Christian Weber

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Manfred Klausbrück

  • Christian Weber (*18. Juni 1980) ist ein deutscher Jurist und Richter am Bundesgerichtshof.
    Kindheit und Jugend

    Christian Weber wurde am 18.06.1980 in Kiel geboren und wuchs im Stadtteil Düsternbrook in wohlhabenden Verhältnissen auf.


    Akademische Ausbildung

    Der junge Christian durchlief die Schule ohne besondere Vorkommnisse. Er übersprang die sechste Klasse und machte im Jahre 1998 sein Abitur an der Kieler Gelehrtenschule mit 1,4. Danach studierte er bis 2003 an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel Jura und machte sein erstes juristisches Staatsexamen mit 11 Punkten. Im Jahre 2015 erhielt er die Ehrendoktorwürde an der CAU zu Kiel.


    Beruflicher Werdegang

    Sein Referendariat vor seinem zweiten juristischen Staatsexamen absolvierte er bei der Staatsanwaltschaft beim Landgericht Kiel. 2004 begann er als Richter am Amtsgericht Kiel, wurde im Jahre 2007 zum Richter auf Lebenszeit ernannt und wechselte im Jahre 2010 zum Landgericht Kiel, wo er 2013 Vorsitzender der 2. Strafkammer wurde. Im Jahre 2021 wurde er vom Richterwahlausschuss zum Richter am Bundesgerichtshof gewählt. Seit dem 03.05.2021 ist er Mitglied des 1. Strafsenats, des 1. Zivilsenats und des 1. Verwaltungssenats des Bundesgerichtshof. Er bewarb sich auf die Stelle des Vorsitzenden des 1. Strafsenats.


    Wichtige Ereignisse

    Ermittlungsverfahren und Versetzung in den einstweiligen Ruhestand (2021)

    Im Mai 2021 fasste Weber in seiner Funktion als Richter des Bundesgerichtshofs einen Beschluss, den er irrtümlich mit "Dr. Christian Weber" anstelle von "Dr. h.c. Christian Weber" unterzeichnete. Deshalb und wegen seiner irrtümlichen Bezeichnung als "Vorsitzender des 1. Verwaltungssenates" wurde kurz danach ein Ermittlungsverfahren wegen Mißbrauchs von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen (§132a StGB) eingeleitet. Durch Beschluss vom 02.05.2021 ordneten die Richter am Bundesgerichtshof Bruckmann und van Burg seine Versetzung in den einstweiligen Ruhestand an und untersagten ihm die Ausübung seiner Tätigkeit als Richter am Bundesgerichtshof. Gegen den Beschluss erhob Weber Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht, da er fehlendes rechtliches Gehör (Art. 103 I GG) beklagte. Ebenfalls mit Beschluss vom 02.05.2021 nahm das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zur Verhandlung an und ordnete auf dem Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand an.

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