Nachdem der Bundesminister der Verteidigung Dr.h.c. Elias von Hohenloh aus seinem Amt ausgeschieden ist, wird zu seinen Ehren ein Zapfenstreich abgehalten.
Folgenden Musikwünsche sind zu spielen:
- Großer Gott ich lobe dich
- Happy
- Aderte Fidelis
Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,
das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.
Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.
Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück
Nachdem der Bundesminister der Verteidigung Dr.h.c. Elias von Hohenloh aus seinem Amt ausgeschieden ist, wird zu seinen Ehren ein Zapfenstreich abgehalten.
Folgenden Musikwünsche sind zu spielen:
Der Bundespräsident verkündet:
folgende Personen werden mit folgenden Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet:
Herr Jonathan Brandt
Verdienstkreuz am Bande des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland
Für seine Arbeit als Präsident des bayrischen Landtages, sowie Mitglied des Bundestages als auch des Bundesrates der Bundesrepublik und als heldenhafter Verteidiger der Braukunst.
Herr Ministerpräsident Fabian Stettner
Verdienstkreuz 1.Klasse des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland
Für seine Arbeit als Ministerpräsident des Freistaates Bayern, Bundesminister, Mitglied des Bundestages als auch des Bundesrates der Bundesrepublik und als unermüdlicher Kämpfer für die Weißwurst-Tradition.
Der Bundespräsident verkündet:
folgende Personen werden mit folgenden Stufen des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland ausgezeichnet:
Herr Prof. Paul Weber, Bundeskanzler
Großkreuz des Bundesverdienstkreuzes der Bundesrepublik Deutschland
Für seinen Einsatz für die Bundesrepublik als Kanzler, Ministerpräsident, Mitglied des Bundestages, Mitglied des Bundesrates, Landesminister, Mitglied des Landtags Baden-Württemberg, Mitglied des bayrischen Landtags, seine Tapferkeit in der Entführung durch die Grauen Wölfe und als wichtige Person in der Entwicklung der Nation.
Im Namen der Bundesrepublik Deutschland
Ordne ich einen Trauerstaatsakt
aufgrund der Anordnung über
Staatsbegräbnisse und Staatsakte vom 02. Juli 1966
für
Herren Hobert Rabeck an.
Berlin der 12.11.2021
Der Bundespräsident
Christan Müller
Der Bundeskanzler
Prof. Paul Weber
Der Bundesminister des Inneren
Dean W. Scholz
Art. 1
Änderung des Bundeswahlgesetzes
§ 13 Absatz 1 des Bundeswahlgesetzes wird wie folgt geändert:
(1) Als Bewerber einer Partei kann in einem Wahlvorschlag nur benannt werden, wer in einer Mitgliederversammlung zur Wahl eines Wahlbewerbers oder in einer besonderen oder allgemeinen Vertreterversammlung hierzu gewählt worden ist.
Art. 2
Inkrafttreten
Das Gesetz tritt mit Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Das Bundespräsidialamt sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Bewerbungen können per Konservation direkt an den Bundespräsidenten gestellt werden
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Frau
Andrea Dadmarz
zur
Bundesministerin für Ernährung & Landwirtschaft
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
zum
Bundesminister der Verteidigung.
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
Dean Scholz
zum
Bundesminister des Innern für Justiz und Verbraucherschutz.
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
zum
Bundesminister für Arbeit, Bau & Soziales
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
zum
Bundesminister der Finanzen.
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 64 Absatz 1 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
Dr. Walter-Bodo von der Vogelweide
zum
Bundesminister für besondere Aufgaben.
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Artikels 63 Absatz 2 des
Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland
ernenne ich
Herrn
Prof. Paul Weber
zum
Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland
Berlin, den 07.11.2021
Im Namen
der
BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND
auf Grundlage des Paragraphen 54 Absatz 1 des
Bundesbeamtengesetzes
versetze ich auf seinen Wunsch hin den
Staatssekretär im Bundespräsidialamt
Herr
Ernst Richard Fürst von Thurn und Taxis
in den
Einstweiligen Ruhestand.
Für die dem deutschen Volke geleisteten treuen Dienste
spreche ich ihm Dank und Anerkennung aus.
Berlin, den 01.11.2021
Deutscher Bundestag | Drucksache 3/019 |
3. Wahlperiode | 06.03.2021 |
Gesetzentwurf
Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Laut § 4 des Gesetzes über die Rechtsstellung der Reservisten (Reservistengesetz – ResG) dürfen Reservisten der Bundeswehr „längstens bis zum Ablauf des Monats, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden“ . Viele Menschen möchten jedoch auch nach ihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben einen Dienst für die Gesellschaft leisten. Folglich sollte das Höchstalter für Reservedienstleistende in der Bundeswehr abgeschafft werden, sodass alle gesundheitlich geeigneten ehemaligen Soldatinnen und Soldaten Reservedienst leisten können. Bereits jetzt wird vor Beginn jeder Reserveübung und jedes Reservedienstes eine ärztliche Untersuchung vorgenommen und nur nach erfolgter Tauglichkeitsbescheinigung ist dem Bewerber die Teilnahme am Reservedienst erlaubt. Gerade in Krisenzeiten, wie zum Beispiel beim Oder-Hochwasser 2002, kann die Bundeswehr auch zur Amtshilfe eingesetzt werden. Tausende Reservisten haben sich freiwillig gemeldet, um auszuhelfen. In solchen Fällen könnten auch gesunde ehemalige Soldatinnen und Soldaten ihren Reservedienst leisten, die das bisherige Höchstalter von 65 Jahren bereits überschritten haben.
Deutschlands Demografiekurve zeigt, dass die Bevölkerung immer älter wird. Viele ältere Menschen fühlen sich auch nach ihrem Eintritt in die Rente noch gesund genug, um weiter einer Teilbeschäftigung nachzugehen zu wollen. Dies sollte man ihnen am Beispiel der Reservewehrdienstleistenden auch ermöglichen. Durch eine Abschaffung des Höchstalters für den Reservedienst in der Bundeswehr greifen wir Diskriminierungsklagen vor, ohne Nachteile für diejenigen zu schaffen, die bereits vorher aus ihrem Dienst ausscheiden wollen.
Änderung des Reservistengesetzes (ResG) in:
§4 Reservewehrdienstverhältnis
Reservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können solange es die Gesundheitliche Verfassung zulässt, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
§ 13 Entlassung
1 wird vollständig gestrichen.
Keine.
Keine.
E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger
Keine.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Keine.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Keine.
Gehalt für Soldatinnen und Soldaten.
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§4 ResG
§4 Reservewehrdienstverhältnis
Reservistinnen und Reservisten, die sich freiwillig verpflichtet haben, ehrenamtlich eine Funktion in der Reserveorganisation der Bundeswehr wahrzunehmen, können solange es die Gesundheitliche Verfassung zulässt, in ein Wehrdienstverhältnis nach diesem Gesetz (Reservewehrdienstverhältnis) berufen werden. Die Regelungen des Soldatengesetzes und des Wehrpflichtgesetzes zur Begründung anderer Wehrdienstverhältnisse bleiben im Übrigen unberührt, soweit sich aus den nachfolgenden Vorschriften nichts anderes ergibt.
§ 13 Entlassung
1. wird vollständig gestrichen.
Viele ältere Menschen fühlen sich auch nach ihrem Eintritt in die Rente noch gesund genug, um weiter einer Teilbeschäftigung nachzugehen zu wollen. Mit der Gesetzesänderung erlauben wir ihnen sich im Rahmen ihrer gesundheitlichen Möglichkeiten für die Gesellschaft zu engagieren. Unterstützungskräfte sollen so nicht außen vor gelassen werden und können in Krisenzeiten eingesetzt werden. Die Personalkapazitäten würden sich erweitern.
Die Altersgrenze im ResG von 65 Jahren wird aufgehoben.
Keine.
Vorhanden.
Vorhanden.
1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung
Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.
2. Nachhaltigkeitsaspekte
Keinen Umwelteinfluss.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Keine.
4. Erfüllungsaufwand
Keine.
5. Weitere Kosten
Ausrüstung und Gehälter für Reservistinnen und Reservisten.
6. Weitere Gesetzesfolgen
Keine.
7. Befristung
Das Gesetz ist nicht befristet.
8. Zustimmungspflicht des Bundesrates
Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.
Hiermit reserviere ich Drucksachennummer 3/019