Verfassungsbeschwerde

Verfassungsbeschwerde, § 13 Nr. 8a BVerfGG

Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

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Ihr Name, es ist grundsätzlich nicht zulässig im Namen eines anderen eine Verfassungsbeschwerde einzureichen.
Nicht zwingend notwendig, Zwang besteht nur im mündlichen Verfahren, ansonsten können Sie sich selbst vertreten.
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Angegriffen werden können deutsche Hoheitsakte aller drei staatlichen Gewalten, d.h. Rechtsprechung, Verwaltung und Gesetzgebung, also z.B. ein Gerichtsurteil, Gesetz oder Verwaltungsakt. Begründen Sie hier nicht!
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Begründen Sie Ihre Verfassungsbeschwerde ausführlich, nach Möglichkeiten in orthographisch korrekter Form. Es muss erkennbar sein, dass Sie selbst, gegenwärtig und unmittelbar in Ihren Rechten betroffen sind. Erläutern Sie auch die ggf. angeführten Beweismittel.
Alle Beweismittel sind anzugeben.
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Unterschreiben Sie Ihre Beschwerde.

* Benötigte Angaben