Nagisa Shiota Eventmanager
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Beiträge von Nagisa Shiota

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/87
    3. Wahlperiode 12.05.2021



    Antrag

    des Abgeordneten Nagisa Shiota und Fraktion der SPD


    Wasserstoffproduktion in der Ukraine



    Der Bundestag wolle beschließen


    1.Der Bundestag stellt fest: Die Ukraine kann eine Schlüsselrolle bei „sauberen“ Gasen spielen. Das Land hat das Potential, um grünen Wasserstoff herzustellen, aber auch, um aus Erdgas blauen Wasserstoff für Europa zu erzeugen und das dabei abgeschiedene CO2 zu speichern.


    Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Interesse an einer stabilen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine. Die Ukraine wird durch Russland fortwährend destabilisiert. Dem entgegenzuwirken mit wirtschaftlichen Maßnahmen ist das Ziel der Bundesrepublik.


    Deutschland und Europa benötigen möglichst schnell möglichst große Mengen an klimaneutralen Wasserstoff zu möglichst geringen Preisen. Nur so kann das Vertrauen der Industrie und Verbraucher in eine Wasserstoffwirtschaft aufgebaut werden und Investitionen angeregt werden. Grundlage dafür muss eine sichere Versorgung mit Wasserstoff sein.

    2. Der Bundestag fordert die Bundesregierung auf:
    Sich auf europäischer Ebene für eine europäische Wasserstoffunion einzusetzen als Bestandteil des europäischen Energiemarktes.
    Die Integration der Ukraine in die Wasserstoffunion und den europäischen Energiemarkt zu fördern.


    Die Ukraine beim Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft zu unterstützen. Durch die Ausbildung von Fachkräften, Realisierung von Leuchtturmprojekten und Kooperationen der zuständigen Behörden.
    Weiterhin von der Ukraine die Bekämpfung von Korruption einzufordern und die Ukraine dabei zu unterstützen.





    Begründung:


    Deutschland ist bei der Umstellung auf die Nutzung von klimaneutralen Wasserstoff auf große Mengen ebendieses angewiesen. Für die Industrie und die Verbraucher muss dieser ebenfalls günstig zugänglich sein, damit überhaupt erst Investitionen hierzulande getätigt werden. Die Versorgungssicherheit mit Wasserstoff ist die Grundlage für die Entwicklung hierzulande. Die Ukraine bietet sich dafür an.



    Die Bundesrepublik Deutschland hat ein Interesse an einer stabilen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine. Die Ukraine wird durch Russland fortwährend destabilisiert. Durch Unterstützung der Ukraine im wirtschaftlichen Bereich können wir dem entgegenwirken. Eine verstärkte Integration der Ukraine in den europäischen Energiemarkt erweitert diesen und schafft weiteres Potenzial und ist ein weiterer Schritt auf des Weges hin zu einer EU-Mitgliedschaft.



    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 3/012
    3. Wahlperiode 04.03.JJJJ



    Antrag

    der Fraktion der SPD


    Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen Sicherheitskräfte in Afghanistan



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Der Deutsche Bundestag stimmt der Fortsetzung der Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte am NATO-geführten Einsatz Resolute Support für die Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte in Afghanistan zu.


    2. Völker- und verfassungsrechtliche Grundlagen Der Einsatz bewaffneter deutscher Streitkräfte erfolgt a) im Rahmen der Umsetzung der Beschlüsse der NATO-Gipfel in Chicago am 20./21. Mai 2012, in Newport am 4./5. September 2014, in Warschau am 8./9. Juli 2016 sowie in Brüssel am 11./12. Juli 2018,


    b) auf Grundlage der Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan zum NATO-geführten Einsatz Resolute Support in Form des durch die NATO und Afghanistan unterzeichneten Truppenstatutes vom 30. September 2014 und

    c) auf Grundlage des Beschlusses des Nordatlantikrates vom 2. Dezember 2014 im Rahmen und nach den Regeln eines Systems gegenseitiger kollektiver Sicherheit im Sinne des Artikels 24 Absatz 2 des Grundgesetzes.


    3. Auftrag Auftrag der Mission Resolute Support bleibt es, die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu befähigen, ihrer Sicherheitsverantwortung nachzukommen. Dazu sollen sie vorrangig auf der ministeriellen und der national-institutionellen Ebene ausgebildet, beraten und unterstützt werden. Dies schließt unverändert die Erfolgskontrolle der Ausbildungs- und Beratungsmaßnahmen auch unterhalb der Korpsebene einschließlich der Möglichkeit der spezifischen Beratung. Neben der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte im Rahmen der Mission Resolute Support hat die Bundeswehr weiterhin den Auftrag, über die Sicherung des von der NATO eingesetzten Personals hinaus auch deutsches Personal diplomatischer und konsularischer Vertretungen in besonderen Not- und Gefährdungslagen sowie im zivilen Wiederaufbau eingesetztes Personal der internationalen Gemeinschaft im Notfall zu unterstützen. Dieser Auftrag ist begrenzt. Er kann nur in Abstimmung mit der afghanischen Regierung, in der Regel unter Einbindung afghanischer nationaler Verteidigungs- und Sicherheitskräfte und mit verfügbaren Kräften und Fähigkeiten durchgeführt werden.


    4. Aufgaben Im Einzelnen ergeben sich aus diesen Aufträgen für die Bundeswehr folgende Aufgaben:


    • Mitwirkung an der Führung der Mission Resolute Support in Afghanistan einschließlich eines Beitrags zur Erstellung eines Lagebildes und weiterhin durch Übernahme der Verantwortung als Rahmennation für den Betrieb der sogenannten Speiche Nord (Train, Advise and Assist Command North) in Masar-e Scharif;


    • Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte vorrangig auf ministerieller und strategischer Ebene sowie auf national-institutioneller Ebene, der Korpsebene oder vergleichbarer Ebene und auch auf niedrigeren Führungsebenen der afghanischen Spezialkräfte;


    • darüber hinaus Unterstützung von afghanischen Regierungsinstitutionen sowie der unabhängigen afghanischen Wahlkommission Durchführung von Wahlen entsprechend der Festlegung des Hauptquartiers Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mitteln hieraus), in denen deutsches Personal eingesetzt ist, in besonderen Not- und Gefährdungslagen;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen;


    • bis zum Ende der militärischen Präsenz im Norden Afghanistans Aufrechterhaltung des Betriebs des militärischen Anteils am Flugplatz Masar-e Scharif;


    • taktischer Lufttransport;


    • Verwundetenlufttransport (Air MedEvac);


    • Beitrag zur zivil-militärischen Zusammenarbeit. 5. Einzusetzende Kräfte und Fähigkeiten Für die deutsche Beteiligung an der Mission Resolute Support in Afghanistan werden folgende Leistungen sowie militärische Fähigkeiten, im Rahmen des in Nummer 3 beschriebenen Auftrags und der in Nummer 4 beschriebenen Aufgaben, bereitgestellt:


    • Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung und Bergung militärischer und ziviler Kräfte und Mittel der Mission Resolute Support;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung diplomatischer und konsularischer Vertretungen (inklusive Bergung von Mittel hieraus), in denen deutsches Personal eingesetzt ist, in besonderen Not- und Gefährdungslagen;


    • Sicherung, Schutz sowie gegebenenfalls Evakuierung von Personal der internationalen Gemeinschaft und designierter Personen;


    • Führung;


    • Führungsunterstützung;


    • militärisches Nachrichtenwesen;


    • logistische und sonstige Unterstützung einschließlich Transport, Umschlag und Rückverlegung;


    • sanitätsdienstliche Versorgung einschließlich des taktischen wie strategischen Verwundetenlufttransports;


    • Aufklärung und Überwachung, einschließlich abbildende Aufklärung und Überwachung aus der Luft sowie Auswertung;


    • zivil-militärische Zusammenarbeit einschließlich humanitärer Hilfs- und Unterstützungsdienste. Weiterhin werden Kräfte zur Verwendung in den mit der Führung von Resolute Support beauftragten Stäben und Hauptquartieren eingesetzt.


    6. Ermächtigung zum Einsatz und Dauer des Einsatzes Der Bundesminister der Verteidigung wird ermächtigt, solange der Beschluss des Nordatlantikrates, die Zustimmung der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan und die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages vorliegen, längstens jedoch bis zum 31. März 2022 die eingesetzten Kräfte für den im Mandat vorgeschriebenen Auftrag einzusetzen.


    7. Status und Rechte Status und Rechte der Kräfte der Mission Resolute Support richten sich nach dem von der NATO und der Regierung der Islamischen Republik Afghanistan am 30. September 2014 unterzeichneten Truppenstatut.


    Die Anwendung militärischer Gewalt durch deutsche Einsatzkräfte erfolgt auf der Grundlage des Völkerrechts und wird durch die geltenden Einsatzregeln spezifiziert. Dies umfasst auch den Einsatz militärischer Gewalt zum Schutz eigener und anderer Mission-Resolute-Support-Kräfte sowie im Rahmen der Nothilfe. Das Recht zur individuellen Selbstverteidigung bleibt unberührt.


    8. Einsatzgebiet Der Nordatlantikrat hat Afghanistan als Operationsgebiet festgelegt. Ausbildung, Beratung und Unterstützung durch die deutschen Kräfte finden in Kabul, Bagram, Masar-e Scharif und Kunduz, darüber hinaus weiterhin in Einzelfällen und zeitlich begrenzt auch im übrigen Operationsgebiet statt.

    9. Personaleinsatz Für die Beteiligung an der Mission Resolute Support können bis zu 1 300 Soldatinnen und Soldaten eingesetzt werden. Für Phasen der Verlegung und Rückverlegung sowie im Rahmen von Kontingentwechseln und in Notsituationen darf die Personalobergrenze vorübergehend überschritten werden. Bei dem Einsatz der Bundeswehr handelt es sich um eine besondere Auslandsverwendung im Sinne des § 56 des Bundesbesoldungsgesetzes und des § 63c des Soldatenversorgungsgesetzes.
    Im Rahmen der Mission Resolute Support kann der Einsatz von deutschem Personal in Kontingenten anderer Nationen auf der Grundlage bilateraler Vereinbarungen genehmigt werden.


    10. Kosten und Finanzierung Die einsatzbedingten Zusatzausgaben für die Beteiligung bewaffneter deutscher Streitkräfte an der Mission Resolute Support werden für den Zeitraum vom 1. April 2021 bis 31. März 2022 voraussichtlich insgesamt rund 427,5 Millionen Euro betragen und aus Einzelplan 14 Kapitel 1401 Titelgruppe 08 bestritten. Hiervon entfallen auf das Haushaltsjahr 2021 rund 320,6 Millionen Euro und auf das Haushaltsjahr 2022 rund 106,9 Millionen Euro. Für die einsatzbedingten Zusatzausgaben wurde im Bundeshaushalt 2021 und wird im Rahmen der Aufstellung des Regierungsentwurfs des Bundeshaushalts 2022 jeweils im Einzelplan 14 Vorsorge getroffen werden.


    Begründung I. Politische Rahmenbedingungen Das gemeinsame Engagement hat in den letzten neunzehn Jahren wichtige und greifbare Ergebnisse hervorgebracht: Afghanistan ist nicht mehr das zentrale Ausbildungslager für islamistische Terroristen. Die gesellschaftliche Stellung von Frauen hat sich wesentlich verbessert, es gibt vielfältige Medien und freie politische Debatten. Lebenswichtige Transport- und Versorgungsinfrastruktur wurde wiederhergestellt, Bildungsmöglichkeiten wurden durch neue Schulen und Universitäten und die Ausbildung von Lehrern verbessert, Schulbildung, Gesundheitsversorgung und Lebenserwartung sind auf einem höheren Niveau als je zuvor in der afghanischen Geschichte. Hierzu hat auch das deutsche Engagement wesentlich beigetragen. Auf all diesen Feldern sind jedoch weitere Anstrengungen nötig.


    Bis heute konnte Afghanistan den in Jahrzehnten bewaffneter Konflikte entstandenen Rückstand bei der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung nicht aufholen. Gerade die letzten Jahre haben gezeigt, wie brüchig auch erzielte Erfolge sind. Afghanistan bleibt weiterhin geprägt von einer schwierigen, wenn auch regional unterschiedlichen Sicherheitslage, einer nicht in allen Landesteilen handlungsfähigen Regierung, weit verbreiteter Korruption, Armut in breiten Schichten der Bevölkerung sowie einem durch konkurrierende Interessen gekennzeichneten regionalen Umfeld.


    Botschafter Zalmay Khalilzad, befindet sich seit September 2018 in einem Gesprächsprozess mit dem „Politischen Büro“ der Taliban in Doha (Katar). Ziel ist es unter anderem, die Taliban darauf zu verpflichten von Afghanistan ausgehenden Terrorismus zu unterbinden und an innerafghanischen Verhandlungen über eine langfristige Konfliktlösung teilzunehmen. Botschafter Khalilzad unterrichtet regelmäßig bilateral und in der NATO über den Fortgang der US-Bemühungen. Die Bundesregierung setzt sich dafür ein, diese Dynamik zu fördern und die Schaffung politischer Grundlagen inklusive innerafghanische Verhandlungen zu unterstützen. Deshalb hat sie gemeinsam mit Katar Anfang Juli 2019 eine Innerafghanische Dialogkonferenz (IAD) in Doha als vertrauensbildende Maßnahme organisiert. Die Bundesregierung plant, anknüpfend an die Erfahrung aus Doha, weitere Aktivitäten zur Vertrauensbildung und zur Vorbereitung innerafghanischer Verhandlungen zu unterstützen. Deutschland ist zweitgrößter bilateraler Geber. Die Bundesregierung hat beim NATO-Gipfel am 11./12. Juli 2018 in Brüssel zugesagt, ihre finanzielle Unterstützung des afghanischen Sicherheitssektors bis 2024 auf gleichem oder annähernd gleichem Niveau fortzusetzen, sofern die Rahmenbedingungen auf afghanischer Seite dies zulassen und der Haushaltsgesetzgeber zustimmt. Vor diesem Hintergrund will die Bundesregierung ihr diplomatisches, ziviles und militärisches Engagement zur jetzigen Zeit in Abstimmung mit ihren Partnern im bestehenden Umfang fortsetzen.


    II. Bedeutung des militärischen Beitrags Deutschlands Im Rahmen des vernetzten Gesamtansatzes der Bundesregierung dient der deutsche militärische Beitrag dazu, die Leistungsfähigkeit der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte zu erhöhen. Mit der derzeitigen Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte sollen diese zu einer flächendeckenden und nachhaltigen eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Sicherheitsverantwortung befähigt werden. In der Nordregion wird Deutschland in seiner Verantwortung als Rahmennation von 21 Nationen unterstützt. Hauptauftrag im Rahmen des „Train, Advise, Assist“-Ansatzes (TAA-Ansatz) ist derzeit die Beratung des 209. Korps und 217. Korps der afghanischen Armee an den Standorten in Masar-e Scharif und Kunduz. Die Beratung folgt dem militärischen Bedarf der afghanischen Streitkräfte. Zudem werden an militärischen Schuleinrichtungen in Masar-e Scharif Spezialisten, wie zum Beispiel Pionier-, Fernmelde- und Feldjägerkräfte, ausgebildet. Neben diesem Ausbildungsauftrag übernimmt die Bundeswehr eine wichtige Rolle in der Umsetzung von mehreren Schwerpunkten der „Afghan National Defence and Security Forces Roadmap“. Zum Beispiel wird innerhalb des Handlungsfeldes „Verbesserung der Führungskultur und Führungsfähigkeit“ Beratung im afghanischen Verteidigungsministerium, dem afghanischen Generalstab sowie am „Unified Training, Education and Doctrine Command“ in Kabul durchgeführt.


    Auch in der Ausbildung und Beratung der Spezialkräfte des afghanischen Innenministeriums leistet die Bundeswehr einen substanziellen Beitrag. Zudem beteiligt sich die Bundeswehr beim Aufbau der afghanischen Luftstreitkräfte als wesentliche Voraussetzung für eine erfolgreiche Operationsführung im Verbund mit den afghanischen Spezialkräften. Ungeachtet erheblicher Anstrengungen sind die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte noch nicht selbsttragend in der Lage, flächendeckend für Sicherheit zu sorgen. Dennoch haben sie mit der erfolgreichen Absicherung der Präsidentschaftswahlen am 28. September 2019, in den letzten Jahren ihre wachsende Leistungsfähigkeit unter Beweis gestellt. Trotz dieser Fortschritte zeigen verbleibende Schwächen in der Operationsführung und erhebliche personelle Verluste, dass die afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte weiter Beratungsleistung benötigen. Die afghanische Regierung geht unverändert Kernprobleme an.


    Zum Beispiel trägt die Verjüngung des afghanischen Führungspersonals einen wesentlichen Teil zur verbesserten Führungsfähigkeit und zum vertrauensvollen Miteinander der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte bei. Neben dem Kampf gegen interne Korruption, geht es jedoch im Wesentlichen um die Verbesserung der Befähigung zum Kampf im Verbund unterschiedlicher Fähigkeiten. Der überregionale Einsatz von afghanischer Luftnahunterstützung, der im zunehmenden Maße auch bei eingeschränkter Sicht und im engen Zusammenwirken sowohl mit Spezialkräften als auch mit regulären Verbänden und Artillerieeinheiten erfolgt, ist eine positive Entwicklung.

    III. Engagement der Bundesregierung im Rahmen eines umfassenden Ansatzes Das militärische Engagement der Bundesregierung in Afghanistan ist integraler Bestandteil eines umfassenden Ansatzes:

    • Der politische Dialog und diplomatisches Engagement dienen der Förderung von Rechtsstaatlichkeit und Korruptionsbekämpfung, Menschenrechten, Demokratie, wirtschaftlicher und sozialer Entwicklung sowie eines innerafghanischen Friedensprozesses.

    • Stabilisierungsmaßnahmen der Bundesregierung dienen konkret dazu, ein sicheres Umfeld zu schaffen, kurzfristig Lebensbedingungen zu verbessern und Alternativen zu Kriegs- und Gewaltökonomien aufzuzeigen. Den Aufbau der Polizei unterstützt die Bundesregierung mit mehreren Programmen; namentlich trägt das bilaterale „German Police Project Team“ zur Ausbildung und Führungsqualifizierung der afghanischen Polizei bei.

    • Die Entwicklungszusammenarbeit verbessert die Lebensbedingungen der afghanischen Bevölkerung und schafft dauerhafte Perspektiven jenseits von Armut, Gewalt und Flucht.

    • Militärisch beteiligt sich die Bundeswehr im Rahmen der NATO-geführten Mission Resolute Support an der Ausbildung, Beratung und Unterstützung der afghanischen nationalen Verteidigungs- und Sicherheitskräfte, damit diese ihrer Sicherheitsverantwortung nachhaltig wahrnehmen können.

    • Die humanitäre Hilfe unterstützt besonders bedürftige Bevölkerungsgruppen nach Maßgabe des Bedarfs und auf Grundlage der humanitären Prinzipien.


    Deutschland fordert auch von seinen afghanischen Partnern Verantwortung ein. Deshalb knüpft die Bundesregierung ihre Unterstützung an Reformen, zu denen sich Afghanistan in einer 2018 erneuerten Vereinbarung mit der Gebergemeinschaft verpflichtet hat, und setzt entsprechende Anreize und Bedingungen.


    Nur gemeinsame Anstrengungen der afghanischen Regierung und der wichtigsten internationalen Akteure können Stabilität und nachhaltige Entwicklung in Afghanistan hervorbringen. Aus diesem Grund misst die Bundesregierung der Koordinierung ihrer eigenen sowie der Aktivitäten ihrer Partner hohe Bedeutung zu. UNAMA, die Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan, koordiniert die Geberzusammenarbeit, unterstützt den Friedens- und Versöhnungsprozess, Wahlen, die regionale Zusammenarbeit sowie Schutz und Förderung von Menschenrechten. Im militärischen Kontext leistet die NATO eine substanzielle militärische wie politische Koordinierungsfunktion. Im Rahmen von Resolute Support vereint sie Soldatinnen und Soldaten und Fähigkeiten von rund 50 Alliierten und Partnernationen. Im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik engagiert sich die Europäische Union als politischer und Entwicklungspartner Afghanistans, insbesondere in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Demokratisierung, ländliche Entwicklung und dem Zugang zu Gesundheits- und Basisdienstleistungen.


    Die Bundesregierung leistet ihren Beitrag zur Umsetzung der EU-Afghanistan-Strategie und zur Formulierung gemeinsamer Positionen. Angesichts der Spannungen zwischen den Nachbarn Afghanistan und Pakistan, Pakistan und Indien sowie konkurrierender Interessen geopolitischer Akteure wie China, Russland oder Iran setzt sich die Bundesregierung für die Förderung regionaler Kooperation ein – sowohl durch intensive Diplomatie und konkrete Projekte als auch durch Unterstützung von Regionalformaten wie des „Heart-of-Asia“-Prozesses oder der Regionalkonferenz für wirtschaftliche Zusammenarbeit zu Afghanistan (Regional Economic Cooperation Conference on Afghanistan – RECCA). Als Vorsitz der Internationalen Afghanistan-Kontaktgruppe (International Contact Group – ICG) mit über 50 Staaten und internationalen Organisationen trägt Deutschland nachhaltig zur Politikkoordinierung bei.


    Nagisa Shiota und die Fraktion der SPD

    Das Event ist jetzt nahezu zu Ende. Es wird vielleicht noch ein oder zwei Gespräche und Pressemitteilungen geben.


    Aber ich wollte von euch wissen wie ihr es fandet. Es war jetzt ein kleines Event, dass nicht alle direkt berührt hat.

    Drucksache 2/49
    02.12.2020



    Gesetzentwurf

    der Fraktion der SPD


    Entwurf einer Sechsten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


    A. Problem und Ziel

    Die Bedingungen in der Pflege sind katastrophal wie der letzte Skandal in der Pflege zeigt. Alle Verbesserungsmaßnahmen kosten Geld. Geld das am Ende derjenige zahlt der die Pflege benötigt. Die Pflegeversicherung ist keine Vollkaskoversicherung und soll keine werden. Die Differenz zwischen den Leistungen der Pflegekasse und dem Eigenanteil wird immer größer. Die Belastung für die Menschen steigt und wird weiter steigen, wenn wir die Bedingungen in der Pflege ernsthaft verbessern wollen. Zusätzlich wird der demographischer Wandel die Pflegeversicherung weiter belasten.

    Ziel ist es die finanzielle Grundlage für die Pflegeversicherung zu schaffen um für die Zukunft finanziell gerüstet zu sein.

    B. Lösung

    Mit dem Gesetzentwurf und der Erhöhung um 14,75 % auf 3,5 % wird die finanzielle Grundlage geschaffen um die Pflegeversicherung für die Zukunft zu rüsten. Demografischer Wandel und steigende Kosten fordern eine gestärkte Pflegeversicherung.

    C. Alternativen

    Beibehaltung der aktuellen Situation.

    D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es gibt Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung in Höhe von 7 Mrd. Euro.

    E. Erfüllungsaufwand

    E.1 Erfüllungsaufwand für die Bürgerinnen und Bürger

    Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen höhere Abgaben an die Pflegeversicherung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro.


    E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft

    Für die Wirtschaft entstehen höhere Abgaben an die Pflegeversicherung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro.


    E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung

    Geringer Aufwand für die Verwaltung

    F. Weitere Kosten

    Keine




    Entwurf einer Sechsten Gesetzes zur Änderung des Elften Buches Sozialgesetzbuch


    Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:


    Art. 1

    Änderung des Sozialgesetzbuches Elf (SGB 11)

    Das Sozialgesetzbuch Elf in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl.I S. 1014, 1313), wird wie folgt geändert:

    1. § 55 Abs. 1 wird wie folgt geändert. „§ 55 Abs. 1

    (1) Der Beitragssatz beträgt bundeseinheitlich 3,5 Prozent der beitragspflichtigen Einnahmen der Mitglieder; er wird durch Gesetz festgesetzt. Für Personen, bei denen § 28 Abs. 2 Anwendung findet, beträgt der Beitragssatz die Hälfte des Beitragssatzes nach Satz 1.

    Artikel 2

    Inkrafttreten

    Dieses Gesetz tritt zum 01.01.2021 in Kraft.




    Begründung


    A. Allgemeiner Teil

    I. Zielsetzung

    Eine finanzielle Grundlage für die Leistungen in der Pflegeversicherung in der Zukunft zu schaffen, sowie den Auswirkungen des demographischen Wandels auf die Pflegeversicherung entgegen zu Wirken.

    II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfes

    Sozialgesetzbuch Xl §55 wird der Beitragssatz angehoben.

    III. Alternativen

    Beibehaltung der aktuellen Situation.

    IV. Gesetzgebungskompetenz

    Die Gesetzgebung des Bundes ergibt sich aus Artikel 73 Absatz 1 Nummer 6 GG

    V. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen

    Der Gesetzentwurf ist mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen Verträgen, die die Bundesrepublik Deutschland geschlossen hat, vereinbar.

    VI. Gesetzesfolgen

    1. Rechts- und Verwaltungsvereinfachung

    Dieses Gesetz dient nicht zur Rechts- und Verwaltungsvereinfachung


    2. Nachhaltigkeitsaspekte

    Keine


    3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand

    Es gibt Mehreinnahmen für die Pflegeversicherung in Höhe von 7 Mrd. Euro.


    4. Erfüllungsaufwand

    Für die Bürgerinnen und Bürger entstehen höhere Abgaben an die Pflegeversicherung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro. Für die Wirtschaft entstehen höhere Abgaben an die Pflegeversicherung in Höhe von 3,5 Mrd. Euro.



    5. Weitere Kosten

    Keine


    6. Weitere Gesetzesfolgen

    Gibt es Nebenfolgen? Wenn ja, bitte erläutern.


    7. Befristung

    Das Gesetz ist nicht befristet.


    8. Zustimmungspflicht des Bundesrates

    Das Gesetz untersteht der Zustimmungspflicht des Bundesrates.


    B. Besonderer Teil

    Artikel 1

    Regelt die Hohe des Beitragssatzes.


    Artikel 2

    Regelt das Inkrafttreten des Gesetzes.




    Dr. h. c. und Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/48
    2. Wahlperiode 02.12.2020



    Antrag

    des Abgeordneten Nagisa Shiota und Fraktion der SPD


    Sicherheit in Großstädten verbessern



    Der Bundestag wolle beschließen:



    1. Die Bundesregierung soll mit den Ländern prüfen ob und wie das Konzept der Sektorstreife für polizeiliche Spezialkräfte auch in deutschen Großstädten angewandt werden kann.


    2. Die Bundesregierung soll bei positiver Prüfung die nötigen rechtlichen Möglichkeiten sowie die nötigen materiellen Ressourcen dafür bereitstellen oder die Länder dabei unterstützen.





    Begründung:


    In Europa kommt es immer wieder zu Terroranschlägen wie in Paris oder Wien. Dabei ist grundsätzlich das schnelle eintreffen von polizeilichen Spezialeinheiten der entscheidende Faktor. Beim Terroranschlag in Wien waren die ersten Spezialkräfte der Polizei bereits nach 9 Minuten am Ort des Geschehens und könnten den Täter neutralisieren. Die beiden Beamten der Spezialeinheit WEGA bewaffnet mit Sturmgewehren waren auf Sektorstreife und konnten so schnell reagieren. Das Konzept von Spezialeinheiten auf Sektorstreife bietet sich auch für deutsche Großstädte an.


    Nach unser Ansicht ist es dafür entweder notwendig die BFE+ Einheiten weiter zu stärken und die rechtlichen Rahmenbedingungen für ihren Einsatz in diesem Rahmen zu gestalten oder die SEK der Länder und Großstädte so zu stärken das sie das leisten können.





    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/42
    2. Wahlperiode 29.11.2020



    Antrag

    der SPD Fraktion


    Pflegeberufe attraktiver gestalten



    Der Bundestag wolle beschließen:


    1. Die Bundesregierung soll mit Gewerkschaften, Arbeitgeberverbänden einen allgemein gültigen Tarifvertrag für Pflegekräfte aushandeln.


    2. Dieser Allgemeingültiger Tarifvertrag soll einen Pflege Mindestlohn von 19,50 € für Pflegefachkräfte und 15,50 € für Pflegehelfer betragen und eine maximale Arbeitszeit am Stück festlegen.


    3. Die Bundesregierung soll mit Gewerkschaften, Pflegekräften und Pflegeeinrichtungen einen Pflegegipfel veranstalten, um auch in anderen Gehaltsunabhängigen Punkten eine Verbesserung zu erreichen.




    Begründung:


    Deutschland sieht in der Pflege rot! Die Anzahl der Pflegekräfte reduziert sich immer mehr, viele steigen aus Überlastung und niedrigerer Bezahlung aus. Schon jetzt behandelt eine Pflegekraft in Deutschland 13 Pflegende. Dies ist eine enorme körperliche und psychische Belastung, den Sie tagtäglich für unsere Gesundheit leisten. Dabei ist der Lohn in einer solchen Branche sehr niedrig. Ein Pflegehelfer*in verdient im Durchritt 11,09 € die Stunde brutto. Der Mindestlohn liegt im Moment bei 9,35 € die Stunde. Bei einer Pflegekraft liegt diese bei 16,23 € brutto die Stunde. In einen solch wichtigen Bereich ist diese Bezahlung deutlich zu wenig und es wundert niemanden, dass uns Pflegekräfte fehlen. Auch ist die Preisspanne zwischen den Pflegekräften, die per Tarif bezahlt werden und den Pflegekräften, die nicht mit Tarif bezahlt werden sehr unterschiedlich.


    Deshalb müssen Lösungen her, deshalb fordern wir, dass die Bundesregierung einen Flächentarifvertrag aushandelt, der die Bezahlung der Pflegekräfte deutlich verbessert, als auch einen Pflegegipfel veranstaltet. Mit dem Flächentarifvertrag sorgen wir für eine gute Bezahlung in der Pflege und mit einen Pflegegipfel soll abseits der finanzielle Angelegenheiten eine einvernehmliche Lösung zwischen Gewerkschaften, Arbeitgeber und Beschäftigten zu finden, die die Pflege von morgen ermöglicht.





    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

    Deutscher Bundestag Drucksache 2/015
    2. Wahlperiode 13.11.2020


    Antrag

    des Abgeordneten Nagisa Shiota Fraktion der SPD


    Einsetzung der Ausschüsse


    Der Bundestag wolle beschließen:



    Die Einsetzung folgender Ausschüsse


    1. Ausschuss „Europäische Union (9 Sitze) Art.45 Grundgesetz
    2. Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten (9 Sitze) Art. 45 a Grundgesetz
    3. Verteidigungsausschuss (9 Sitze) Art 45 a Grundgesetz
    4. Ausschuss für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung (9 Sitze) Wahlprüfungsgesetz und Art. 46 Grundgesetz
    5. Parlamentarisches Kontrollgremium (ein Mitglied jeder Fraktion) Art 45 d Grundgesetz und Kontrollgremiumgesetz PKGrG
    6. Präsidialausschuss (9 Sitze) zuständig für Inneres, Justiz, Wirtschaft und den Haushalt
    7. Ausschuss für Gemeinwesen (9 Sitze) zuständig Bildung, Forschung, Arbeit, Gesundheit und Ernährung
    8. Ausschuss für Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung (9 Sitze) zuständig für Verkehr, Umwelt, Infrastruktur und Digitalisierung


    Die Sitzverteilung erfolgt nach § 10 und § 54 GOBT







    Begründung:


    Der Bundestag muss spätestens sobald ein Kanzler gewählt ist über arbeitsfähige Ausschüsse verfügen.





    Nagisa Shiota und Fraktion der SPD

    Deutschland und Ungarn werden in dem Bereich Ausbildung und Übung zukünftig enger zusammenarbeiten.


    Die Panzerbrigade 12 wird damit beauftragt die ungarischen Streitkräfte Ausbildungstechnisch bei dem Übergang von Sowjetischer Technik auf westliche Technik zu unterstützen. Deutschland lädt Ungarn zu einer gemeinsamen Übung auf dem Truppenübungsplatz Bergen ein.


    Deutschland unterstützt die weitere Modernisierung der ungarischen Streitkräfte.
    Ungarn plant weitere 120 Leopard 2A7, 80 Panzerhaubitzen 2000, 200 Lynx Schützenpanzer, 10 Wisent 2, 25 Leguan, 300 RMMV HX77 8x8 Trucks und 20 Mars zu beschaffen.


    Ungarn ist ein wichtiger NATO-Partner in Osteuropa den es bei der Modernisierung zu unterstützen gilt. Gemeinsam sorgen wir für Sicherheit in Europa.

    Nach dem ein Hilfegesuch der Philippinen uns erreicht hat ist ein Vorauskommando auf dem Weg in die Philippinen. Mit dabei eine erste Hilfslieferung vor allem Decken und andere dringend benötigte Gegenstände


    Kräfte des Spezialpionierregiments 164 machen sich bereit um in Kürze in die Region zu verlegen ihre Spezialität ist das errichten und betreiben von Feldlagern inklusive Wasserversorgung. Sie werden Vorort dringend benötigte Unterkünfte zu errichten und die Wasserversorgung sicherzustellen. Des weiteren werden Kräfte des Panzerpionierbataillon 130 mit verlegen ihre Aufgabe wird das Sicherstellen der Gangbarkeit von Straßen und Wegen in der Region sein. Dazu können sie Wege räumen, errichten und neue Brücken bauen und alte wieder instand setzen.


    Kräfte des Sanitätsregiments 2 stellen einerseits die eigene Sanitätsdienstliche Versorgung sicher andererseits werden sie auch die Zivilbevölkerung medizinisch versorgen. Es besteht eine enge Kooperation zu Kräften des DRK. Die Philippinen brauchen jetzt schnelle Hilfe unsere schnelle Hilfe.

    Das Bundesministerium der Verteidigung richtet wieder einen zentralen Planungsstab ein. Eingeführt wurde der Planungsstab von Verteidigungsminister Helmut Schmidt und 2012 abgeschafft. Dieser zentrale Planungsstab wird zu einem Drittel aus Soldaten, einem Drittel zivilen Mitarbeitern und aus einem Drittel externer Experten bestehen. Aufgabe des Planungsstab wird es sein alle Leitungsvorlagen zu koordinieren und zu bearbeiten und so einen ganzheitlichen Ansatz für die Führung der Bundeswehr zu ermöglichen. Darüber hinaus hat er auch Aufgaben der politischen Verbindung mit anderen Ressorts. In der modernen Management Lehre könnte man ihn als strategisches Unterstützungselement mit Controlling Aufgaben bezeichnen.


    Ein Großteil des Personals wird aus der jetzigen Abteilung Politik kommen. Der Planungsstab wird zum 16.11.2020 mit der Arbeit anfangen.

    Pressemitteilung zum Irak/Syrieneinsatz


    Die Bundesregierung hat wie angekündigt Gespräche mit Italien und Kanada über eine Übernahme der deutschen Aufgaben über Syrien gesprochen. Italien erklärte sich bereit die deutschen Aufgaben Luftaufklärung und Luftbetankung zu übernehmen. Italien bevorzugt sich die Aufgaben mit Kanada zu teilen.


    Kanada hat bisher noch keine Zusage gegeben. Geplant sind weitere Gespräche mit beiden Staaten innerhalb der nächsten Woche. Aufgabenteilung ist eine große Stärke der NATO. Deutschland hat diese Fähigkeiten über einige Jahre zur Verfügung gestellt. Jetzt übernehmen andere und wir können uns auf die Ausbildungsmission im Irak konzentrieren

    Abschlussvereinbarung im europäischen Projekt U-Boot Jagd erreicht


    Bei einem letzten Treffen konnten sich die teilnehmenden Staaten Polen, Dänemark, Schweden, Finnland und Norwegen auf eine konkrete Anzahl an Schiffen einigen. Die Schiffe werden in unterschiedlichen Werften gebaut im Schwerpunkt in Deutschland, Schweden und Norwegen die über die notwendigen Werften verfügen. Weitere Zuliefereraufträge werden aus allen teilnehmenden Staaten bedient.


    Deutschland wird zehn Schiffe beschaffen, Polen drei und Finnland, Norwegen, Dänemark und Schweden jeweils eins. Gesamtumfang des Programms bisher beläuft sich damit auf siebzehn Schiffe. Das Programm bleibt offen für weitere Nationen die sich daran beteiligen möchten.


    Mit diesem Programm wird auf die zunehmende Anzahl an modernen U-Booten reagiert, die immer leiser und schwerer zu orten sind. Moderne U-Boote sind teuer in Entwicklung und Beschaffung, dennoch nimmt ihre Zahl bei allen Marinen rund um den Globus zu. Sie stellen mit ihren Marschflugkörpern und Torpedos nicht nur für Überwasserschiffe und Konvois eine große Gefahr da, sondern auch für Ziele weit im Landesinneren. Zusätzlich können viele mit Atomwaffen ausgerüstet werden.


    In den letzten Jahren hat die U-Boot Aktivität im Ostseeraum stark zugenommen, deshalb haben sich die wichtigsten Ostseeanrainer auf dieses Programm verständigt um gemeinsam die Sicherheit im Ostseeraum zu erhöhen.

    Pressemitteilung Strukturreform BMVg


    Das Bundesministerium der Verteidigung wird umstrukturiert. Ziel der Umstrukturierung ist es doppelte Leitungspositionen zu streichen und weitere jetzt frei gewordene Mitarbeiter in Abteilungen zu versetzen in denen sie dringend gebraucht werden. Dazu zählen besonders das Beschaffungswesen und der Bereich Digitalisierung.


    Zusammenfassung Im Bereich Haushalt und Controlling werden HC I 3 und HC I 6 zusammengefasst Im Bereich Führung Streitkräfte werden die Bereiche FÜSK III 2 und FÜSK III 3 zusammengefasst In der Abteilung Ausrüstung werden die Bereiche A IV 3 und A IV 4 zusammengefasst Sowie A ll 2 und A ll 3


    Durch die Umstrukturierung werden bis zu 50 Dienstposten frei, die sich wie folgt Neu verteilen.

    Es werden 25 Mitarbeiter in die Abteilung Ausrüstung versetzt. Weitere 20 Mitarbeiter werden in den Bereich Cyberinformationstechnik versetzt und fünf Mitarbeiter werden in Zukunft den Bereich Haushalt und Controlling unterstützen.


    Die Umstrukturierung wird jetzt vorbereitet und dann im Haushaltsjahr 2021 vorgenommen. Die Planungen für diesen Haushalt laufen bereits.

    Guten Tag Soldaten und Soldatinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen,


    Vor 30 Jahren wurde aus zwei Staaten formell einer. Seitdem können wir gemeinsam in Freiheit und Demokratie leben und das ist gut so! Nach wie vor gibt es Unterschiede einige werden wir überwinden andere werden bleiben. Aus Niedersachsen würde auch in einer Millionen Jahren nie komplett Rheinland-Pfalz werden.


    Ebenfalls wurde vor 30 Jahren aus zwei Armeen eine Armee. Eine Armee die hinter der freiheitlich demokratischen Grundordnung steht und diese täglich verteidigt. Dabei waren die Herausforderungen groß nicht nur ideologisch sondern auch materiell und taktisch lagen Welten zwischen beiden Armeen. Ebenfalls wurde die jetzt gemeinsame Bundeswehr von 585.000 Soldaten auf 340.000 reduziert.


    Trotz dessen ist die Bundeswehr eine Erfolgsgeschichte der Wiedervereinigung. Über 10.000 Offiziere und Unteroffiziere wurden als Berufssoldaten übernommen. Aus ehemaligen Feinden wurden Kameraden und das nicht nur nach §12 Soldatengesetz.


    Fortan absolvierten viele Wehrpflichtige ihren Wehrdienst auf der jeweils anderen Seiten der ehemaligen Grenze. Gemeinsame Lehrgänge und gemeinsame Einsätze zeigen, dass Leistungsbereitschaft und der Wille zur Auftragserfüllung über der Herkunft aus Ost oder West stehen.


    Soldaten und Soldatinnen, Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Bundeswehr dank Ihnen allen ist die Wiedervereinigung in der Bundeswehr täglich ein voller Erfolg und ich bin mir sicher sie wird es auch in Zukunft sein. Ich wünsche Ihnen einen schönen Feiertag

    Ihr Nagisa Shiota Bundesminister der Verteidigung