Bundesgerichtshof

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Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück


Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe ist der oberste Gerichtshof der Bundesrepublik Deutschland auf dem Gebiet der ordentlichen Gerichtsbarkeit und damit die letzte Instanz in Zivil- und Strafverfahren.


Hauptsächlich entscheidet der BGH über Revisionen gegen Urteile der Landes- und Oberlandesgerichte sowie über Rechtsbeschwerden gegen die Beschlüsse dieser Gerichte.


In seiner Eigenschaft als Behörde ist der Bundesgerichtshof dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz unterstellt und unterliegt - unter Wahrung der richterlichen Unabhängigkeit - dessen Dienstaufsicht.


Bei uns vereint der Bundesgerichtshof die Rechtsprechung aller Zivil-, Straf-, und Verwaltungsprozesse. Für Verfassungsbeschwerden ist das Bundesverfassungsgericht zuständig.

Formulare

Strafanzeige erstatten

Hier kann man bei der Generalbundesanwaltschaft eine Strafanzeige erstatten.


Verwaltungsklage vor dem Bundesgerichtshof

Die Verwaltungsklage vor dem Bundesgerichtshof ist für die Klage gegen eine öffentlich-rechtliche Behörde vorgesehen aufgrund eines rechtswidrigen Verwaltungsaktes.

Die Verwaltungsklage kann erst dann eingereicht werden, wenn vorher das Widerspruchsverfahren bei dem dafür zuständigen Amt oder der Behörde erfolglos war. Ein Widerspruchsverfahren ist nicht notwendig, wenn es sich um Verwaltungsakte handelt, die vom Regierungspräsidenten selbst oder einem Ministerium erlassen worden sind. Hier steht Ihnen direkt der Weg der Verwaltungsklage offen.


Zivilklage vor dem Bundesgerichtshof

Der Zivilprozess bietet die Möglichkeit bei bürgerlich-rechtliche Streitigkeiten die Ermittlung und Durchsetzung von Rechten und Ansprüchen des materiellen Zivilrechts vor einem ordentlichen Gericht.

Hier streiten sich – im Gegensatz zum Straf- und öffentlichen Recht – zwei Parteien, namentlich Kläger und Beklagter über ihre Rechte, nämlich Bürger und Bürger – im Gegensatz zu Staat gegen Bürger in Streitigkeit auf anderen Rechtsgebieten. Das deutsche Privatrecht kennt keine Strafe und kein Sühne – es geht ihm um den Ausgleich von Interessen und dem Schutz des Rechtsverkehrs als Grundlage einer eigenverantwortlich rechtlichen Freiheitsordnung.