Beschwerde

Einstweiliger Rechtsschutz, § 32 BVerfGG

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

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Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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Der Antrag kann von jedem, für das jeweilige Verfahren zugelassene, Antragsteller bzw. Beschwerdeführer eingereicht werden, es sei denn, die Möglichkeit des Einstweiligen Rechtsschutzes ist ausgeschlossen.
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Die Begründung muss angeben, inwiefern von der Gültigkeit der Rechtsvorschrift die Entscheidung des Gerichts abhängig ist und mit welcher übergeordneten Rechtsnorm sie unvereinbar ist, § 80 BVerfGG.
Alle Beweismittel sind anzugeben.

* Benötigte Angaben