beisitzern.

    (5) Die Amtszeit der Mitglieder der Schiedsgerichte beträgt drei Monate, sie werden vom

    Bundesparteitag gewählt.

    (6) Bei Streitigkeiten unter Mitgliedern, die das Parteiinteresse berühren, muss der unterste

    für beide Mitglieder zuständige Gebietsverband vorher versucht haben, die Streitigkeiten

    gütlich beizulegen. Die Landesverbände können die Zuständigkeit hiervon abweichend

    regeln.


    VI. Allgemeine Bestimmungen, Satzung, Statut

    § 21 - Zulassung von Gästen

    Der Bundesparteitag und der Bundesvorstand können durch Beschluss Gäste zulassen.


    § 22 - Satzungsänderung

    (1) Änderungen der Bundessatzung können nur von einem Bundesparteitag mit einer

    Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen, mindestens aber der

    Mehrheit der zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden.

    (2) Über einen Antrag auf Satzungsänderung kann nur abgestimmt werden, wenn er

    mindestens zwölf Wochen vor Beginn des Bundesparteitages beim Bundesvorstand

    eingegangen ist. Die Bundesgeschäftsstelle teilt diesen Termin den Antragsberechtigten und

    dem Bundessatzungsausschuss sechzehn Wochen vor Beginn des Bundesparteitages mit.

    (3) Niemand hat das Recht, durch mündlichen oder nicht fristgerechten Antrag

    Satzungsänderungen herbeizuführen.

    (4) Abs. (1) und Abs. (5) gelten auch für die Änderung der Landessatzungen durch

    Landesparteitage. Wird der Parteitag eines Landesverbandes als Mitgliedervollversammlung

    geführt, bedarf es für Satzungsänderungen einer Mehrheit von zwei Dritteln der

    abgegebenen gültigen Stimmen und mindestens der Stimmen von 50 Prozent der Mitglieder

    des Verbandes zum Zeitpunkt der Einladung. Die Satzungsänderung für die

    Untergliederungen wird durch die Landessatzung geregelt.


    § 23 - Auflösung und Verschmelzung

    (1) Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann

    nur durch einen Beschluss des Bundesparteitages mit einer Mehrheit von drei Vierteln der

    zum Bundesparteitag Stimmberechtigten beschlossen werden, nachdem der entsprechende

    Antrag mindestens sechs Wochen vorher den Landesverbänden mit Begründung

    bekanntgegeben worden ist.

    (2) Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des

    Bundesparteitages mit einer Mehrheit von drei Vierteln der zum Bundesparteitag

    Stimmberechtigten beschlossen werden, nachdem der entsprechende Antrag mindestens

    drei Tage vorher den Landesverbänden mit Begründung bekannt gegeben worden ist. Dieser

    Beschluss berechtigt den Bundesvorstand, mit sofortiger Wirkung alle Maßnahmen zu

    ergreifen, die notwendig sind, um einen neuen Landesverband zu gründen.

    (3) Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach

    Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines

    Bundesparteitages bedürfen.



    § 24 - Verbindlichkeit der Bundessatzung

    (1) Die Satzung der Landesverbände und ihrer Gliederungen müssen

    mit den grundsätzlichen Regelungen dieser Satzung übereinstimmen.

    (2) Die Bestimmungen der Landessatzungen dürfen denen, dieser Satzung nicht

    widersprechen.


    § 25 - Rechtsnatur und Sitz

    (1) Der Sitz der Freien Demokratischen Partei ist Berlin.

    (2) Die Partei führt den Namen "Freie Demokratische Partei".

    (3) Die Kurzbezeichnung der Partei lautet „FDP“.

    § 15 - Der Bundesvorstand

    (1) Der Bundesvorstand besteht aus:

    1. dem Bundesvorsitzenden

    2. dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden

    3. dem Bundesgeneralsekretär

    4. den Regierungschefs der Länder, welche der FDP angehören

    5. der Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sollte dieser der FDP angehören.

    (2) Scheidet ein Vorstandsmitglied aus, so wird die Nachwahl vom nächstfolgenden Parteitag

    vorgenommen. Die so nachgewählten Personen führen ihr Amt nur für den verbleibenden

    Rest der Amtszeit des Bundesvorstandes.

    (3) Die Regierungschefs der Länder und der Bundeskanzler , welche der FDP angehören, bleiben solange Mitglied

    des Bundesvorstandes, bis ihr Amt neugewählt wurde.


    §15a - Das Parteipräsidium

    (1)Das Parteipräsidium besteht aus:

    1. dem Bundesvorsitzenden

    2. dem Bundesgeneralsekretär

    3. den Landesvorsitzenden


    § 16 - Geschäftsordnung des Bundesvorstandes

    (1) Der Bundesvorstand tritt mindestens einmal in der Woche zusammen. Er wird vom

    Bundesvorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von einem seiner Stellvertreter geleitet.

    (2) Die Einberufung muss binnen einer Frist von 24 Stunden erfolgen, wenn dies schriftlich

    unter Angabe der Gründe beantragt wird:

    1. vom Präsidium,

    2. von einem Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes,

    3. von der Bundestagsfraktion,

    4. vom Vorstand eines Landesverbandes.


    §16a - Geschäftsordnung des Parteipräsidiums

    (1)Das Parteipräsidium tritt alle zwei Wochen einmal zusammen. Es wird vom Bundesvorsitzenden

    oder bei dessen Verhinderung vom Bundesgeschäftsführer geleitet.

    (2)Die Einberufung muss binnen einer Frist von 48 Stunden erfolgen, wenn dies schriftlich unter

    Angabe der Gründe beantragt wird:

    1. vom Bundesvorstand

    2. von einem Drittel der Mitglieder des Parteipräsidiums

    3. von der Bundestagsfraktion

    4. vom Vorstand eines Landesverbandes


    § 17 - Aufgaben des Bundesvorstandes

    (1)Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne

    der Beschlüsse des Bundesparteitags.

    (2)Der Bundesvorstand kontrolliert das Parteipräsidium. Auf Beschluss des Bundesvorstandes kann

    ein Beschluss des Parteipräsidiums außer Kraft gesetzt werden und muss, wenn keine Einigung

    zustande kommt, beim nächsten Bundesparteitag für alle Mitglieder zur Abstimmung aufgerufen werden.

    (3)Der Bundesvorsitzende und sein Stellvertreter sind die gesetzlichen Vertreter der

    Bundespartei (Vorstand gemäß § 26 BGB). Der Bundesvorsitzende vertritt die Bundespartei

    allein. Verträge, welche die Bundespartei verpflichten, werden von ihm oder auf Grund der

    von ihm erteilten Vollmachten abgeschlossen.


    §17a - Aufgaben des Parteipräsidiums

    (1)Das Parteipräsidium beschließt, im Sinne der Beschlüsse des Bundesparteitags, über die

    politische Richtung der Partei. Es darf im Namen der Partei Publikationen veröffentlichen,

    die mit den Beschlüssen des Bundesparteitags, der Satzung sowie des Grundsatzprogrammes

    vereinbar sind.

    (2)Das Parteipräsidium kontrolliert den Bundesvorstand. Auf Beschluss des Parteipräsidiums

    kann ein Beschluss des Bundesvorstandes außer Kraft gesetzt werden und muss, wenn keine

    Einigung zustande kommt, beim nächsten Bundesparteitag für alle Mitglieder zur Abstimmung

    aufgerufen werden.

    (3)Im Parteipräsidium werden Anliegen einzelner Mitglieder beraten und gegebenenfalls an das

    Parteischiedsgericht oder an den Bundesvorstand überwiesen.


    IV. Bewerberaufstellung für die Wahlen zu Volksvertretungen,

    Mitgliederentscheid, Mitgliederbefragung und Mitgliederbegehren

    § 18 - Geltung der Wahlgesetze und Satzungen

    Für die Aufstellung der Bewerber für Wahlen zu Volksvertretungen gelten die

    Bestimmungen der Wahlgesetze und der Satzungen der Bundespartei und der zuständigen

    Gebietsverbände.


    § 19 - Mitgliederentscheid

    (1) Über wichtige politische Fragen, für die der Bundesparteitag zuständig ist, und über die

    Spitzenkandidatur zur Bundestagswahl kann ein Mitgliederentscheid durchgeführt werden.

    (2) Ein Mitgliederentscheid findet nicht statt über:

    1. die Änderung der Satzung, der Geschäftsordnung, sowie der Schiedsgerichtsordnung.

    2. innerparteiliche Wahlen.

    3. die Aufstellung von Bewerbern für öffentliche Wahlen.

    4. Anträge, die bereits in den letzten zwei Monaten Gegenstand eines Mitgliederentscheides

    waren.

    (3) Ein Mitgliederentscheid ist auf Beschluss des Bundesparteitages oder des

    Bundesvorstandes oder auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von fünf Landesverbänden

    oder 12 Kreisverbänden oder von 25 Prozent der Mitglieder der FDP durch den

    Bundesvorstand durchzuführen.

    (4) Der Bundesvorstand entscheidet über die Art des Abstimmungsverfahrens. Der

    Mitgliederentscheid erfolgt entweder durch geheime Briefabstimmung, durch eine

    dezentrale Präsenzwahl, durch eine online-basierte Abstimmung oder durch eine

    Kombination dieser drei Verfahren. Es muss aber in den Grundsätzen einer geheimen

    Briefabstimmung gleichstehen. Wird ein Mitgliederentscheid erfolgreich initiiert, gilt ein

    Neutralitätsgebot (Gebot der Gleichbehandlung der Antragsteller) für die

    Bundesgeschäftsstelle. Das Gebot der Gleichbehandlung gilt auch für den

    Bundesvorstand. Das beschränkt nicht das Recht von Mitgliedern des Bundesvorstandes, in

    die politische Diskussion einzugreifen. Der Bundesvorstand hat das Recht, zusammen mit

    der beantragten Formulierung einen Alternativantrag zur Abstimmung zu stellen. Die

    Kreisverbände sind gehalten, zum Thema des jeweiligen Mitgliederentscheids

    Informationsveranstaltungen durchzuführen.

    (5) Ein Antrag auf Durchführung eines Mitgliederentscheids muss schriftlich bei der

    Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Er muss den zur Entscheidung zu bringenden

    Antragstext enthalten. Im Falle eines Antrags von 25 Prozent der Mitglieder muss der Antrag

    durch sämtliche Antragsteller eigenhändig unterschrieben sein. Ein Mitgliederentscheid

    findet nicht mehr statt, wenn ein Bundesparteitag im Sinne des Antrags entscheidet.

    (6) Ein Antrag im Rahmen des Mitgliederentscheids ist beschlossen, wenn er die Mehrheit

    der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat. Enthaltungen werden bei der Berechnung

    der Mehrheit nicht mitgezählt. Umfasst diese Mehrheit mindestens fünfzehn Prozent der

    Mitglieder, so ist dessen Ergebnis die politische Beschlusslage der FDP und steht einer

    Entscheidung des Bundesparteitages gleich. 4Wird dieses Quorum nicht erreicht, wird das

    Ergebnis lediglich als Mitgliederbefragung gewertet.

    (7) Gegenstand eines Mitgliederentscheids kann auch die Bestimmung von

    Spitzenkandidaten zur Bundestagswahl sein. In diesem Fall genügt ein Antrag auf Einleitung

    des Verfahrens. Daraufhin fordert der Bundesvorstand auf, innerhalb einer von ihm

    gesetzten Frist von mindestens 28 Tagen Vorschläge einzureichen. Dem Wahlvorschlag

    muss die schriftliche Zustimmung der Kandidaten beigefügt sein. Wahlvorschläge können

    der Bundesparteitag, der Bundesvorstand, zwei Landesverbände gemeinsam oder 20

    Kreisverbände gemeinsam oder 250 Mitglieder einreichen. Gehen nicht mehr gültige

    Wahlvorschläge ein, als Positionen zu besetzen sind, findet kein Mitgliederentscheid statt.

    Anderenfalls entscheidet der Bundesvorstand über das anzuwendende Verfahren und leitet

    unverzüglich den Mitgliederentscheid ein. Abs. (2) Nr. 2 findet keine Anwendung. Gewählt ist,

    wer die meisten gültigen Stimmen und mindestens die Stimmen von fünfzehn Prozent der

    Mitglieder erhält. Abs. (6) gilt entsprechend. Erfüllt kein Bewerber diese Voraussetzungen,

    entscheidet der Bundesparteitag. Bei Stimmengleichheit mehrerer Bewerber entscheidet

    der Bundesparteitag im ersten Wahlgang ausschließlich über die stimmengleichen

    Bewerber.


    § 19a - Mitgliederbefragung

    (1) Eine Mitgliederbefragung ist auf Beschluss des Bundesparteitags oder des

    Bundesvorstands oder auf Antrag der Vorstände oder Parteitage von zwei Landesverbänden

    oder 20 Kreisverbänden oder von 10 Mitgliedern der FDP durch den Bundesvorstand

    durchzuführen.

    (2) Eine Mitgliederbefragung findet nicht statt über:

    1. innerparteiliche Wahlen.

    2. die Aufstellung von Bewerbern für öffentliche Wahlen.

    3. den Haushaltsplan des Bundesverbands, die Beschäftigung von Mitarbeitern und andere

    Fragen der inneren Organisation des Bundesverbandes und der Bundesgeschäftsstelle.

    (3) Der Bundesvorstand entscheidet über die Art des Abstimmungsverfahrens. Die

    Mitgliederbefragung erfolgt durch geheime Wahl. Wird eine Mitgliederbefragung erfolgreich

    initiiert, gilt ein Neutralitätsgebot (Gebot der Gleichbehandlung der Antragsteller) für die

    Bundesgeschäftsstelle. Das Gebot der Gleichbehandlung gilt auch für den Bundesvorstand.

    Das beschränkt nicht das Recht von Mitgliedern des Bundesvorstandes, in die politische

    Diskussion einzugreifen.

    (4) Ein Antrag auf Durchführung einer Mitgliederbefragung muss schriftlich bei der

    Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Er muss den Fragetext enthalten. Im Falle eines

    Antrags von 500 Mitgliedern muss der Antrag durch sämtliche Antragsteller eigenhändig

    unterschrieben sein.

    (5) Die Organe der Partei sind in ihrer Willensbildung nicht an das Ergebnis der

    Mitgliederbefragung gebunden.

    (6) Das weitere Verfahren regelt die durch den Bundesvorstand zu beschließende

    Verfahrensordnung.


    § 19b - Mitgliederbegehren

    (1) 5 Mitglieder der FDP können beantragen, dass der Bundesvorstand eine bestimmte

    Angelegenheit behandelt (Mitgliederbegehren).

    (2) Ein Mitgliederbegehren findet nicht statt über:

    1. innerparteiliche Wahlen.

    2. die Aufstellung von Bewerbern für öffentliche Wahlen.

    3. den Haushaltsplan des Bundesverbands, die Beschäftigung von Mitarbeitern und andere

    Fragen der inneren Organisation des Bundesverbandes und der Bundesgeschäftsstelle.

    (3) Der Antrag muss schriftlich bei der Bundesgeschäftsstelle eingereicht werden. Er muss

    die zu beratende Angelegenheit genau bezeichnen und durch sämtliche Antragsteller

    eigenhändig unterschrieben sein.

    (4) Der Bundesvorstand muss spätestens auf seiner dritten Sitzung nach Antragseingang die

    Angelegenheit durch Abgabe eines begründeten Votum behandeln.

    II. Gliederung nach Gebietsverbänden

    § 8 - Gliederung

    (1) Die Partei gliedert sich in Landesverbände. Die Landesverbände können nach ihren

    örtlichen Bedürfnissen Untergliederungen schaffen. Innerhalb der staatsrechtlichen

    Grenzen eines Landes gibt es nur einen Landesverband. Ein Landesverband darf nicht

    Gliederungen anderer Landesverbände an sich ziehen.

    (2) Werden einem Lande im staatsrechtlichen Sinne Teile eines anderen Landes oder bis

    dahin bestehenden Landes angegliedert, so gehen die in dem bisher bestehenden Lande

    vorhandenen Gliederungen der Partei in dem Landesverband des vergrößerten Landes auf.

    Der aufnehmende Landesverband hat innerhalb von drei Monaten nach der Aufnahme einen

    Parteitag nach den Regeln seiner Satzung einzuberufen, auf dem die Organe des

    Landesverbandes entsprechend dieser Satzung neu gewählt werden. Dieser Parteitag muss

    spätestens drei Tage nach seiner Einberufung zusammentreten. Unterbleibt dies, so hat der

    Bundesvorstand das Recht der Einberufung gemäß § 9 Abs. (2).

    (3) Wird aus zwei oder mehreren Ländern ein neues Land im staatsrechtlichen Sinne

    gebildet und schließen sich die Gliederungen der Partei nicht von selbst innerhalb von zwei

    Wochen zu einem neuen Landesverband zusammen, so entscheidet der Bundesvorstand im

    Benehmen mit den bisherigen Landesverbänden über Form und Art des

    Zusammenschlusses, es sei denn, der Zusammenschluss ist inzwischen erfolgt.


    § 9 - Bundespartei und Landesverbände

    (1) Die Landesverbände sind verpflichtet, alles zu tun, um die Einheit der Partei zu sichern,

    sowie alles zu unterlassen, was sich gegen die Grundsätze, die Ordnung oder das Ansehen

    der Partei richtet. Sie haben auch ihre Organe zu einer gleichen Verhaltensweise anzuhalten.

    (2) Verletzen Landesverbände, ihnen nachgeordnete Gebietsverbände oder Organe diese

    Pflichten, ist der Bundesvorstand berechtigt und verpflichtet, die Landesverbände zur

    Einhaltung dieser Pflichten aufzufordern. Kommt der Landesverband einer solchen

    Aufforderung nicht binnen einer angemessenen Frist nach, kann der Bundesvorstand den

    Landesverband anweisen, in einer Frist von einer Woche einen Landesparteitag

    einzuberufen, auf dem der Bundesvorstand die dem Landesverband gemachten Vorwürfe

    durch beauftragte Vorstandsmitglieder zu vertreten und geeignete Anträge zu stellen hat.

    (3) Die Landesverbände sind verpflichtet, vor Wahlabreden mit anderen Parteien oder

    Wählergruppen bei den Bundestags- und Landtagswahlen und über Verhandlungen wegen

    der Beteiligung an einer Koalition sich mit dem Bundesvorstand ins Benehmen zu setzen.

    (4) Die Landesverbände sind verpflichtet, bei organisatorischen oder grundsätzlichen

    Abmachungen mit anderen Parteien oder Fraktionen (Gruppen) oder Teilen von diesen

    unverzüglich die Genehmigung des Bundesvorstandes herbeizuführen.

    (5) Der Bundesvorsitzende, seine Stellvertreter, der Generalsekretär sowie jedes beauftragte

    Mitglied des Bundesvorstandes, das seinen Auftrag nachzuweisen hat, haben das Recht, auf

    den Landesparteitagen zu sprechen und – ohne an eine Frist oder Form gebunden zu sein –

    Anträge zu stellen.

    (6) Der Bundesvorstand hat das Recht und die Pflicht, Ermittlungen und Prüfungen

    durchzuführen. Die nachgeordneten Parteiorgane sind verpflichtet, die entsprechenden

    Unterlagen vorzulegen und die Auskünfte zu erteilen, die zur Ausübung dieser Pflicht

    erforderlich sind.

    (7) Die Gebietsverbände führen eigene Unvereinbarkeitslisten, sollten die Parteitage der

    Gebietsverbände nichts anderes beschließen, gilt die Unvereinbarkeitsliste des

    Bundesverbandes.


    III. Die Organe der Bundespartei

    § 10 - Organe der Bundespartei

    (1) Organe der Bundespartei sind dem Rang nach:

    1. der Bundesparteitag,

    2. der Bundesvorstand.


    § 11 - Der Bundesparteitag

    (1) Der Bundesparteitag ist das oberste Organ der Partei. Er ist als ordentlicher oder

    außerordentlicher Bundesparteitag einzuberufen.

    (2) Die Beschlüsse des Bundesparteitages sind sowohl für die Gliederungen der Partei als

    auch für ihre Mitglieder bindend.


    § 12 - Geschäftsordnung des Bundesparteitages

    (1) Ein ordentlicher Bundesparteitag findet all zwei Monate statt. Er wird vom

    Bundesvorstand unter Mitteilung der Tagesordnung und des Tagungsortes mit einer Frist

    von vier Tagen an die Landesverbände einberufen. Im Falle einer Verlegung muss in der

    gleichen Art eingeladen und eine Frist von vier Tagen gewahrt werden.

    (2) Außerordentliche Bundesparteitage müssen durch den Bundesvorsitzenden unverzüglich

    einberufen werden, wenn dies schriftlich unter Angabe der Gründe beantragt wird:

    1. durch Beschlüsse der Vorstände von mindestens vier Landesverbänden,

    2. durch Beschluss der Bundestagsfraktion,

    3. durch Beschluss des Bundesvorstandes.

    Die Beschlüsse müssen mit der Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder gefasst werden.

    Die Ladungsfrist beträgt vier Tage; sie kann in besonders eilbedürftigen Fällen bis auf zwei

    Tagen verkürzt werden.

    (3) Der Bundesvorsitzende eröffnet den Bundesparteitag und leitet die Wahl des

    Parteitagspräsidiums. Das Parteitagspräsidium besteht mindestens aus dem Präsidenten.

    Ihm obliegt die Leitung des Parteitags.


    § 13 - Teilnahme, Rede- und Stimmrecht

    (1) Grundsätzlich darf jedes Mitglied der Partei am Bundesparteitag teilnehmen. Rede- sowie

    Stimmrecht haben grundsätzlich alle Mitglieder.


    §14 - Aufgaben des Bundesparteitages

    (1) Aufgaben des Bundesparteitages sind die Beratung und Beschlussfassung über

    grundsätzliche politische und organisatorische Fragen der Partei.

    (2) Über organisatorische und grundsätzliche Abmachungen mit Parteigliederungen anderer

    Parteien auf Bundesebene oder deren Fraktionen entscheidet der Bundesparteitag; ggf. ist

    ein außerordentlicher Bundesparteitag einzuberufen. Die verfassungsmäßigen Rechte der

    Abgeordneten bleiben unberührt.

    (3) Weitere Aufgaben des Bundesparteitages sind insbesondere:

    1. die Wahl des Parteitagspräsidiums,

    2. die Beschlussfassung über

    a) den Bericht des Bundesvorstandes,

    3. die Entlastung des Bundesvorstandes,

    4. die Wahl des Bundesvorstandes,

    5. die Wahl des Bundesschiedsgerichts,

    (4) Der Generalsekretär wird auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden für dessen Amtszeit

    gewählt.

    (5) Der Bundesparteitag beschließt Ein- und Austragungen aus der Unvereinbarkeitsliste des

    Bundesverbandes. Er kann Beschlüsse des Bundesvorstand, welche die

    Unvereinbarkeitsliste bearbeiten, bestätigen oder rückgängig machen.

    Stand: 20.07.2020


    I. Zweck und Mitgliedschaft

    § 1 - Zweck
    (1) Die Freie Demokratische Partei (FDP) ist eine Partei im Sinne des Grundgesetzes der
    Bundesrepublik Deutschland und des Parteiengesetzes. Sie vereinigt Mitglieder ohne
    Unterschied der Staatsangehörigkeit, des Standes, der Herkunft, der Rasse, des Geschlechts
    und des Bekenntnisses, die beim Aufbau und Ausbau eines demokratischen Rechtsstaates
    und einer vom sozialen Geist getragenen freiheitlichen Gesellschaftsordnung mitwirken
    wollen und totalitäre und diktatorische Bestrebungen jeder Art ablehnen.
    (2) Die FDP ist die liberale Partei in Deutschland. Verpflichtendes Ziel für alle Liberalen ist
    die Stärkung von Freiheit und Verantwortung des Einzelnen. Die FDP steht für Toleranz und
    Weltoffenheit, für eine Ordnung der sozialen Marktwirtschaft und für den freiheitlichen
    Rechtsstaat.
    (3) Die FDP erstrebt eine Zusammenarbeit mit gleichgerichteten politischen Vereinigungen
    anderer Staaten mit dem Ziele, eine überstaatliche Ordnung im Geiste liberaler und
    demokratischer Lebensauffassung herbeizuführen.


    § 2 - Mitgliedschaft
    (1) Jeder, der in Deutschland lebt, sowie jeder Deutsche, der im Ausland lebt, kann Mitglied
    der Partei werden, wenn er das 16. Lebensjahr vollendet hat und die Grundsätze und die
    Satzungen der Partei anerkennt. Personen, die infolge Richterspruchs die Amtsfähigkeit, die
    Wählbarkeit oder das Wahlrecht nicht besitzen, können nicht Mitglied der Freien
    Demokratischen Partei sein. Die Aufnahme von Nicht-EU-Bürgern setzt im Regelfall einen
    Aufenthalt von 2 Jahren in Deutschland voraus.
    (2) Mitglied der Partei können nur natürliche Personen sein.
    (3) Die gleichzeitige Mitgliedschaft in der Freien Demokratischen Partei und bei einer
    anderen mit ihr im Wettbewerb stehenden Partei oder Wählergruppe ist ausgeschlossen.
    Das gleiche gilt bei gleichzeitiger Mitgliedschaft in einer ausländischen Partei, Organisation
    oder Vereinigung, deren Zielsetzung den Zielen der FDP widerspricht.
    (4) Die Bundespartei führt eine zentrale Mitgliederdatei.


    § 3 - Erwerb der Mitgliedschaft
    (1) Die Mitgliedschaft in der Freien Demokratischen Partei wird nach den Satzungen der
    Landesverbände oder der Auslandsgruppen erworben.
    (2) Die Aufnahme setzt voraus, dass das aufzunehmende Mitglied im Bereich der
    aufnehmenden Gliederung (nach der jeweiligen Landessatzung zuständige Untergliederung
    des Landesverbandes oder Auslandsgruppe) einen Wohnsitz hat und nicht schon Mitglied der
    FDP ist.

    (2a) Während des Aufnahmeverfahrens hat der Bewerber als „Mitglied im
    Aufnahmeverfahren die Rechte nach § 13 Abs. (1) Satz 1.
    (3) Bei Wohnsitzwechsel in ein anderes Bundesland geht die Mitgliedschaft über; hat ein
    Mitglied mehrere Wohnsitze, bestimmt es selbst, wo es Mitglied ist. Das Parteimitglied hat
    den Wohnsitzwechsel unverzüglich seinem bisherigen und dem neuen Orts- bzw.
    Kreisverband anzuzeigen.
    (4) In Ausnahmefällen kann ein Mitglied auf seinen Antrag mit Zustimmung der Vorstände
    der betroffenen Gebietsverbände Mitglied in einem Gebietsverband sein, in dem das Mitglied
    keinen Wohnsitz hat.
    (5) Die Mitgliedschaft kann in begründeten Ausnahmefällen auf Antrag auch unmittelbar bei
    der Bundespartei erworben werden. Diese Anträge bedürfen der Genehmigung des
    Bundesvorstandes, der über sie im Benehmen mit dem zuständigen Landesverband
    entscheidet.
    (6) Über Aufnahmeanträge von Deutschen, die ihren Wohnsitz außerhalb Deutschlands
    haben, entscheidet der Bundesvorstand.
    (7) Personen, die Mitglied einer Partei oder Wählergruppierung, welche auf der
    Unvereinbarkeitsliste steht, sind, können keine Mitglieder werden.


    § 4 - Rechte und Pflichten der Mitglieder
    (1) Jedes Mitglied hat das Recht und die Pflicht, im Rahmen dieser Satzung und der Satzung
    seines Landesverbandes die Zwecke der Freien Demokratischen Partei zu fördern und sich
    an der politischen und organisatorischen Arbeit der Partei zu beteiligen.
    (2) Mitglieder richterlicher Instanzen sind auch nach Beendigung ihres Amtes zur
    Verschwiegenheit über die ihnen in Ausübung ihres Amtes bekanntgewordenen Tatsachen
    und über die Beratung auch gegenüber Parteimitgliedern verpflichtet.


    § 5 - Beendigung der Mitgliedschaft
    (1) Die Mitgliedschaft endet durch:
    1. Tod,
    2. Austritt,
    3. Beitritt zu einer anderen, mit der FDP im Wettstreit stehenden Partei oder Wählergruppe,
    4. Beitritt zu einer anderen, mit einer FDP-Fraktion oder parlamentarischen Gruppe der
    FDP in Wettstreit stehenden Fraktion oder parlamentarischen Gruppe,
    5. rechtskräftigen Verlust oder Aberkennung der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit oder des
    Wahlrechts,
    6. Eintritt ein eine auf einer Unvereinbarkeitsliste der FDP stehende Partei oder
    Wählergruppierung.
    7.Ausschluss nach § 6.

    (2) Ausgeschlossene Mitglieder sind der Bundespartei unter Bekanntgabe der
    Ausschlussgründe zu melden.


    § 6 - Ordnungsmaßnahmen
    (1) Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen Grundsätze oder Ordnung der Partei
    und fügt ihr damit Schaden zu, so können folgende Ordnungsmaßnahmen verhängt werden:
    1. Verwarnung,
    2. Verweis,
    3. Enthebung von einem Parteiamt,
    4. Aberkennung der Fähigkeit, ein Parteiamt zu bekleiden, bis zur Höchstdauer von zwei
    Jahren,
    5. Ausschluss nach Maßgabe des Absatzes (2).
    Die Maßnahmen nach Nr. 1 oder 2, 3 und 4 können auch nebeneinander verhängt werden.
    (2) Ein Mitglied kann nur dann ausgeschlossen werden, wenn es vorsätzlich gegen die
    Satzung oder erheblich gegen die Grundsätze oder die Ordnung der Partei verstößt und ihr
    damit schweren Schaden zufügt. Ein Verstoß im Sinne von Satz 1 liegt vor, wenn ein Mitglied
    vor oder während seiner Mitgliedschaft in der Partei Mitbürger als Gegner eines totalitären
    Regimes denunziert oder seine gesellschaftliche Stellung dazu missbraucht hat, andere zu
    verfolgen. Ein Verstoß im Sinne von Satz 1 liegt ferner bei Verletzung der richterlichen
    Schweigepflicht, Verweigerung des Beitritts zur oder Austritt aus der parlamentarischen
    Gruppe der FDP vor.
    (3) Die parlamentarischen Gruppen der Partei sind gehalten, ein rechtskräftig
    ausgeschlossenes oder ein ausgetretenes Parteimitglied aus ihrer Gruppe auszuschließen.

    §6a – Unvereinbarkeitsliste

    Die Partei führt eine Unvereinbarkeitsliste, diese wird schriftlich festgehalten und separat
    veröffentlicht.


    § 7 - Wiederaufnahme
    Ein rechtskräftig ausgeschlossenes Mitglied kann nur mit vorheriger Zustimmung des
    Landesvorstandes wieder Mitglied der Partei werden.

    An den Deutschen Presserat


    Sehr geehrter Herr Präsident des Deutschen Presserates Yoshi Gysi,


    eine Demokratie braucht ein Medium welches aktuell, neutral und sicher über die Politik berichtet.

    Deshalb möchte ich sie um die Zulassung meines Mediums "SimNews" bitten.


    Es würde mich freuen, wenn sie mir schnell antworten würden.


    Mit freundlichen Grüßen


    Kevin Schmid

    FDP Logo.png


    Sehr geehrter Herr Bundeswahlleiter,


    mit diesem Brief überreichen Dean W. Scholz , Sören Hartmut Scholz und meine Person Ihnen die Wahlunterlagen der Freien Demokratischen Partei für die Wahl zum 1. Deutschen Bundestag.


    Wahlliste:

    Listenplatz 1: Herr Dr. Dean Lindner

    Listenplatz 2: Herr Luca von Klingenstein

    Listenplatz 3: Herr Felix von Albrecht

    Listenplatz 4: Herr Kevin Schmid


    Das Grundsatzprogramm der Freien Demokratischen Partei finden sie hier: Grundsatzprogramm_der_FDP.pdf


    Alle Listenplätze und das Grundsatzprogramm wurden auf unserem ersten Bundesparteitag am 21.02.2020 gewählt und verabschiedet. Dabei wurden alle geltenden Gesetze, sowie die Bundessatzung der Freien Demokratischen Partei eingehalten, dies versichern wir an Eides statt.


    Es verbleiben für alle Nachfragen mit freundlichen Grüßen


    Dr. Dean Lindner

    Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei


    Kevin Schmid

    Stellvertretender Bundesvorsitzender der Freien Demokratischen Partei


    Felix von Albrecht

    Bundesgeneralsekretär der Freien Demokratischen Partei