Allgemeine Regeln dieser Community

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

§1 Allgemeines


1.1 In dieser Politiksimulation gelten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland. Dinge die im realen Leben verboten sind, sind auch hier verboten.


1.2 Die Meinungsfreiheit endet dort, wo Sie die Rechte anderer verletzt. Dies ist bei jeder Äußerung zu beachten. Rassistische oder verfassungsfeindliche Aussagen, Bilder oder

Texte werden umgehend mit einem permanenten Ausschluss geahndet.


1.3 Das Werben für in Konkurrenz stehende Projekte ist streng verboten und wird konsequent bestraft.


1.4 In der Politik gibt es regelmäßig Streit. Dennoch pflegen wir einen fairen und sachlichen Umgang untereinander. Wer sich nicht daran halten möchte ist hier definitiv falsch.

Beleidigungen oder Anfeindungen werden grundsätzlich nicht toleriert.


1.5 Die Aufnahme innerhalb von Sprachkanälen ist nur mit ausdrücklichen Zustimmung aller Personen, die sich im Raum befinden erlaubt.


1.6 Das Abspielen von Musik, Sounds oder Stimmenverzerrer ist nur erlaubt, solange sich niemand der anwesenden Personen daran stört. Andernfalls sind diese Aktivitäten zu unterlassen.


1.7 Es gelten die normalen Gesprächsregeln. Einer redet der Rest hört zu. Stört jemand wiederholt ein Gespräch, kann er vom Support dafür bestraft werden.


1.8 Der Vorstand und Support behält sich vor, Personen, die ihre Kommunikation auf Beiträge beschränken, die auf emotionale Provokation anderer Gesprächsteilnehmer zielen, zu sanktionieren, bis hin zum permanenten Ausschluss. Dieses "Trolling" erfolgt meist mit der Motivation, eine Reaktion der anderen Teilnehmer zu erreichen.


1.9 Der Vorstand hat immer das letzte Wort. Das heißt auch eine Vorstandsentscheidung ist endgültig. Es ist jederzeit möglich Einspruch gegen eine Entscheidung einzulegen, es gibt aber keinen Anspruch darauf, dass dieser akzeptiert wird.


1.10 Der Vorstand hat jederzeit die Möglichkeit diese Regeln zu ergänzen oder zu verändern. Macht der Vorstand von diesem Recht Gebrauch wird die Community darüber informiert.


§2 Charakternamen


2.1 Wir möchten hier eine möglichst realistische Politiksimulation durchführen, daher ist ein vernünftiger Name wichtig (Vor- und Zuname).


2.2 Es dürfen keine Namen von realen bekannten Politikern oder Personen des öffentlichen Lebens verwendet werden.


2.3 Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand oder die Supportleitung ob ein Name zugelassen wird.


§3 Weitere Accounts


3.1 Ein Zweitaccount ist möglich, muss aber zwingend über das Ticketsystem angemeldet werden. Verstöße werden streng geahndet.


3.2 Jeder Nutzer darf einen oder mehrere Zweitaccounts erstellen, um sich am Leben außerhalb der Politik auf der Simulation zu beteiligen (bspw. Medienmitarbeiter, Juristen, Wahlleiter und -helfer, etc.).


3.3 Ein Nutzer darf nicht zwei oder mehrere Accounts haben, die gleichzeitig an der Politik beteiligt sind. Pro Nutzer darf nur ein Account aktiv an der Politik mitwirken (bspw. Mitglied in einer Partei, Mitglied in einem Parlament, etc.).


3.4 Möchte ein Nutzer seinen aktiv an der Politik beteiligten Account aus der Politik zurückziehen, darf er das jederzeit mit einem entsprechenden Roleplay-Hintergrund tun. Hier steht das Event-Team mit Ratschlägen gerne zur Verfügung. Möchte ein Nutzer, der seinen Account aus der Politik zurückgezogen hat, mit einem neuen Account erneut an der Politik teilnehmen, so bedarf das einer Genehmigung durch den Support. Hierzu ist ein entsprechender Antrag über das Ticketsystem im Forum zu stellen.


3.5 Ein Wechsel der aktiv an der Politik beteiligten Charaktere (Abs. 1) wird nur genehmigt, wenn dafür ein triftiger und schlüssiger Grund vorliegt. Der Charakter, der aus der Politik ausscheiden soll, darf nicht in einer wichtigen laufenden Situation involviert sein und der Wechsel darf nicht vollzogen werden um IC oder OOC Strafen zu umgehen.


3.6 Möchte ein Nutzer seinen aktiv an der Politik beteiligten Account aus der Politik zurückziehen und das mit einem Ereignis oder besonderem Event begründen (Autounfall, Attentat, sonstige relevante Ereignisse), so bedarf das der Absprache und Planung mit dem Event-Team. Das Support-Team muss diese Vorhaben vor der Planung mit dem Event-Team ausdrücklich genehmigen.


3.7 Hat jemand auf Grundlage von Abs. 3.5 den Charakter gewechselt, so darf er den Charakter innerhalb der nächsten 6 Monate nicht erneut wechseln.


3.8 Die Entscheidung über die Genehmigung liegt bei dem Support, dieser entscheidet im Einzelfall auch über die Auslegung von Abs. 3.5.


§4 Wahlen


Wahlberechtigt sind alle Mitglieder ganz automatisch. Ausgeschlossen hiervon sind Zweitaccounts. Pro Mitglied kann nur ein Account wahlberechtigt sein. Weiter verliert man seine Wahlberechtigung, wenn man an zwei aufeinanderfolgenden Bundestagswahlen und einer dazwischen liegenden Landtagswahl nicht teilgenommen hat. Nach dem Verlust dieser Wahlberechtigung kann diese per Ticket neu beantragt werden.


§5 Umzugsregelung


5.1 Ein Umzug ist alle sechs Monate möglich


5.2 Ein Umzug ist nur möglich, wenn in keinem der Kreise oder Länder die von dem Wechsel betroffen sind innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Wahl ansteht.


5.3 Ein Wechsel ist nicht möglich zwei Wochen vor und nach einer Bundestagswahl


5.4 Ein Wechsel kann über das Ticketsystem beantragt werden


§6a Gründung von Unternehmen


Für die Gründung eines Unternehmens ist ein entsprechender Antrag unter "Unternehmen gründen" einzureichen. Die benötigten Angaben werden dort entsprechend abgefragt.


§6b Gründung von Vereinen


Für die Gründung eines Unternehmens ist ein entsprechender Antrag unter "Verein gründen" einzureichen. Die benötigten Angaben werden dort entsprechend abgefragt. Für eine Gründung sind mindestens drei Mitglieder notwendig. Für eingetragene Vereine sind mindestens sieben Mitglieder notwendig. Eingetragene Vereine werden steuerlich begünstigt bzw. von der Steuer befreit. Parteien sind grundsätzlich eingetragenen Vereinen gleichgestellt.


§7 Namen und Logos von Vereinigungen


Die Nutzung realer Namen, Abkürzungen und Logos von Vereinen, Firmen, Vereinigungen, etc. ist verboten. Logos dürfen darüber hinaus keine Ähnlichkeit zu real existierenden Organisationen aufweisen. Ausgenommen hiervon sind Parteinamen von real existierenden Parteien.


§8 Öffentlich-rechtlicher Rundfunk


Der Status der öffentlich-rechtlichen Anstalten wird über die Gesetze geregelt (IC). Entsprechend § 7 ist die Gründung realer öffentlich-rechtlicher Anstalten nicht möglich.


§9 Inaktivität von Medien


Sollte ein Medium in den letzten 45 Tagen keinen Artikel veröffentlicht haben, wird das Unterforum in die Kategorie "Medienarchiv" verschoben. Das kommt explizit nicht einer Auflösung des Mediums gleich. Per Ticket kann beantragt werden, dass das Unterforum wieder in den Medien Bereich verschoben wird. Nachdem das Unterforum zurück verschoben wurde, ist innerhalb von drei Tagen ein Artikel zu veröffentlichen, ansonsten wird das Unterforum erneut ins Archiv verschoben. Nach insgesamt 90 Tagen ohne Aktivität werden die entsprechenden Benutzergruppen gelöscht.


§10 Gleichzeitige Beschäftigung in Landes- und Bundesregierung


Es ist einer Person erlaubt in einer Landes- und der Bundesregierung gleichzeitig zu sein, aber nur wenn es in der eigenen Partei keine alternative Besetzung für einen dieser Posten gibt. Als Alternative zählen nicht inaktive Mitglieder, oder solche, die den Posten abgelehnt haben. Wird von dieser Regel Gebrauch gemacht so ist das dem Vorstand gegenüber per Ticket anzumelden und zu erklären, warum es keine alternative Besetzung gibt.


§11 Nutzung des Kalenders


Offizielle Termine (Parlamentstermine, Ausschusstermine, etc.) müssen im Kalender-Tool im Forum eingetragen und veröffentlicht sein (inkl. Tagesordnung wenn nötig), damit Sie eine rechtlich bindende Gültigkeit haben. Sollte es Einladungsfristen geben, dann gilt als Zeitpunkt der Einladung die Eintragung des Termins im Kalender. Für parteiinterne Termine gilt das nicht zwingend, wäre aber für die Aufmerksamkeit für bspw. Parteitage wünschenswert. Eine Abmeldung über das Kalender-System gilt wie eine förmliche Abmeldung.


§12 Überprüfung der Stimmen bei Wahlen


Zu jeder Wahl werden die abgegebenen Stimmen auf ihre Authentizität anhand technischer Daten der Benutzer überprüft. Sind diese Daten am Wahltag nicht authentisch oder fehlend, so wird die Stimme für ungültig erklärt. (Hinweis: Diese Art der Manipulation kann nur aktiv erfolgen, daher brauchen sich normale Benutzer keine Sorgen machen.)


§13 Kopieren von Anträgen oder Gesetzentwürfen


Das schlichte Kopieren von Gesetzentwürfen oder Anträgen aus der echten Politik ist nicht gestattet. Sich bei echten Entwürfen "Inspiration" oder "Anregungen" zu holen und einige kurze Bausteine zu übernehmen ist erlaubt.