Dr. h.c. Phoenix Schmid FDP
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Beiträge von Dr. h.c. Phoenix Schmid

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Außenpolitik

    Eine Demokratiereform der Europäischen Union

    Die EU ist seit 30 Jahren eine erfolgreiche Organisation, die sich für den Frieden in Europa einsetzt. Trotzdem ist die Europäische Union nicht so demokratisch, wie sie sein könnte. Deshalb wollen wir eine Reform der EU anstreben.


    Diese Reform soll, nach den Vorstellungen der Demokraten 21, dem Europäischen Parlament das Recht bringen, selber Entwürfe für Richtlinien und Verordnungen einzureichen, sowie wollen wir das Einstimmigkeitsprinzip im Europäischen Rat lockern.



    Folgen aus der Trump-Administration ziehen

    Wir Demokraten 21 sind froh, dass Joe Biden und Kamala Harris in den USA gewählt wurden. Jedoch hat die Trump-Administration gezeigt, dass wir Europäer:innen ein eigenes Militärbündnis neben der NATO brauchen, um unseren Kontinent zu schützen.


    Zudem wollen wir die transatlantischen Beziehungen wieder vertiefen und gemeinsam mit unseren amerikanischen und kanadischen Freunden die Probleme der Zukunft angehen und multilaterale Lösungen herausarbeiten.


    Wir stehen zum Prinzip der Subsidiarität

    Als Partei der politischen Mitte stehen wir zum Subsidiaritätsprinzip, denn was den Menschen vor Ort oder in einem Land betrifft, soll vor Ort bleiben, damit das so bürgernah wie möglich entschieden werden kann. Da darf durch europäische Regeln nicht verhindert werden.



    Eine echte Partnerschaft auf Augenhöhe

    Seit vielen Jahren existiert das transatlantische Bündnis NATO nun schon als Friedenssicherung in Europa und der Welt. Dennoch gibt es Verbesserungspotenzial - beispielsweise ist es so, dass die USA immer mehr die Führungsrolle übernehmen, während Europa ins Hintertreffen gerät und mehr Anhängsel als Partner ist. Das wollen wir ändern.


    Durch Reformen in Verteidigungs- und Außenpolitik wollen wir erreichen, dass die USA und ein Europa, das Verantwortung übernimmt, zukünftig als Partner auf Augenhöhe agieren.



    Chinesischen Einfluss begrenzen

    Die Volksrepublik China mit ihrer diktatorischen Politik verfolgt das Ziel, ihren Einfluss weltweit auszubauen und zu festigen. Dem müssen wir uns als Verteidiger der Demokratie entgegensetzen und den Einfluss Chinas insbesondere in Afrika und Asien durch diplomatische bzw. wirtschaftliche Maßnahmen eindämmen.



    Russland - Herausforderung und Chance

    Russland ist ein Land, welches derzeit an keinerlei demokratischen Prinzipien festhält - dies ist hart zu kritisieren und hiergegen müssen wir als Deutschland und Europa auch hart und entschieden vorgehen. Dennoch liegt in Russland auch eine Chance: Russland und der Westen haben in der Vergangenheit bereits gut zusammengearbeitet und dies gilt es durch konsequente, aber auf Deeskalation pochende Politik auch für die Zukunft anzustreben.

    Innenpolitik

    Partizipierung der Jugend an unserer Demokratie

    Die Demokraten 21 wollen, dass so viele Menschen wie möglich an der Demokratie teilhaben. Grundlage dafür ist, dass ebenfalls die politische Bildung in unserem Land gestärkt wird.


    Junge Menschen nehmen bereits in vielen Lebensbereichen Verantwortung wahr, werden aber von der politischen Teilhabe ausgeschlossen. Dabei sind sie diejenigen, die am längsten von politischen Entscheidungen beeinflusst werden. Das Wahlrecht ab 16 Jahren ist gelebte Generationengerechtigkeit.



    Alle zusammen gegen Extremismus

    Als Partei der politischen Mitte stellen sich die Demokraten 21 gegen jede Form des Extremismus. Politischen Extremismus lehnen wir genauso ab wie religiös oder nationalistisch motivierten Extremismus. In den Sicherheitsbehörden muss die wissenschaftliche Expertise bei der Bekämpfung des Extremismus ausgebaut werden.


    Auch sollte der Bund die Präventionsarbeit und funktionierende Aussteigerprogramme zu unterschiedlichen Extremismusformen auf eine verlässliche finanzielle Grundlage stellen.



    Mietpreisbremse durch sinnvolle Maßnahmen ersetzen

    Die Mieten in den Großstädten steigt ins Unermessliche, dadurch können Menschen mit mittleren bis niedrigen Einkommen diese nicht mehr sich leisten und müssen aus den Wohnungen ausziehen.


    Die Berliner Mietpreisbremse, welche vom damaligen rot-grün-roten Senat beschlossen wurde, und ein Mietenstopp schaden dem Wohnungsmarkt in den betroffenen Städten mehr als das diese etwas nützen.


    Deshalb wollen wir diese Instrumente durch eine Reform des Baurechts, sowie anderen Maßnahmen, wie zum Beispiel ein Verbot des absichtlichen Leerstandes von Wohnraum ab einem Zeitpunkt von einem Jahr nach der letzten Vermietung, ersetzen.



    Ein Einwanderungsgesetz für Deutschland

    Die Demokraten 21 fordern ein Einwanderungsgesetz für das Einwanderungsland Deutschland. Dieses darf Einwanderung nicht komplett verhindern, sondern muss diese in geordnete Bahnen bringen. Dabei dürfen auch elementare Menschenrechte, wie das Recht auf Asyl nicht verhindert werden. Auch wollen wir die Frage der Einwanderung final europäisch klären.


    Zu dem Gesetz gehört auch die Einteilung der Kompetenzen von Bund und Ländern. Der Bund soll sich dabei um alle Fragen des Schutzstatus, der Beendigung des Aufenthaltes, sowie der Abschiebung kümmern, damit die Länder sich um die Integration kümmern können.


    Auch gehört zu einem geordneten Einwanderungsrecht die konsequente Durchsetzung der Pflicht zur Ausreise durch Abschiebung und dafür die Schaffung der ausreichenden Anzahl von Plätzen der Abschiebehaft.



    Der Polizei nicht letale Waffen geben

    Der Polizei muss aus der Sichtweise der Demokraten 21 die Möglichkeit gegeben werden eine Situation, die sonst mit der Schusswaffe gelöst werden würde, mit einer nicht letalen, nicht tödlichen, Waffe zu lösen.


    Deswegen wollen wir Tests durchführen und gegebenenfalls nach erfolgreichen Ergebnissen die Elektroimpulswaffe, auch Taser genannt, für die Bundespolizei einzuführen.

    Vorwort des Spitzenkandidaten* der Demokraten 21:

    Sehr geehrte Landsleute,

    Liebe Freunde und Mitglieder der Demokraten 21,


    Unser Land, unsere Republik, kann viel mehr sein, als nur im Halbschlaf. Wir können Einzelarbeit und Gruppenarbeit. Wir können dichten und denken. Wir können reden und machen. Wir können alles werden, wenn wir wollen.


    Wir Demokraten 21 wissen, dass sich nicht alles zum Guten wenden kann, sondern auch zum Schlechten. Deswegen setzen wir uns auch aktiv gegen jeden Extremismus und Antidemokratismus ein.


    Die Demokraten 21 und ich wollen unser Land aktiv mitgestalten. Denn es gibt vieles zu tun und auch Lösungen zu den heutigen und künftigen Problemen müssen gesucht werden.


    Auf den nächsten Seiten finden Sie die Punkte, die wir in der nächsten Wahlperiode umsetzen wollen. Mit einer Stimme für die Demokraten 21 bekommen Sie eine Politik, die sich nicht an Ideologien aufhängt, sondern aktiv und konstruktiv für Sie arbeitet.


    Wählen Sie daher am 30.05.2021 mit beiden Stimmen die Demokraten 21!


    Dr. h. c. Phoenix Schmid

    Bundesvorsitz und Spitzenkandidat:in der Demokraten 21

    §19 Statutenänderungen

    (1)Änderungen des Statuts können nur von einem Bundeskongress mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.
    (2)Die Antragsfrist für Statutenänderungsanträge fällt zwei Tage vor die allgemeingültige Antragsfrist für Bundeskongresse.
    (3)Niemand hat das Recht, durch mündlichen oder nicht fristgerechten Antrag Statutenänderungen herbeizuführen.
    (4)Der Bundesvorstand hat das Recht nicht inhaltliche Änderungen an den Statuten vorzunehmen. Darunter fällt die Behebung von Rechtschreibfehlern und von Grammatikfehlern.

    §18 Auflösung oder Verschmelzung der Partei

    (1)Die Auflösung der Bundespartei oder ihre Verschmelzung mit einer anderen Partei kann nur durch einen Beschluss des Bundeskongresses mit einer Mehrheit von drei Vierteln der zum Bundeskongress stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, nachdem der entsprechende Antrag mindestens eine Woche vorher der Partei mit Begründung bekannt gegeben worden ist.
    (2)Die Auflösung eines Landesverbandes kann durch einen Beschluss des Bundeskongresses mit einer Mehrheit von drei Vierteln der beim Bundeskongress anwesenden stimmberechtigten Mitglieder beschlossen werden, nachdem der entsprechende Antrag mindestens eine Woche vorher den Landesverbänden mit Begründung bekannt gegeben worden ist. Dieser Beschluss berechtigt den Bundesvorstand, mit sofortiger Wirkung alle Maßnahmen zu ergreifen, die notwendig sind, um einen neuen Landesverband zu gründen.
    (3)Die Landesverbände haben eine Bestimmung in ihrer Satzung aufzunehmen, wonach Beschlüsse über ihre Auflösung oder Verschmelzung zur Rechtskraft der Zustimmung eines Bundeskongresses bedürfen.

    §17 Schiedsgerichte

    (1)Der Bundeskongress verabschiedet eine Schiedsgerichtsordnung für die Demokraten 21.
    (2)Der Bundesverband muss ein Schiedsgericht haben, Landesverbände können Schiedsgerichte bilden.
    (3)Die Amtszeit der Schiedsrichter der D21 beläuft sich auf drei Monate. Schiedsrichter dürfen kein Amt eines Vorstandes der Partei haben und werden vom Bundeskongress gewählt. Eine Wiederwahl für eine weitere Amtszeit ist möglich.
    (4)Alle Schiedsrichter sind an Aufträge nicht gebunden und nur ihrem Willen unterworfen. Sie müssen Mitglieder der Partei sein.

    §16 Mitgestaltung der Partei

    (1)Die Mitgestaltung der Partei folgt in zwei Formen:
    (a)den Bundesarbeitskreisen (BAKs)
    (b)den Flügeln der Demokraten 21
    (2)Die Bundesarbeitskreise (BAKs) behandeln ein Themenbereich, welcher wichtig für die Parteiarbeit ist. BAKs können beim Bundeskongress oder beim Präsidium mit Begründung beantragt werden.
    (3)Es gibt zwei ständige Bundesarbeitskreise. Mitglied kann man nur nach Prüfung der Eignung durch den Generalsekretären des Bundesverbandes werden. Diese ständige Bundesarbeitskreise sind:
    (a)der Bundesarbeitskreis Statute
    (b)die Antragskommission
    (4)Um die Interessengruppen innerhalb der Partei zu ordnen gründet der Bundesvorstand parteiinterne Flügel. Diese werden von einem Flügelsprecher und einem stellvertretenden Flügelsprecher geleitet.
    (5)Für die Flügel gilt §8 Absatz 3 Satz 1 dieses Statuts.

    §15 Aufstellung von Kandidaten zu Wahlen

    (1)Bei der Aufstellung der Kandidaten zu den Wahlen der Volksvertretungen gelten die Bestimmungen der Wahlgesetze des Bundes und der Länder.
    (2)Die Listen zu den Wahlen der Volksvertretungen der Länder und Kreise können nur von den Gebietsverbänden, in denen die Wahl stattfindet, bestimmt werden. Die Bestimmung findet durch Wahl auf dem jeweiligen Kongress statt.
    (3)Die Liste der D21 zu der Wahl des Deutschen Bundestages wird durch geheime Wahl auf dem Bundeskongress bestimmt. Sollte es dabei dazu kommen, dass es eine Kampfkandidatur, zwei Bewerber auf einen Platz, gibt, so rückt derjenige, der die Wahl verloren hat, automatisch auf den nächsten Platz.
    (4)Absatz 3 Satz 2 gilt nicht, wenn der Bewerber, der die Wahl verloren hat, seine Kandidatur zurückzieht.
    (5)Die Wahl des Kandidaten der Demokraten 21 zur Wahl des Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland findet in allgemeiner, freier, gleicher und geheimer Wahl auf dem Bundeskongress statt. Gewonnen hat der Kandidat, der die Mehrheit aller abgegebenen Stimmen auf sich vereinigen konnte.

    §14 Aufgaben des Präsidiums

    (1)Das Präsidium beschließt, im Sinne der Beschlüsse des Bundeskongresses, über die politische Richtung der Partei.
    (2)Das Präsidium kontrolliert den Bundesvorstand. Auf Beschluss des Präsidiums kann ein Beschluss des Bundesvorstandes außer Kraft gesetzt werden und muss, wenn keine Einigung zustande kommt, beim nächsten Bundeskongress für alle Mitglieder zur Abstimmung aufgerufen werden.
    (3)Im Präsidium werden Anliegen einzelner Mitglieder beraten und gegebenenfalls an das Schiedsgericht oder an den Bundesvorstand überwiesen.

    §13 Aufgaben des Bundesvorstandes

    (1)Der Bundesvorstand ist der Vorstand gemäß §26 des Bürgerlichen Gesetzbuches. Der Bundesverband wird durch den Bundesvorsitzenden oder dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden gesetzlich vertreten. Der Bundesverband wird vom Bundesvorsitzenden alleine vertreten. Verträge,
    welche den Bundesverband verpflichten, werden von ihm oder auf Grund der von ihm erteilten Vollmachten abgeschlossen.
    (2)Der Bundesvorstand beschließt über alle organisatorischen und politischen Fragen im Sinne der Beschlüsse des Bundeskongresses.
    (3)Der Bundesvorstand kontrolliert das Präsidium. Auf Beschluss des Bundesvorstandes kann ein Beschluss des Präsidiums außer Kraft gesetzt werden und muss, wenn keine Einigung zustande kommt, beim nächsten Bundeskongress für alle Mitglieder zur Abstimmung aufgerufen werden.

    §12a Geschäftsordnung des Präsidiums

    (1)Das Präsidium tritt jede zweite Woche zusammen und wird vom Bundesvorsitzenden oder von dem Generalsekretären des Bundesverbandes geleitet.
    (2)Das Präsidium muss zusammentreten, wenn dies von folgenden schriftlich verlangt wird:
    (a)vom Bundesvorstand
    (b)von einem Drittel der Mitglieder des Präsidiums
    (c)von der Bundestagsfraktion/der Parlamentarischen Gruppe im Bundestag
    (d)zwei Vorständen der Landesverbände
    (3)Wenn das Präsidium nur drei Mitglieder hat, so gilt folgende Formulierung des Punktes b:
    “(b) von zwei Dritteln der Mitglieder des Präsidiums”

    §12 Das Präsidium



    (1)Das Präsidium der Demokraten 21, kurz Präsidium, besteht aus:
    (a)dem Bundesvorsitzenden
    (b)dem Generalsekretären des Bundesverbandes
    (c)dem Flügelsprecher oder dem stellvertretenden Flügelsprecher der Flügel der D21
    (d)den Vorsitzenden der Landesverbände
    (e)den Vorsitzenden der Landesverbünde

    (f)dem Vorsitzenden der Fraktion oder Parlamentarischen Gruppe der D21 im Bundestag
    (g)den Regierungschefs der Länder, sollten diese der D21 angehören
    (h)dem Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sollte dieser der D21 angehören.
    (2)Sollte ein Mitglied der Buchstaben c, d und e sich mit einer der aufgeführten Funktionen überschneiden, so kann ein weiterer Vertreter bestimmt werden. Dieser muss Mitglied der Partei sein.
    (3)Sollte das Mitglied nach Buchstabe e schon Mitglied des Präsidiums sein, so kann die Fraktion eine Vertretung senden.

    §11a Geschäftsordnung des Bundesvorstandes

    (1)Der Bundesvorstand tritt jede Woche zusammen und wird vom Bundesvorsitzenden oder von dem stellvertretenden Bundesvorsitzenden geleitet.
    (2)Der Bundesvorstand muss zusammentreten, wenn dies von folgenden schriftlich verlangt wird:
    (a)vom Präsidium der D21
    (b)von einem Drittel der Mitglieder des Bundesvorstandes
    (c)von der Bundestagsfraktion/der Parlamentarischen Gruppe im Bundestag(d)zwei Vorständen der Landesverbände

    (3)Wenn der Bundesvorstand nur drei Mitglieder hat, so gilt folgende Formulierung des Punktes b:
    “(b) von zwei Dritteln der Mitglieder des
    Bundesvorstandes”

    §11 Der Bundesvorstand

    (1)Der Vorstand des Bundesverbandes der Demokraten 21, kurz Bundesvorstand, besteht aus:
    (a)dem Bundesvorsitzenden
    (b)den stellvertretenden Bundesvorsitzenden
    (c)dem Generalsekretären des Bundesverbandes
    (d)weiterer Beisitzer, wenn diese vom Bundeskongress gewählt wurden.


    (2)Scheidet ein Mitglied der Punkte a bis c aus, so erfolgt die Nachwahl auf dem nächsten Bundeskongress. Die Nachwahl gilt für die restliche Amtszeit des Bundesvorstandes. Sie können sich nicht vertreten lassen.
    (3)Der Generalsekretär des Bundesverbandes wird vom Bundeskongress auf Vorschlag des Bundesvorsitzenden gewählt.
    (4)Die Wahl des Vorstandes findet alle zwei Monate statt.

    §10a Geschäftsordnung des Bundeskongresses

    (1)Der Bundeskongress gibt sich in seiner ersten Sitzung eine Geschäftsordnung. Diese muss die Regelungen von diesem Statut, welche den Bundeskongress betreffen, beinhalten und wird separat veröffentlicht.

    (2)Ein ordentlicher Bundeskongress findet all zwei Monate statt. Er wird vom Bundesvorstand unter Mitteilung der Tagesordnung und des Tagungsortes mit einer Frist von vier Tagen an die Landesverbände einberufen. Im Falle einer Verlegung muss in der gleichen Art eingeladen und eine Frist von vier Tagen gewahrt werden.

    §10 Der Bundeskongress

    (1)Der Bundeskongress der Demokraten 21 ist das höchste Organ der Partei. Er ist die Hauptversammlung/der Parteitag nach §8 des Gesetzes über die politischen Parteien.
    (2)Die Beschlüsse des Bundeskongresses sind für alle Mitglieder und Gliederungen der Partei bindend.