Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger des Freistaates Bayern,
nach der Zustimmung des bayrischen Landtages zur Änderung der Verfassung des Freistaates Bayern (DS 1/005 Gesetz zur Änderung von Artikel 16 der Bayerischen Verfassung) obliegt es nun Ihnen, nach Artikel 75 der Verfassung des Freistaates Bayern, durch einen Volksentscheid diese Änderung zu bestätigen. Im Anhang finden Sie die Stellungnahme der Staatsregierung Bayern.
Die Abstimmung wird am 4.10.2020 stattfinden, die Wahllokale werden wie gewohnt geöffnet sein.
gez.
Yoshi Gysi
Landeswahlleiter Bayern
Wichtige Information
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Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.
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Manfred Klausbrück