Dr. h.c. Elias von Hohenloh D21
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Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/48
    3. Wahlperiode 04.04.2021

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    Antrag

    des Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz im Kosovo (KFOR)



    Der Bundestag wolle beschließen:

    1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Vorschlag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen

    Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der inter-nationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) erfolgt auf der Grundlage

    a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni

    1999,

    b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) bzw. der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie

    c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 11./12. Juli 2018. Die deutschen Streitkräfte handeln hierbei im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.


    3. Auftrag

    Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zur NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu leisten.


    4. Aufgaben

    Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben: Einen Beitrag leisten zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;

    – Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und

    internationalen zivilen Präsenz in Kosovo;– Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo; – Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.


    5. Einzusetzende Fähigkeiten

    Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) werden folgende Kräfte und Fähigkeiten bereitgestellt:

    – Führung und Führungsunterstützung; – Kampf und Kampfunterstützung;

    – Sicherung und Schutz;

    – Militärisches Nachrichtenwesen;

    – Einsatzunterstützung einschließlich Transport- und Umschlagsdienste;

    – sanitätsdienstliche Versorgung;

    – medizinische Evakuierung;

    – zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes

    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) die hierfür in Nummer 5 genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn das Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen endet oder der Einsatzbeschluss des Nordatlantikrates nicht verlängert wird oder vorzeitig endet.


    7. Status und Rechte

    Status und Rechte der im Rahmen von KFOR eingesetzten Kräfte richten sich nach dem allgemeinen Völkerrecht sowie nach

    – den Bestimmungen der unter Nummer 2 als rechtliche Grundlagen genannten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie

    – dem zwischen der NATO und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 abgeschlossenen Militärisch-Technischen Abkommen. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt.


    8. Einsatzgebiet

    Das Einsatzgebiet der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo sowie die für Zugang und Versorgung notwendige Nutzung angrenzender Gebiete mit Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates und der angrenzenden Seegebiete. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den internationalen Bestimmungen.


    9. Personaleinsatz

    Es können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Diese Zahl wird von 800 reduziert, da die Sicherheitslage soweit stabil ist und die Polizei/das Militär des Kosovos eigenverantwortlicher Arbeiten kann. Im Rahmen der Operation kann der Einsatz deutschen Personals in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personal anderer Nationen im deutschen Kontingent auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden. Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.

    10. Zusatzausgaben und Finanzierung

    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate voraussichtlich insgesamt rund 16,6 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 und auf das Haushaltsjahr 2022 jeweils rund 8,3 Millionen Euro.


    Begründung


    I. Politische Rahmenbedingungen

    Seit über 20 Jahren leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zu KFOR und

    damit zur Stabilisierung Kosovos und der gesamten Region. Die Rechtsgrundlage für die internationale Sicherheitspräsenz bleibt die Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) der Vereinten Nationen. Die Republik Kosovo hat stets zum Ausdruck gebracht, dass sie die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf der Grundlage der Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) wünscht. Der KFOR-Einsatz wird international breit unterstützt. Die Sicherheitslage in Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Die weiterhin angespannten Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien können sich mittelbar auch auf die Sicherheitslage in der Republik Kosovo auswirken. Die innenpolitische Situation in der Republik Kosovo ist angespannt. Die kosovarische Regierung unter Premierminister Albin Kurti ist nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum am 25. März 2020 mittlerweile nur noch geschäftsführend im Amt. Hinzu kommt ein scharfer innenpolitischer

    Machtkampf, der auch entlang von Generationslinien zu starken Polarisierungen in der Gesellschaft führt. Damit setzt sich die Phase eingeschränkter staatlicher Handlungsfähigkeit und politischer Instabilität fort.

    Der unter EU-Vermittlung 2013 begonnene politische „Normalisierungsdialog Belgrad – Pristina“ stagniert und zeigt keine Fortschritte. Er soll unter dem neuen Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und durch den am 2. April 2020 ernannten EU-Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Fragen im Westbalkan, Miroslav Lajčák, neu belebt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Normalisierungsdialog. Ziel ist ein Abkommen zur umfassenden Normalisierung der bilateralen Beziehungen als Grundlage für einen möglichen EU-Beitritt beider Länder. Dieser Prozess wird durch die Bundesregierung weiter eng begleitet und unterstützt. Deutschland unterstützt damit auch die euro-atlantische Integration Kosovos.

    Das kosovarische Parlament beschloss am 14. Dezember 2018 drei Gesetze zur Weiterentwicklung der Kosovo Security Force (KSF), die am 21. Januar 2019 in Kraft traten. Demnach soll die KSF am Ende eines auf zehn Jahre angelegten Transitionsprozesses etwa 5 000 aktive militärische Angehörige umfassen. Vorgesehen ist eine Erweiterung des Aufgabenfelds der KSF um Verteidigungsaufgaben zum Schutz der staatlichen Souveränität einschließlich der Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen (bisher vor allem zivile Katastrophenschutz- und polizeiliche Unterstützungsaufgaben). Das Recht der Republik Kosovo auf Schaffung regulärer Streitkräfte im Einklang mit den Bestimmungen der kosovarischen Verfassung wird von der Bundesregierung grundsätzlich anerkannt. Die NATO begleitet den Transitionsprozess politisch und mit dem NATO Advisory and Liaison Team

    (NALT) vor Ort, um den Aufbau von nachhaltigen, demokratisch kontrollierten und ethnisch inklusiven Sicherheitsstrukturen in der Republik Kosovo zu gewährleisten. Die Präsenz von KFOR unterstützt zudem das umfangreiche EU-Engagement zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit in Kosovo. Es umfasst über die EU-Mission EULEX Kosovo im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und

    Verteidigungspolitik hinaus auch andere Instrumente wie Kommissionsprogramme und Aktivitäten der EU-Sonderbeauftragten. Eine fortgesetzte Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an KFOR liegt damit auch europapolitisch im deutschen Interesse.

    Ebenfalls wichtiger Partner von KFOR ist die „United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“ (UN-MIK). Sie wurde mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 10. Juni 1999 ins Leben gerufen und soll Sicherheit, Stabilität, die Achtung der Menschenrechte und Bedingungen für ein friedliches und normales Zusammenleben der Menschen im Kosovo fördern.


    II. Die Rolle der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)

    Die internationale Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem essentiellen Stabilitätsfaktor in Kosovo und der Region entwickelt. Es ist KFOR auch im letzten Jahr gelungen, ein sicheres Umfeld für die Menschen in Kosovo zu bewahren und anerkannte lokale Sicherheitsstrukturen weiter zu festigen.

    Die fortgesetzte Beteiligung an KFOR liegt im deutschen sicherheitspolitischen Interesse. Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sind grundsätzlich in der Lage, mit sicherheitsrelevanten Situationen umzugehen. So werden Großdemonstrationen von der kosovarischen Polizei professionell begleitet und gewaltsame Ausschreitungen mit polizeilichen Mitteln eingedämmt. Ein aktives Eingreifen von EULEX oder KFOR-Kräften war auch im vergangenen Jahr nicht erforderlich. Dessen ungeachtet trug die Präsenz vor Ort und im Informationsraum durch KFOR entscheidend zur Aufrechterhaltung des sicheren Umfelds bei. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage bleibt die Einbindung von KFOR als sogenannter Third Responder in Ergänzung zu den kosovarischen Polizeikräften und zur Formed Police Unit im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX möglich.

    Seit 7. Januar 2016 ist der NATO-Oberkommandierende (SACEUR) autorisiert, abhängig von der Lage vor Ort und in Abstimmung mit den Alliierten

    Anpassungen des militärischen Kräftedispositivs von KFOR vorzunehmen. Auf den NATO-Gipfeln in Warschau am 6./7. Juli 2016 und in Brüssel am 11./12. Juli 2018 bekannten sich die Staats- und Regierungschefs erneut zu diesem flexiblen Anpassungskonzept. So kann die KFOR-Truppenstärke in der derzeitigen Operationsphase „Deterrent Presence“ flexibel an die Entwicklung der Sicherheitslage angepasst werden. Die Bundesregierung hat aufgrund der zunehmenden Stabilität in den vergangenen Jahren entlang der NATO

    Planungen und in Abstimmung mit unseren Partnern Anpassungsschritte an der deutschen Beteiligung an KFOR vorgenommen. Dazu gehörten der im Dezember 2018 vollzogene Abzug der Bundeswehr aus dem Feldlager Prizren sowie die Konzentration deutscher Kräfte am Standort Pristina. Mit der fortgesetzten und konstanten Beteiligung an KFOR unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region. Dabei ist der deutsche Beitrag auch ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen in der NATO auf Grundlage von VNSR-Resolution 1244.

    Für Serbien und Kosovo ist KFOR ein respektierter Garant für Stabilität und Sicherheit. Der NATO-Präsenz durch KFOR kommt mit Blick auf nachhaltige Stabilität und Integrationsbemühungen für die Westbalkanstaaten eine besondere Rolle zu. Dies gilt auch besonders im Kontext destabilisierender nationaler Einflussnahmen und angesichts von großen transnationalen Herausforderungen. Die NATO begleitet den Fähigkeitsaufbau der KSF in deren gegenwärtigem Mandat für Sicherheits -und Zivilschutzaufgaben durch ein eigenständiges, von KFOR unabhängiges Beratungs- und Verbindungsteam („NATO Advisory and Liaison Team“ – NALT). Während KFOR perspektivisch seine Mission zu einem erfolgreichen Ende führen wird, wird das NALT voraussichtlich auch länger eine wichtige politische Rolle bei der institutionellen Begleitung und Unterstützung Kosovos haben.


    III. Weiteres Engagement der Bundesregierung

    Deutschland unterstützt die KSF über die Beratung durch die NATO hinaus mit Materialabgaben und durch eine Zusammenarbeit mit dem deutschen KFOR-Kontingent. Seit 2011 werden militärische Ausbildungshilfe und

    bilaterale Jahresprogramme für Kosovo angeboten und intensiv genutzt. Dabei werden Angehörige der KSF in den Bereichen Personalführung, Ausbildungsplanung, Logistik und ABC-Abwehr in Deutschland geschult. Seit April 2014 hat die Bundeswehr einen Stabsoffizier als militärischen Berater im Bereich Logistik, seit Januar 2016 einen weiteren militärischen Berater im Bereich Instandsetzungsausbildung in das kosovarische Verteidigungsministerium entsandt.

    Deutschland trägt erheblich zum sozialen und wirtschaftlichen Aufbau in Kosovo bei, von 1999 bis 2019 mit mehr als 640,6 Millionen Euro. Für 2020 sind 59,1 Millionen Euro Mittel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)

    geplant, davon 46,4 Millionen Euro finanzielle Zusammenarbeit und 12,7 Millionen Euro technische Zusammenarbeit. Die Bundesregierung fördert Infrastrukturentwicklung insbesondere im Bereich Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung und führt umfassende Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch (unter anderem

    Projekte zur Grund- und Berufsbildung, Förderung der Jugendbeschäftigung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im IT-Sektor, in der Landwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung gute Regierungsführung, insbesondere Demokratisierung, Zivilgesellschaft, Justizreform und öffentliche Finanzen, und unterstützt die kosovarische Energiewende mit dem Ziel einer sicheren, verlässlichen und klimaneutralen Energieversorgung in Kosovo.

    Leuchtturmvorhaben der EZ ist die Umwandung des Feldlagers Prizren nach Abzug der Bundeswehr in einen Innovations- und Technologiepark (ITP). Das ITP Prizren schafft Raum für innovatives Unternehmertum, Wissenschafts- und (Berufs-) Bildungseinrichtungen, kulturelle und staatliche Einrichtungen sowie Initiativen der Zivilgesellschaft. Deutschland genießt in Kosovo auch aufgrund des zwanzigjährigen Einsatzes der Bundeswehr in Prizren einen hervorragenden Ruf





    Bundesregierung, Jonas Huber; Bundesverteidigungsminister Elias von Hohenloh


    Bundesrat Drucksache DS046/03.2021
    31.03.2021


    Antrag

    des Bundesverteidigungsministers und der Bundesregierung


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt dem Vorschlag der Bundesregierung zur Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen
    Die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der inter-nationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) erfolgt auf der Grundlage
    a) der Resolution 1244 (1999) des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen vom 10. Juni
    1999,
    b) des Militärisch-Technischen Abkommens zwischen der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) bzw. der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 sowie
    c) des Einsatzbeschlusses des Nordatlantikrates vom 30. Januar 1999 sowie im Rahmen der Umsetzung der entsprechenden Beschlüsse der NATO-Gipfel, zuletzt des NATO-Gipfels von Brüssel am 11./12. Juli 2018. Die deutschen Streitkräfte handeln hierbei im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.


    3. Auftrag
    Die deutschen Streitkräfte haben den Auftrag, nach Maßgabe des Völkerrechts und der Beschlüsse der NATO einen Beitrag zur NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) zu leisten.


    4. Aufgaben

    Für die beteiligten Kräfte der Bundeswehr ergeben sich folgende Aufgaben: Einen Beitrag leisten zu einem sicheren Umfeld und Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung;
    – Unterstützung und Koordination der internationalen humanitären Hilfe und
    internationalen zivilen Präsenz in Kosovo;– Unterstützung zur Entwicklung eines stabilen, demokratischen, multiethnischen und friedlichen Kosovo; – Unterstützung des Aufbaus der Kosovo Security Force (KSF) als demokratisch kontrollierte, multiethnisch geprägte Sicherheitsorganisation und anderer Akteure im Rahmen der Sicherheitssektorreform (SSR) unter Vorbereitung der weiteren Einbindung in euro-atlantische Strukturen.


    5. Einzusetzende Fähigkeiten

    Für die deutsche Beteiligung im Rahmen der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) werden folgende Kräfte und Fähigkeiten bereitgestellt:
    – Führung und Führungsunterstützung; – Kampf und Kampfunterstützung;
    – Sicherung und Schutz;
    – Militärisches Nachrichtenwesen;
    – Einsatzunterstützung einschließlich Transport- und Umschlagsdienste;

    – sanitätsdienstliche Versorgung;

    – medizinische Evakuierung;

    – zivil-militärische Zusammenarbeit (CIMIC) einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes

    Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, für die deutsche Beteiligung an der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) die hierfür in Nummer 5 genannten Fähigkeiten weiterhin zeitlich unbegrenzt einzusetzen. Die Ermächtigung erlischt, wenn das Mandat des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen endet oder der Einsatzbeschluss des Nordatlantikrates nicht verlängert wird oder vorzeitig endet.


    7. Status und Rechte
    Status und Rechte der im Rahmen von KFOR eingesetzten Kräfte richten sich nach dem allgemeinen Völkerrecht sowie nach

    – den Bestimmungen der unter Nummer 2 als rechtliche Grundlagen genannten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen sowie

    – dem zwischen der NATO und den Regierungen der Bundesrepublik Jugoslawien (jetzt: Republik Serbien) und der Republik Serbien vom 9. Juni 1999 abgeschlossenen Militärisch-Technischen Abkommen. Die Anwendung militärischer Gewalt erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Die eingesetzten Kräfte haben zur Durchsetzung ihrer Aufträge auch das Recht zur Anwendung von militärischer Gewalt. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener Kräfte, Kräfte verbündeter Nationen sowie zur Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt in jedem Fall unberührt.


    8. Einsatzgebiet

    Das Einsatzgebiet der NATO-geführten internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) umfasst das Staatsgebiet der Republik Kosovo sowie die für Zugang und Versorgung notwendige Nutzung angrenzender Gebiete mit Zustimmung des jeweiligen Aufnahmestaates und der angrenzenden Seegebiete. Im Übrigen richten sich Transit und Überflugrechte nach den internationalen Bestimmungen.


    9. Personaleinsatz
    Es können bis zu 400 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Diese Zahl wird von 800 reduziert, da die Sicherheitslage soweit stabil ist und die Polizei/das Militär des Kosovos eigenverantwortlicher Arbeiten kann. Im Rahmen der Operation kann der Einsatz deutschen Personals in Kontingenten anderer Nationen sowie der Einsatz von Personal anderer Nationen im deutschen Kontingent auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen und in den Grenzen der für die Soldatinnen und Soldaten des deutschen Kontingents bestehenden rechtlichen Bindungen genehmigt werden. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Es können alle Angehörigen der Bundeswehr eingesetzt werden. Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.

    10. Zusatzausgaben und Finanzierung
    Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an KFOR werden für weitere zwölf Monate voraussichtlich insgesamt rund 16,6 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 und auf das Haushaltsjahr 2022 jeweils rund 8,3 Millionen Euro.

    Begründung


    I. Politische Rahmenbedingungen
    Seit über 20 Jahren leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zu KFOR und
    damit zur Stabilisierung Kosovos und der gesamten Region. Die Rechtsgrundlage für die internationale Sicherheitspräsenz bleibt die Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) der Vereinten Nationen. Die Republik Kosovo hat stets zum Ausdruck gebracht, dass sie die fortgesetzte Präsenz von KFOR auf der Grundlage der Sicherheitsratsresolution 1244 (1999) wünscht. Der KFOR-Einsatz wird international breit unterstützt. Die Sicherheitslage in Kosovo ist weiterhin überwiegend ruhig und stabil. Allerdings verbleibt nach wie vor ein Konflikt- und Eskalationspotenzial, insbesondere im Norden Kosovos. Die weiterhin angespannten Beziehungen zwischen der Republik Kosovo und der Republik Serbien können sich mittelbar auch auf die Sicherheitslage in der Republik Kosovo auswirken. Die innenpolitische Situation in der Republik Kosovo ist angespannt. Die kosovarische Regierung unter Premierminister Albin Kurti ist nach einem erfolgreichen Misstrauensvotum am 25. März 2020 mittlerweile nur noch geschäftsführend im Amt. Hinzu kommt ein scharfer innenpolitischer
    Machtkampf, der auch entlang von Generationslinien zu starken Polarisierungen in der Gesellschaft führt. Damit setzt sich die Phase eingeschränkter staatlicher Handlungsfähigkeit und politischer Instabilität fort.
    Der unter EU-Vermittlung 2013 begonnene politische „Normalisierungsdialog Belgrad – Pristina“ stagniert und zeigt keine Fortschritte. Er soll unter dem neuen Hohen Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell und durch den am 2. April 2020 ernannten EU-Sonderbeauftragten für den Dialog zwischen Belgrad und Pristina und andere regionale Fragen im Westbalkan, Miroslav Lajčák, neu belebt werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem Normalisierungsdialog. Ziel ist ein Abkommen zur umfassenden Normalisierung der bilateralen Beziehungen als Grundlage für einen möglichen EU-Beitritt beider Länder. Dieser Prozess wird durch die Bundesregierung weiter eng begleitet und unterstützt. Deutschland unterstützt damit auch die euro-atlantische Integration Kosovos.
    Das kosovarische Parlament beschloss am 14. Dezember 2018 drei Gesetze zur Weiterentwicklung der Kosovo Security Force (KSF), die am 21. Januar 2019 in Kraft traten. Demnach soll die KSF am Ende eines auf zehn Jahre angelegten Transitionsprozesses etwa 5 000 aktive militärische Angehörige umfassen. Vorgesehen ist eine Erweiterung des Aufgabenfelds der KSF um Verteidigungsaufgaben zum Schutz der staatlichen Souveränität einschließlich der Teilnahme an internationalen Friedenseinsätzen (bisher vor allem zivile Katastrophenschutz- und polizeiliche Unterstützungsaufgaben). Das Recht der Republik Kosovo auf Schaffung regulärer Streitkräfte im Einklang mit den Bestimmungen der kosovarischen Verfassung wird von der Bundesregierung grundsätzlich anerkannt. Die NATO begleitet den Transitionsprozess politisch und mit dem NATO Advisory and Liaison Team
    (NALT) vor Ort, um den Aufbau von nachhaltigen, demokratisch kontrollierten und ethnisch inklusiven Sicherheitsstrukturen in der Republik Kosovo zu gewährleisten. Die Präsenz von KFOR unterstützt zudem das umfangreiche EU-Engagement zur Stärkung der Rechtstaatlichkeit in Kosovo. Es umfasst über die EU-Mission EULEX Kosovo im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und
    Verteidigungspolitik hinaus auch andere Instrumente wie Kommissionsprogramme und Aktivitäten der EU-Sonderbeauftragten. Eine fortgesetzte Beteiligung deutscher Soldatinnen und Soldaten an KFOR liegt damit auch europapolitisch im deutschen Interesse.
    Ebenfalls wichtiger Partner von KFOR ist die „United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“ (UN-MIK). Sie wurde mit der Resolution 1244 des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 10. Juni 1999 ins Leben gerufen und soll Sicherheit, Stabilität, die Achtung der Menschenrechte und Bedingungen für ein friedliches und normales Zusammenleben der Menschen im Kosovo fördern.


    II. Die Rolle der internationalen Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR)
    Die internationale Sicherheitspräsenz in Kosovo (KFOR) hat sich in den letzten 20 Jahren zu einem essentiellen Stabilitätsfaktor in Kosovo und der Region entwickelt. Es ist KFOR auch im letzten Jahr gelungen, ein sicheres Umfeld für die Menschen in Kosovo zu bewahren und anerkannte lokale Sicherheitsstrukturen weiter zu festigen.
    Die fortgesetzte Beteiligung an KFOR liegt im deutschen sicherheitspolitischen Interesse. Deutsche Soldatinnen und Soldaten leisten durch ihren Einsatz im Rahmen von KFOR weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der gesamten Region. Die kosovarischen Sicherheitskräfte sind grundsätzlich in der Lage, mit sicherheitsrelevanten Situationen umzugehen. So werden Großdemonstrationen von der kosovarischen Polizei professionell begleitet und gewaltsame Ausschreitungen mit polizeilichen Mitteln eingedämmt. Ein aktives Eingreifen von EULEX oder KFOR-Kräften war auch im vergangenen Jahr nicht erforderlich. Dessen ungeachtet trug die Präsenz vor Ort und im Informationsraum durch KFOR entscheidend zur Aufrechterhaltung des sicheren Umfelds bei. Für den unwahrscheinlichen Fall einer Verschlechterung der Sicherheitslage bleibt die Einbindung von KFOR als sogenannter Third Responder in Ergänzung zu den kosovarischen Polizeikräften und zur Formed Police Unit im Rahmen der EU-Rechtsstaatsmission EULEX möglich.
    Seit 7. Januar 2016 ist der NATO-Oberkommandierende (SACEUR) autorisiert, abhängig von der Lage vor Ort und in Abstimmung mit den Alliierten
    Anpassungen des militärischen Kräftedispositivs von KFOR vorzunehmen. Auf den NATO-Gipfeln in Warschau am 6./7. Juli 2016 und in Brüssel am 11./12. Juli 2018 bekannten sich die Staats- und Regierungschefs erneut zu diesem flexiblen Anpassungskonzept. So kann die KFOR-Truppenstärke in der derzeitigen Operationsphase „Deterrent Presence“ flexibel an die Entwicklung der Sicherheitslage angepasst werden. Die Bundesregierung hat aufgrund der zunehmenden Stabilität in den vergangenen Jahren entlang der NATO
    Planungen und in Abstimmung mit unseren Partnern Anpassungsschritte an der deutschen Beteiligung an KFOR vorgenommen. Dazu gehörten der im Dezember 2018 vollzogene Abzug der Bundeswehr aus dem Feldlager Prizren sowie die Konzentration deutscher Kräfte am Standort Pristina. Mit der fortgesetzten und konstanten Beteiligung an KFOR unterstreicht die Bundesregierung ihr Engagement zur Stabilisierung von Frieden und Sicherheit in der Region. Dabei ist der deutsche Beitrag auch ein Bekenntnis zu den Verpflichtungen in der NATO auf Grundlage von VNSR-Resolution 1244.
    Für Serbien und Kosovo ist KFOR ein respektierter Garant für Stabilität und Sicherheit. Der NATO-Präsenz durch KFOR kommt mit Blick auf nachhaltige Stabilität und Integrationsbemühungen für die Westbalkanstaaten eine besondere Rolle zu. Dies gilt auch besonders im Kontext destabilisierender nationaler Einflussnahmen und angesichts von großen transnationalen Herausforderungen. Die NATO begleitet den Fähigkeitsaufbau der KSF in deren gegenwärtigem Mandat für Sicherheits -und Zivilschutzaufgaben durch ein eigenständiges, von KFOR unabhängiges Beratungs- und Verbindungsteam („NATO Advisory and Liaison Team“ – NALT). Während KFOR perspektivisch seine Mission zu einem erfolgreichen Ende führen wird, wird das NALT voraussichtlich auch länger eine wichtige politische Rolle bei der institutionellen Begleitung und Unterstützung Kosovos haben.


    III. Weiteres Engagement der Bundesregierung
    Deutschland unterstützt die KSF über die Beratung durch die NATO hinaus mit Materialabgaben und durch eine Zusammenarbeit mit dem deutschen KFOR-Kontingent. Seit 2011 werden militärische Ausbildungshilfe und
    bilaterale Jahresprogramme für Kosovo angeboten und intensiv genutzt. Dabei werden Angehörige der KSF in den Bereichen Personalführung, Ausbildungsplanung, Logistik und ABC-Abwehr in Deutschland geschult. Seit April 2014 hat die Bundeswehr einen Stabsoffizier als militärischen Berater im Bereich Logistik, seit Januar 2016 einen weiteren militärischen Berater im Bereich Instandsetzungsausbildung in das kosovarische Verteidigungsministerium entsandt.
    Deutschland trägt erheblich zum sozialen und wirtschaftlichen Aufbau in Kosovo bei, von 1999 bis 2019 mit mehr als 640,6 Millionen Euro. Für 2020 sind 59,1 Millionen Euro Mittel der Entwicklungszusammenarbeit (EZ)
    geplant, davon 46,4 Millionen Euro finanzielle Zusammenarbeit und 12,7 Millionen Euro technische Zusammenarbeit. Die Bundesregierung fördert Infrastrukturentwicklung insbesondere im Bereich Energieversorgung, Wasserver- und Abwasserentsorgung und führt umfassende Maßnahmen zur Beschäftigungsförderung durch (unter anderem
    Projekte zur Grund- und Berufsbildung, Förderung der Jugendbeschäftigung und Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen im IT-Sektor, in der Landwirtschaft und im verarbeitenden Gewerbe). Darüber hinaus fördert die Bundesregierung gute Regierungsführung, insbesondere Demokratisierung, Zivilgesellschaft, Justizreform und öffentliche Finanzen, und unterstützt die kosovarische Energiewende mit dem Ziel einer sicheren, verlässlichen und klimaneutralen Energieversorgung in Kosovo.
    Leuchtturmvorhaben der EZ ist die Umwandung des Feldlagers Prizren nach Abzug der Bundeswehr in einen Innovations- und Technologiepark (ITP). Das ITP Prizren schafft Raum für innovatives Unternehmertum, Wissenschafts- und (Berufs-) Bildungseinrichtungen, kulturelle und staatliche Einrichtungen sowie Initiativen der Zivilgesellschaft. Deutschland genießt in Kosovo auch aufgrund des zwanzigjährigen Einsatzes der Bundeswehr in Prizren einen hervorragenden Ruf





    Bundesregierung, Jonas Huber; Bundesverteidigungsminister Elias von Hohenloh