Antrag

Abstrakte Normenkontrolle, § 13 Nr. 6 und 6a BVerfGG

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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Möglich sind als Antragsteller alle in § 76 BVerfGG aufgezählten
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Möglich sind als Antragsgegenstände alle in § 76 BVerfGG aufgezählten. Geben Sie die konkrete Norm (z.B. Gesetz) oder Akt der öffentlichen Gewalt (z.B. Urteil) an, gegen die sich Ihr Antrag richtet.
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Begründen Sie den Antrag.
Alle Beweismittel sind anzugeben.

* Benötigte Angaben