Wichtige Information

Hallo liebe Interessenten von Simpolitik,

das Projekt wurde leider 2022 eingestellt, da sich keine neuen Projektleiter gefunden haben.
Ob dieses Projekt jemals wieder aktiviert wird bleibt daher ungewiss.

Zum lesen bleibt diese Webseite vorerst bestehen.

Liebe Grüße,
Manfred Klausbrück

  • Der Presserat
    Der Zweck des Presserates ist die Regulierung der Medien im Rahmen des Pressekodex und zur Wahrung des Ansehens des Journalismus und dessen Integrität. Verstößen gegen einen der drei Punkte kann vom Presserat in einer oder mehrere der folgenden Arten erfolgen: Richtigstellung, Rüge, Publikationsverbot, Entzug der Lizenz eines einzelnen Journalisten oder des ganzen Mediums, wobei letzteres als Ultima Ratio zu sehen ist und eine ⅔ Mehrheit benötigt, um durchzukommen.


    Ablauf

    Jeder Bürger, Journalist oder Medium kann eine Beschwerde beim Präsident des Presserates einlegen, dieser überprüft die Beschwerde und legt diese bei der nächsten Sitzung des Presserates vor. Dieser kann, muss jedoch nicht, zum Zwecke der Untersuchung das Reaktionsgeheimnis aufheben. Dies bedeutet das gegenüber dem Präsidenten sämtliche Informationen, die er anfordert, offengelegt werden müssen. Dieser hat aber über die Details zu Personen stillschweigen zu wahren. Der Präsident legt dem Presserat den Bericht vor, dieser entscheidet anhand dessen über das weitere Vorgehen.

    Rüge

    Eine Rüge ist eine Missbilligung des Presserates die ohne Folgen für das Medium ist. DIese muss in neutraler und nicht wertender Form veröffentlicht werden, wird dies nicht innerhalb der vorgegebenen Zeit getan oder ist der Beitrag wertend, behält sich der Presserat ein weiteres Vorgehen vor.

    Richtigstellung

    Eine Richtigstellung ist immer mit einer Rüge verbunden, weil dies eine Pflichtverletzung des Mediums anhand des Pressekodex darstellt. In der Richtlinie 3.1 wird erklärt wie eine Richtigstellung auszusehen hat zusätzlich dazu kann der Presserat anordnen den Artikel, auf den sich die Richtigstellung bezieht, zu löschen


    Publikationsverbot

    Der Presserat kann bei wiederholten Verstößen gegen den Pressekodex, schweren Pflichtverletzungen oder bei systematischen Mängeln ein Publikationsverbot gegen ein Medium oder Journalisten verhängen. Dies kann sowohl zeitlich beschränkt als auch an Forderungen gebunden sein. Nach ABlauf der Zeit und/oder der Erfüllung der Forderungen, letzteres wird vom Präsidenten überprüft, wird das Publikationsverbot aufgehoben

    Entzug der Lizenz
    Der Presserat kann einem Medium oder einem Journalisten die Lizenz entziehen, bei einem Medium bedeutet dies die Auflösung des Mediums. Dies kann mit einer ⅔ Mehrheit beschlossen werden. Der Presserat kann dies jedoch erst nach einem Publikationsverbot tun gegen einen Journalisten oder Medium das sich als unbelehrbar darstellt.

    Der Präsident
    Der Präsident wird auf Empfehlung der Regierung vom Presserat für 4 Monate gewählt, um gewählt zu werden, erfordert es eine qualifizierte Mehrheit jedoch hat auch jedes Mitglied des Presserates das Recht einen Kandidaten vorzuschlagen. Erreicht keiner der Kandidaten die erforderliche Mehrheit, schlägt die Regierung erneut eine Liste an Kandidaten vor. Der zuvor gewählte Präsident hält die Position interims bis die Wahl erfolgreich war. Der Präsident kann eine Entscheidung des Presserates mit einem Veto ablehnen, wenn er der Meinung ist, der Presserat gehe zu weit, der Presserat kann dieses Veto mit einer ⅔ Mehrheit überstimmen. Der Präsident darf während seiner Amtszeit nicht journalistisch aktiv sein, mit Ausnahme zum Zwecke der Verkündung der Entscheidungen des Presserates