Königsteiner Vereinbarung

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Manfred Klausbrück

  • Die Königsteiner Vereinbarung ist eine in Königstein im Taunus durch die Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossene Regel, nach der das Präsidium des Bundesrates bestimmt wird.

    1 Funktion

    Die Königsteiner Vereinbarung wurde am 30. August 1950 durch die Regierungschefs der Bundesländer in Königstein am Taunus beschlossen. Sie regelt, dass das Amt des (für ein Jahr gewählten) Präsident des Bundesrates turnusmäßig durch die Regierungschefs der Länder ausgeübt werden sollte, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit. Dazu werden die Länder der Einwohnerzahl nach sortiert, wobei das einwohnerstärkste Land beginnt, und Jahr für Jahr das nächste Land an der Reihe ist.

    Auch die Wahl der Vizepräsidenten des Bundesrates wird durch die Königsteiner Vereinbarung geregelt. Der 1. Vizepräsident ist demnach der Vorgänger des amtierenden Präsidenten, der 2. Vizepräsident ist sein designierter Nachfolger.

    Bei einer Änderung der Bevölkerungszahl der Länder und einer dadurch bedingten Änderung der Rangfolge wird das Ende des laufenden Turnus abgewartet, also bis zum einwohnerschwächsten Land fortgefahren. Danach beginnt der nächste Turnus mit der neuen Rangfolge.

    2 Nachverhandlung 2020

    Im Jahr 2020 wurde die Zahl der im Bundesrat vertretenen Länder drastisch reduziert. Die nicht länger vertretenen Länder werden einem vertretenen Land als Einzugsgebiet zugeordnet. Zudem wurde der laufende Turnus beendet und mit der Zählung von vorn begonnen. Die Amtszeit des Präsidiums wurde von einem Jahr auf einen Monat verkürzt. Da die Amtszeit des Präsidenten jedoch im Grundgesetz verankert ist und eine dahingehende Änderung des Grundgesetzes noch nicht beschlossen wurde (Stand Oktober 2020), amtiert der Präsident gegenwärtig außerhalb des durch die Vereinbarung bestimmten Zyklus weiter.

    3 Übersicht

    3.1 Gegenwärtiger Turnus (September 2020 bis Januar 2021)

    Die Reihenfolge im laufenden Turnus lautet wie folgt:

    1. Baden-Württemberg
    2. Bayern
    3. Nordrhein-Westfalen
    4. Sachsen
    5. Sachsen
    September 2020 Karl-Otto SolmeckeAnm. 1
    (Niedersachsen)
    Yannick Bürgermann
    (Baden-Württemberg)
    Maximilian SchillerAnm. 2
    (Bayern)
    Oktober 2020Anm. 3 (Baden-Württemberg) (Bayern) (Nordrhein-Westfalen)
    November 2020 (Bayern) (Nordrhein-Westfalen) (Sachsen)
    Dezember 2020 (Nordrhein-Westfalen) (Sachsen) (Niedersachsen)
    Januar 2021 (Sachsen) (Niedersachsen) (Baden-Württemberg)

    Anm. 1: Karl-Otto Solmecke ist nicht Ministerpräsident, sondern stellvertretender Ministerpräsident Niedersachsens. Ministerpräsident Jan Meier lehnte eine Kandidatur ab.

    Anm. 2: Am xx. Oktober 2020 zurückgetreten. Das Amt blieb seitdem unbesetzt.

    Anm. 3: Im Oktober 2020 wurden die Posten nicht neu gewählt.

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    3.2 Einwohnerzahlen der Länder mit Einzugsgebiet (Stand Oktober 2020)

    Land Einzugsgebiet Einwohner Rang
    Baden-Württemberg
    Hessen
    Rheinland-Pfalz
    Saarland
    43 1
    Nordrhein-Westfalen 42 2
    Sachsen Berlin
    Brandenburg
    Mecklenburg-Vorpommern
    Sachsen-Anhalt
    Thüringen
    41 3
    Bayern 38 4
    Niedersachsen Bremen
    Hamburg
    Schleswig-Holstein
    37
    5

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