Dr. h.c. Elias von Hohenloh D21
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Beiträge von Dr. h.c. Elias von Hohenloh

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Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/065
    4. Wahlperiode 07.09.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und Fraktion der D21


    Antrag auf Entzug eines Bundestagsmandates des Abgeordneten Jonas Huber (CDU/CSU)


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. der Bundestagsabgeordnete Jonas Huber hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.



    Begründung:
    Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 BWahlG hat der Abgeordnete Jonas Huber (CDU/CSU) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Aus diesem Grunde beantragen wir die Feststellung des Mandatsverlustes.


    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die Fraktion der D21

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/064
    4. Wahlperiode 07.09.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und Fraktion der D21


    Antrag auf Entzug eines Bundestagsmandates des Abgeordneten Fabian Stettner (CDU/CSU)


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. der Bundestagsabgeordnete Fabian Stettner hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.



    Begründung:
    Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 BWahlG hat der Abgeordnete Fabian Stettner (CDU/CSU) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Aus diesem Grunde beantragen wir die Feststellung des Mandatsverlustes.


    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die Fraktion der D21

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/063
    4. Wahlperiode 07.09.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und Fraktion der D21


    Antrag auf Entzug eines Bundestagsmandates des Abgeordneten Dean Scholz (CDU/CSU)


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. der Bundestagsabgeordnete Dean Scholz hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.



    Begründung:
    Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 BWahlG hat der Abgeordnete Dean Scholz (CDU/CSU) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Aus diesem Grunde beantragen wir die Feststellung des Mandatsverlustes.


    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die Fraktion der D21

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/062
    4. Wahlperiode 07.09.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und Fraktion der D21


    Antrag auf Entzug eines Bundestagsmandates des Abgeordneten Luca Welle (FDP)


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. der Bundestagsabgeordnete Luca Welle hat sein Mandat zum Deutschen Bundestag verloren.



    Begründung:
    Nach § 23 Abs. 1 Nr. 6 BWahlG hat der Abgeordnete Luca Welle (FDP) seine Mitgliedschaft im Deutschen Bundestag verloren. Nach Artikel 41 Abs. 1 des Grundgesetzes kann nur der Bundestag selbst beschließen, ob ein Mitglied des Bundestages sein Mandat verloren hat. Aus diesem Grunde beantragen wir die Feststellung des Mandatsverlustes.


    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die Fraktion der D21

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/061
    4. Wahlperiode 06.09.2021



    Antrag

    des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundesregierung


    Antrag zum Ausbau der Luftkapazitäten der Bundeswehr



    Der Bundestag möge beschließen:


    1. Die Anschaffung von 15 P-8 Seefernaufklärern.
    2. Die Anschaffung von 78 Eurofightern.
    3. Die Anschaffung von 30 Super Hornets.
    4. Die Anschaffung von 15 Growlern.
    5. Die Anschaffung von 60 CH 74F schwere Transporthubschraubern.


    Begründung


    Eine gut ausgebaute Luftwaffe ist elementar wichtig für viele Einsätze der Bundeswehr. Dabei übernimmt die Luftwaffe nicht nur Aufgaben des Angriffes und der Verteidigung, sondern sichert auch die Versorgung der stationierten Soldatinnen und Soldaten. Logistische Herausforderungen können mithilfe der Luftwaffe gemeistert werden. Auch den Transport von verwundeten Soldatinnen und Soldaten übernimmt zuweilen die Luftwaffe. Technisch muss die Luftwaffe auf einem bestmöglichen Niveau sein, um in Kampfsituationen bestmöglich agieren zu können. Dies wird durch diesen Antrag bewirkt. Die Einsatzdauer reicht bis weit in die zweite Hälfte des 21 Jahrhunderts.


    Gesamtkosten: 20.274 Mrd. € (Finanzierung über 10 Jahre, pro Jahr 2.027.400.000 €)



    Bundesministerium der Verteidigung, Bundesminister der Verteidigung Dr. h. c. Elias von Hohenloh und die Bundesregierung

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    Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung und des Bundesministeriums des Auswärtigen bezüglich des Besuchs der Minister in Tashkent/Usbekistan und dem Ende des Evakuierungseinsatzes | 30.08.2021 | 12:35 Uhr


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    Bundesverteidigungsminister Dr. h.c. Elias von Hohenloh und Bundesaußenminister Hobert Rabeck sind in den frühen Morgenstunden auf dem Flughafen Tashkent/ Usbekistan gelandet. Beide begleiten in den kommenden Stunden die jetzt stattfindende Beendigung des Evakuierungseinsatzes in Afghanistan und werden voraussichtlich morgen mit einer der letzten Maschinen nach Deutschland zurück fliegen. Weitere Informationen erhalten Sie über die Pressestellen der Ministerien bzw. durch Veröffentlichungen der Minister.


    Mit freundlichen Grüßen


    Dr. h. c. Elias von Hohenloh

    Bundesverteidigungsminister


    Hobert Rabeck

    Bundesaußenminister

    Vizekanzler

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    Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung bezüglich des planmäßigen Abflugs der Transportmaschinen aus Afghanistan | 16.08.2021 | 18:48 Uhr


    Sehr geehrte Damen und Herren,


    ich darf Ihnen mitteilen, dass die Flugzeuge, die zur Evakuierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sowie der Ortskräfte aus Afghanistan bestimmt sind, Afghanistan sicher und planmäßig verlassen haben. Die Sicherheit dieser Personen konnte schnell gewährleistet werden. Dies ist auch dem Umstand geschuldet, dass sich die Personen vor Ort bereits frühzeitig auf die Evakuierung vorbereitet haben.

    Die in Afghanistan verbliebenden 250 Bundeswehr-Soldateninnen und Soldaten werden, jetzt, nach der Eroberung Kabuls durch die Talibanen, abgezogen. Drei Maschinen der Luftwaffe werden zu diesem Zweck gegen 22:30 Uhr starten. Diese Maschinen werden auch möglicherweise sich noch in Afghanistan befindende Bundesbürger und Ortskräfte ausfliegen.

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    Erlass des Bundesministeriums der Verteidigung bezüglich der Situation in Afghanistan | 14.08.2021 | 20:35 Uhr


    Die Situation in Afghanistan ist als dramatisch einzustufen. Alle Informationen zu der aktuellen Situation erhalten Sie über das Auswärtige Amt.


    Der Schutz der Mitarbeiter im deutschen Konsulat und in der deutschen Botschaft steht an oberster Stelle. Sie und möglicherweise noch in Afghanistan beschäftige Ortskräfte werden mittels Flugzeugen aus Afghanistan ausgeflogen. 300 Soldatinnen und Soldaten des Afghanistan-Kontingents werden diese Maßnahme überwachen und den Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sichern. Sie werden außerdem die deutsche Botschaft in Kabul sichern, diese Maßnahme wird stetig überprüft.

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/040
    4. Wahlperiode 08.08.2021


    Antrag

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und der D21-Fraktion

    Aktuelle Stunde bezüglich der Situation der Kinder in Deutschland



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Einberufung einer aktuellen Stunde zum Thema "Situation der Kinder in Deutschland"


    Begründung:


    Die Situation der Kinder und Jugendliche in Deutschland gehört stärker in den Blick der Öffentlichkeit gerichtet. Kinder und Jugendliche benötigen den besonderen Schutz der Gesellschaft und bilden die Zukunft unseres Landes. Ihre Lebenssituation muss bestmöglich sein. Der Bundestag solle sich mit der Situation der Kinder beschäftigen und so die Belange der Kinder und Jugendliche wieder in den Fokus stellen.





    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die D21-Fraktion

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    Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung bezüglich des Besuchs des Verteidigungsministers des deutschen Kontingents des EUTM-Mali Mandats | 08.08.2021 | 11:34 Uhr


    Bundesminister der Verteidigung Dr. h. c. Elias von Hohenloh besucht am heutigen Tage die in Mal stationierten Soldatinnen und Soldaten des EU-Einsatzes in Mali. Das deutsche Mandat wurde vom Bundestag verlängert. Der Verteidigungsminister Dr. h.c. Elias von Hohenloh reist heute um 12:30 Uhr ab und wird morgen gegen 15:00 Uhr wieder in Deutschland ankommen. Ziel des Besuchs ist der Austausch mit den Soldaten und Soldatinnen und eine Besichtigung wichtiger, historischer Orte. Von Hohenloh wird darüber hinaus an einer Gedenkveranstaltung teilnehmen.

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/027
    4. Wahlperiode 23.07.2021


    Gesetzentwurf

    des Abgeordneten Dr. h.c. Elias von Hohenloh und der Fraktion der D21


    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB; Schwerpunkt §183 (1)

    A. Problem und Ziel
    Der aktuelle Wortlaut des §183 (1) StGB sieht eine Ahnung von exhibitionistischen Handlungen vor, allerdings ausschließlich für Männer. Daraus ergibt sich eine Differenz zu Artikel 3 GG. Die Zahl
    exhibitionistischer Handlungen von Frauen liegt zwar deutlich unter der der von Männern ausgeführten Handlungen im Sinne des §183 StGB, dies rechtfertigt aber nicht das ausschließliche
    Bestrafen von Männern bei gleichem Tatbestand. Eine Frau wird bei gleichem Tatbestand „lediglich“
    aufgrund eines Erregens öffentlichen Ärgernisses belangt (§183 a StGB). Ziel dieses Gesetzentwurfes ist es, eine gerechte Bestrafung, unabhängig vom Geschlecht einer Person, zu garantieren.

    B. Lösung

    Die Passage „Ein Mann, der […]“ wird durch „Eine Person, die […] ersetzt.

    C. Alternativen

    Beibehaltung der bereits bestehenden Formulierung.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.

    E. Erfüllungsaufwand

    Keiner.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Keiner.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Anpassung in allen digitalen und print-Medien.

    F. Weitere Kosten

    Keine.




    Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des StGB (§183) vom 19.07.2021


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Änderung des §183 (1) StGB


    Die Passage „Ein Mann, der“ wird im §183 (1) StGB ersetzt durch „Eine Person, die“.



    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Die Gleichberechtigung von Mann und Frau im Strafrecht soll durchgesetzt werden. Durch die ursprüngliche Fassung des §183 (1) StGB wurden Männer allein aufgrund ihres Geschlechts anders verurteilt als Frauen, was im wesentlichen Wiederspruch zu Artikel 3 des Grundgesetzes steht. Die neutrale Formulierung „Person“ lässt keinen Zweifel an der Strafbarkeit der exhibitionistischen Handlung für jede Person, egal welchen Geschlechts. Im Zuge der Gleichberechtigung ist dies ein wichtiger Schritt.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Ersetzung des Begriffs „Mann“ durch „Person“. Es wird ein Bestandteil des bestehenden Paragraphen ersetzt.

    III. Alternativen

    Keine.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebungskompetenz obliegt dem Bund.

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung.


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine, da es sich um ein formelles Gesetz handelt.


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Keine.


    4. Erfüllungsaufwand

    Keiner.


    5. Weitere Kosten

    Keine.


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Keine.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht nicht der Zustimmungspflicht des Bundesrates. Grundlage bildet § 74 Absatz 1, Satz 1 GG.



    B. Besonderer Teil

    Änderung des §183 (1) StGB
    Die Änderung des §183 (1) StGB führt zu einer vom Geschlecht einer Person, die exhibitionistische Handlungen vollzieht, unabhängigen Ahndung.





    Dr. h.c. Elias von Hohenloh und die Fraktion der D21

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/026
    4. Wahlperiode 20.07.2021


    Antrag

    des Bundesministeriums der Verteidigung und der Bundesregierung



    Antrag zur Beschaffung von neuen Artilleriegeschützen für die Bundeswehr


    Der Bundestag möge beschließen:


    1. Die Anschaffung von 7 Panzerhaubitzen 200 zu einem Stückpreis von je 1,6 Mio. € (10,2 Mio. €)


    2. Die Anschaffung von 6 MARS II Raketen Werfern zu einem Stückpreis von je 2,3 Mio. € (13,8 Mio. €)


    3. Die Anschaffung von 40 GTX Boxer Führungsfahrzeug zu einem Stückpreis von je 2,5 Mio. € (100 Mio. €)


    Begründung


    Aktuell verfügt die Bundeswehr über 4 Bataillone Artillerie. Diese sind jedoch alle unterschiedlich stark ausgerüstet, auch wenn Sie den gleichen Zweck haben. Ebenfalls haben uns die Entwicklungen in den letzten Jahren gezeigt, wie wichtig eine starke Artillerie ist. Die Bundeswehr verfügte seit je her über eine große Artillerietruppe. Diese wurde durch die vielen Umstrukturierungen in den letzten Jahrzehnten stark verkleinert und die einzelnen Bataillone unterschiedlich ausgestattet. In Anbracht der aktuellen Sicherheitslage ist es daher notwendig die Grundstruktur anzugleichen und auszurüsten. Daher ist es notwendig, dass 6 neue Rohrartilleriebatterien und 4 neue Raketenartilleriebatterien aufgestellt werden. Der Großteil der Ausrüstung ist bereits als Reserve vorhanden und es müssen nur wenige Gerätschaften neu angeschafft werden, um die Batterien auf volle Stärke zu bringen. Mit der Anschaffung von 7 Panzerhaubitzen und 6 Raketenwerfern ist dies möglich. Es werden jedoch nicht nur die Geschütze benötigt, sondern jeder Zug benötigt auch jeweils ein Führungs- und Feuerleitstellenfahrzeug. Diese basieren auf dem Modell des Boxers.


    Die Gesamtkosten betragen insgesamt 124 Mio. €

    Rainer Ehrlichmann, Bundeskanzler; Dr. h.c. Elias von Hohenloh, Bundesminister der Verteidigung

    Verteidigung.png


    Pressemitteilung des Bundesministeriums der Verteidigung bezüglich des Abhaltens eines Großen Zapfenstreichs zu Ehren der aus Afghanistan zurückgekehrten Soldatinnen und Soldaten | 16.07.2021


    Die Soldatinnen und Soldaten, welche in Afghanistan stationiert gewesen waren, leisteten einen treuen und wichtigen Dienst, nicht selten unter dem Einsatz ihres Lebens. Dies wird in Form eines Großen Zapfenstreichs am Schloss Bellevue gewürdigt werden. Dem Großen Zapfenstreich wird ein Umzug, beginnend am Brandenburger Tor in Richtung Schloss Bellevue, vorausgehen. An diesem Umzug werden die Soldatinnen und Soldaten des Afghanistan-Kontingents sowie die Kameraden des Wachbataillons teilnehmen. Auch Bundespräsident Philipp Nahles, Bundestagspräsidentin Anne Firmenich, Bundesminister der Verteidigung Dr. h. c. Elias von Hohenloh und Bundesminister des Innern, Bau und Heimat Manfred Bunnes werden erscheinen.


    Der Große Zapfenstreich wird dann am Schloss Bellevue abgenommen. Der Umzug beginnt um 18:00 Uhr am Brandenburger Tor. Die Feierlichkeit wird gegen 19:30 Uhr ihr Ende finden. Eingeladen sind natürlich auch alle Bürgerinnen und Bürger.

    Deutscher Bundestag Drucksache 4/025
    4. Wahlperiode 04.07.2021



    Antrag

    der Bundesregierung und des Bundesministeriums der Verteidigung


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali


    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der von der Bundesregierung am 04.07.2021 beschlossenen Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte, an der Militärmission der Europäischen Union EUTM Mali zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen


    Der Einsatz deutscher Streitkräfte im Rahmen von EUTM Mali erfolgt auf der Grundlage

    a) des Ersuchens der Regierung von Mali an die Europäische Union (EU) und mit deren Zustimmung sowie, wenn dieses EU-seitig geschaffen wurde, dem Einverständnis der jeweiligen weiteren G5-Sahel-Staaten,

    b) der Beschlüsse des Rates der EU 2013/34/GASP vom 17. Januar 2013, vom 23. März 2020 in Verbindung mit

    c) den Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen.

    Die deutschen Streitkräfte handeln im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.

    3. Auftrag


    Dieser Auslandseinsatz ist eine reine Ausbildungsmission. Der Schwerpunkt des deutschen Missionsbeitrags liegt in der Logistik- und Infanterieausbildung. Den Maliern werden jedoch nicht nur militärische Kenntnisse vermittelt. Zum Ausbildungspaket gehören auch die Grundsätze moderner Menschenführung sowie ethische und völkerrechtliche Aspekte. Bisher wurden rund 15.000 malische Soldatinnen und Soldaten in unterschiedlichen Lehrgängen ausgebildet. Die deutschen Soldatinnen und Soldaten greifen nicht aktiv in Kampfhandlungen ein, haben aber das Recht auf Selbstverteidigung.


    Eine Beteiligung an Kampfeinsätzen bleibt ausgeschlossen.


    4. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer


    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, die deutsche Beteiligung an EUTM gegenüber der EU anzuzeigen und längstens bis zum 31. Juli 2022 einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn die Zustimmung der Regierung Malis nicht mehr gegeben ist oder der Beschluss des Rates der EU nicht verlängert wird oder vorzeitig endet. Die Ermächtigung zum Einsatz auf dem Gebiet eines G5-Sahel-Staats erlischt, wenn das Einverständnis des jeweiligen G5-Sahel-Staats nicht mehr gegeben ist.


    5. Einsatzgebiet


    Das mandatierte Gebiet umfasst ganz Mali sowie nach Schaffung der rechtlichen Grundlagen die Staatsgebiete der weiteren G5-Sahel-Staaten Burkina Faso, Niger, Mauretanien und Tschad.

    6. Personaleinsatz


    Es können bis zu 600 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden.

    7. Voraussichtliche Zusatzausgaben und Finanzierung


    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an EUTM Mali werden für den Zeitraum 1. Juni 2021 bis 31. Mai 2022 insgesamt rund 117,5 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 66,8 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 50,7 Millionen Euro.

    Begründung


    Die Europäische Union beschloss am 18. Februar 2013 die Aufstellung einer Ausbildungsmission. Dies geschah auf Bitten der malischen Regierung sowie auf der Grundlage von Resolutionen der Vereinten Nationen. Das jüngste Mandat des Deutschen Bundestages definiert das Einsatzgebiet mit ganz Mali.


    Die Wiederherstellung eines dauerhaften Friedens in Mali ist nicht nur für die Stabilität des Landes und die Sahelregion entscheidend, sondern auch für ganz Nordafrika und letztlich Europa. Gut ausgebildete Sicherheitskräfte bilden die Grundlage einer eigenständigen Sicherheitsvorsorge malischer staatlicher Behörden. Der EU-Einsatz in Mali soll die malischen Streitkräfte befähigen, die territoriale Integrität des Landes zu gewährleisten und ein sicheres Umfeld zu garantieren. Die malischen Soldatinnen und Soldaten sollen durch die European Union Training Mission in die Lage versetzt werden, selbst Verantwortung für die Sicherheit ihres Landes zu übernehmen. Stabilität und Frieden im Land sind Voraussetzung für den Wiederaufbau Malis.


    Reiner Ehrlichmann, Bundeskanzler; Dr. h. c. Elias von Hohenloh, Bundesminister der Verteidigung